Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/724 11.01.2012 (Ausgegeben am 11.01.2012) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Cornelia Lüddemann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wirtschaftlichkeitsprüfungen in der vertragsärztlichen Versorgung nach § 106 Fünftes Sozialgesetzbuch (I) Kleine Anfrage - KA 6/7272 Vorbemerkung des Fragestellenden: Wirtschaftlichkeitsprüfungen und Regresse werden bei künftigen Ärztinnen und Ärzten laut einer Umfrage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) unter 12.000 Medizinstudierenden als eines der größten Investitionshemmnisse für die Niederlassung als Vertragsarzt/Vertragsärztin empfunden. Eine weitere Umfrage der KBV belegt jedoch auch, dass bei 2,7 % der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte im Jahr 2007 ein Richtgrößenverfahren eingeleitet wurde und im Schnitt weniger als ein Prozent der Ärztinnen und Ärzte von Regressen betroffen sind. Diese Diskrepanz zwischen der wahrgenommenen Existenzbedrohung und den tatsächlichen Regressen kann eine objektive Diskussion der Problematik erschweren und trägt zur Verzerrung des Gesamtbildes bei. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sind dem Wirtschaftlichkeitsgebot verpflichtet. Arzneimittel, Heil- und Hilfsmittel dürfen nur in einem bestimmten Umfang verordnet werden. Zur Sicherstellung einer wirtschaftlichen vertragsärztlichen Versorgung vereinbaren die Landesverbände der Krankenkassen und die Kassenärztlichen Vereinigungen fachgruppenspezifische fallbezogene Richtgrößen. Gleichzeitig sind die Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen dazu verpflichtet, die Wirtschaftlichkeit der vertragsärztlichen Versorgung durch Beratungen und Prüfungen zu überwachen. Die Wirtschaftlichkeit der Versorgung wird geprüft durch die arztbezogene Prüfung ärztlich verordneter Leistungen bei Überschreitung der Richtgrößenvolumina nach § 84 Fünftes Sozialgesetzbuch (Auffälligkeitsprüfung) sowie durch die arztbezogene Prüfung ärztlicher und ärztlich verordneter Leistungen auf der Grundlage von arztbezogenen und versichertenbezogenen Stichproben, die mindestens 2 v. H. der Ärztinnen und Ärzte je Quartal umfassen (Zufälligkeitsprüfung). 2 In der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drs. 17/6879) wird dargestellt, dass im Arzneimittelbereich 0,7 % bzw. 0,5 % der ärztlichen Praxen in den Jahren 2007 bzw. 2008 von Regressen betroffen gewesen seien. Eine Aufgliederung der Prüfungs- und Regressfälle nach verschiedenen Kriterien erfolgte nicht. Stattdessen verweist die Bundesregierung darauf, dass für die Überwachung der Wirtschaftlichkeit der vertragsärztlichen Versorgung die Vertragspartner der Selbstverwaltung auf Landesebene zuständig seien und deren Aufsicht bei den für die Sozialversicherungen zuständigen oberen Verwaltungsbehörden der Länder läge. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit und Soziales Frage Nr. 1a Wie viele Auffälligkeitsprüfungen nach § 106 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SGB V wurden seit der Einführung der Wirtschaftlichkeitsprüfung pro Jahr im Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt durchgeführt? Antwort zu Frage Nr. 1a Die nachfolgenden Übersichten beziehen sich jeweils auf das Jahr der Prüfung und nicht auf das Verordnungsjahr und befassen sich mit der zahlenmäßigen Entwicklung der Richtgrößenprüfung und der Durchschnittswertprüfung. Die Zahlenangaben beruhen auf den Tätigkeitsberichten der Prüfungsstelle der vertragsärztlichen Versorgung Sachsen-Anhalt von 2005 bis 2010 sowie der Verfahrensliste. Die Darstellung beschreibt die Anzahl der entschiedenen Fälle der Prüfungsstelle. Prüfung Heilmittel Jahr der Prüfung 2005 2006 2007 2008 2009 2010 Anzahl der Prüfungen 0 0 84 72 0 31 Prüfung Arzneimittel inklusive Sprechstundenbedarf Jahr der Prüfung 2005 2006 2007 2008 2009 2010 Anzahl der Prüfungen 60 649 286 95 87 65 Prüfung Behandlungsweise Jahr der Prüfung 2005 2006 2007 2008 2009 2010 Anzahl der Prüfungen 335 528 489 245 284 0 3 Frage Nr. 1b Wie groß ist der Anteil der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, deren Verordnungen pro Jahr einer Auffälligkeitsüberprüfung unterzogen werden? Bitte pro Arztgruppe aufschlüsseln. Antwort zu Frage Nr. 1b Die Anzahl der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, deren Verordnungen einer Auffälligkeitsprüfung unterzogen werden, entspricht in etwa der Anzahl der geprüften Praxen, da vorwiegend Einzelpraxen geprüft werden. Die Tätigkeitsberichte enthalten keine Informationen über die einzelnen Arztgruppen und deren zahlenmäßige Betroffenheit, so dass hierzu keine konkreten Aussagen getroffen werden können. Eine weitergehende Datenerhebung war innerhalb der gesetzten Frist nach Angaben der Prüfungsstelle der vertragsärztlichen Versorgung Sachsen-Anhalt nicht realisierbar. Frage Nr. 2a Wie viele Zufälligkeitsprüfungen nach § 106 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SGB V wurden seit der Einführung der Wirtschaftlichkeitsprüfung pro Jahr im Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt durchgeführt? Antwort zu Frage Nr. 2a Die nachfolgenden Übersichten beziehen sich jeweils auf das Jahr der Prüfung und nicht auf das Verordnungsjahr. Die Zahlenangaben beruhen auf den Tätigkeitsberichten 2005 bis 2010. Die Darstellung beschreibt die Anzahl der entschiedenen Fälle der Prüfungsstelle. Zufälligkeitsprüfungen – Behandlungsweise Jahr der Prüfung 2005 2006 2007 2008 2009 2010 Anzahl der Prüfungen 0 0 0 0 0 68 Zufälligkeitsprüfungen - Heilmittel Jahr der Prüfung 2005 2006 2007 2008 2009 2010 Anzahl der Prüfungen 0 0 0 0 5 0 Frage Nr. 2b Wie groß ist der Anteil der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, deren Verordnungen pro Quartal einer Zufälligkeitsüberprüfung unterzogen werden? Bitte pro Arztgruppe aufschlüsseln. Antwort zu Frage Nr. 2b Der Anteil der einer Zufälligkeitsprüfung unterzogenen niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte entspricht in etwa der Anzahl der geprüften Praxen, da vorwiegend Einzelpraxen geprüft wurden. Die Tätigkeitsberichte enthalten keine Informationen über die einzelnen Arztgruppen und deren zahlenmäßige Betroffenheit, so dass hierzu keine konkreten Aussagen getroffen werden können. Eine weitergehende Datenerhebung war innerhalb der gesetzten Frist nicht realisierbar. 4 Frage Nr. 3a Wie hat sich die Zahl der Prüfverfahren seit der Einführung der Wirtschaftlichkeitsprüfung im Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt entwickelt ? Antwort zu Frage Nr. 3a Die zur Beantwortung der Fragen 1a und 2a genannten Zahlen spiegeln die Entwicklung der Prüfverfahren seit der Einführung der Wirtschaftlichkeitsprüfung in SachsenAnhalt wieder. Frage Nr. 3b Wie hat sich die Zahl der gezielten Beratungen nach § 106 Fünftes Sozialgesetzbuch in den Jahren 2007, 2008, 2009 im Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt entwickelt? Antwort zu Frage Nr. 3b Die nachfolgenden Übersichten beziehen sich jeweils auf das Jahr der Prüfung und nicht auf das Verordnungsjahr. Die Zahlenangaben beziehen sich auf beschlossene Beratungen der Prüfungsstelle im jeweiligen Jahr der Prüfung und beruhen auf den Tätigkeitsberichten von 2005 bis 2010. Auffälligkeitsprüfung Arzneimittel inklusive Sprechstundenbedarf Jahr der Prüfung 2005 2006 2007 2008 2009 2010 Anzahl Beratungen 60 3 66 40 19 8 Auffälligkeitsprüfung Heilmittel Jahr der Prüfung 2005 2006 2007 2008 2009 2010 Anzahl Beratungen 0 0 0 27 0 10 Auffälligkeitsprüfung Behandlungsweise Jahr der Prüfung 2005 2006 2007 2008 2009 2010 Anzahl Beratungen * 0 2 0 0 0 Zufälligkeitsprüfung Jahr der Prüfung 2005 2006 2007 2008 2009 2010 Anzahl Beratungen * 0 0 0 0 0 * Der Tätigkeitsbericht 2005 enthält keine Angaben zu den beschlossenen Beratungen. 5 Frage Nr. 3c Wie hoch war in den Jahren 2007, 2008, 2009 der Anteil von gezielten Beratungen aufgrund einer Überschreitung der maximalen Verordnungsmenge - bei Erst- und Folgeverordnungen von Heilmitteln, - bei Arzneimitteln? Antwort zu Frage Nr. 3c Der Anteil der gezielten Beratungen aufgrund einer Überschreitung der maximalen Verordnungsmenge ergibt sich aus den Übersichten in der Antwort zu Frage 3b bezüglich der Auffälligkeitsprüfungen. Frage Nr. 3d In wie vielen Fällen erfolgten in den Jahren 2007, 2008, 2009 nach der Stellungnahme der Ärztinnen und Ärzte keine weiteren Maßnahmen und aus welchen Gründen? Antwort zu Frage Nr. 3d Die nachfolgende Übersicht bezieht sich auf das Jahr der Prüfung und nicht auf das Verordnungsjahr. Die Zahlenangaben beruhen auf den Tätigkeitsberichten 2007 bis 2009 und der Verfahrensliste, diese geben die Ergebnisse der Prüfungsstelle wieder. Ursache für die Nichtfestsetzung einer Maßnahme ist in der Regel die Verneinung einer unwirtschaftlichen Leistungserbringung. Auffälligkeitsprüfung Arzneimittel Jahr der Prüfung 2007 2008 2009 Anzahl 87 38 47 Auffälligkeitsprüfung Heilmittel Jahr der Prüfung 2007 2008 2009 Anzahl 84 45 0 Auffälligkeitsprüfung Behandlungsweise Jahr der Prüfung 2007 2008 2009 Anzahl 65 46 36 Zufälligkeitsprüfung Jahr der Prüfung 2007 2008 2009 Anzahl * * 5 * Der Tätigkeitsbericht von 2007 bis 2008 enthält keine Angaben zur Zufälligkeitsprüfung.