Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/779 31.01.2012 (Ausgegeben am 31.01.2012) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Stefan Gebhardt (DIE LINKE) Stipendien der Kunststiftung des Landes Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 6/7298 Antwort der Landesregierung erstellt vom Kultusministerium Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Kunststiftung des Landes Sachsen-Anhalt ist eine selbständige juristische Person , die über ihre Organe handelt. Die nachfolgenden Antworten werden auf der Basis der Auskünfte der Direktorin der Kunststiftung erteilt. Dies vorausgeschickt, werden die Einzelfragen wie folgt beantwortet: Frage 1: Wie viele Anträge auf Stipendien sind jährlich bei der Kunststiftung des Landes Sachsen-Anhalt eingegangen? Bitte nach Geschlecht der Antragsteller und nach Sparten getrennt aufführen. Siehe Tabelle Anlage 1. Frage 2: Wie viele der Stipendienanträge wurden bewilligt, wie viele wurden abgelehnt, wie viele Anträge wurden von den Einreichern aus welchen Gründen zurückgezogen ? Bitte geschlechtsspezifisch in den Jahresscheiben nach Sparten getrennt ausweisen. Siehe Tabelle Anlage 1. 2 Die Antragsteller sind nicht verpflichtet der Kunststiftung mitzuteilen, aus welchen Gründen sie einen Antrag zurückziehen. Frage 3: Vermittelt die Kunststiftung Stipendien, die nach den Wünschen der Antragsteller spezifisch zugeschnitten sind? Wenn ja, welchen Anteil der Stipendienvergabe macht diese Form der Förderung aus? Bitte in Prozent bezüglich der Bewilligungen und des Stipendienetats in Jahresscheiben ausweisen. Jedes Stipendium, das die Kunststiftung vergibt, ist ein spezifisches Stipendium, das auf Antrag eines einzelnen Künstlers bewilligt wird. Die Kunststiftung unterstützt somit alle Stipendiaten bei der Umsetzung ihrer spezifischen künstlerischen Vorhaben, aber „vermittelt“ keine spezifischen Stipendien. Frage 4: Wie viele Stipendien wurden im Ergebnis einer gezielten Aufforderung der Kunststiftung an Künstlerinnen und Künstler, einen Antrag zu stellen (Eigeninitiative der Kunststiftung) bewilligt? Welchen Anteil am Gesamtstipendienetat hatte diese Form der Vergabe? Bitte geschlechtsspezifisch für die einzelnen Jahre seit Tätigwerden der Stiftung getrennt ausweisen. Die Kunststiftung bewirbt alle Stipendienprogramme grundsätzlich in Form von jedermann zugänglichen Ausschreibungen (über Internetauftritt, Pressemitteilungen, social networks etc.). Zudem sind die Mitarbeiter der Kunststiftung aber auch angehalten , in ihren Beratungsgesprächen auf aktuelle Ausschreibungen und Wettbewerbe hinzuweisen. Die in § 2 Absatz 2 der Stiftungssatzung vorgesehenen eigenen Initiativen der Kunststiftung werden ausschließlich in Form von Wettbewerben ausgelobt, an denen sich grundsätzlich alle Künstlerinnen und Künstler des Landes oder ausgewählter Sparten beteiligen können. Frage 5: Haben Künstlerinnen und Künstler mehrfach ein Stipendium der Kunststiftung erhalten? Wenn ja, wie viele (bitte nach Geschlecht und Häufigkeit getrennt aufführen), welchen Anteil an der Stipendiatenförderung macht die Mehrfachförderung bezüglich der Antragstellungen und des Stipendienetats aus? Im Zeitraum von 2005 bis 2011 haben elf Künstlerinnen und fünf Künstler zwei Stipendien , und eine Künstlerin und ein Künstler drei Stipendien erhalten. In der Regel handelt es sich dabei um ein Arbeitsstipendium und ein Aufenthaltsstipendium. Die Mehrfachförderungen hatten im Zeitraum von 2005 bis 2011 bezogen auf die Antragstellung einen Anteil von 3,6 % und bezogen auf die zur Verfügung stehenden Stipendienetats einen Anteil von 6,6 %. 3 Frage 6: Ist die Höhe der bewilligten Stipendien ausreichend, dass die Geförderten den Aufenthalt und die künstlerische Arbeit am jeweiligen Ort sowie die laufenden Lebenshaltungskosten zu Hause bestreiten können? Gab es in dieser Beziehung Konflikte und Kritik an der Vergabepraxis der Kunststiftung? Wenn ja, welche? Bei allen Aufenthaltsstipendien erhalten die Künstler neben dem eigentlichen Stipendium sämtliche Aufenthalts-, Atelier- und Reisekosten erstattet. Bei Bedarf können zusätzlich Materialkosten beantragt werden. Die Höhe des Stipendiums wird dabei grundsätzlich als ortsüblich und angemessen eingeschätzt. Allerdings werden nur Kosten im direkten Zusammenhang mit der künstlerischen Arbeit übernommen, die laufenden Kosten zu Hause hingegen nicht. Diesbezüglich gab es bislang noch keine Konflikte. Frage 7: Entsprechen die ausgeschriebenen Stipendien den Erwartungen der sachsenanhaltischen Künstlerinnen und Künstler? Gibt es spartenbezogene Stipendienwünsche , die die Stiftung nicht erfüllen konnte? Wenn ja, welche? Sind diese Wünsche, wenn es sie gibt, als billig einzuschätzen und besteht perspektivisch eine Möglichkeit, diesbezügliche Angebote zu unterbreiten? Die anhaltend hohen bzw. sogar zunehmenden Bewerberzahlen sind ein deutliches Indiz dafür, dass die ausgeschriebenen Stipendien für die Künstlerinnen und Künstler attraktiv sind. Die präsentierten Ergebnisse sowie gute Resonanz darauf zeugen davon , dass die vergebenen Stipendien den Erwartungen der Künstlerinnen und Künstler entsprechen. Es gibt keine spartenbezogenen Stipendienwünsche, die nicht erfüllt werden können. Jede Künstlerin/jeder Künstler ist frei bei der Beantragung der im Rahmen des Stipendiums für die künstlerische Arbeit benötigten Mittel. Um die Stipendienprogramme der Kunststiftung weiter attraktiv und gleichzeitig qualitativ hochwertig zu gestalten, sind diese laufend Gegenstand der Beratungen von Stiftungsrat, Vorstand und Künstlerischem Beirat. Frage 8: Sind bei der Kunststiftung Kosten entstanden für nicht in Anspruch genommene Stipendienangebote? Wenn ja, in welcher Höhe? Bitte in Jahresscheiben ausweisen. Nicht in Anspruch genommene Mittel für Stipendien stehen dem Stiftungshaushalt wieder zur Verfügung. Gegebenfalls bereits ausgereichte Mittel werden im Fall eines abgebrochenen bzw. nicht ausgeführten Vorhabens zurückgefordert. Insofern entstehen der Kunststiftung hierdurch keine sachfremden Kosten. 4 Anlage 1: Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung KA 6/7298 vom 20.12.2011: 1. Wie viele Anträge auf Stipendien sind jährlich bei der Kunststiftung des Landes Sachsen-Anhalt eingegangen? Bitte nach Geschlecht der An- tragsteller und nach Sparten getrennt aufführen. 2. Wie viele der Stipendienanträge wurden bewilligt, wie viele wurden abgelehnt, wie viele Anträge wurden von den Einreichern aus welchen Gründen zurückgezogen? Bitte geschlechtsspezifisch in den Jahresscheiben nach Sparten getrennt ausweisen. Jahr Bewerbungen Geschlecht m w Bildende u. angewandte Kunst Literatur Musik Darstellende Künste Film Interdisziplinäre Projekte Summe Bewilligt 6 4 6 3 0 0 1 0 10 Nicht bewilligt 7 7 7 7 0 1 0 0 14 Zurückgezogen 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2005 Gesamt 13 11 13 9 0 1 1 0 24 Bewilligt 12 9 8 1 4 4 0 2 21 Nicht bewilligt 25 26 27 15 3 2 0 4 51 Zurückgezogen 1 1 1 0 0 1 0 0 2 2006 Gesamt 38 36 36 16 7 9 0 6 74 Bewilligt 7 9 11 4 0 1 0 0 16 Nicht bewilligt 32 15 34 8 0 2 0 3 47 Zurückgezogen 2 0 2 0 0 0 0 0 2 2007 Gesamt 41 24 47 12 0 3 0 3 65 Bewilligt 15 14 18 6 1 3 0 1 29 Nicht bewilligt 25 27 33 9 0 6 2 2 52 Zurückgezogen 0 1 1 0 0 0 0 0 1 2008 Gesamt 40 42 52 15 1 9 2 3 82 Bewilligt 12 20 27 2 1 1 1 0 32 Nicht bewilligt 24 23 31 10 1 2 3 0 47 Zurückgezogen 3 0 3 0 0 0 0 0 3 2009 Gesamt 39 43 61 12 2 3 4 0 82 Bewilligt 15 12 23 3 0 0 0 1 27 Nicht bewilligt 25 30 32 5 3 8 1 6 55 Zurückgezogen 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2010 Gesamt 40 42 55 8 3 8 1 7 82 Bewilligt 17 26 32 5 0 2 1 3 43 Nicht bewilligt 14 22 25 1 0 4 1 5 36 Zurückgezogen 1 0 1 0 0 0 0 0 1 2011 Gesamt 32 48 58 6 0 6 2 8 80 Summe 2005-2011: 243 246 322 78 13 39 10 27 489