Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/805 14.02.2012 (Ausgegeben am 15.02.2012) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Jürgen Weigelt (CDU) Besetzung der Direktorenstelle beim Landesschulamt Kleine Anfrage - KA 6/7328 Vorbemerkung des Fragestellenden: Zum Jahresbeginn 2012 hat das Landesschulamt seine Arbeit aufgenommen. Dabei ist die Stelle des zukünftigen Direktors besetzt worden. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: Antwort der Landesregierung erstellt vom Kultusministerium Vorbemerkung: Mit der Errichtung des Landesschulamtes ist das Amt des Direktors oder der Direktorin dieser Behörde neu geschaffen worden. Auch wenn nach § 5 Abs. 2 des Beamtengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt die Stelle nicht zwingend auszuschreiben wäre, ist ein Stellenbesetzungsverfahren nach den Kriterien der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung vorgesehen. Um die Funktionsfähigkeit des neu errichteten Landesschulamtes zu gewährleisten, hat das Kultusministerium zur Unterstützung einen Aufbaustab eingesetzt, dessen Leiter mit der Wahrnehmung der Aufgaben des Direktors beauftragt wurde. Diese Beauftragung entspricht keiner Stellenbesetzung. Da derzeit unter anderem noch die abschließende Einigung über das Querschnittspersonal herbeizuführen ist, kann nicht abgeschätzt werden, wann der Aufbaustab seine Arbeit abschließen wird. Unabhängig davon steht die endgültige Besetzung des Dienstpostens mit der Frage der Neuausrichtung der Schulaufsicht in einem Sachzusammenhang und wird in diesem Zusammenhang entschieden. 2 Frage 1: Wie ist das Besetzungsverfahren für die Direktorenstelle des Landesschulamtes verlaufen? Entfällt. Frage 2: Wenn keine Ausschreibung erfolgen sollte, welche Gründe haben dafür gesprochen , so zu verfahren? Zu gegebener Zeit wird ein Auswahlverfahren für die Besetzung der Stelle durchgeführt , das die Kriterien der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung berücksichtigt . Frage 3: Welche Anforderungen an den zukünftigen Stelleninhaber sind durch das Kultusministerium gestellt worden? Die Anforderungen an die Stelle stehen zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abschließend fest. Sie werden jedoch allen Bewerberinnen und Bewerbern zum Beginn des Auswahlverfahrens bekannt gemacht.