Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/792 neu 19.03.2012 Hinweis: Die Drucksache 6/792 wird hiermit für nichtig erklärt. Mit Schreiben vom 16. März 2012 hat die Staatskanzlei die geänderte Antwort der Landesregierung auf die o. g. Große Anfrage übersandt. (Ausgegeben am 19.03.2012) Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage Kostenentwicklung von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege Große Anfrage Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 6/459 Vorbemerkung der Fragestellerin: Die Kindertagesbetreuung in Sachsen-Anhalt erfolgt in rund 1.700 Einrichtungen sowie in öffentlich geförderter Kindertagespflege. Die Bereitstellung der Kindertagesbetreuung verursacht bei ihren Trägern Kosten, die im Wesentlichen aus öffentlichen Mitteln ausgeglichen werden. In 2011 stellt das Land Sachsen-Anhalt fast 200 Mio. Euro dafür zur Verfügung. Wie viel von dem Geld tatsächlich bei den Trägern ankommt und welche weiteren Kosten entstehen, ist aber entscheidend für die weitere Förderung und ihre Ausgestaltung. Vorbemerkung der Landesregierung: Die Betreuung und Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege in Sachsen-Anhalt wird von unterschiedlichen Akteuren finanziert. Dieses sind zum einen die Eltern über den Elternbeitrag bzw. in ca. 30% der Fälle die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Rahmen der Übernahme nach § 90 Abs. 3 SGB VIII. Zum anderen stellen das Land 178,8 Mio. € und die Landkreise bzw. kreisfreien Städte weitere 91,8 Mio. € an Finanzmitteln (2011) auf der Grundlage von § 11 Abs. 1, 2, 8 und 10 Kinderförderungsgesetz zur Verfügung. Einen weiteren Anteil leisten die Städte und Gemeinden. Die Landesregierung hat im Jahr 2010 eine Studie zur Ermittlung der durchschnittlichen Sach- und Personalkosten eines Kita-Platzes gem. § 15 Kinderförderungsgesetz bei der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Wirtschaftswissenschaftlicher Bereich, Lehrstuhl für Statistik, in Auftrag gegeben. In der Studie sind die durchschnittlichen Gesamtplatzkosten je belegten Kindertageseinrichtungsplatz, untergliedert in Krippe, Kindergarten und Hort sowie aufgeschlüsselt in Personal- und sonstige Kosten, dargestellt. An dieser Datenerhebung haben sich die Kindertageseinrich- 2 tungen eher gering beteiligt. Dennoch bietet die Studie zurzeit den umfassendsten Überblick zu den Kosten der Kindertagesbetreuung. Teile der Kosten sind allerdings nicht ermittelbar. Die Ergebnisse der Studie wurden in der 4. Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am 28. September 2011 unter dem Tagesordnungspunkt 1 vorgestellt. Vorab wurde den Fraktionen die Studie zur Kenntnis übersandt. Für die Verständlichkeit der Antworten auf die Fragen Nrn. 5 bis 7 wird auf Folgendes hingewiesen: a. Personalkosten und Tarifbindung Hinsichtlich der Personalkosten (für pädagogisches Fachpersonal) ist nur ein Teil der freien Träger an die tarifvertragliche Vergütung im öffentlichen Dienst (kommunal) gebunden. Angaben zum Umfang der Tarifbindung, zum angewendeten Tarifvertrag, zur Gestaltung der einzelnen Arbeitsverträge bei den freien Trägern und damit zur tatsächlich gezahlten Vergütung liegen der Landesregierung nur in Einzelfällen vor. b. Betreuungsumfang In den Statistiken wird die tägliche Betreuungszeit laut Betreuungsvertrag, nicht jedoch der tatsächlich realisierte Betreuungsumfang erfasst. Die Gestaltung der (angebotenen ) Betreuungsverträge orientiert sich an der zeitlichen Staffelung der Elternbeiträge gemäß Satzung. Beispielsweise werden Elternbeiträge nach 5, 8 und 10 Stunden gestaffelt. Frage Nr. 1: Wie haben sich in Sachsen-Anhalt seit 2000 die Kindertageseinrichtungen im Hinblick auf folgende Parameter entwickelt: a) Summe der Gesamtkosten aller Einrichtungen (differenziert nach Krippen sowie nach Kindergärten), davon: i. Personalkosten, ii. Sachkosten, iii. Investitionskosten; b) durchschnittliche Gesamtkosten pro Betreuungsplatz (differenziert nach Krippen sowie nach Kindergärten), davon: i. Personalkosten, ii. Sachkosten, iii. Investitionskosten; c) durchschnittliche Gesamtkosten eines Betreuungsplatzes pro Betreuungsstunde (differenziert nach Krippen sowie nach Kindergärten), davon: i. Personalkosten, ii. Sachkosten, iii. Investitionskosten? Bitte um Angaben für jedes Jahr jeweils für das gesamte Land sowie für die einzelnen Kreise und kreisfreien Städte. 3 Frage Nr. 2: Wie stellen sich die Kennzahlen der Frage 1 differenziert nach öffentlichen und nicht öffentlichen Trägern dar? Frage Nr. 3: Wie hat sich in Sachsen-Anhalt seit 2000 die Kindertagespflege im Hinblick auf folgende Parameter entwickelt: a) Summe der Gesamtkosten aller Tagespflegepersonen (differenziert nach Betreuung von Krippen- sowie Kindergartenkindern), davon: i. Personalkosten, ii. Sachkosten, iii. Investitionskosten; b) durchschnittliche Gesamtkosten pro Betreuungsplatz (differenziert nach Betreuung von Krippen- sowie Kindergartenkindern), davon: i. Personalkosten, ii. Sachkosten, iii. Investitionskosten; c) durchschnittliche Gesamtkosten eines Betreuungsplatzes pro Betreuungsstunde (differenziert nach Betreuung von Krippen- sowie Kindergartenkindern ), davon: i. Personalkosten, ii. Sachkosten, iii. Investitionskosten? Bitte um Angaben für jedes Jahr jeweils für das gesamte Land sowie für die einzelnen Kreise und kreisfreien Städte. Frage Nr. 4: Welche einzelnen Kostenpositionen sind in den Kostenarten enthalten, die in den Fragen 1 bis 3 abgefragt werden? Antwort zu den Fragen Nrn. 1 bis 4: Die Fragen Nrn.1 bis 4 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Es gibt 2 Erhebungsinstrumente – die Kinder- und Jugendhilfestatistik sowie die kommunale Finanzstatistik –, welche Kosten zur Kindertagesbetreuung erfassen. Die Darstellung der Gesamtkosten aller Kindertageseinrichtungen, der durchschnittlichen Gesamtkosten pro Betreuungsplatz sowie der durchschnittlichen Gesamtkosten eines Betreuungsplatzes pro Betreuungsstunde – jeweils differenziert nach Krippen und Kindergärten sowie nach Personal-, Sach- und Investitionskosten – ist nicht möglich, da zwar die Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Jugendhilfe, nicht jedoch alle Kostenkomponenten in der amtlichen Statistik nach den §§ 98 und 99 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (Kinder- und Jugendhilfe) zu erfassen sind. Elternbeiträge und Eigenanteile freier Träger werden bei den Einnahmen und Ausgaben 4 der Städte und Gemeinden für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege nicht vollständig in den amtlichen Statistiken erfasst. Die in der Jahresrechnung der kommunalen Finanzstatistik differenzierte Darstellung nach Personalausgaben, laufendem Sachaufwand und Investitionsausgaben der kreisfreien Städte, Gemeinden/ Gemeindeverbände und Landkreise (Gliederungspläne 464 und 454) – sie kann beim Statistischen Landesamt Sachsen-Anhalt abgefordert werden – bildet nicht alle Einnahmen und Ausgaben ab. Dabei ist die Zuordnung zu einzelnen Buchungsstellen entscheidend, wobei die ‚Kameralistik’ (Abbildung von Zahlungsströmen) nicht immer genau abgrenzend ist. Die beiden Datensysteme kommen annäherungsweise zu ähnlichen Ergebnissen. Zu den Gesamtausgaben der Kindertagesbetreuung bei Krippe und Kindergarten wird im Übrigen auf die Antwort zu Frage Nr. 1 der Kleinen Anfrage 6/7199, die als Drucksache 6/509 veröffentlicht ist, verwiesen. Frage Nr. 5: Wie hoch wären die Gesamtkosten der Kindertagesbetreuung (getrennt nach Krippen und Kindergärten) im Jahr 2010 gewesen, wenn folgende Betreuungsschlüssel angewandt worden wären (Betreuer : Kinder) a) Krippe (0 bis 3 Jahre), i. 1:6 ii. 1:5 iii. 1:4; b) Kindergarten (2 bis 8 Jahre, ohne Schulkinder), i. 1:11 ii. 1:10 iii. 1:9 iv. 1:8? Antwort zu Frage Nr. 5: Entscheidende Kostenfaktoren sind der Landesregierung bekannt, allerdings nicht die Gesamtkosten der Kindertagesbetreuung. Zu den Einschränkungen bei einzelnen Kostenfaktoren verweise ich auf die Antwort zu den Fragen Nrn. 1 bis 4. Unsicherheiten ergeben sich auch durch die erwähnten unterschiedlichen Buchungssysteme. Die Gesamtkosten können auf Grundlage der o. g. Studie und der Kassenstatistik nur abgeschätzt werden. Die Personalkosten für das pädagogische Fachpersonal betragen über 80% an den Gesamtkosten. Sachkosten steigen bei einer Ausweitung des Rechtsanspruchs nur geringfügig. Die nachfolgenden Berechnungen betrachten daher nur die Personalkosten. Unter der Maßgabe der Eingruppierung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (kommunal) und der Berücksichtigung von Vollzeitäquivalenten ergeben sich folgende Personalkosten für pädagogisches Personal: 5 Kinderkrippe Betreuungsschlüssel 1: 6,75 6 5 4 betreute Kinder * 29.099 durchschnittliche Betreuungsdauer * 7,67 Personalkosten je Vollzeitäquivalent pro Jahr in € ** 43.035 Personalbedarf in Vollzeitäquivalent 4.134 4.650 5.580 6.975 Personalkosten pro Jahr in € 177.886.072 200.121.831 240.146.197 300.182.746 Mehrkosten gegenüber Status quo in € Status quo 22.235.759 62.260.125 122.296.674 Kindergärten Betreuungsschlüssel 1: 14,625 11 10 9 8 betreute Kinder * 56.082 durchschnittliche Betreuungsdauer * 7,72 Personalkosten je Vollzeitäquivalent pro Jahr in € ** 43.035 Personalbedarf in Vollzeitäquivalent 3.702 4.921 5.414 6.015 6.767 Personalkosten pro Jahr in € 159.295.799 211.791.006 232.970.107 258.855.674 291.212.633 Mehrkosten gegenüber Status quo in € Status quo 52.495.207 73.674.307 99.559.875 131.916.834 * Stand 01.01.2010 ** Personalkosten nach Tarifvertrag öffentlicher Dienst (kommunal) inklusive Einmalzahlung und Ar- beitgeber-Anteile für Sozialversicherungsbeiträge (Durchschnitt Entgeltgruppe S 6 und S 8, Stand 01.01.2010). Frage Nr. 6: Wie hoch waren die tatsächlichen Betreuungsschlüssel in der Krippe (0 bis 3 Jahre) sowie im Kindergarten (2 bis 8 Jahre, ohne Schulkinder) seit dem Jahr 2000? Bitte um Angaben für jedes Jahr jeweils für das gesamte Land sowie die einzelnen Kreise und kreisfreien Städte. Antwort zu Frage Nr. 6: Daten zum tatsächlichen Betreuungsschlüssel liegen der Landesregierung nicht vor. Die tatsächlichen Betreuungsschlüssel sind nicht zu statistischen Zwecken zu mel- 6 den. Eine Ableitung aus den sonstigen Daten ist nicht möglich, da nur der Beschäftigungsumfang (lt. Vertrag), aber nicht die tatsächlichen Arbeitszeiten erfasst werden. Frage Nr. 7: Wie hoch wären die Gesamtkosten der Kindertagesbetreuung (getrennt nach Krippen und Kindergärten) im Jahr 2010 gewesen, wenn die zugesicherte Mindestbetreuungszeit auf 6, 7, 8, 9 bzw.10 Stunden erhöht worden wäre? Antwort zu Frage Nr. 7: Die nachfolgenden Berechnungen erfolgen unter den Maßgaben der • Eingruppierung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (kommunal) und • Berücksichtigung von Vollzeitäquivalenten. Außerdem sind die in der Vorbemerkung zu den Fragen Nrn. 5 bis 7 genannten Maßgaben zu beachten. Es ergeben sich die in der Übersicht ausgewiesenen Personalkosten für pädagogisches Personal mit den in der Fragestellung genannten Mindestbetreuungszeiten a) in Kinderkrippen Mindestanspruch (Untergrenze bei Betreuungsvertrag) 5 h 6 h 7 h 8 h 9 h 10 h betreute Kinder * 29.099 davon Betreuungsdauer in h 5 10.951 0 0 0 0 0 6 279 11.230 0 0 0 0 7 436 436 11.666 0 0 0 8 4.807 4.807 4.807 16.473 0 0 9 1.651 1.651 1.651 1.651 18.124 0 10 10.400 10.400 10.400 10.400 10.400 28.524 11 486 486 486 486 486 486 12 89 89 89 89 89 89 durchschnittliche Betreuungsdauer 7,67 8,05 8,43 8,83 9,40 10,02 Personalkosten pro Jahr in € 177.886.072 186.613.415 195.563.107 204.860.266 217.988.339 232.432.169 Mehrkosten gegenüber Status quo in € (Status quo) 8.727.344 17.677.035 26.974.194 40.102.268 54.546.097 7 b) in Kindergärten Mindestanspruch (Untergrenze bei Betreuungsvertrag) 5 h 6 h 7 h 8 h 9 h 10 h betreute Kinder * 56.082 davon Betreuungsdauer in h 5 20.281 0 0 0 0 0 6 549 20.830 0 0 0 0 7 900 900 21.730 0 0 0 8 9.721 9.721 9.721 31.451 0 0 9 3.265 3.265 3.265 3.265 34.716 0 10 20.250 20.250 20.250 20.250 20.250 54.966 11 964 964 964 964 964 964 12 152 152 152 152 152 152 durchschnittliche Betreuungsdauer 7,72 8,08 8,46 8,84 9,40 10,02 Personalkosten pro Jahr in € 159.295.799 166.755.571 174.417.277 182.410.022 193.978.351 206.747.615 Mehrkosten gegenüber Status quo in € (Status quo) 7.459.772 15.121.478 23.114.222 34.682.552 47.451.816 * Stand 01.01.2010 ** Personalkosten nach Tarifvertrag öffentlicher Dienst (kommunal) inklusive Einmalzahlung und Ar- beitgeber-Anteile für Sozialversicherungsbeiträge (Durchschnitt Entgeltgruppe S 6 und S 8, Stand 01.01.2010). Frage Nr. 8: Welche Annahmen hinsichtlich der Betreuungsquote liegen den Berechnungen von Frage 7 zugrunde? Antwort zu Frage Nr. 8: Den Berechnungen liegt die Annahme zugrunde, dass die Anhebung der Mindestbetreuungsdauer keine Auswirkung auf die Betreuungsquote der betreuten Kinder hat. Frage Nr. 9: Welche Kosten (doppisches Rechnungswesen) bzw. welche Ausgaben (kamerales Rechnungswesen) entstehen den Kommunen im Rahmen der Verwaltung der Kindertagesbetreuung (z. B. für Gebührenbescheide, Platzvermittlung)? Antwort zu Frage Nr. 9: Über die Höhe der Ausgaben (kamerales Rechnungswesen) bzw. der Auszahlungen/ Aufwendungen (doppisches Rechnungswesen) für die Erstellung eines Gebührenbescheides bzw. für die Platzvermittlung liegen der Landesregierung keine statistischen Daten vor. Die Ermittlung der Kosten für kommunale Leistungen setzt eine flächendeckende Kosten- und Leistungsrechnung voraus (§ 13 der Gemeindehaushaltsverordnung Doppik), deren Ausgestaltung die Gemeinde nach ihren örtlichen Bedürfnissen und nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten bestimmt. 8 Frage Nr. 10: Welche Instrumente setzt die Landesregierung in welcher Weise ein, um die Kosten der Kindertagesbetreuung in Sachsen-Anhalt zu erheben, zu bewerten und zu vergleichen? Antwort zu Frage Nr. 10: Nach § 15 Kinderförderungsgesetz können bei den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe, den Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften sowie den Einrichtungsträgern zum Zweck der Berechnung der Zuschüsse nach dem Kinderförderungsgesetz und für Zwecke der Planung Erhebungen durchgeführt und verarbeitet und Auskünfte eingeholt werden. Die Landesregierung hatte im Jahr 2010 auf dieser Basis eine Studie zur Ermittlung der durchschnittlichen Sach- und Personalkosten eines Kita-Platzes in SachsenAnhalt bei der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg in Auftrag gegeben. Frage Nr. 11: Warum setzte das Ministerium für Arbeit und Soziales bei der letzten Studie der Universität Halle-Wittenberg zur Ermittlung der durchschnittlichen Sach- und Personalkosten eines Kita-Platzes die Auskunftspflicht der Einrichtungsträger nach § 15 Kinderförderungsgesetz nicht durch, obwohl eine Vollerhebung eine besonders differenzierte Untersuchung der Kostenstrukturen erlauben würde und das Ministerium die Träger in ihrem Schreiben vom 27. Oktober 2010 explizit auf die Auskunftspflicht hinwies? Antwort zu Frage Nr. 11: Die Landesregierung hat im Rahmen einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden und der LIGA der freien Wohlfahrtspflege auf eine Kooperation auch der Städte, Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften als kommunale Träger und der freien Träger von Kindertageseinrichtungen gehofft. Eine rechtliche Durchsetzung wäre nur mit einer erheblichen Ausdehnung des Erhebungszeitraumes realisierbar gewesen. Nach Erlass einer Allgemeinverfügung hätte vor den Verwaltungsgerichten Klage erhoben werden können mit der möglichen Folge , dass die rechtliche Durchsetzung bis hin zum Oberverwaltungsgericht SachsenAnhalt Jahre in Anspruch nehmen kann, die dann vorliegenden Ergebnisse veraltet sind oder eine Vergleichbarkeit der Daten nicht mehr gewährleistet ist. Frage Nr. 12: Mit welchen Maßnahmen wird das Ministerium für Arbeit und Soziales zukünftig eine Vollerhebung der Kosten von Kindertageseinrichtungen sicherstellen? Antwort zu Frage Nr. 12: Mit der anstehenden Novellierung des Kinderförderungsgesetzes soll eine Neuregelung der Auskunftspflicht erfolgen. 9 Frage Nr. 13: Welche kostensteuernden Maßnahmen bei den Trägern der Kindertagesbetreuung fördert die Landesregierung durch Standardsetzungen sowie durch Anreize und Sanktionen? Antwort zu Frage Nr. 13: Die Standards sind im Kinderförderungsgesetz und in den auf dessen Basis erlassenen Verordnungen festgelegt. Die Exekutive hält sich an diese gesetzlichen Rahmenbedingungen . Frage Nr. 14: Wie wirkt die Landesregierung auf die Träger der Kindertageseinrichtungen ein, damit diese die Doppik für eine bessere Kostentransparenz und - steuerbarkeit einführen? Antwort zu Frage Nr. 14: Die Gemeinden und Landkreise haben spätestens ab dem Haushaltsjahr 2013 ihre Geschäftsvorfälle nach dem System der doppelten Buchführung in ihrer Finanzbuchhaltung zu erfassen und eine Eröffnungsbilanz zu erstellen. Danach ist der Haushaltsplan in Teilpläne zu gliedern. Die Teilpläne (Ergebnis- und Finanzpläne) können nach den vorgegebenen Produktbereichen oder nach der örtlichen Organisation produktorientiert gegliedert werden. Tageseinrichtungen sind nach dem derzeit geltenden Produktrahmenplan der Produktgruppe 365 zugeordnet. Den Teilergebnis- und - finanzplänen ist eine Übersicht über die Produkte oder Produktgruppen (hier 365) sowie deren Ziele, Leistungen und Kennzahlen zur Messung der Zielerreichung beizufügen . Die Einführung der Doppik für die Kommunen schließt die Tageseinrichtungen ein. Frage Nr. 15: Wie quantifiziert die Landesregierung auf Basis der ihr vorliegenden empirischen Untersuchungen den Einfluss der Trägerschaft (öffentlich versus nicht öffentlich), der Einrichtungsgröße, der Trägergröße, der Buchführungsmethode , der Einrichtungsauslastung, der Einrichtungsöffnungszeiten sowie der Implementierung eines Qualitätsmanagements auf die durchschnittlichen Gesamtkosten eines Kita-Platzes? Antwort zu Frage Nr. 15: Die von der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vorgelegte Studie hat die Erhebung und detaillierte deskriptive Darstellung der Platzkosten für die Kindertagesbetreuung in Sachsen-Anhalt zur Aufgabe. Die kausale Quantifizierung von Einflussgrößen im Sinne einer Ursache-Wirkungsbeziehung ausgewählter Einflussfaktoren auf die durchschnittlichen Platzkosten ist nicht Gegenstand dieser Untersuchung gewesen und setzt die Verwendung komplexerer statistisch-ökonometrischer Verfahren (Schätzung einer Kostenfunktion etc.) voraus. 10 Aus der vorliegenden deskriptiven Analyse können deshalb keine derartigen Schlüsse gezogen werden. Frage Nr. 16: Wie stellt sich ein Vergleich der durchschnittlichen Gesamtkosten pro Betreuungsstunde und -platz eines Krippen- sowie eines Kindergartenplatzes in Sachsen-Anhalt mit denen anderer Bundesländer dar? Antwort zu Frage Nr. 16: Auf die Antwort zu Frage Nr. 8 der Kleinen Anfrage 6/7199, die als Drucksache 6/509 veröffentlicht ist, wird verwiesen. Frage Nr. 17: Worin liegen die Ursachen für die Kostenunterschiede? Antwort zu Frage Nr. 17: Auf die Antwort zu Frage Nr. 9 der Kleinen Anfrage 6/7199, die als Drucksache 6/509 veröffentlicht ist, wird verwiesen.