Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/847 23.02.2012 (Ausgegeben am 24.02.2012) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Stefan Gebhardt (DIE LINKE) Restauratorgesetz Sachsen-Anhalt - ReG LSA Kleine Anfrage - KA 6/7336 Vorbemerkung des Fragestellenden: Am 16. März 2011 hat der Landtag von Sachsen-Anhalt das „Gesetz über die Führung der Berufsbezeichnung Restauratorin oder Restaurator im Land Sachsen-Anhalt “ beschlossen. Im § 8 des Gesetzes wird das Landesverwaltungsamt verpflichtet, eine Fachkommission zu bilden, die eine Restauratorenliste erstellen soll. Antwort der Landesregierung erstellt vom Kultusministerium Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Mitglieder der Fachkommission werden gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 ReG LSA auf Vorschlag der in Satz 2 genannten Institutionen durch das Landesverwaltungsamt berufen. Die Restauratorenliste wird gemäß § 3 Abs. 1 ReG LSA vom Landesverwaltungsamt geführt. Dies vorausgeschickt, beantwortet die Landesregierung die Einzelfragen wie folgt: Frage 1: Wann wurde die Fachkommission berufen und wann hat die Fachkommission ihre Arbeit aufgenommen? Die Berufung der Fachkommission war mangels vorliegender Anträge auf Eintragung in die Restauratorenliste bislang nicht erforderlich. Die ersten beiden Anträge sind 2 erst Mitte Dezember 2011 beim Landesverwaltungsamt eingegangen (siehe hierzu auch Antwort auf Frage 3). Die Berufung der Fachkommission erfolgt nun unmittelbar. Frage 2: Wer wurde in die Fachkommission berufen und wen hat die Fachkommission zur bzw. zum Vorsitzenden und zur Stellvertreterin bzw. zum Stellvertreter gewählt ? Die Fachkommission ist noch nicht berufen worden (siehe Antwort auf Frage 1). Frage 3: Liegt für die Arbeit der Fachkommission die genehmigte Geschäftsordnung vor? Da die Fachkommission noch nicht berufen worden ist (siehe Antwort auf Frage 1), liegt auch noch keine Geschäftsordnung nach § 8 Abs. 5 ReG LSA vor. Frage 4: Wie viele Anträge auf Eintragung in die Restauratorenliste sind beim Landesverwaltungsamt eingegangen? Wie viele davon sind von Antragstellern, die ihren Wohnsitz in Sachsen-Anhalt haben? Wie viele Anträge liegen von gemäß § 4 Abs. 3 ReG LSA antragsberechtigten Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder einer anderen Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum vor? Bis einschließlich Januar 2012 sind beim Landesverwaltungsamt insgesamt 26 Anträge auf Eintragung in die Restauratorenliste eingegangen. Davon haben 22 Antragsteller ihren Wohnsitz in Sachsen-Anhalt. Anträge von antragsberechtigten Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder einer anderen Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind bisher nicht eingegangen. Frage 5: Wie viele Anträge auf Eintragung in die Restauratorenliste wurden beschieden ? Wurden Anträge auf Eintragung in die Restauratorenliste abgelehnt? Wenn ja, wie viele? Bis einschließlich Januar 2012 sind noch keine Anträge beschieden oder abgelehnt worden. Grund hierfür ist, dass die für eine Eintragung erforderlichen Nachweise (Hochschulabschluss, Tätigkeitsnachweise etc.) noch nicht vorlagen und erst abgefordert werden mussten.