Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/775 27.01.2012 (Ausgegeben am 30.01.2012) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Daniel Sturm (CDU) Justizvollzugsanstalten und deren Nachnutzung Kleine Anfrage - KA 6/7304 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Justiz und Gleichstellung 1. Welche Investitionen sind in den Haushaltsjahren 2006 bis 2011 in die Sa- nierung der Justizvollzugsanstalten im Land Sachsen-Anhalt geflossen? Bitte getrennt nach Jahren und Justizvollzugsanstalten sowie deren Außenstellen auflisten. Auf die nachfolgende Übersicht wird verwiesen. 2 Vollzugsein richtungen 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Zwischenergebnis KP II 2009 - 2011 Gesamter- gebnis JVA Burg 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 162.000,00 162.000,00 0,00 162.000,00 JVA DessauRoßlau 771.251,41* 842.408,01 925.802,10 434.093,31 271.119,03 430.482,47 3.675.156,33 2.331.038,07 6.006.194,40 AS Magdeburg 936.481,16 530.380,47 257.678,30 224.806,84 478.935,54 440.021,77 2.868.304,08 0,00 2.868.304,08 ehem. Abt. Stendal 193.013,34 127.519,89 48.628,21 21.864,88 21.385,18 0,00 412.411,50 0,00 412.411,50 ehem. Abt. Halberstadt 299.300 106.500 16.100 8.500 3.400 0,00 433.800 0,00 433.800 JVA Halle (Stammanstalt ) 562.740,58 611.016,03 383.841,83 587.910,94 516.795,35 569.629,09 3.231.933,82 1.108.141,87 4.340.075,69 JVA Halle (Nebenstelle incl. SothA) 613.210,33 749.981,84 460.401,86 572.007,46 400.238,63 363.590,07 3.159.430,19 2.506.514,33 5.665.944,52 JVA Volkstedt 495.798,84 718.572,40 731.209,41 1.236.769,4 381.428,13 447.708,32 4.011.486,50 1.333.725,17 5.345.211,67 AS Naumburg 660.027,20 332.427,73 162.587,73 163.309,90 197.129,79 177.523,43 1.693.005,78 0,00 1.693.005,78 ehem. Abt. Eisleben 39.144,55 16.766,40 9.661,22 11.878,79 0,00 0,00 77.450,96 0,00 77.450,96 JA Raßnitz 243.093,69 386.257,53 706.487,02 700.080,44 728.263,97 646.728,36 3.410.911,01 93.574,64 3.504.485,65 * alle Angaben in Euro 3 2. Gibt es eine Nachnutzung der bereits geschlossenen Justizvollzugsanstalten Halberstadt und Stendal? Die ehemalige Justizvollzugseinrichtung in Halberstadt, Gerichtsstraße 1, befindet sich seit dem 1. Juni 2010 im Allgemeinen Grundvermögen des Landes Sachsen-Anhalt. Eine Nachnutzung ist durch das Land nicht vorgesehen. Die Liegenschaft soll veräußert werden. Die ehemalige Justizvollzugseinrichtung in Stendal, Hallstraße 27 befindet sich seit März 2011 in Privatbesitz. Der Kaufvertrag enthält keine Vorgaben bzw. Regelungen zur Nachnutzung durch den Erwerber. 3. Konnten die Liegenschaften der bereits geschlossenen Justizvollzugsan- stalten Halberstadt und Stendal verkauft werden? Wenn ja, zu welchem Preis? Die vorbereitenden Maßnahmen zur Veräußerung der inzwischen geschlossenen Justizvollzugseinrichtung Halberstadt wurden durch LIMSA eingeleitet. Anfragen von Kaufinteressenten liegen derzeit nicht vor. Die Liegenschaft der ehemaligen Justizvollzugseinrichtung in Stendal konnte bereits verkauft werden. Der Kaufpreis betrug 37.000 €. 4. Welche Sanierungs- und Bewirtschaftungskosten sind dem Land Sach- sen-Anhalt nach Schließung der Justizvollzugsanstalten Halberstadt und Stendal entstanden? Bitte getrennt nach Standorten und Jahren auflisten. Ehemalige Vollzugseinrichtung in Stendal Bewirtschaftungskosten LIMSA in 2010: 3.780 € 2011: 1.408 € Ehemalige Vollzugseinrichtung in Halberstadt Bewirtschaftungskosten LIMSA in 2010: 6.293 € 2011: 44.265 € Sanierungs- und Instandhaltungskosten sind in den Jahren 2010 und 2011 für keine der beiden Liegenschaften angefallen. Mit Übergabe der Liegenschaften der ehemaligen Abteilungen Halberstadt und Stendal der JVA Magdeburg nach Inkrafttreten des Gesetzes über die Justizvollzugsanstalten Sachsen-Anhalt (JVAG LSA) vom 1. März 2010 (GVBl. LSA S. 71) einschließlich der zum 1. März 2010 erfolgten Schließung der ehemaligen Abteilungen Halberstadt und Stendal der JVA Magdeburg (AV des MJ vom 19. Februar 2010 - JMBl. S. 53) an das Sondervermögen „Grundstock Sachsen -Anhalt“ welches durch den Landesbetrieb LIMSA verwaltet wird, sind für den Justizhaushalt keine Kosten mehr angefallen. 4 5. Gibt es ein Nachnutzungskonzept für die im Projekt „Justizvollzugsreform “ vorgesehenen Schließungen von Justizvollzugsanstalten und deren Außenstellen? Bitte getrennt nach Justizvollzugsanstalten und Außenstellen auflisten. Nein, im Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt liegt kein Nachnutzungskonzept für die im Projekt „Justizvollzugsreform Sachsen -Anhalt“ vorgesehenen Schließungen von Justizvollzugsanstalten und / oder deren Außenstellen vor. Einerseits war dies nicht Gegenstand des Projektauftrages. Andererseits wird/werden die entsprechende/n Liegenschaft/en nach Aufgabe der Nutzung in das Sondervermögen des Landes Sachsen-Anhalt überführt. Dieses Sondervermögen , welches dem Zweck dient, Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte im Auftrag des Landes zu erwerben, zu verwalten und zu verwerten, wird gemäß § 3 Satz 1 des Gesetzes über das Sondervermögen „Grundstock des Landes Sachsen-Anhalt“ vom Ministerium der Finanzen verwaltet. Die anschließende Verwaltung oder Verwertung ehemaliger Liegenschaften des Justizvollzuges obliegt nach § 3 Abs. 2 Ziffer 1 der Betriebsordnung des Landesbetriebes „Liegenschafts- und Immobilienmanagement Sachsen-Anhalt (LIMSA)“ vom 19. Dezember 2003 (MBl. LSA Nr. 57/2003 vom 29. Dezember 2003, S. 939 - 942) dem Landesbetrieb LIMSA.