Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/715 09.01.2012 (Ausgegeben am 11.01.2012) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Dr. Frank Thiel (DIE LINKE) Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland aufgrund unzureichender Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie Kleine Anfrage - KA 6/7285 Vorbemerkung des Fragestellenden: Am 27. Oktober hat die Europäische Kommission veröffentlicht, dass sie gegen Deutschland eine Klage beim Gerichtshof der Europäischen Union aufgrund unvollständiger Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie (2001/123/EG) einreichen wird. Die Umsetzungsfrist der Richtlinie lief am 29. Dezember 2009 ab. Mit der Anrufung des Gerichtshofs hat die Kommission auch die Verhängung eines Zwangsgeldes beantragt . Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft Vorbemerkung: Das Gesetz zur Umsetzung der europäischen Dienstleistungsrichtlinie in SachsenAnhalt vom 16. Dezember 2009 (GVBl. LSA, S. 700) trat am 29. Dezember 2009 in Kraft. Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes waren alle betroffenen Landesgesetze an die Vorgaben der EU-Dienstleistungsrichtlinie angepasst. Das Einheitlicher-Ansprechpartner -Gesetz vom 16. Dezember 2009 (GVBl. LSA, S. 700) enthält die nach der EU-Dienstleistungsrichtlinie erforderlichen Regelungen zum Einheitlichen Ansprechpartner und zur europäischen Verwaltungszusammenarbeit. Damit ist das Land Sachsen-Anhalt seiner Umsetzungsverpflichtung fristgerecht nachgekommen. 2 Frage 1: Welche Vorwürfe bringt die Europäische Kommission in diesem Klageverfahren gegen Deutschland vor? Nach Artikel 44 Absatz 1 der Richtlinie 2006/123/EG ist vorgesehen, dass die Mitgliedstaaten die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft setzen, um der Richtlinie bis spätestens ab dem 28. Dezember 2009 nachzukommen. Sie teilen der Kommission unverzüglich den Wortlaut dieser Rechtsvorschriften mit. Mit Klageerhebung bringt die Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland vor, drei Maßnahmen (eine auf Bundesebene und zwei auf regionaler Ebene) noch nicht verabschiedet oder mitgeteilt zu haben. Die Bundesregierung hat der Europäischen Kommission am 21. Dezember 2011 die vollständige Umsetzung der Richtlinie 2006/123/EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt mitgeteilt. Frage 2: Welchen Anteil hat das Land Sachsen-Anhalt an der von der Europäischen Kommission vorgeworfenen unzureichenden Umsetzung? Keinen. Frage 3: Welche Maßnahmen hat die Landesregierung eingeleitet, um einer eventuellen unzureichenden Umsetzung im Land Sachsen-Anhalt entgegenzuwirken? Die Staatssekretärskonferenz befasst sich im Rahmen eines Monitorings regelmäßig zwei Mal jährlich mit dem Stand der Umsetzung europäischer Richtlinien durch Anpassung des Landesrechts. Der Interministerielle Arbeitskreis für Europafragen bereitet die halbjährlichen Sitzungen vor und dabei erfolgt eine Erfassung der aktuellen Umsetzungsverpflichtungen auf der Grundlage von Beiträgen aller Ressorts. Die Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie war Bestandteil dieses Monitorings, so dass für eine fristgerechte und ordnungsgemäße Transposition europäischen Rechts Sorge getragen wurde. Das Einheitlicher-Ansprechpartner-Gesetz enthält eine Verordnungsermächtigung für Verfahren auf bundesgesetzlicher Grundlage die nach der EU-Dienstleistungsrichtlinie erforderlichen verfahrensrechtlichen Anordnungen zu treffen.