Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/868 29.02.2012 (Ausgegeben am 01.03.2012) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Sebastian Striegel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Beobachtung von Abgeordneten des Landes Sachsen-Anhalt durch Verfassungsschutzbehörden Kleine Anfrage - KA 6/7352 Vorbemerkung des Fragestellenden: Im Januar 2012 wurde durch Medienberichte bekannt, dass mindestens 38 Fraktionsmitglieder der LINKEN aus Landtagen und dem Deutschen Bundestag durch das Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet werden. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Verfügt die Landesregierung über Informationen, wonach Mitglieder des Landtages von Sachsen-Anhalt durch das Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet werden oder wurden? a) Wenn ja, wie viele Abgeordnete werden oder wurden seit wann durch das Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet? Bitte aufschlüsseln nach jeweiligem MdL, Fraktionszugehörigkeit und Dauer der Überwachung. b) Wenn ja, aufgrund welcher Anhaltspunkte fand/findet eine Beobachtung von Abgeordneten statt? c) Kommen nach Kenntnis der Landesregierung bei der Beobachtung von Landtagsabgeordneten nachrichtendienstliche Mittel zum Einsatz? Wenn ja, welche? Die Beantwortung dieser Frage fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich der Landesregierung des Landes Sachsen-Anhalt. 2 In sinngemäßer Anwendung des Beschlusses des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichtes vom 1. Juli 2009 -2 BvE 5/06-beschränkt sich das Fragerecht Landtagsabgeordneter Sachsen-Anhalts auf den Verantwortungsbereich der Landesregierung Sachsen-Anhalts. Demzufolge kann über Beobachtungen durch das Bundesamt für Verfassungsschutz seitens der Landesregierung keine Auskunft erteilt werden. 2. Führt der Verfassungsschutz des Landes Sachsen-Anhalt Beobachtungen von Abgeordneten des Landtages durch? a) Wenn ja, wie viele Abgeordnete werden oder wurden seit wann durch den Verfassungsschutz des Landes Sachsen-Anhalt beobachtet? Bitte aufschlüsseln nach jeweiligem MdL, Fraktionszugehörigkeit und Dauer der Überwachung. b) Wenn ja, aufgrund welcher Anhaltspunkte fand/findet eine Beobachtung von Abgeordneten statt? c) Kommen bei der Beobachtung von Abgeordneten durch den Verfassungsschutz nachrichtendienstliche Mittel zum Einsatz? Wenn ja, welche ? Es werden keine Abgeordneten des Landtages von Sachsen-Anhalt durch die Verfassungsschutzbehörde des Landes Sachsen-Anhalt beobachtet. 3. Werden durch das Bundesamt für Verfassungsschutz oder den Verfas- sungsschutz des Landes Sachsen-Anhalt Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von Landtagsabgeordneten beobachtet? a) Wenn ja, wie viele Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von welchen MdL werden oder wurden seit wann durch das Bundesamt für Verfassungsschutz und/oder den Verfassungsschutz des Landes Sachsen-Anhalt beobachtet? Bitte aufschlüsseln nach Anzahl der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen , dem jeweiligem MdL, Fraktionszugehörigkeit und Dauer der Überwachung. b) Wenn ja, aufgrund welcher Anhaltspunkte fand/findet eine Beobachtung der jeweiligen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen statt? c) Kommen nach Kenntnis der Landesregierung bei der Beobachtung von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen von Landtagsabgeordneten nachrichtendienstliche Mittel zum Einsatz? Zu Beobachtungen des Bundesamtes für Verfassungsschutz wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Die Landesregierung hat keine Kenntnis darüber, welche Personen als Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter von Abgeordneten des Landtages von SachsenAnhalt tätig sind. 4. Sind neben einzelnen Abgeordneten auch Fraktionen des Landtages von Sachsen-Anhalt Gegenstand von Beobachtung durch den Verfassungsschutz des Bundes oder des Landes Sachsen-Anhalt? Wenn ja, welche? Auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 wird verwiesen. 3 5. Werden durch das Bundesamt für Verfassungsschutz oder den Verfassungsschutz des Landes Sachsen-Anhalt Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von Fraktionen des Landtages beobachtet? a) Wenn ja, wie viele Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen welcher Frak- tion(en) werden oder wurden seit wann durch das Bundesamt für Verfassungsschutz und/oder den Verfassungsschutz des Landes Sachsen -Anhalt beobachtet? Bitte aufschlüsseln nach Anzahl der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, dem jeweiligem MdL, Fraktionszugehörigkeit und Dauer der Überwachung. b) Wenn ja, aufgrund welcher Anhaltspunkte fand/findet eine Beobachtung der jeweiligen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen statt? c) Kommen nach Kenntnis der Landesregierung bei der Beobachtung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen nachrichtendienstliche Mittel zum Einsatz ? Zu Beobachtungen des Bundesamtes für Verfassungsschutz wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Die Aufgaben der Verfassungsschutzbehörde des Landes Sachsen-Anhalt sind in § 4 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt (VerfSchG-LSA) normiert. Die Sammlung und Auswertung von Informationen orientiert sich an den darin genannten Bestrebungen, Strukturen und Tätigkeiten . Zur Erledigung dieser Aufgaben darf die Landesregierung Daten nach den §§ 6 ff VerfSchG-LSA erheben. Im Rahmen dieser Aufgabenerfüllung hat die Landesregierung keine Kenntnis darüber erlangt, dass es sich bei den erhobenen Daten um Daten von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter von Fraktionen des Landtages von Sachsen-Anhalt handelt.