Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/863 27.02.2012 (Ausgegeben am 27.02.2012) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Cornelia Lüddemann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Kinderbeauftragte in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 6/7345 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit und Soziales Vorbemerkung: Gemäß § 74a der Gemeindeordnung und § 64a der Landkreisordnung für das Land Sachsen-Anhalt können die Gemeinden/die Landkreise für bestimmte Aufgabenbereiche besondere Interessenvertreter bestellen. Die Bestellung von Beauftragten für die Interessen und Rechte der Kinder (Kinderbeauftragte) ist als freiwillige Aufgabe dem eigenen Wirkungskreis der Kommunen zugeordnet. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass alle Vereine, insbesondere die freien Träger der Jugendhilfe, die Leistungen auf der Grundlage des SGB VIII erbringen oder entsprechende Angebote für Kinder und Jugendliche unterbreiten, die Rechte der Kinder kennen, sich dafür einsetzen und diese berücksichtigen. Zudem ist es Aufgabe der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, insbesondere der Jugendämter und der Jugendhilfeausschüsse, die Rechte der Kinder zu wahren und zu schützen. Unter Hinweis auf Artikel 3 (Wohl des Kindes), Artikel 6 (Recht auf Leben), Artikel 19 (Schutz vor Gewaltanwendung, Misshandlung, Verwahrlosung) und Artikel 24 (Gesundheitsvorsorge ) der UN Kinderkonvention sind insbesondere die „Netzwerke frühe Hilfen“ in den Landkreisen und kreisfreien Städten als professions- und institutionsübergreifende Akteure ebenso zu benennen wie die 1 349 Kinderschutzfachkräfte in den Kindertageseinrichtungen des Landes. 2 Frage Nr. 1: In welchen Kommunen in Sachsen-Anhalt gibt es Kinderbeauftragte bzw. ähnliche Institutionen (zum Beispiel Vereine), die sich für die Rechte von Kindern einsetzen? Bitte differenziert nach Landkreisen angeben mit Nennung des Namens und der Position des Kinderbeauftragten in der Verwaltung (welches Amt, welches Dezernat) bzw. Nennung des Namens der Institution und samt der Angabe, ob es sich um eine ehrenamtliche oder hauptberufliche Tätigkeit handelt. Kommunale Kinderbeauftragte gibt es in der Landeshauptstadt Magdeburg (1) und in der kreisfreien Stadt Halle (2), nicht hingegen in den Landkreisen und in der kreisfreien Stadt Dessau-Roßlau. Informationen über Institutionen und Vereine, die in besonderem Maße für die Kinderrechte tätig sind, liegen nur bezüglich einzelner kreisfreier Städte und Landkreise vor (3). (1) Landeshauptstadt Magdeburg Name der Kinderbeauftragten: Katrin Thäger Rechtsgrundlage: § 16 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Magdeburg Position in der Verwaltung: Dezernat V (Soziales, Jugend und Gesundheit) Aufgaben: • Beteiligung an allen Planungen, die Kinderinteressen berühren • Teilnahmerecht an allen Stadtratssitzungen und Ausschüssen mit Rederecht, soweit der Aufgabenbereich betroffen ist • Beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss mit Antragsrecht • Beteiligung im Mitzeichnungsverfahren der Ämter zu Entscheidungsvorschlägen für den Oberbürgermeister • Ansprechpartnerin für die Kinder, Eltern und Fachkräfte in der Kinderbetreuung, den Schulen und Vereinen • Koordinatorin des lokalen Bündnisses für Familien • Öffentlichkeitsarbeit Art der Tätigkeit: hauptamtlich/ unabhängig (2) Stadt Halle/Saale Name des Kinderbeauftragten: Mirko Petrick Rechtsgrundlage: Stadtratsbeschluss 11/2010 Position in der Verwaltung: Amt für Kinder, Jugend und Familie, Dezernat IV (Jugend , Schule, Soziales und kulturelle Bildung) Aufgaben: • Interessenvertretung von Kindern und Jugendlichen gegenüber der Kommunal- politik und Kommunalverwaltung • Interessenvertretung in den jeweiligen Gremien des Stadtrates • Einflussnahme auf städtische Planungsvorhaben, soweit sie die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren • Lobbyarbeit Art der Tätigkeit: hauptamtlich (seit Mai 2011) 3 (3) Landkreis/kreisfreie Stadt Verein/Institution hauptamtlich/ehrenamtlich Börde Deutscher Kinderschutz- bund (DKSB) Börde e.V. ehrenamtlich Burgenlandkreis DKSB Kreisverband Burgenlandkreis e.V. ehrenamtlich Halle/Saale a) DKSB Ortsverband Halle b) UNICEF Gruppe Halle c) Verein für Bildungs-, Umwelt- und Kulturarbeit „punkt e.V.“ Regionalbüro Halle a) in Einrichtungen Tätige: hauptamtlich, ansonsten : ehrenamtlich b) ehrenamtlich c) ehrenamtlich Harz DKSB Harzkreis e.V. ehrenamtlich Magdeburg a) UNICEF Gruppe Mag- deburg b) Hochschule Magde- burg-Stendal a) ehrenamtlich b) hauptamtlich Mansfeld-Südharz DKSB Sangerhausen e.V. in Einrichtungen Tätige: hauptamtlich, ansonsten: ehrenamtlich Salzlandkreis DKSB Salzlandkreis e.V. ehrenamtlich Stendal a) KinderStärken e.V. b) Hochschule Magde- burg-Stendal, Fachbereich Kindheitswissenschaften c) DKSB Stendal e.V. a) projektbezogen hauptamtlich , überwiegend ehrenamtlich b) hauptamtlich c) ehrenamtlich Frage Nr. 2: Wie arbeiten die kommunalen Kinderbeauftragten mit dem Kinderbeauftragten der Landesregierung zusammen? Zwischen dem Kinderbeauftragten der Landesregierung und der Kinderbeauftragten der Landeshauptstadt Magdeburg finden informelle Gespräche statt. In seltenen Fällen werden bei gleicher Zielsetzung auch gemeinsame Projekte gefördert. In gleicher Weise streben der Kinderbeauftragte der Landesregierung und der Kinderbeauftragte der Stadt Halle ihre zukünftige Zusammenarbeit an. Frage Nr. 3: Wie beurteilt die Landesregierung das Wirken der kommunalen Kinderbeauftragten ? Die Landesregierung ist nicht berechtigt, das Wirken der kommunalen Kinderbeauftragten zu beurteilen. Aus einer kinderpolitischen Gesamtbetrachtung heraus kann jedoch eingeschätzt werden, dass die Landeshauptstadt Magdeburg durch das Wirken der Kinderbeauftragten bedeutsame Impulse für eine kinder- und familienfreundliche Kommunalpolitik gesetzt hat. Die noch sehr junge Amtszeit des Kinderbeauftragten der Stadt Halle lässt auch eine allgemeine Einschätzung nicht zu.