Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/782 31.01.2012 (Ausgegeben am 31.01.2012) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Stefan Gebhardt (DIE LINKE) Vermietung von Räumlichkeiten im Objekt Neuwerk 11 Kleine Anfrage - KA 6/7301 Antwort der Landesregierung erstellt vom Kultusministerium Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Was hat die Landesregierung zur Umsetzung des Beschlusses des Landtags Drs. 5/77/2615 B unternommen, Räume im Objekt Neuwerk 11 in Halle anderen Nutzern zur Verfügung zu stellen? Welche Flächen bzw. Räumlichkeiten stehen jetzt zur Weitervermietung zur Verfügung? Die Landesregierung hat über ihre Vertreter im Stiftungsrat darauf eingewirkt, dass die Kunststiftung ihr Nutzungskonzept für die Nutzung der Räume geändert hat. Die Kunststiftung führt nun Gespräche mit potentiellen Mietern. Die zur Vermietung zur Verfügung stehenden Flächen im 2. Obergeschoss des Hauses wurden im Rahmen der Baumaßnahme erst zum 31. Dezember 2011 fertig gestellt. Es stehen dort drei Räume und eine Toilette zur Vermietung (Raum 2.01 Toilette 5,2m², Raum 2.02 Büro 31,8m², Raum 2.03 Büro 109,6m², Raum 2.04 Büro 26,8m²: Gesamtfläche: 173,4m²). Die Weitervermietung des Präsentations- und Veranstaltungsbereiches im Erdgeschoss an externe Partner erfolgt jeweils projektbezogen. Frage 2: Mit welchen potentiellen Mietern wurde von wem mit welchem Ergebnis verhandelt ? Die Kunststiftung verhandelt gegenwärtig mit dem An-Institut für Textile Künste an der Kunsthochschule Burg Giebichenstein „SEPIA“. Die Institution hat erklärt, den überwiegenden Teil der Räume im 2. Stock anmieten zu wollen. Eine entsprechende schriftliche Erklärung liegt vor. Nach Klärung des kompletten Raumbedarfes und Ab- 2 schluss des Mietvertrages werden die gegebenenfalls dann noch zur Verfügung stehenden Räume anderen Interessenten angeboten. Frage 3: Zu welchen Mietpreisen wurden Räumlichkeiten im Neuwerk 11 angeboten? Die Räume im 2. Obergeschoß des Hauses werden zu marktüblichen Preisen angeboten . Als marktüblich gelten in dieser Lage und Ausstattung nach der Expertise örtlicher Makler Nettokaltmieten zwischen 3,00 EUR und 7,00 EUR. Die Festlegung der Mietpreise für die Präsentations- und Ausstellungsflächen im Erdgeschoss orientiert sich an der Spezifik und auch dem zur Verfügung stehenden Budget des jeweiligen Projektes. Der Stiftungsrat wird sich in einer der nächsten Sitzungen mit einer Richtlinie für die Vergabe von Räumlichkeiten durch Dritte befassen.