Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/726 11.01.2012 (Ausgegeben am 11.01.2012) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Sebastian Striegel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Videoüberwachung durch Polizeidienststellen des Landes Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 6/7289 Vorbemerkung des Fragestellenden: Nach § 16 Abs. 2 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) kann die Polizei im öffentlichen Raum Videoüberwachungen durchführen. Die Polizeidirektion Süd macht von dieser Möglichkeit u. a. in Merseburg im Bereich des Neumarkts, an der Stele für die ermordeten Sinti und Roma Gebrauch. Die übertragenen Daten laufen im Bereich des Polizeireviers Merseburg auf. Im Rahmen eines Vorfalls, bei der die Stele mit verfassungsfeindlichen Symbolen beschmiert wurde, ist öffentlich geworden, dass nicht die Videoüberwachung selbst, sondern erst eine rund zwei Stunden später am Tatort vorbeifahrende Polizeistreife zur Feststellung der Straftat führte. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. An welchen Orten im Land machte die Polizei im Jahr 2011 nach § 16 Abs. 2 SOG LSA von der Möglichkeit zur Videoüberwachung Gebrauch? Bitte jeweiligen Ort, Zeitraum der Maßnahme und Zweck der Maßnahme einzeln angeben. 2 Ort Zeitraum der Maßnahme Zweck der Maßnahme Tunnel der Rappbodetalsperre 01.04. - 31.10.2011 Verhindern/Bekämpfung von Straftaten von Kradfahrern Magdeburg, Hasselbachplatz 01.01. - 31.12.2011 Verhinderung/Bekämpfung der Gewaltkriminalität Magdeburg, WillyBrandt -Platz 01.01. - 31.12.2011 Verhinderung/Bekämpfung der Gewaltkriminalität Magdeburg, Reform , „Kosmos“- Geschäftszentrum 10.05. - 31.12.2011 Verhinderung/Bekämpfung der Eigentumskriminalität sowie von Sachbeschädigungen Dessau-Roßlau Stadtpark 01.01. - 31.12.2011 Bekämpfung des gewerbsmäßigen Handels mit BtM sowie der Beschaffungskriminalität Dessau-Roßlau FriedrichNaumann -Straße 01.01. - 31.12.2011 Bekämpfung des gewerbsmäßigen Handels mit BtM sowie der Beschaffungskriminalität Halle, Marktplatz 01.01. - 31.12.2011 Verhinderung von Gewaltdelikten , Diebstahlshandlungen und Straftaten nach dem BtMG Merseburg, Neumarkt , Gedenkstele 19.05. - 31.12.2011 Bekämpfung von Straftaten 2. Wohin werden die Daten jeweils übertragen? Unterliegen sie dort einer dauerhaften Beobachtung durch Polizeibeamtinnen oder -beamte oder nur einer nachträglichen Auswertung? Die Daten werden in eine ständig besetzte Polizeidienststelle übertragen. Insgesamt findet keine dauerhafte Beobachtung der Monitore statt. Eine nachträgliche Auswertung im Rahmen der zulässigen Speicherfristen erfolgt, wenn Hinweise für eine Straftat vorliegen. 3 3. Wie wird sichergestellt, dass die Videoübertragungen am auflaufenden Ort tatsächlich beobachtet werden und so eine unmittelbare Verfolgung von Straftätern (z. B. durch unverzüglich eingeleitete Fahndungsmaßnahmen im Nahbereich) ermöglicht wird? Die Monitore sind in den ständig besetzten Wachbereichen der Polizeireviere bzw. Revierkommissariate installiert. Sofern im Verlauf der Beobachtung Straftaten festgestellt werden, können unverzügliche polizeiliche Maßnahmen, auch zur unmittelbaren Verfolgung von Straftätern, eingeleitet werden. 4. Welche spezifischen technischen Voraussetzungen erfüllen die eingesetz- ten Kameras? Wie wird sichergestellt, dass diese auch nachts bzw. bei ungünstigen Lichtverhältnissen zur (ggf. nachträglichen) Feststellung von Tatverdächtigen geeignetes Bildmaterial liefern? Überwiegend wird der Kameratyp Domekamera JVC TK-C 686 WPE verwendet . Dieser Kameratyp gewährleistet auch bei schlechten Lichtverhältnissen noch die Erkennbarkeit von Personen und Objekten. Einige Kamerastandorte sind noch mit älteren Systemen ausgestattet, da hier größere Brennweiten erforderlich sind. Für das Jahr 2012 ist eine Umrüstung auf modernere und leistungsstärkere Systeme beabsichtigt.