Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/827 21.02.2012 Hinweis: Die Anlage ist als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick im Netz den Acrobat Reader. (Ausgegeben am 21.02.2012) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Christoph Erdmenger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Nahverkehrsverträge des Landes Sachsen-Anhalt II - Freihändige Vergabe zum Elektronetz Nord Kleine Anfrage - KA 6/7327 Vorbemerkung des Fragestellenden: Die Landesregierung hat am 30. November 2011 einen Dienstleistungsauftrag an die DB Regio AG vergeben und dies am 2. Dezember 2011 im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union verkündet. Bereits am 2. Oktober 2010 hatte die Landesregierung im Amtsblatt der Europäischen Union die Absicht einer Direktvergabe über die entsprechenden Beförderungsleistungen bekanntgegeben. Laut einer Vorlage für den Finanzausschuss des Landtages vom 8. Dezember 2011 (ausgereicht als Vorlage 26, Drs. 6/507 am 14. Dezember 2011) war die Genehmigung einer Verpflichtungsermächtigung über 1,035 Milliarden € haushaltsrechtliche Voraussetzung dieses Vertrages. Diese wurde im Zuge des Beschlusses zum Nachtragshaushalt am 15. Dezember 2011 durch den Landtag beschlossen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Vorbemerkung: In der Sitzung des Landtagsausschusses Landesentwicklung und Verkehr am 3. Februar 2012 wurden die meisten Fragen eingehend erörtert. Auf die hier gegebenen mündlichen Antworten wird ergänzend verwiesen. 2 1. Wann wurde entschieden, das Elektronetz Nord nicht in zwei oder mehr kleinere Teillose aufzuteilen, die es kleineren Eisenbahnverkehrsunternehmen leichter ermöglichen, sich um einen ausgelobten Auftrag zu bewerben ? Das in Sachsen-Anhalt zu vergebende SPNV-Netz wurde mit dem ÖPNV-Plan in Teilnetze aufgeteilt. Dabei entspricht der verkehrsplanerische Begriff Teilnetz dem vergaberechtlichen Begriff Los. Welche Gründe führten zu dieser Entscheidung? Maßgeblich für die Betrachtung von Teilnetz- bzw. Losgrößen ist zunächst die Gesamtmenge der in Sachsen-Anhalt zu vergebenden SPNV-Leistungen. Mit Blick auf das Jahr 2016 wird aktuell von etwa 25 bis 26 Millionen Zugkm ausgegangen . Bei der Zerlegung dieser Gesamtmenge der ursprünglich von der DB Regio AG im Rahmen eines einzigen Vertrages erbrachten Leistungen waren folgende Aspekte leitend: • Mittelstandsfreundlichkeit • Attraktivität für große und somit finanzkräftige Unternehmen • Günstiges Verhältnis zwischen fixen und variablen Kosten • Betreuungsaufwand der Verträge (Anzahl) durch den Auftraggeber Im Ergebnis wurden die ursprünglich in einem Vertrag erbrachten Leistungen auf zwölf Teilnetze bzw. Lose aufgeteilt. 2. Wann hat die Landesregierung entschieden, von der im Supplement zum EU-Amtsblatt am 2. Oktober 2010 angezeigten Direktvergabe Abstand zu nehmen und aus welchen Gründen? Die Entscheidung erfolgte mit Wirkung vom 8. Februar 2011. Der Grund dafür ist der Beschluss des Bundesgerichtshofes vom selben Tag. Ist diese Entscheidung schriftlich niedergelegt? Ja. 3. Wann hat die Nahverkehrsservicegesellschaft das Verkehrsministerium über den Plan informiert, den o. g. Beförderungsauftrag über eine freihändige Vergabe abzuwickeln? Es handelt sich um einen gemeinsamen Entscheidungsprozess. Wann wurden weitere Ressorts bzw. das Kabinett von diesem Vorgehen informiert? War eine Zustimmung der Landesregierung zu diesem Vorgehen notwendig und wann erfolgte diese durch wen? Gemäß dem geltenden Ressortprinzip ist eine Zustimmung weiterer Mitglieder der Landesregierung nicht erforderlich. 3 Bitte die zugrundeliegende Markterkundung beifügen, die begründet, dass weitere Anbieter für die Leistung nicht infrage kommen. Von einer Beantwortung dieser Frage wird mit Blick auf das anhängige Vergabenachprüfungsverfahren abgesehen. 4. Wann gab es mündliche und schriftliche Abstimmungen mit den ebenfalls betroffenen SPNV-Aufgabenträgern der Nachbarländer über diese Vergabeart ? Wurde diese Verständigung schriftlich festgehalten? Zu jeweils welchem Ergebnis und mit Beteiligung welcher für das Land SachsenAnhalt handelnder natürlicher Personen führten diese Abstimmungen? Die Verständigung erfolgte im Rahmen einer schriftlichen Verwaltungsvereinbarung aus dem September 2010. Sie führte zur gemeinsamen Vergabe. Verantwortlich handelte der Geschäftsführer der NASA GmbH. 5. Wann hat die Nahverkehrsservicegesellschaft oder das Verkehrsministe- rium Eisenbahnverkehrsunternehmen als mögliche Auftragnehmer im Zuge der freihändigen Vergabe um Angebotsabgabe gebeten und welche Unternehmen waren dies? Nach welchen Kriterien wurden diese Unternehmen ausgewählt? Welcher Zeitraum wurde den/dem Unternehmen vom Erhalt der Leistungsbeschreibung bis zur Abgabe eines Angebots eingeräumt? Welcher Leistungsbeginn wurde in der Leistungsbeschreibung gefordert? Bitte Leistungsbeschreibung anfügen. Die Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union vom 2. Oktober 2010 gab Gelegenheit zur Interessenbekundung. Hinsichtlich des Inhalts der Bekanntmachung wird auf die Anlage verwiesen. 6. Wurden in der Leistungsbeschreibung oder auf anderem Wege ein Einsatz von Iokbespannten Doppelstockzügen verlangt? Wurden die Wagen eines bestimmten Herstellers verlangt? Mit welchen Beweggründen geschah dies? Wurde auch ein Einsatz von Doppelstocktriebwagen, ggf. in Mehrfachtraktion , akzeptiert? Die Zugriffsmöglichkeit auf bestimmte - technisch zugelassene - Fahrzeuge begründet u. a. die günstige Gelegenheit. 7. War die Verfügbarkeit des unter 6 beschriebenen Wagenmaterials aus- schlaggebend für die Entscheidung? Wurden Aussagen zur Verfügbarkeit bei den Herstellern überprüft? Liegen dazu schriftliche Belege vor? Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. Im Übrigen verfügt die NASA GmbH über umfangreiche Marktkenntnisse. 8. Falls nur ein Angebot der DB Regio eingeholt wurde, welche Sicherheit bestand, dass nur DB Regio den ausgehandelten Preis anbieten könne? Von einer Beantwortung dieser Frage wird im Hinblick auf das anhängige Vergabenachprüfungsverfahren abgesehen. 4 9. Wann gingen die Angebote des/der anbietenden Unternehmen/s ein? Wurden Nachverhandlungen zum Angebot geführt und mit welchen Ergebnissen ? Von einer Beantwortung dieser Frage wird im Hinblick auf das anhängige Vergabenachprüfungsverfahren abgesehen. 10. Welche Angebotsbedingungen waren der Landesregierung zu den unter 3 angegebenen Zeitpunkten bekannt, die zur Einschätzung einer möglicherweise „vorteilhaften Gelegenheit“ führten? Wurden zu dem unter 5 genannten Zeitpunkt weitere Aspekte bekannt, die zur Einschätzung der „vorteilhaften Gelegenheit“ führten? Von einer Beantwortung dieser Frage wird mit Verweis auf das anhängige Vergabenachprüfungsverfahren abgesehen. 11. Trifft es zu, dass die Möglichkeit, eine freihändige Vergabe mit einer „be- sonders günstigen Gelegenheit“ zu begründen, aus der VOL/A am 20. September 2009 ersatzlos gestrichen wurde? Nein. 12. Wie stellt sich der abgeschlossene Vertrag mit DB Regio vor dem Hinter- grund der in der Kleinen Anfrage „Nahverkehrsverträge des Landes Sachsen -Anhalt I“ unter 1 und 3 abgefragten Aspekten dar? Er stellt sich vorteilhaft dar. Kann aus dem Vergleich mit den in der Anfrage unter 1 aufgeführten Verträgen die „vorteilhafte Gelegenheit“ begründet werden? Ja. 13. Führt die Nahverkehrsservicegesellschaft GmbH ein leistungsorientiertes bzw. outputbasiertes Rechnungswesen? Nein. Wenn nein, warum nicht? Das geübte Rechnungswesen der NASA GmbH ist nach Auffassung des Wirtschaftsprüfers dem Geschäftsgegenstand angemessen. Die Anzahl der Mitarbeiter und die Abgrenzung der Aufgabenbereiche ermöglichen der Geschäftsleitung jederzeit einen Überblick über die in den einzelnen Bereichen anfallenden Aufgabenumfänge. Wenn ja, welche Ressourcen sind in den Vertragsabschluss mit DB Regio AG bisher eingeflossen? Die Antwort erübrigt sich. 5 Wie stellt sich dies im Vergleich mit wettbewerblichen Ausschreibungsverfahren , die in der Anfrage „Nahverkehrsverträge des Landes SachsenAnhalt I“ unter 1 dargestellt wurden, dar? Die Aufwände sind vergleichbar. 14. Welche Verfahrensdauer erwartet die Landesregierung für die durch den Verband Mofair am 29. Dezember 2011 eingereichte EU-Beschwerde? Ob und ggf. wie ein solches Verfahren durchgeführt wird und damit dessen Dauer steht im Ermessen der EU. Setzt die Landesregierung die Umsetzung des Vertrages für diesen Zeitraum aus? Nein. Welche weiteren Schritte unternimmt die Landesregierung, um den Ergebnissen des EU-Beschwerdeverfahrens nicht vorweg zu greifen? Keine, da die Ergebnisse nicht absehbar sind. 15. Welche Schlussfolgerungen hat die Landesregierung aus der Entschei- dung der Vergabekammer Magdeburg (Az. 5/02 MD vom 6. Juni 2002) gezogen ? Das Land hält sich an die europäischen und nationalen Vergabevorschriften. Grundlage des Handelns der Landesregierung ist der ÖPNV-Plan. Danach erfolgt die Vergabe in der Regel im Wettbewerb nach VOL/A. Dies schließt im begründeten Einzelfall einen alternativen Weg in einem prognostisch erfolgreicheren Fall nicht aus. AB1./S $192 02/10/2010 293691-2010-DE r Mitgliedstaaten - Dienstleistungsauftrag - Allgemeine Bekaunlmachung - Offenes Verfahren 1/1 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:293691-2010:TEXT:DE:HTML D-Magdeburg: Erbringung von SPNV.Leistungen 2010/S 192-293691 Veröffentlichung nach Art. 7 Abs. 2 der VO (EG) 1370/2007 I. Name und Adresse des Auftraggebers Land Sachsen AntNt, vertreten durch das Ministerium Für Landesentwicldung tmd Verkehr, vertreten durch dieNahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH, Am Alten Theater 6, 39104Magdeburg, DEUTSCHLAND. Auftraggeber sind neben dem Land Sachsen-Anhalt Für die jeweils im Zuständigkeitsbereich liegendenStreckenabsctmitte: Landesnahverkehrsgesellsehaft Niedersachsen mbh (LNVG), Kurt-Schumacher-Str. 5, D-30159 I-Ialmover Zweckverband Großraum Braunschweig (ZGB), Frankfurter Straße 2, D-38112 Braunschweig Land Brandenburg, vertreten duroh das Ministerium für Infraslxtüäur und Landwirtschaft (MIL), Henning-vonTresckow -Straße 2-8, D-14467 Potsdam. II. Art des geplanten Vergabeverfahrens Direktvergabe nach Art. 5 Abs. 6 der VO (EG) 1370/2007 Iii. Von der Vergabe möglicherweise betroffene Dienste und Gebiete Erbringung von SPNV-Leisttmgen auf folgenden Linien: S 11 SchOnebeck-Salzelmen - Magdeburg- Zielitz S 12 Schönebeck-Salzelmen - Magdeburg- Stendal - Wittenberge S 20 Braunschweig - Magdeburg- Burg- Genthin RB 29 Stendal - Salzwedel - Uelzen RB 43 Magdeburg- Köthen- Halle RE 20 Magdeburg - Stendal - Salzwedel - Uelzen / Wittenberge IV. Sonstige Informationen Mit dieser Veröffentlichung werden gemäß Art 7 Abs. 2 der VO (EG) 1370/2007 Namen und Anschriften der zuständigenBehörden, die Art des geplanten Vergabeverfahrens und die von der Vergabe möglicherweise betroffenen Dienste undGebiete veröffentlicht.