Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/869 29.02.2012 (Ausgegeben am 01.03.2012) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Sebastian Striegel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Beobachtung von Bundestagsabgeordneten des Landes Sachsen-Anhalt durch Verfassungsschutzbehörden Kleine Anfrage - KA 6/7360 Vorbemerkung des Fragestellenden: Im Januar 2012 wurde durch Medienberichte bekannt, dass mindestens 38 Fraktionsmitglieder der LINKEN aus Landtagen und dem Deutschen Bundestag durch das Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet werden. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Verfügt die Landesregierung über Informationen, wonach Mitglieder des Deutschen Bundestages aus Sachsen-Anhalt durch das Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet werden oder wurden? a) Wenn ja, wie viele Bundestagsabgeordnete werden oder wurden seit wann durch das Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet? Bitte aufschlüsseln nach jeweiligem MdL, Fraktionszugehörigkeit und Dauer der Überwachung. b) Wenn ja, aufgrund welcher Anhaltspunkte fand/findet eine Beobachtung von Abgeordneten statt? c) Kommen nach Kenntnis der Landesregierung bei der Beobachtung von Landtagsabgeordneten nachrichtendienstliche Mittel zum Einsatz? Wenn ja, welche? Der parlamentarische Informationsanspruch erstreckt sich nicht auf Gegenstände , die keinen Bezug zum Verantwortungsbereich der Landesregierung gegenüber dem Landtag haben, insbesondere weil sie sich außerhalb der Zuständig- 2 keit der Landesregierung befinden. In sinngemäßer Anwendung des Beschlusses des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichtes vom 1. Juli 2009 -2 BvE 5/06 - beschränkt sich das Fragerecht Landtagsabgeordneter Sachsen-Anhalts auf den Verantwortungsbereich der Landesregierung Sachsen-Anhalts. 2. Hat das Bundesamt für Verfassungsschutz zur Beobachtung von Bundes- tagsabgeordneten aus Sachsen-Anhalt in der Vergangenheit das Einvernehmen oder Benehmen zu möglichen Beobachtungen mit dem Land Sachsen-Anhalt hergestellt? Bitte aufschlüsseln, in welchen Fällen dies geschah. Nein. 3. Wurden dem Bundesamt für Verfassungsschutz Informationen über Bun- destagsabgeordnete aus Sachsen-Anhalt weitergegeben und falls ja, welche? Nein. 4. Führt der Verfassungsschutz des Landes Sachsen-Anhalt Beobachtungen von Bundestagsabgeordneten aus Sachsen-Anhalt durch? a) Wenn ja, wie viele Abgeordnete werden oder wurden seit wann durch den Verfassungsschutz des Landes Sachsen-Anhalt beobachtet? Bitte aufschlüsseln nach jeweiligem MdL, Fraktionszugehörigkeit und Dauer der Überwachung. b) Wenn ja, aufgrund welcher Anhaltspunkte fand/findet eine Beobachtung von Abgeordneten statt? c) Kommen bei der Beobachtung von Abgeordneten durch den Verfassungsschutz nachrichtendienstliche Mittel zum Einsatz? Wenn ja, welche ? Es werden keine Bundestagsabgeordneten aus Sachsen-Anhalt durch die Verfassungsschutzbehörde des Landes Sachsen-Anhalt beobachtet. 5. Werden durch das Bundesamt für Verfassungsschutz oder den Verfas- sungsschutz des Landes Sachsen-Anhalt Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Bundestagsabgeordneten beobachtet? a) Wenn ja, wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von welchen MdB werden oder wurden seit wann durch das Bundesamt für Verfassungsschutz und/oder den Verfassungsschutz des Landes Sachsen-Anhalt beobachtet? Bitte aufschlüsseln nach Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, dem jeweiligen MdB, Fraktionszugehörigkeit und Dauer der Überwachung. b) Wenn ja, aufgrund welcher Anhaltspunkte fand/findet eine Beobachtung der jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter statt? c) Kommen nach Kenntnis der Landesregierung bei der Beobachtung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von MdB nachrichtendienstliche Mittel zum Einsatz? Zu Beobachtungen durch das Bundesamt für Verfassungsschutz wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 3 Die Landesregierung hat keine Kenntnis darüber, welche Personen als Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter von Bundestagsabgeordneten tätig sind. 6. Sofern die Landesregierung über die Ergebnisse der Kleinen Anfrage nur die PKK zu informieren gedenkt: Warum ist eine weitergehende Berichterstattung gegenüber dem Ausschuss für Inneres oder dem Landtag nicht möglich? Entfällt.