Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/771 24.01.2012 (Ausgegeben am 25.01.2012) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Stefan Gebhardt (DIE LINKE) Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Kunststiftung Kleine Anfrage - KA 6/7303 Antwort der Landesregierung erstellt vom Kultusministerium Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Kunststiftung des Landes Sachsen-Anhalt ist eine selbständige juristische Person , die über ihre Organe handelt. Die nachfolgenden Antworten werden auf der Basis der Auskünfte der Direktorin der Kunststiftung erteilt. Dies vorausgeschickt, werden die Einzelfragen wie folgt beantwortet: Frage 1: Welche juristischen Schritte hat die Stiftungsdirektorin mit welchen Zielen bzw. Absichten gegen wen bzw. gegen welche Institutionen in den letzten Jahren eingeleitet? Die Stiftungsdirektorin hat in den Jahren von 2005 bis 2011 die folgenden juristischen Schritte eingeleitet: Abmahnung wegen des Verstoßes gegen ein Copyright, Strafanzeige gegen Unbekannt wegen der unerlaubten Weitergabe von Personaldaten , Abmahnung gegen die Publikation eines Artikels in einer Regionalzeitung, Abmahnung und Klage auf einstweilige Verfügung zum Abdruck einer Gegendarstellung in einer Regionalzeitung, Strafanzeige gegen einen Journalisten wegen des Verdachtes der üblen Nachrede, Verleumdung und falschen eidesstattlichen Aussage in einem presserechtlichen Verfahren. 2 Frage 2: Zu welchen Ergebnissen führten die unter 1 erfragten Maßnahmen? Der Verstoß gegen das Copyright wurde einvernehmlich geklärt. In der Sache der Weitergabe der Personaldaten wurden nach eingehender Zeugenbefragung die Ermittlungen eingestellt, weil keine Möglichkeit der eindeutigen Identifikation des bzw. der Tatverdächtigen bestand. Aufgrund der anwaltlichen Abmahnung gegen die Publikation eines Presseartikels über die Kunststiftung Sachsen-Anhalt änderte die Redaktion einige wesentliche Textpassagen des betreffenden Artikels vor Erscheinen ab. Die Klage auf einstweilige Verfügung zum Abdruck einer Gegendarstellung wurde vom Landgericht Halle aus formalen Gründen zurückgewiesen. Wegen des Verdachts einer falschen eidesstattlichen Aussage in einem presserechtlichen Verfahren nahm die Staatsanwaltschaft im Oktober 2011 die Ermittlungen gegen den betreffenden Journalisten auf, die gegenwärtig andauern. Frage 3: Sind hierbei Kosten für die Kunststiftung entstanden? Wenn ja, in welcher Höhe? In den Jahren 2005 bis 2011 sind Kosten in Höhe von insgesamt 10.382,29 € entstanden . Frage 4: Hatte das Kultusministerium vorab Kenntnis von den angestrengten juristischen Auseinandersetzungen? Sind die notwendigen Ermächtigungen des Stiftungsrates an die Direktorin, die Kunststiftung vor Gericht zu vertreten, per Beschluss vor Beginn der Verhandlungen dokumentiert worden? Die Direktorin der Kunststiftung hat in ihrer Eigenschaft als Stiftungsvorstand gehandelt , der die Kunststiftung gemäß § 8 Abs. 3 des Gesetzes über die Errichtung der Kunststiftung gerichtlich und außergerichtlich vertritt. Sie hat gemäß § 6 Abs. 4 der Satzung die Entscheidungs- und Handlungsbefugnis und trägt die Verantwortung in allen Angelegenheiten des Stiftungslebens, soweit nicht ein anderes Stiftungsorgan zuständig ist. Demnach mussten die beabsichtigten juristischen Interventionen dem Kultusministerium, in seiner Funktion als Stiftungsbehörde, nicht vorab bekannt gemacht werden. Dies ist auch nicht erfolgt. Im Rahmen der dem Stiftungsrat gemäß § 7 des Gesetzes über die Errichtung der Kunststiftung und § 4 Abs. 2 der Satzung obliegenden Aufgaben bzw. ausdrücklich vorbehaltenen Zuständigkeiten waren für die in Frage 1 aufgeführten rechtlichen Schritte keine expliziten Ermächtigungen durch den Stiftungsrat erforderlich. Frage 5: Sind im Stiftungshaushalt Mittel für juristische Beratung und Gerichtskosten geplant? Wenn ja, in welcher Höhe? Wie hoch waren die Ausgaben? Bitte in Jahresscheiben seit Stiftungsgründung darstellen. Die folgende Tabelle weist die Haushaltsansätze sowie die Ist-Ausgaben des entsprechenden Haushaltstitels für die Jahre 2005 bis 2011 aus: 3 Titel: 526 05 (vor 2010) bzw. 526 02 (ab 2010): Sachverständige, Gerichts- und ähnliche Kosten (Steuerberater, Rechtsbeistand etc.) 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Haushaltsansatz in € 0,00 0,00 3.000,00 3.000,00 3.000,00 12.500,00 12.500,00 Ist-Ausgaben in € 0,00 0,00 506,24 0,00 0,00 8.912,78 11.119,59 hiervon für Rechtsbeistand jur. Schritte vgl. Frage 1 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.500 8.882,29