Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/75 31.05.2011 (Ausgegeben am 31.05.2011) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Hans-Jörg Krause (DIE LINKE) Sonderregelungen zum Flächenverkauf mit der BVVG Kleine Anfrage - KA 6/7008 Vorbemerkung des Fragestellenden: In der Vorbemerkung zur Antwort auf die Kleine Anfrage der Landesregierung (Drs. 5/3131) auf die Kleine Anfrage (KA 5/7269) begründet die Landesregierung die Begrenzung der direkt erwerbbaren Fläche auf maximal 100 ha pro Betrieb damit, dass so Flächenkontingente für agrarstrukturelle sowie strukturpolitische Zielsetzungen des Landes vorgehalten werden können. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt 1. Wie will die Landesregierung unter den Bedingungen der bisherigen Ver- kaufspraxis der BVVG und unter Beachtung der unterschiedlichen Größen und regionalen Lage der zu privatisierenden Flächen positive agrarstrukturelle und strukturpolitische Entscheidungen treffen? Wie schon aus der Antwort der Landesregierung zur Kleinen Anfrage 5/3131 zu ersehen ist, werden durch die Beschränkung des Direktverkaufes auf 100 ha die Handlungsoptionen für agrarstrukturelle und strukturpolitische Entscheidungen allein schon dadurch vergrößert, dass die über 100 ha hinausgehenden Flächen nicht bereits endgültig durch die BVVG veräußert werden. Durch weitere Verpachtung der 100 ha übersteigenden Flächen für drei, sechs und neun Jahre bleiben die Flächen in der Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Unternehmen. 2 2. Wenn die Landesregierung mit einer gezielten Flächenprivatisierung agrarstrukturelle und strukturpolitische Ziele verfolgen will, ist es dann nicht mindestens notwendig, die aktuelle Struktur und das aktuelle Arbeitskräftepotenzial der Unternehmen zu kennen, die die Flächen aufgrund der Erwerbsund Pachtbegrenzung abgeben müssen? Von einer Abgabe der Flächen im Rahmen der Sonderregelung ist nicht auszugehen, da Teilflächen, die aufgrund der Sonderregelung nicht gekauft werden können, für drei, sechs und neun Jahre weiter verpachtet werden. Im Übrigen besteht im Falle des Nachweises der Existenzgefährdung die Möglichkeit einer geringeren Flächenabgabe . 3. Wie gedenkt die Landesregierung in Vorbereitung möglicher agrarstruktu- reller und strukturpolitischer Entscheidungen, die notwendigen Informationen über die Betriebsstrukturen der betroffenen Betriebe von der BVVG bzw. von den Betrieben selbst zu bekommen? Im Rahmen der Privatisierungsverfahren für die BVVG-Flächen werden notwendige Informationen von den Unternehmen und den Ämtern für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten durch die BVVG zusammen gestellt, die die Grundlage für die Einzelfallentscheidungen bei der Flächenprivatisierung darstellen und der Landesregierung zur Verfügung gestellt werden.