Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/777 31.01.2012 (Ausgegeben am 31.01.2012) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Cornelia Lüddemann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Verfügbarkeit von Verhütungsmitteln in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 6/7293 Vorbemerkung des Fragestellenden: Im Rahmen des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (2004) wurde das Sozialhilferecht dahin gehend geändert, dass eine vollständige Anbindung der sozialhilferechtlichen Gesundheitshilfen an das Leistungsrecht der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgte. Entsprechend der Regelung in der gesetzlichen Krankenversicherung werden seitdem Kosten für ärztlich verordnete empfängnisverhütende Mittel bei gesetzlich krankenversicherten Frauen nur bis zum vollendeten 20. Lebensjahr übernommen. Das heißt, die Kosten für Verhütungsmittel sind von Bezieherinnen von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe ab dem 21. Lebensjahr mittels des Regelsatzes zu decken. Entgegen der Empfehlung des Sachverständigenausschusses „Verschreibungspflicht “ des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte aus dem Jahr 2003 sind levonorgestrelhaltige Präparate („Pille danach“) weiterhin verschreibungspflichtig . Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit und Soziales Frage Nr. 1: Wie hoch ist die Anzahl von Schwangerschaftsabbrüchen in Sachsen-Anhalt? Bitte angeben für die Jahre von 2000 bis 2011 und getrennt nach Landkreisen. 2 In Sachsen-Anhalt wurden ab dem Jahr 2000 folgende Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen: 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 5370 5554 5127 4655 4856 4722 4465 4351 4322 4178 4000 liegt noch nicht vor Quelle: Statistisches Bundesamt Eine Erhebung nach Landkreisen erfolgte nicht. Frage Nr. 2: Wie viele § 218-Beratungen finden in Sachsen-Anhalt statt? Bitte angeben für die Jahre 2000 bis 2011 und getrennt nach Landkreisen. Die Bezeichnung „§ 218-Beratungen“ ist nicht gebräuchlich. Das Schwangerschaftskonfliktgesetz definiert hierfür die „Schwangerschaftskonfliktberatung“ in Abgrenzung zu § 218 Strafgesetzbuch. Die Beratungen werden von freien Trägern der Liga der Wohlfahrtsverbände vorgenommen , die teilweise kreisübergreifend tätig sind. Eine statistische Erfassung nach Landkreisen, zumal im Jahr 2007 eine Kreisgebietsreform erfolgte, liegt daher nicht vor. In Sachsen-Anhalt wurden ab dem Jahr 2000 folgende Schwangerschaftskonfliktberatungen durchgeführt: 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 7559 7700 7066 6883 6978 6875 6528 6511 6573 6394 6090 liegt noch nicht vor Frage Nr. 3: Liegen der Landesregierung Informationen darüber vor, dass in Folge des GKV Modernisierungsgesetzes die Anzahl an ungewollten Schwangerschaften in Sachsen-Anhalt zunahm? Wenn ja, welche? Die Landesregierung hat dazu keine Informationen. Die Anzahl der Schwangerschaften - und damit auch der Geburten - ist in SachsenAnhalt seit Jahren ebenso rückläufig wie diejenige der Schwangerschaftsabbrüche. Frage Nr. 4: Liegen der Landesregierung Informationen darüber vor, dass in Folge des GKV Modernisierungsgesetzes die Anzahl an § 218-Beratungen in Sachsen-Anhalt zunahm? Wenn ja, welche? Die Anzahl der Schwangerschaftskonfliktberatungen ist seit der Jahrtausendwende rückläufig und weist daher die gleiche Tendenz wie bei den Geburten und Abbrüchen auf. Ein Zusammenhang zum GKV-Modernisierungsgesetz wird hier nicht gesehen. 3 Frage Nr. 5: Wie positioniert sich die Landesregierung zu dem Sachverhalt, dass das Land den Abbruch einer ungewollten Schwangerschaft, aber nicht die Kosten für die Verhütung übernimmt? Die Kosten eines Schwangerschaftsabbruchs sind grundsätzlich von der Schwangeren selbst zu tragen. Für Frauen in einer schwierigen wirtschaftlichen Lage werden sie nach dem einschlägigen (Bundes-) Gesetz zur Vermeidung von Schwangerschaftskonflikten (Schwangerschaftskonfliktgesetz - SchKG) übernommen. Demnach hat eine Frau Anspruch auf Leistungen nach diesem Gesetz, wenn ihr die Aufbringung der Mittel für den Abbruch einer Schwangerschaft nicht zuzumuten ist. Voraussetzung für die Leistungsgewährung ist in diesem Sinne die soziale Bedürftigkeit der Frau. Kostenträger ist das Land. Im SchKG ist in Abschnitt 5 (Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen) § 22 (Kostenerstattung) geregelt, dass die Länder den gesetzlichen Krankenkassen die ihnen durch diesen Abschnitt entstehenden Kosten erstatten. Für empfängnisverhütende Mittel übernimmt das Land Sachsen-Anhalt als überörtlicher Sozialhilfeträger die Kosten in seiner sachlichen Zuständigkeit auch über das in § 24a Absatz 2 SGB V (Empfängnisverhütung) genannte 20. Lebensjahr hinaus. Diese Verfahrensweise ergibt sich aus der Auslegung des § 49 Satz 2 SGB XII (Hilfe zur Familienplanung). Bundesweit schließen sich nicht alle Sozialhilfeträger dieser Auslegung an. Auf die Bewilligungspraxis in den Landkreisen und kreisfreien Städten hat das Land keinen Einfluss, sofern die Antragstellerin in die sachliche Zuständigkeit des örtlichen Sozialhilfeträgers fällt. Zu dem immer wieder diskutierten Anliegen, präventiv Verhütungsmittel für Frauen in Notlagen durch Anhebung der in § 24a Absatz 2 SGB V angeführten Altersgrenze aus öffentlichen Mitteln zu finanzieren, gab es Bestrebungen mit entsprechenden Anträgen an die Bundesregierung auf der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) bzw. auf der Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK), die bisher erfolglos blieben. Mit der Gestaltung einer solchen alters-unabhängigen Regelung im SGB V, die als für die Betroffenen wünschenswert erachtet wird, sind jedoch Kosten verbunden, über deren Höhe derzeit keine Aussage getroffen werden kann. Frage Nr. 6: Welche Kreise, kreisfreien Städte oder Kommunen in Sachsen-Anhalt haben Regelungen getroffen, um eine Kostenübernahme für Verhütungsmittel von ALG II- und Sozialhilfeempfängerinnen zu gewährleisten? Bitte Darstellung des zur Kostenübernahme nötigen Beantragungsverfahrens, Nennung der Kostenträger und Bezifferung der jährlichen Kosten seit dem Inkrafttreten der jeweiligen Regelung bis 2011. Nach Kenntnis der Landesregierung übernehmen der Landkreis Wittenberg und die Stadt Dessau-Roßlau im Rahmen des SGB XII derartige Leistungen, während die Landkreise Harz, Stendal, Jerichower Land, Burgenlandkreis, Salzlandkreis, Börde und die Stadt Magdeburg dieses im Rahmen des SGB XII bzw. SGB II nicht tun. Er- 4 kenntnisse bezüglich der übrigen Landkreise und der Stadt Halle (Saale) liegen nicht vor. Die Stadt Dessau-Roßlau hat mittels Richtlinie vom 10. September 2008 die Kostenübernahme von ärztlich verordneten empfängnisverhütenden Mitteln (§ 49 SGB XII) für über 20-jährige sozialhilfeberechtigte Frauen geregelt. Danach erfolgt die Erstattung der verauslagten Kosten nach Antragstellung und Vorlage des Quittungsbeleges auf das Konto der Anspruchsberechtigten. Folgende Ausgaben wurden getätigt: Jahr Ausgaben 2009 799,70 € 2010 1.102,05 € 2011 1.491,55 € Im Landkreis Wittenberg wurde im Jahr 2009 die Regelung des überörtlichen Sozialhilfeträgers (Land Sachsen-Anhalt) zur Übernahme der Kosten für ärztlich verordnete empfängnisverhütende Mittel für den örtlichen Träger der Sozialhilfe übernommen. Empfänger von laufenden Leistungen nach dem dritten oder vierten Kapitel SGB XII können einen formlosen Antrag stellen. Folgende Ausgaben wurden getätigt: Jahr Ausgaben 2009 315,00 € 2010 47,31 € 2011 48,74 € Eine Kostenübernahme nach dem SGB II erfolgte weder in der Stadt Dessau-Roßlau noch im Landkreis Wittenberg. Frage Nr. 7: Inwieweit betrachtet die Landesregierung eine ungewollte Schwangerschaft und eine eventuell folgende Abtreibung als Gefahr für die psychische Gesundheit der davon betroffenen Frau? Die Landesregierung ist sich bewusst, dass eine ungewollte Schwangerschaft und eine eventuell folgende Abtreibung für die betroffene Frau eine psychische Belastung sein kann. Aus diesem Grund fördert das Land die Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen bzw. die Stiftung „Familie in Not - Sachsen-Anhalt“, die diesen Frauen Hilfe und Unterstützung gewähren. Frage Nr. 8: Ist es in Sachsen-Anhalt für bedürftige Menschen möglich, die Kosten für langfristige Verhütungsmethoden wie Hormonspirale oder Sterilisation gegenüber einem Amt geltend zu machen bzw. die nötigen finanziellen Mittel als Darlehen zu erhalten? Nein, diese Möglichkeit gibt es nicht. 5 Frage Nr. 9: Wie oft wurde die „Pille danach“ in Sachsen-Anhalt verschrieben und verkauft? Bitte für die Jahre 2007 bis 2011 angeben und differenziert nach Landkreisen. In den Jahren 2007 bis 2011 wurden 2578 Notfallkontrazeptiva, die sogenannte „Pille danach“, in Sachsen-Anhalt verordnet (Anlage). Allerdings sind die Privatverordnungen in den verfügbaren Datenbanken nicht enthalten. Die Erhebung bezog sich auf alle zugelassenen und auf dem Markt vorhandenen Fertigarzneimittel für die Jahre 2007 bis Oktober 2011. Die angegebenen Landkreise beziehen sich auf den Sitz der verordnenden Ärztinnen und Ärzte, da Angaben zu den Patientinnen fehlen. Frage Nr. 10: Wie ist die Position der Landesregierung zu einer rezeptfreien Vergabe der „Pille danach“? Eine verschreibungsfreie Abgabe der Notfallkontrazeptiva befindet sich derzeit auf Länderebene in der Diskussion. Aus Sicht der Landesregierung ist zumindest zu bedenken, dass bei einer Freigabe und damit nur apothekenpflichtigen Abgabe möglicherweise der Gebrauch von Kondomen weiter zurückgeht und dadurch Infektionskrankheiten (insbesondere AIDS) zunehmen. Erfahrungen der Ärzteschaft zeigen, dass ein hoher Beratungsbedarf besteht , wobei es besonders die Altersgruppe der 16- bis 18-Jährigen zu sensibilisieren gilt. Insofern ist auch der Meinungsbildungsprozess der Landesregierung noch nicht abgeschlossen . 6 ANLAGE Jahr Land/Landkreis/Kreisfreie Stadt Anzahl Summen 2007 Land Sachsen-Anhalt 476 2008 Land Sachsen-Anhalt 566 2009 Land Sachsen-Anhalt 521 2010 Land Sachsen-Anhalt 594 2011 Land Sachsen-Anhalt 421 Summe 2578 2007 Altmarkkreis Salzwedel 22 2008 Altmarkkreis Salzwedel 21 2009 Altmarkkreis Salzwedel 20 2010 Altmarkkreis Salzwedel 20 2011 Altmarkkreis Salzwedel 23 Summe 106 2007 Anhalt-Bitterfeld (Anhalt-Zerbst) 10 2008 Anhalt-Bitterfeld (Anhalt-Zerbst) 25 2009 Anhalt-Bitterfeld (Anhalt-Zerbst) 15 2010 Anhalt-Bitterfeld (Anhalt-Zerbst) 13 2011 Anhalt-Bitterfeld (Anhalt-Zerbst) 6 Summe 69 2007 Anhalt-Bitterfeld (Bitterfeld) 26 2008 Anhalt-Bitterfeld (Bitterfeld) 12 2009 Anhalt-Bitterfeld (Bitterfeld) 24 2010 Anhalt-Bitterfeld (Bitterfeld) 30 2011 Anhalt-Bitterfeld (Bitterfeld) 10 Summe 102 2007 Anhalt-Bitterfeld (Köthen) 9 2008 Anhalt-Bitterfeld (Köthen) 18 2009 Anhalt-Bitterfeld (Köthen) 21 2010 Anhalt-Bitterfeld (Köthen) 20 2011 Anhalt-Bitterfeld (Köthen) 21 Summe 89 7 Jahr Land/Landkreis/Kreisfreie Stadt Anzahl Summen 2007 Bördekreis (ehm. Ohrekreis) 18 2008 Bördekreis (ehm. Ohrekreis) 15 2009 Bördekreis (ehm. Ohrekreis) 20 2010 Bördekreis (ehm. Ohrekreis) 18 2011 Bördekreis (ehm. Ohrekreis) 10 Summe 81 2007 Bördekreis (ehm.) 5 2008 Bördekreis (ehm.) 10 2009 Bördekreis (ehm.) 8 2010 Bördekreis (ehm.) 11 2011 Bördekreis (ehm.) 6 Summe 40 2007 Burgenlandkreis (NBG) 9 2008 Burgenlandkreis (NBG) 8 2009 Burgenlandkreis (NBG) 9 2010 Burgenlandkreis (NBG) 20 2011 Burgenlandkreis (NBG) 13 Summe 59 2007 Burgenlandkreis (Weißenfels) 9 2008 Burgenlandkreis (Weißenfels) 5 2009 Burgenlandkreis (Weißenfels) 3 2010 Burgenlandkreis (Weißenfels) 4 2011 Burgenlandkreis (Weißenfels) 4 Summe 25 2007 Dessau, Stadt 35 2008 Dessau, Stadt 18 2009 Dessau, Stadt 19 2010 Dessau, Stadt 18 2011 Dessau, Stadt 19 Summe 109 2007 Halle (Saale), Stadt 93 2008 Halle (Saale), Stadt 123 2009 Halle (Saale), Stadt 99 2010 Halle (Saale), Stadt 94 2011 Halle (Saale), Stadt 64 Summe 473 2007 Harz (Halberstadt) 10 2008 Harz (Halberstadt) 17 2009 Harz (Halberstadt) 7 2010 Harz (Halberstadt) 8 2011 Harz (Halberstadt) 11 Summe 53 8 Jahr Land/Landkreis/Kreisfreie Stadt Anzahl Summen 2007 Harz (Quedlinburg) 4 2008 Harz (Quedlinburg) 7 2009 Harz (Quedlinburg) 7 2010 Harz (Quedlinburg) 8 2011 Harz (Quedlinburg) 5 Summe 31 2007 Harz (Wernigerode) 17 2008 Harz (Wernigerode) 21 2009 Harz (Wernigerode) 31 2010 Harz (Wernigerode) 30 2011 Harz (Wernigerode) 17 Summe 116 2007 Jerichower Land (ohne ehm. AZE) 14 2008 Jerichower Land (ohne ehm. AZE) 16 2009 Jerichower Land (ohne ehm. AZE) 18 2010 Jerichower Land (ohne ehm. AZE) 17 2011 Jerichower Land (ohne ehm. AZE) 13 Summe 78 2007 Magdeburg, Landeshauptstadt 53 2008 Magdeburg, Landeshauptstadt 88 2009 Magdeburg, Landeshauptstadt 65 2010 Magdeburg, Landeshauptstadt 75 2011 Magdeburg, Landeshauptstadt 72 Summe 353 2007 Mansfeld-Südharz (Mansfelder Land) 21 2008 Mansfeld-Südharz (Mansfelder Land) 15 2009 Mansfeld-Südharz (Mansfelder Land) 17 2010 Mansfeld-Südharz (Mansfelder Land) 22 2011 Mansfeld-Südharz (Mansfelder Land) 18 Summe 93 2007 Mansfeld-Südharz (Sangerhausen) 22 2008 Mansfeld-Südharz (Sangerhausen) 9 2009 Mansfeld-Südharz (Sangerhausen) 14 2010 Mansfeld-Südharz (Sangerhausen) 11 2011 Mansfeld-Südharz (Sangerhausen) 9 Summe 65 9 Jahr Land/Landkreis/Kreisfreie Stadt Anzahl Summen 2007 Saalekreis (ehm. Saalkreis) 3 2008 Saalekreis (ehm. Saalkreis) 5 2009 Saalekreis (ehm. Saalkreis) 6 2010 Saalekreis (ehm. Saalkreis) 14 2011 Saalekreis (ehm. Saalkreis) 7 Summe 35 2007 Saalekreis (Merseburg-Querfurt) 7 2008 Saalekreis (Merseburg-Querfurt) 20 2009 Saalekreis (Merseburg-Querfurt) 39 2010 Saalekreis (Merseburg-Querfurt) 54 2011 Saalekreis (Merseburg-Querfurt) 15 Summe 135 2007 Salzlandkreis (Aschersleben-Staßfurt) 12 2008 Salzlandkreis (Aschersleben-Staßfurt) 16 2009 Salzlandkreis (Aschersleben-Staßfurt) 21 2010 Salzlandkreis (Aschersleben-Staßfurt) 16 2011 Salzlandkreis (Aschersleben-Staßfurt) 14 Summe 79 2007 Salzlandkreis (Bernburg) 13 2008 Salzlandkreis (Bernburg) 13 2009 Salzlandkreis (Bernburg) 7 2010 Salzlandkreis (Bernburg) 5 2011 Salzlandkreis (Bernburg) 9 Summe 47 2007 Salzlandkreis (Schönebeck) 9 2008 Salzlandkreis (Schönebeck) 19 2009 Salzlandkreis (Schönebeck) 9 2010 Salzlandkreis (Schönebeck) 13 2011 Salzlandkreis (Schönebeck) 10 Summe 60 2007 Stendal 11 2008 Stendal 33 2009 Stendal 17 2010 Stendal 21 2011 Stendal 19 Summe 101 10 Jahr Land/Landkreis/Kreisfreie Stadt Anzahl Summen 2007 Wittenberg 24 2008 Wittenberg 28 2009 Wittenberg 22 2010 Wittenberg 48 2011 Wittenberg 20 Summe 142 2007 unbekannt* 20 2008 unbekannt* 4 2009 unbekannt* 3 2010 unbekannt* 4 2011 unbekannt* 6 Summe 37 *Fehlerhafte Betriebsstättennummern wurden dem Landkreis "unbekannt" zugeordnet. 2578 2578