Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/781 31.01.2012 (Ausgegeben am 31.01.2012) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Stefan Gebhardt (DIE LINKE) Konjunkturpaket II-Mittel (K II-Mittel) für den Ausbau der neuen Geschäftsstelle der Kunststiftung des Landes Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 6/7300 Antwort der Landesregierung erstellt vom Kultusministerium Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Entsprach die Vergabe der K Il-Mittel für den Ausbau der neuen Geschäftsstelle der Kunststiftung den Vergabekriterien? Die Vergabe der Mittel erfolgte auf der Grundlage des vorgegebenen Zuwendungsbescheids für KII-Maßnahmen, in dem auch Aussagen zur Einhaltung des Vergaberechts getroffen werden. Verstöße gegen das Vergaberecht sind nach gegenwärtiger Beurteilung bei diesem Projekt nicht aufgetreten. Abschließende Aussagen dazu können aber erst im Ergebnis der Verwendungsnachweisprüfung getroffen werden. Frage 2: Wurde der Antrag zur Inanspruchnahme von K Il-Mitteln für den Ausbau der neuen Geschäftsstelle fristgemäß eingereicht? Die Vorhabensanmeldung der Kunststiftung für die Projektauswahl ging im Kultusministerium termingerecht ein. 2 Frage 3: Kann die Landesregierung bestätigen, dass der Ausbau der neuen Geschäftsstelle der Kunststiftung auf der Prioritätenliste der Landesregierung für die Vergabe der K Il-Mittel ursprünglich auf Rang 19 gesetzt wurde? Es ist zutreffend, dass das Projekt auf der internen Vorlage der Verwaltung des Kultusministeriums vor der Prioritätenentscheidung durch die damalige Hausleitung Rang 19 einnahm. Frage 4: Für den Fall der Beantwortung der Frage 3 mit „ja", wieso stand dann dieses Projekt auf der abschließenden Liste der K Il-Vorhaben des Kultusministeriums auf Rang 2? Welche Gründe gab es für die Landesregierung, dem umstrittenen Ausbau der neuen Geschäftsstelle diese deutlich höhere Priorität zu geben? In der Prioritätenliste des Kultusministeriums hat das Projekt Rang 2 eingenommen. Dieses Ergebnis beruht auf einer Entscheidung der damaligen Hausleitung des Kultusministeriums , die kulturpolitisch bestimmt war.