Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/867 29.02.2012 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick den Acrobat Reader. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. Mit Schreiben des Ministeriums der Finanzen vom 27. August 2012 wurde ein Nachtrag eingereicht. Der Nachtrag ist im Anschluss an die Antwort beigefügt. (Ausgegeben am 01.03.2012) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Eva von Angern (DIE LINKE) Besetzung von Aufsichtsräten und anderen Gremien durch Mitglieder der Landesregierung (II) Kleine Anfrage - KA 6/7351 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium der Finanzen Vorbemerkung: Gegenstand der Anfrage ist die Besetzung von Aufsichtsräten und anderen Gremien durch Mitglieder der Landesregierung, durch Staatssekretäre, Tarifbeschäftigte, Beamte und/oder beauftragte externe Dritte. Unter Hinweis auf Frage 1 steht diese Anfrage im Zusammenhang mit der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage vom 8. September 2011 (Drucksache 6/378). Bei der Fragestellung wird erneut nicht unterschieden in Gremien, die ohne dienstliches Interesse wahrgenommen werden und ggf. dem privaten Umfeld zuzuordnen sind und solchen, die im dienstlichen Interesse wahrgenommen werden. Bei der Beantwortung der Einzelfragen wurde daher unterstellt, dass lediglich hinsichtlich der Gremien zu antworten war, die im dienstlichen Interesse wahrgenommen werden. Eine zentrale Erfassung sämtlicher Gremientätigkeiten in der Landesverwaltung Sachsen-Anhalt erfolgt nicht. Die Beantwortung fasst das Ergebnis einer ressortübergreifenden Abfrage zusammen. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass die als Anlage beigefügten Aufstellungen ggf. zu ergänzen sind. Aufgrund der Kürze der Bearbeitungszeit konnte keine Aktualisierung der mit der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage vom 8. September 2011 (Drs. 6/378) als Anlagen übersandten Gremienaufstellungen erfolgen. 2 Die Landesregierung beantwortet die Einzelfragen wie folgt: 1. Nach welchem Verfahren wird entschieden, welcher Mitarbeiter bzw. wel- che Mitarbeiterin einer Landesbehörde in einen Aufsichtsrat bzw. in ein anderes Gremium entsandt wird, wenn hierfür ein Ermessen besteht (siehe Antwort auf die Kleine Anfrage vom 8. September 2011, Drs. 6/378)? Die Entsendung geschieht unter den Aspekten Freiwilligkeit, Eignung, Leistung und Befähigung bei größtmöglicher fachlicher Nähe, weitestgehender Vermeidung potenzieller Interessenkonflikte und unter Berücksichtigung des Frauenfördergesetzes des Landes Sachsen-Anhalt und der „Entsenderichtlinie“ (MBl. LSA Nr. 62/1998 vom 10. Dezember 1998, Seite 2281 ff). 2. Werden weibliche Mitarbeiter einer Landesbehörde hinsichtlich der Ent- sendung in einen Aufsichtsrat bzw. in ein anderes Gremium bevorzugt berücksichtigt ? Spielt das Geschlecht der zu berücksichtigenden Person bei der Auswahl eine Rolle? Das Frauenfördergesetz des Landes Sachsen-Anhalt und die „Entsenderichtlinie “ (MBl. LSA Nr. 62/1998 vom 10. Dezember 1998, Seite 2281 ff) werden beachtet . 3. Welche Aufwandsentschädigungen werden in welchem Gremium auf wel- cher rechtlichen Grundlage und in welcher Höhe gezahlt? Siehe Anlage 1. Auf die Ablieferungspflicht von Vergütungen nach § 6 (1) NVOLSA und § 5 (3) Ministergesetz (auszugsweise als Anlagen 3 und 4 beigefügt) weise ich ausdrücklich hin. 4. Welche gesetzliche Regelungen müssten wie geändert werden, damit kei- ne feste Funktion, sondern ein Vertreter bzw. eine Vertreterin nach freien Ermessen entsandt werden kann? Es wären die jeweiligen Entsendegrundlagen (Errichtungsgesetze, Gesellschaftsverträge , Satzungen, u. ä. untergesetzliche Regelungen) zu ändern. 5. Plant die Landesregierung eine solche Änderung? Falls ja, wann? Falls nein, warum nicht? Grundsätzlich sind Änderungen der angesprochenen Art derzeit nicht geplant, da hierfür keine generelle Notwendigkeit gesehen wird. Im Rahmen der derzeitigen Überlegungen zur Stiftungsstrukturreform können ggf. Änderungen dieser Art im Bereich der Landesstiftungen durchgeführt werden. 6. In welchen Aufsichtsräten bzw. Gremien wären in der laufenden sechsten Wahlperiode welche personellen Änderungen zu welchem Zeitpunkt a) möglich und sollen b) auch realisiert werden? Es wird hierzu auf die als Anlage 2 beigefügte Aufstellung verwiesen. ANLAGE 1 1 Zu Frage Nr. 3 der KA 6/7351 vom 25.01.2012 - Aufwandsentschädigungen Unternehmen / Einrichtung / Institution / Sonstige Organ / Gremium Art Höhe (in €) Grundlage Aufsichtsrat Sitzungsgeld Reisekosten 153,39 (je Sitzung) § 8 (2) des Gesellschaftsvertrages i. V. m. Gesellschafterbeschluss vom 27.09.2000 und nach BRKG1 IBG Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH Beteiligungsausschuss Sitzungsgeld Reisekosten 255,65 (je Sitzung) § 8 (2) des Gesellschaftsvertrages i. V. m. Gesellschafterbeschluss vom 27.09.2000 und nach BRKG G.I.P. Gesellschaft für innovative Personalwirtschaftssysteme mbH Aufsichtsrat Ersatz der Auslagen nach den für Bundesbeamte jeweils geltenden Regelungen Sitzungsgeld 102,26 (je Sitzung) Gesellschaftsvertrag Gesellschafterversammlung Reisekosten BRKG Sitzungsgeld 102,26 (je Sitzung) Gesellschaftsvertrag DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und –bau GmbH Aufsichtsrat Reisekosten BRKG pauschale Jahresvergütung, soweit erforderlich zuzüglich gesondert auszuweisender Umsatzsteuer 10.000,00 Vors. (im Jahr) 1.250,00 stellv. Vors. (im Jahr) 1.000,00 Mitglied (im Jahr) Mitteldeutsche Flughafen AG Aufsichtsrat Reisekosten auf Nachweis § 14 Satzung der MF AG i. V. M. § 113 AKtG und i. V. m. Beschlüssen der Hauptversammlung vom 03.06.2002 und 16.06.2011 1 BRKG - Bundesreisekostengesetz ANLAGE 1 2 Unternehmen / Einrichtung / Institution / Sonstige Organ / Gremium Art Höhe (in €) Grundlage pauschale Jahresvergütung, soweit erforderlich zuzüglich gesondert auszuweisender Umsatzsteuer 300,00 Vors. (im Jahr) 250,00 stellv. Vors. (im Jahr) 200,00 Mitglied (im Jahr) § 14 Satzung der FLH i. V. m. Gesellschafterbeschluss vom 15.05.2002 Flughafen Leipzig- Halle GmbH Aufsichtsrat Reisekosten BRKG SALEG Sachsen-anhaltinische Landesentwicklungsgesellschaft mbH Aufsichtsrat Sitzungsgeld 76,69 (je Sitzung) Gesellschaftsvertrag Aufwandsentschädigung 80,00 (je Sitzung) - § 8 Abs. 5 Gesellschaftsvertrag - Gesellschafterbeschlüsse vom 24.05.1995 und 05.12.2002 Landgesellschaft SachsenAnhalt mbH Aufsichtsrat2 Reisekosten - BRKG - § 8 Abs. 5 Gesellschaftsvertrag - Gesellschafterbeschlüsse vom 24.05.1995 und 05.12.2002 MDSE Mitteldeutsche Sanierungs - und Entsorgungsgesellschaft mbH Aufsichtsrat3 Sitzungsgeld 6.200,00 Vorsitz (im Jahr) 3.100,00 Mitglieder (im Jahr) Gesellschafterbeschluss vom 07.12.2007 Aufsichtsrat Reiskosten - Sächsisches Reisekostengesetz (SäRKG) - § 8 Abs. 6 Gesellschaftsvertrag Mitteldeutsche Medienförderung (MDM) Vergabeausschuss Sitzungspauschale Auslagenersatz (Reise- und Übernachtungskosten) 750, 00 (je Sitzung) nach Regelung - Entschädigungsordnung vom 15.06.2001 - Sächsisches Reisekostengesetz (SäRKG) 2 ausgenommen Landesbedienstete 3 ausgenommen Landesbedienstete ANLAGE 1 3 Unternehmen / Einrichtung / Institution / Sonstige Organ / Gremium Art Höhe (in €) Grundlage Aufsichtsrat Sitzungsgeld 100,00 (je Sitzung) - Gesellschaftsvertrag der MBG - Aufsichtsratsbeschluss vom 17.09.2003 Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt (MBG) mbH Beteiligungs- ausschuss4 Sitzungsgeld 50,00 (je Sitzung) - Gesellschaftsvertrag der MBG - Aufsichtsratsbeschluss vom 17.09.2003 Sitzungsgeld 1.000,00 (je Sitzung) Gesellschafterbeschluss vom 11.02.2009, 03.03.2009, 29.04.2010, 23.12.2010 und 29.04.2011 Landesweingut Kloster Pforta Aufsichtsrat5 Erstattung Fahrt- und Übernachtungskosten BRKG Aufwandsentschädigung 1.200,00 bis 1.800,00 (im Jahr) Sitzungsgeld 75,00 (je Sitzung) Aufsichtsrat Reiskosten 0,60 (je Entfernungskilometer ) Sitzungsgeld 75,00 (je Sitzung) Lotto- Toto GmbH Sachsen-Anhalt Beirat Reisekosten 0,60 (je Entfernungskilometer ) Gesellschafterbeschluss vom 24.06.2004 Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH – UFZ Aufsichtsrat Auslagenersatz nach den für Bundesbeamte jeweils geltenden Regelungen § 8 Abs. 1 Gesellschaftsvertrag 4 aufgrund dienstrechtlicher Vorgaben erhalten Mitarbeiter des Fachreferates dieses nicht 5 ausgenommen Landesbedienstete ANLAGE 1 4 Unternehmen / Einrichtung / Institution / Sonstige Organ / Gremium Art Höhe (in €) Grundlage Stiftung Umwelt, Natur –und Klimaschutz Stiftungsrat Erstattung der Auslagen, die durch die Tätigkeit für die Stiftung entstanden sind, soweit kein Anspruch auf Kostenerstattung durch Dritte besteht. Reiskosten § 5 Abs. 2 Stiftungsgesetz BRKG Sitzungsgeld 150,00 Vorsitz. 75,00 Stellv. Vors. 50,00 Mitglieder 50,00 TS-Fachaufsicht § 8 Abs. 1 Satzung der TSB vom 10.03.2004 (MBl. LSA S. 174) Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt (TSB) Verwaltungsrat Auslagenerstattung BRKG Landesanstalt für Altlastenfreistellung des Landes SachsenAnhalt (LAF) Verwaltungsrat Auslagenerstattung § 8 Satzung der LAF vom 25.11.1999 (MBL. LSA S. 1538) bzw. Reisekostenrecht des LSA Tagegeld 300,00 Vors. (je Sitzungstag) 150,00 stellv. Vors. (je Sitzungstag) 25,00 Mitglied (je Sitzungstag) § 2 Abs. 4 des AG TierSG LSA vom 15.07.2002 zul. geänd. am 16.12.2009 (GVBl. LSA, S. 700) Tierseuchenkasse SachsenAnhalt (TSK) Verwaltungsrat Auslagenersatz (Übernachtung und Reisekosten ) BRKG Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) Verwaltungsrat 35,00 (je Sitzungstag) Vergütungsordnung der VBL Ostdeutscher Sparkassenverband Landesbeirat 100,00 (je Sitzung) Beschluss des Vorstandes des OSV vom 05.03.2002. ANLAGE 1 5 Unternehmen / Einrichtung / Institution / Sonstige Organ / Gremium Art Höhe (in €) Grundlage Unfallkasse Sachsen-Anhalt Vorstand und Vertreterversammlung Sitzungstagegeld Reiskostenerstattung, bei Benutzung des eigenen PKW Wegstreckenentschädigung, Tage- und Übernachtungsgeld 62,00 - Richtlinie über die Entschädigung der Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane der Unfallasse Sachsen-Anhalt - Beschluss Vertreterversammlung (§ 8 Abs. 5 Satzung der UKST i. V. M. § 41 SGB IV) - BRKG i. V. m. den für Beamte des LSA geltenden Vorschriften Bundesagentur für Arbeit Verwaltungsrat Sitzungsgeld 26,00 (je Sitzungstag) § 376 Abs. 3 SGB III i. V. m. den Erstattungsgrundsätzen Ministerium für Arbeit und Soziales Landesausschuss für Berufsbildung Reisekosten § 82 Abs. 2 BBiG vom 23.03.2005 Bundesprüfstelle Bonn Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien Tagegeld Entschädigung Reisekosten 24,00 26,00 (je Sitzung) Beiratsrichtlinien für den Bereich des Bundes Arbeits- und Hauptausschuss je Prüftag je Jugendentscheidung Spesenpauschale Reisekosten 61,00 26,00 20,00 (je Prüftag) Festlegung der FSK-Geschäftsführung Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft GmbH -FSK- Appellationsausschuss je Prüftag je Jugendentscheidung Spesenpauschale Reisekosten 74,00 26,00 20,00 (je Prüftag) Festlegung der FSK-Geschäftsführung Bundesnetzagentur für Elektrizität , Gas Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Beirat Ersatz von Reiskosten und angemessenes Sitzungsgeld 409,04 im Jahr (2011) Festsetzung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie gemäß § 6 Absatz 8 des Gesetzes über die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas Telekommunikation , Post und Eisenbahnen (BEGTPG) ANLAGE 1 6 Unternehmen / Einrichtung / Institution / Sonstige Organ / Gremium Art Höhe (in €) Grundlage Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt GmbH Bewilligungsausschuss Sitzungsgeld 50,00 (je Sitzung) Geschäftsordnung des Bewilligungsausschusses Universitätsklinikum Magdeburg, A. ö. R. Aufsichtsrat Sitzungsgeld, Reise- und Übernachtungskosten für die externen Mitglieder6 500,00 (je Sitzung zzgl. Reiseund Übernachtungskosten in nachgewiesener Höhe) - § 10 Abs. 3 Satz 6 HMG LSA - Aufsichtsratsbeschluss vom 09.02.2006 Universitätsklinikum Halle/Saale, A. ö. R. Aufsichtsrat Sitzungsgeld für die externen Mitglieder7 750,00 (je Sitzung als pauschale Aufwandsentschädigung Aufsichtsratsbeschluss vom 06.02.2006 Gesellschaft zur Verwahrung und Verwertung von stillgelegten Bergbaubetrieben (GVV); Sondershausen Aufsichtsrat Aufwandsentschädigung 409,34 (im Jahr) § 15 Gesellschaftsvertrag i. V. m. Gesellschafterbeschluss GSA Grundstückfonds SachsenAnhalt GmbH Aufsichtsrat Erstattung der nachgewiesenen Aufwendungen aus Anlass der Wahrnehmung der Pflichten als Aufsichtsratsmitglied . Bundesrat Plenum Kostenpauschale als Aufwandsentschädigung Fahrtkostenerstattung 60,00 nach Regelung § 1 Abs. 1 Buchstabe a, Abs. 4 der Bestimmungen über die Kostenerstattung für Mitglieder des Bundesrates* § 1 Abs. 1 und 5 der Bestimmungen über die Kostenerstattung für Mitglieder des Bundesrates* 6 gem. § 10 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 bis 6 HMG LSA nicht für Landesbedienstete 7 gem. § 10 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 bis 6 HMG LSA nicht für Landesbedienstete ANLAGE 1 7 Unternehmen / Einrichtung / Institution / Sonstige Organ / Gremium Art Höhe (in €) Grundlage Bundesrat Gemeinsamer Ausschuss Kostenpauschale als Aufwandsentschädigung Fahrtkostenerstattung 60,00 nach Regelung § 1 Abs. 1 Buchstabe e, Abs. 4 der Bestimmungen über die Kostenerstattung für Mitglieder des Bundesrates* § 1 Abs. 1 und 5 der Bestimmungen über die Kostenerstattung für Mitglieder des Bundesrates* Bundesrat Vermittlungsausschuss Kostenpauschale als Aufwandsentschädigung Fahrtkostenerstattung 60,00 nach Regelung § 1 Abs. 1 Buchstabe f, Abs. 4 der Bestimmungen über die Kostenerstattung für Mitglieder des Bundesrates* § 1 Abs. 1 und 5 der Bestimmungen über die Kostenerstattung für Mitglieder des Bundesrates* Bundesrat Ausschuss für Auswärtige Angelegenheiten Kostenpauschale als Aufwandsentschädigung Fahrtkostenerstattung 60,00 nach Regelung § 1 Abs. 1 Buchstabe c, Abs. 4 der Bestimmungen über die Kostenerstattung für Mitglieder des Bundesrates* § 1 Abs. 1 und 5 der Bestimmungen über die Kostenerstattung für Mitglieder des Bundesrates* Bundesrat Europakammer Kostenpauschale als Aufwandsentschädigung Fahrtkostenerstattung 60,00 nach Regelung § 1 Abs. 1 Buchstabe i, Abs. 4 der Bestimmungen über die Kostenerstattung für Mitglieder des Bundesrates* § 1 Abs. 1 und 5 der Bestimmungen über die Kostenerstattung für Mitglieder des Bundesrates* ANLAGE 1 8 Unternehmen / Einrichtung / Institution / Sonstige Organ / Gremium Art Höhe (in €) Grundlage Bundesrat Ausschuss für Fragen der Europäischen Union Kostenpauschale als Aufwandsentschädigung Fahrtkostenerstattung 60,00 nach Regelung § 1 Abs. 1 Buchstabe c, Abs. 4 der Bestimmungen über die Kostenerstattung für Mitglieder des Bundesrates* § 1 Abs. 1 und 5 der Bestimmungen über die Kostenerstattung für Mitglieder des Bundesrates* Bundesrat Ständiger Beirat Kostenpauschale als Aufwandsentschädigung Fahrtkostenerstattung 60,00 nach Regelung § 7 Abs. 4, § 1 Abs. 4 der Bestimmungen über die Kostenerstattung für Mitglieder des Bundesrates* § 7 Abs. 4, § 1 Abs. 1 und 5 der Bestimmungen über die Kostenerstattung für Mitglieder des Bundesrates* Bundesrat alle Fachausschüsse Kostenpauschale als Aufwandsentschädigung Fahrtkostenerstattung 60,00 nach Regelung § 1 Abs. 1 Buchstabe c, Abs. 4 der Bestimmungen über die Kostenerstattung für Mitglieder des Bundesrates* § 1 Abs. 1 und 5 bzw. der Bestimmungen über die Kostenerstattung für Mitglieder des Bundesrates* Bundesrat DeutschFranzösische Freundschaftsgruppe Reisekostenerstattung nach Regelung BRKG Bundesrat Parlamentarische Versammlung der NATO Reisekostenerstattung nach Regelung BRKG ANLAGE 1 9 Unternehmen / Einrichtung / Institution / Sonstige Organ / Gremium Art Höhe (in €) Grundlage Mitglied: Aufwandsentschädigung (Sitzungsgeld) Reisekostenpauschale nachgewiesene Fahrtkosten 294,00 (pro Sitzungstag) 240,00 (bei 1,5 Reisetagen) nach Regelung Art. 300 und 305 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) sowie die Geschäftsordnung des Ausschusses der Regionen EU Ausschuss der Regionen stellv. Mitglied: k. A.** k. A. ** k. A. ** Europarat Kongress der Gemeinden und Regionen Europas und beim Europarat (KGRE) k. A.** k. A. ** k. A.** MDR Rundfunkrat monatliche Aufwandsentschädigung für Mitglied in Höhe von 628,50 € Sitzungsgeld Reisekosten, Tagegelder und Übernachtungsgelder siehe Art der Vergütung 52,40 nach Regelung Art. 14 MDR-Satzung Art. 14 MDR-Satzung Reisekostenordnung ANLAGE 1 10 Unternehmen / Einrichtung / Institution / Sonstige Organ / Gremium Art Höhe (in €) Grundlage MDR Verwaltungsrat monatliche Aufwandsentschädigung für Mitglied in Höhe von 628,50 € Sitzungsgeld Reisekosten, Tagegelder und Übernachtungsgelder siehe Art der Vergütung 52,40 nach Regelung Art. 23 MDR-Satzung Art. 23 MDR-Satzung Reisekostenordnung ZDF Fernsehrat monatliche Aufwandsentschädigung für Mitglied in Höhe von 511,29 € Sitzungsgeld Reisekosten, Tagegelder und Übernachtungsgelder siehe Art der Vergütung 51,13 nach Regelung Regelung der Reisekostenvergütung und Aufwandsentschädigung für die Mitglieder des Fernsehrates und des Verwaltungsrates vom 11. Mai 1962 in der 12. Änderungsfassung vom 07. September 2011 Deutschlandradio (DLR) Hörfunkrat monatliche Aufwandsentschädigung für Mitglied in Höhe von 300 € Reisekostenvergütung, Tage - und Übernachtungsgeld siehe Art der Vergütung nach Regelung Beschlusses des Verwaltungsrats des Deutschlandradios über die Regelung der Reisekostenvergütung und Aufwandsentschädigung für die Mitglieder des Hörfunkrates und des Verwaltungsrates des Deutschlandradios vom 27. September 2001 DREFA Media Holding GmbH Aufsichtsrat Veröffentlichter Jahresabschluss 2012: 32 T€ bei 9 Aufsichtsratsmitgliedern (3.000 € jährlich für Mitglied aus Sachsen-Anhalt) siehe Art der Vergütung Beschluss der Gesellschafterversammlung ANLAGE 1 11 Unternehmen / Einrichtung / Institution / Sonstige Organ / Gremium Art Höhe (in €) Grundlage NORD/LB Aufsichtsrat - Jahresvergütung (Mitglied kraft Amtes) - Sitzungsgeld - Tagegeld - Reisekosten - 15.500,00 - 110,00 - 6,00 - 0,30 (pro km) - Beschluss der Trägerversammlung vom 11.12.2009 - Beschluss der Trägerversammlung vom 11.12.2009 - Beschluss der Trägerversammlung vom 11.12.2009 - Beschluss der Trägerversammlung vom 11.12.2009 (in Anlehnung an die Bundesreisekostenverordnung) NORD/LB Präsidialausschuss - Jahresvergütung - Sitzungsgeld - Tagegeld - Reisekosten - 2.600,00 - 110,00 - 6,00 - 0,30 (pro km) - Beschluss der Trägerversammlung vom 11.12.2009 - Beschluss der Trägerversammlung vom 11.12.2009 - Beschluss der Trägerversammlung vom 11.12.2009 - Beschluss der Trägerversammlung vom 11.12.2009 (in Anlehnung an die Bundesreisekostenverordnung ) ANLAGE 1 12 Unternehmen / Einrichtung / Institution / Sonstige Organ / Gremium Art Höhe (in €) Grundlage NORD/LB Prüfungsausschuss - Jahresvergütung - Sitzungsgeld - Tagegeld - Reisekosten - 3.900,00 - 110,00 - 6,00 - 0,30 (pro km) - Beschluss der Trägerversammlung vom 11.12.2009 - Beschluss der Trägerversammlung vom 11.12.2009 - Beschluss der Trägerversammlung vom 11.12.2009 - Beschluss der Trägerversammlung vom 11.12.2009 (in Anlehnung an die Bundesreisekostenverordnung) NORD/LB Allgemeiner Arbeits- und Kreditausschuss - Jahresvergütung - Sitzungsgeld - Tagegeld - Reisekosten - 3.900,00 - 110,00 - 6,00 - 0,30 (pro km) - Beschluss der Trägerversammlung vom 11.12.2009 - Beschluss der Trägerversammlung vom 11.12.2009 - Beschluss der Trägerversammlung vom 11.12.2009 - Beschluss der Trägerversammlung vom 11.12.2009 (in Anlehnung an die Bundesreisekostenverordnung) ANLAGE 1 13 Unternehmen / Einrichtung / Institution / Sonstige Organ / Gremium Art Höhe (in €) Grundlage NORD/LB Allgemeiner Beirat - Jahresvergütung - Sitzungsgeld - Tagegeld - Reisekosten - 2.600,00 - 110,00 - 6,00 - 0,30 (pro km) - Beschluss der Trägerversammlung vom 11.12.2009 - Beschluss der Trägerversammlung vom 11.12.2009 - Beschluss der Trägerversammlung vom 11.12.2009 - Beschluss der Trägerversammlung vom 11.12.2009 (in Anlehnung an die Bundesreisekostenverordnung ) NORD/LB Beirat für das Agrarkreditgeschäft - Jahresvergütung - Sitzungsgeld - Tagegeld - Reisekosten - 1.300,00 - 110,00 - 6,00 - 0,30 (pro km) - Beschluss der Trägerversammlung vom 11.12.2009 - Beschluss der Trägerversammlung vom 11.12.2009 - Beschluss der Trägerversammlung vom 11.12.2009 - Beschluss der Trägerversammlung vom 11.12.2009 (in Anlehnung an die Bundesreisekostenverordnung) ANLAGE 1 14 Unternehmen / Einrichtung / Institution / Sonstige Organ / Gremium Art Höhe (in €) Grundlage NORD/LB Regionaler Beirat SachsenAnhalt - Jahresvergütung - Sitzungsgeld - Tagegeld - Reisekosten - 2.100,00 - 110,00 - 6,00 - 0,30 (pro km) - Beschluss der Trägerversammlung vom 11.12.2009 - Beschluss der Trägerversammlung vom 11.12.2009 - Beschluss der Trägerversammlung vom 11.12.2009 - Beschluss der Trägerversammlung vom 11.12.2009 (in Anlehnung an die Bundesreisekostenverordnung ) * Beschluss des Bundesrates vom 22.09.1995, BR-Drs. 577/95 (Beschluss), zuletzt geändert durch Beschluss des Bundesrates vom 30.11.2001, BR-Drs. 972/01. ** Die Funktion wird nicht durch ein Mitglied der Landesregierung oder einen Landesbeschäftigen, sondern durch ein Mitglied des Landtages von Sachsen-Anhalt wahrgenommen. ANLAGE 2 Zu Frage Nr. 6 der KA 6/7351 vom 25.01.2012 – personelle Änderungen Unternehmen / Einrichtung / Institution / Sonstige Organ / Gremium möglich Realisierung Zeitpunkt Hinweis Agrarmarketinggesellschaft SachsenAnhalt mbH Aufsichtsrat ja Bisher keine Entscheidung Sommer 2014 Ende der Amtszeit des Aufsichtsrates. Historische Kuranlagen und Goethetheater Bad Lauchstadt GmbH Aufsichtsrat ja nur MK nach Besetzung ALDienstposten Kultur im MK bzw. Mitte 2013 Aufsichtsrat ja ja Aug. 2012 pers. Wechsel IBG Beteiligungsgesellschaft SachsenAnhalt mbH Beteiligungsausschuss ja (im MW funktionsbezogen ) nein Landgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH Aufsichtsrat zwei Arbeitnehmervertreter Aufsichtsrat ja Bisher keine Entscheidung. Frühjahr 2015 Ende der Amtszeit des Aufsichtsrates. Lotto-Toto GmbH Sachsen-Anhalt Beirat ja Bisher keine Entscheidung. 30.11.2012 Ende der Amtszeit des Beirates. Mitteldeutsche Flughafen AG Aufsichtsrat ja Nicht bekannt. Sommer 2016 Ende der Amtszeit des Aufsichtsrates. Flughafen Leipzig/Halle GmbH Aufsichtsrat ja Nicht bekannt. Sommer 2012 Ende der Amtszeit des Aufsichtsrates. Aufsichtsrat ja nein 08.06.2014 Mittelständische Beteiligungsgesellschaft mbH (MBG) Beteiligungsausschuss ja nein 08.06.2014 ANLAGE 2 2 Unternehmen / Einrichtung / Institution / Sonstige Organ / Gremium möglich Realisierung Zeitpunkt Hinweis SALUS gemeinnützige GmbH Aufsichtsrat ja ja 2013 Pensionierung eines Landesbediensteten Staatliche Textil- und Gobelinmanufaktur Halle GmbH Aufsichtsrat ja Ja 2015 Bestellung gem. Gesellschaftsvertrag GSA Grundstückfonds Sachsen-Anhalt GmbH Aufsichtsrat ja (ein Mandat) ja 01.01.2013 Beirat für das Agrarkreditgeschäft ja derzeit nicht bekannt Amtszeit der Gremien der NORD/LB endet am 11.12.2013 Regionaler Beirat Sachsen-Anhalt ja derzeit nicht bekannt Amtszeit der Gremien der NORD/LB endet am 11.12.2013 NORD/LB Trägerversammlung ja derzeit nicht bekannt Amtszeit der Gremien der NORD/LB endet am 11.12.2013 Ostdeutscher Sparkassenverband Landesbeirat ja derzeit nicht bekannt Amtszeit der Gremien des OSV endet im Sept. 2015 gem. § 6 (3) der Satzung des Ostdeutschen Sparkassenverbandes (Amtszeit 4 Jahre; letzte Wahl Sept. 2011) Personelle Änderung grundsätzlich erst zur nächsten Wahl des Landesbeirates im Sept. 2015 möglich. Landesanstalt für Altlastenfreistellung des Landes Sachsen-Anhalt Verwaltungsrat ja derzeit nicht bekannt 2015 Ende des Ernennungszeitraumes ANLAGE 2 3 Unternehmen / Einrichtung / Institution / Sonstige Organ / Gremium möglich Realisierung Zeitpunkt Hinweis Verwaltungsrat Vorsitzender Ja Dez. 2013 Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt (TSB) Verwaltungsrat ein Mitglied Ja Mai 2015 Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt (TSK) Verwaltungsrat Nachbesetzung MLUMitglied mit Tierarzt Ja 30.11.2013 Pensionierung eines MLU-Bediensteten Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) Verwaltungsrat Ja Ja 30.11.2012 pers. Wechsel (Ruhestand ) Unfallkasse Sachsen-Anhalt Ja nein Personelle Änderung grundsätzlich erst zur nächsten Wahl der Vertreterversammlung im Sept. 2017 möglich. Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt (BLSA) Verwaltungsrat 01.04.2012 Erstmalige Besetzung des Verwaltungsrates. Friedrich-Nietzsche-Stiftung Stiftungsrat ja ja nach Besetzung ALDienstposten Kultur im MK Stiftung Kloster Michaelstein Stiftungsrat ja ja nach Besetzung ALDienstposten Kultur im MK Stiftung Dome und Schlösser in Sachsen-Anhalt Kuratorium ja nein bzw. derzeit nicht bekannt Deutsches Museum Kuratorium ja ja nach Besetzung ALDienstposten Kultur im MK Kloster Jerichow Kuratorium ja ja nach Besetzung ALDienstposten Kultur im MK ANLAGE 2 4 Unternehmen / Einrichtung / Institution / Sonstige Organ / Gremium möglich Realisierung Zeitpunkt Hinweis Stiftung Nord-Süd-Brücken Stiftungsrat ja (ein Mandat) ja 27.02.2012 Stiftung Demokratische Jugend Berlin Kuratorium ja derzeit nicht bekannt Ende der Berufungszeit in der 6. Wahlperiode Universitätsklinikum Magdeburg, A. ö. R. Aufsichtsrat ja ja (gesetzlich vorgeschrieben ) 04.10.2013 Universitätsklinikum Halle/Saale, A. ö. R. Aufsichtsrat ja ja (gesetzlich vorgeschrieben ) 04.10.2013 Zentralstelle für Fernunterricht Verwaltungsausschuss ja ja Nachfolgebenennung nach Kabinettsbeschluss am 14.02.2012 Unfallkasse Sachsen-Anhalt Vertreterversammlung ja derzeit nicht bekannt nächste Wahl der Mitglieder im Sept. 2017 gem. § 58 (2) SGB IV Amtszeit 6 Jahre; letzte Wahl Sept. 2011 Versorgungsrücklage des Landes Sachsen-Anhalt Beirat ja derzeit nicht bekannt Dez. 2014 gem. § 11 Abs. 2 VersRücklG LSA Aus- und Fortbildungsinstitut des Landes Sachsen-Anhalt Beirat ja ja 01.03.2012 Eintritt in den Ruhestand des jetzigen Vertreters Fachbereich Verwaltungswissenschaften der Hochschule Harz (FH) Beirat ja ja 01.03.2012 Eintritt in den Ruhestand des jetzigen Vertreters Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer (DHV) Verwaltungsrat ja bereits erfolgt 01.02.2012 Eintritt in den Ruhestand des jetzigen Vertreters Deutsches Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung Speyer (FöV) Verwaltungsart ja bereits erfolgt 01.02.2012 Eintritt in den Ruhestand des jetzigen Vertreters Erwachsenenbildung (LAEB) Landesausschuss ja ja 01.03.2012 Eintritt in den Ruhestand des jetzigen Vertreters ANLAGE 2 5 Unternehmen / Einrichtung / Institution / Sonstige Organ / Gremium möglich Realisierung Zeitpunkt Hinweis Berufsbildung (LAB) Landesausschuss ja ja evtl. 01.03.2012 aufgrund Anbindung des Aufgabenbereiches an ein anderes Referat des zuständigen Fachressorts DHPol (Münster) Kuratorium ja, Besetzung erfolgt funktionsbezogen (Referatsleiter) ja noch nicht bekannt Dienstpostenbesetzung ist vakant Luftfahrerschule für den Polizeidienst von Bund und Ländern beim BMI Beirat ja, Besetzung erfolgt funktionsbezogen (Referatsleiter) bereits erfolgt Februar 2012 Änderung aufgrund einer Organisationsänderung Behindertensport in Sachsen-Anhalt Kuratorium ja derzeit nicht bekannt noch nicht entschieden Änderung aufgrund geänderter Zuständigkeiten Ministerium für Inneres und Sport Härtefallkommission ja nicht beabsichtigt 25.05.2013 Ende der Berufungsperiode der Mitglieder. Bundesagentur für Arbeit Verwaltungsrat 2012 Ende des Vorschlagsrechts für SachsenAnhalt Ministerium für Arbeit und Soziales Landesausschuss für Erwachsenenbildung ja ja 2012 Wechsel der / des Landesbediensteten Ministerium für Arbeit und Soziales Landesausschuss für Berufsbildung ja derzeit nicht bekannt 2015 Ende der Berufungszeit Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft Landesfachausschuss für Kurorte, Bäder und Erholungsorte Sachsen-Anhalt ja derzeit nicht bekannt Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) Mitgliederversammlung ja derzeit nicht bekannt 2013 Ende der Berufungszeit Bundesprüfstelle Bonn Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien ja derzeit nicht bekannt 2012 Ende der Ernennungszeit ANLAGE 2 6 Unternehmen / Einrichtung / Institution / Sonstige Organ / Gremium möglich Realisierung Zeitpunkt Hinweis Arbeits- und Hauptausschuss ja derzeit nicht bekannt 2013 Ende der Berufungszeit Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft GmbH - FSK - Appellationsausschuss ja derzeit nicht bekannt 2013 Ende der Berufungszeit Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt GmbH Bewilligungsausschuss ja (im MW funktionsbezogen ) nein PwC Landesbürgschaftsausschuss ja (im MW funktionsbezogen ) nein Oberbergämter im AK Bergbehördliche Verordnungen des LAB Arbeitskreis „Schachtförderanlagen “ ja (für ein Mitglied) ja 01.09.2012 Bund-Länder-Ausschuss Geologie Ad-hoc-Arbeitsgruppe Hydrologie ja (für ein Mitglied) Noch nicht entschieden. 01.02.2016 Forschungs- und Entwicklungszentrum GmbH Magdeburg Aufsichtsrat ja nein Cluster- und Innovationsbeirat ja Noch nicht entschieden. vorauss. I. Quartal 2012 Gesellschaft zur Verwahrung und Verwertung von stillgelegten Bergbaubetrieben (GVV); Sonderhausen Aufsichtsrat ja ja, durch Gesellschafter , nicht durch LSA Ende August 2012 Neuberufung des Aufsichtsrates Kulturausschuss ja ja nach Besetzung ALDienstposten Kultur im MK Hochschulausschuss ja (LSA-Verterter) ja Mit Nachbesetzung der Abteilungsleitung 5 im MW Kultusministerkonferenz (KMK) Kommission für Statistik ja (LSA-Verterter) ja 01.05.2015 ANLAGE 2 7 Unternehmen / Einrichtung / Institution / Sonstige Organ / Gremium möglich Realisierung Zeitpunkt Hinweis Bundesrat Plenum, Gemeiner Ausschuss , Vermittlungssausschuss , Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, Europakammer , Ausschuss für Fragen der Europäischen Union , Ständiger Beirat, alle Fachausschüsse des Bundesrates Im Rahmen von Art. 68 Abs. 3 Nr. 2 Verf LSA können jederzeit geänderte Benennungen vorgenommen werden. nein Deutsch-Französische Freundschaftsgruppe Dto. nein Parlamentarische Versammlung der Nato Dto. nein Ausschuss der Regionen1 Kongress der Gemeinden und Regionen Europas und beim Europarat2 1 Die Mandatsperiode des AdR beträgt 5 Jahre; die gegenwärtige Mandatsperiode endet 2015. Für die kommende Amtsperiode bedarf es eines neuerlichen Kabinettsbeschlusses zur Benennung des AdR-Mitglieds. Rechtsgrundlage wird nach dem am 1. Dezember 2009 erfolgten Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon Artikel 305 AEUV i. V. m. § 14 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBLG) und dem am 27. Mai 1993 geschlossenen Abkommen der Länder über die Entsendung der Mitglieder und Stellvertreter in den AdR sein. 2 Grundlage für die Benennung von Mitgliedern und stv. Mitgliedern des „Kongresses der Gemeinden und Regionen Europas“ (KGRE) bilden die Artikel 1 und 32 des Status und sowie die Artikel 1 bis 3 der Charta des Kongresses der Gemeinden und Regionen Europas beim Europarat vom 11. Januar 2011 i.V.m. dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz am 15. Dezember 2011 zum Verfahren zur Benennung der Mitglieder und Stellvertreter aus den Ländern im KGRE. Mit Kabinettbeschluss vom 10. August 2011 hatte die Landesregierung dem Landtag angeboten, einen Vorschlag für die Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt im KGRE für die Amtsperiode 2010 bis 2012 zu unterbreiten und den vom Landtag vorzuschlagende Abgeordneten als Mitglied für das Land Sachsen-Anhalt im KGRE benannt. Für die kommende Amtsperiode, für die Sachsen-Anhalt der Sitz eines stellvertretenden Mitglieds zusteht, bedarf es eines neuerlichen Kabinettsbeschlusses. ANLAGE 2 8 Unternehmen / Einrichtung / Institution / Sonstige Organ / Gremium möglich Realisierung Zeitpunkt Hinweis Mitteldeutsche Medienförderung GmbH (MDM) MDR ZDF Deutschlandradio (DLR) DREFA Media Holding GmbH Aufsichtsrat und Vergabeausschuss Rundfunkrat und Verwaltungsrat Fernsehrat Hörfunkrat Aufsichtsrat Hinsichtlich der Dauer der Amtsperiode wird auf die Angaben in der Anlage 2 zur Antwort auf die Kleine Anfrage vom 8. September 2011 verwiesen . Über Neu- bzw. Nachbesetzungen wird zu gegebener Zeit auch unter dem Aspekt der fachlichen Eignung entschieden . Landtag von Sachsen-Anhalt Nachtrag zu Drucksache 6/867 03.09.2012 (Ausgegeben am 03.09.2012) Nachtrag (zu Drucksache 6/867) Abgeordnete Eva von Angern (DIE LINKE) Besetzung von Aufsichtsräten und anderen Gremien durch Mitglieder der Landesregierung (II) Kleine Anfrage - KA 6/7351 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung - Drs. 6/867 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium der Finanzen Die o. g. Kleine Anfrage wurde von der Landesregierung mit Schreiben vom 21. Februar 2012 beantwortet (Drs. 6/867 vom 29. Februar 2012). Die Beantwortung der Frage 3 der Kleinen Anfrage („Welche Aufwandsentschädigungen werden in welchem Gremium auf welcher rechtlichen Grundlage und in welcher Höhe gezahlt?“) erfolgte mittels einer Übersicht bzw. als Anlage 1 zur Antwort der Landesregierung. Mit Schreiben des MLU vom 15. August 2012 wurden mir Informationen hinsichtlich der MIDEWA Wasserversorgungsgesellschaft in Mitteldeutschland mbH übersandt, weshalb die vorgenannte Anlage zu ergänzen war. Die auf Seite 14 aktualisierte Fassung der Anlage 1 habe ich diesem Schreiben beigefügt . 2 ANLAGE 1 Unternehmen / Einrichtung / Institution / Sonstige Organ / Gremium Art Höhe (in €) Grundlage NORD/LB Regionaler Beirat SachsenAnhalt - Jahresvergütung - Sitzungsgeld - Tagegeld - Reisekosten - 2.100,00 - 110,00 - 6,00 - 0,30 (pro km) - Beschluss der Trägerversammlung vom 11.12.2009 - Beschluss der Trägerversammlung vom 11.12.2009 - Beschluss der Trägerversammlung vom 11.12.2009 - Beschluss der Trägerversammlung vom 11.12.2009 (in Anlehnung an die Bundesreisekostenverordnung ) MIDEWA Wasserversorgungsgesellschaft in Mitteldeutschland mbH Aufsichtsrat - jährliche Grundvergütung - 2.500,00 Vorsitz - 1.500,00 stellv. Vors. - 1.000,00 Mitglied - Beschluss der Gesellschafterversammlung am 25.04.2003 * Beschluss des Bundesrates vom 22.09.1995, BR-Drs. 577/95 (Beschluss), zuletzt geändert durch Beschluss des Bundesrates vom 30.11.2001, BR-Drs. 972/01. ** Die Funktion wird nicht durch ein Mitglied der Landesregierung oder einen Landesbeschäftigen, sondern durch ein Mitglied des Landtages von Sachsen-Anhalt wahrgenommen. Acrobat-Dokument1.pdf Anlage 1 zu 3 KA 6 7351 Jan 2012 Anlage 2 zu 6 KA 6 7351 Jan 2012 _3_ 7351Anlage-3 7351Anlage-4 (2)