Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/784 31.01.2012 (Ausgegeben am 31.01.2012) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Stefan Gebhardt (DIE LINKE) Galerie im Neuwerk 11, Halle (Saale) Kleine Anfrage - KA 6/7306 Antwort der Landesregierung erstellt vom Kultusministerium Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie bewertet die Landesregierung die Tatsache, dass sich in der Geschäftsstelle der Kunststiftung im Neuwerk 11 in Halle (Saale) eine mit Stiftungsmitteln finanzierte Galerie befindet? Betrachtet die Landesregierung diese Galerie als Konkurrentin der privatwirtschaftlich betriebenen Galerien? Im Haus der Kunststiftung Neuwerk 11 in Halle, in dem auch die Geschäftsstelle der Kunststiftung untergebracht ist, befinden sich im Erdgeschoss Räume, die der multifunktionalen Nutzung als Veranstaltungsort für künstlerische und kunstbezogene Veranstaltungen der Kunststiftung, ihrer Stipendiaten und ihrer externen Partnern dienen. Dazu zählen Lesungen, Konzerte, Filmvorführungen, Podiumsdiskussionen, Pressekonferenzen und Kunstausstellungen. Die in diesen Räumen ausgestellten Arbeiten werden nicht unter kommerziellen privatwirtschaftlichen Aspekten präsentiert , sondern dienen der Begegnung zwischen den geförderten Künstlern aller Sparten und ihren Adressaten - dem Publikum in Sachsen-Anhalt. Die Präsentationsräume im Erdgeschoss des von der Kunststiftung hergerichteten Gebäudes bieten ein natürliches Oberlicht und eine entsprechende Höhe, wodurch sie architektonisch als Galerie betrachtet werden können. Aus diesem Grund sind sie in den Zeichnungen des Architekturbüros, das die Sanierung des Gebäudes Neuwerk 11 vorgenommen hat, auch so bezeichnet worden. Eine Zweckbestimmung kann hieraus indes nicht abgeleitet werden. Da die Kunststiftung in ihrem Räumen keine Kunstobjekte unter kommerziellen Gesichtspunkten ausstellt und veräußert, kann nicht von einer Konkurrenzsituation für private Galerien ausgegangen werden. 2 Frage 2: Ist es von der Landesregierung politisch gewollt, dass neben der Stiftung Moritzburg , Kunstmuseum des Landes Sachsen-Anhalt, in Halle eine weitere Galerie etabliert wurde, in die unmittelbar Haushaltsmittel des Landes fließen? Es wurde mit den Räumen im Erdgeschoss des Hauses Neuwerk 11 ein multifunktionaler Veranstaltungsort für künstlerische und kunstbezogene Veranstaltungen geschaffen , der das kulturelle und künstlerische Leben in Sachsen-Anhalt befördern soll. Insofern lässt sich dies unter den Stiftungszweck subsumieren. In die Kunststiftung fließen keine unmittelbaren Haushaltsmittel des Landes. Die Stiftung finanziert sich aus Erträgen ihres eigenen Kapitals sowie aus Konzessionserträgen der Lotto-Toto-Gesellschaft. Die Aufgaben- und Zielstellung der Stiftung Moritzburg ist mit denen der Kunststiftung nicht vergleichbar. Zweck der Stiftung Moritzburg ist der Erhalt der Moritzburg und das Betreiben des Kunstmuseums mit den Aufgaben Sammeln, Bewahren, Erforschen und Vermitteln von Werken der Kunst. Sie präsentiert die Werke ihres eigenen Bestandes oder Leihgaben im Rahmen von Sonderausstellungen. Die Kunststiftung hingegen ist vom Landesgesetzgeber zur Förderung der zeitgenössischen Kunst und Kultur in Sachsen-Anhalt errichtet worden. Die Kunstwerke, die sie präsentiert , werden in der Regel die Werke der von ihr geförderten Künstler sein. Frage 3: Der Neubau der Kunststiftung wurde damit begründet, Arbeiten zu präsentieren , die mit Unterstützung der Kunststiftung entstanden sind. Kann die Landesregierung bestätigen, dass es in der Stadt Halle und darüber hinaus im ganzen Land kaum Kooperationsbereitschaft der privaten Galeristen zur Präsentation dieser Arbeiten gibt? Der von der Kunststiftung als Neubau an das ursprüngliche Gebäude angefügte Gebäudeteil dient zukünftig der Präsentation von Künstlern und zur Durchführung von Veranstaltungen. Er war Bestandteil des im Rahmen des K II-Programms genehmigten und geförderten Konzepts. Die Kriterien privater Galeristen für die Auswahl von Künstlern oder Projekten und für die Durchführung von Ausstellungen und Präsentationen unterscheiden sich stark von den Kriterien, die die Kunststiftung anlegt. Insbesondere verfolgt die Kunststiftung keine kommerziellen Ziele und trifft die Auswahl der Stipendiaten nicht nach marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten. Während eine private Galerie aus verständlichen Gründen auf die Bekanntheit eines Künstlers und auch auf die Veräußerbarkeit der Werke zu achten hat, bietet die Kunststiftung den von ihr geförderten, meist noch unbekannten Nachwuchskünstlern die Möglichkeit einer öffentlichen Präsentation ihrer Arbeiten unter dafür geeigneten räumlichen Bedingungen und erleichtert ihnen dadurch den Weg in die Öffentlichkeit.