Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/879 02.03.2012 (Ausgegeben am 05.03.2012) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Harry Czeke (DIE LINKE) Baumfällungen entlang der Bundesstraße 1 Kleine Anfrage - KA 6/7355 Vorbemerkung des Fragestellenden: In den letzten Wochen wurden in mehreren Abschnitten an der Bundesstraße 1 im Landkreis Jerichower Land Baumfällungen bzw. auch Schnittarbeiten durchgeführt. Die Arbeiten erfolgten durch den Landesbetrieb Bau. Das Holz wurde in kurze Abschnitte gesägt. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr 1. Welche Gründe gab es für die Baumfällungen? Bei der am 31. August 2011 durchgeführten Baumschau unter Teilnahme von Vertretern des Landesbetriebes Bau, Niederlassung Mitte, der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Jerichower Land sowie des Polizeireviers Burg, wurde festgestellt, dass die in Rede stehenden Bäume zwischen 75 % und total abgestorben waren, so dass von ihnen eine potentielle Gefährdung der Verkehrsteilnehmer ausging. Die Teilnehmer der Baumschau legten daraufhin einvernehmlich fest, dass diese Bäume zu fällen sind, um die Verkehrssicherheit wieder herzustellen. 2. Wie viele Fällungen wurden auf dem o. g. Abschnitt der Bundesstraße 1 durchgeführt? Entsprechend des Baumprotokolls wurden insgesamt 67 Bäume gefällt (eine Linde, drei Robinien, zwei Eschen sowie 61 Ahorne). 2 3. Handelt es sich bei den gefällten Beständen um Alleebäume nach dem Bundesnaturschutzgesetz und wie ist der Ersatz geregelt? Ein gesonderter Alleeschutz nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) besteht nicht. In § 29 (3) BNatSchG wird auf das Landesrecht verwiesen. Nach § 21 (1) Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA) sind Alleen sowie Baumreihen entlang von Verkehrsflächen und Feldwegen geschützt. Somit waren die Bäume an der Bundesstraße 1 geschützt. Nach § 21 (3) NatSchG LSA hat die zuständige Behörde den Alleenbestand nachhaltig zu sichern. Für die Bundesstraße 1 heißt das, dass die zuständige Niederlassung Mitte des Landesbetriebes Bau die zu fällenden Bäume angemessen zu ersetzten hat. Die Verfahrensweise zur Ermittlung und Realisierung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen wurde zwischen der Niederlassung Mitte und der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises vereinbart. Die Abstimmungen zur konkreten Umsetzung laufen derzeit noch. 4. Wie wo und durch wen soll das angefallene Holz verwertet werden? Bei eigener Durchführung des Fällens durch die entsprechenden Meistereien regelt sich die Verwertung des angefallenen Holzes entsprechend der Verfügung V-13/2007-11 vom 19. September 2007 des Landesbetriebes Bau. Dementsprechend sind verwertbare Holzmengen durch die Straßenmeisterei bestmöglich zu veräußern. Dazu ist die transportfertige Aufbereitung des Holzes zulässig . Die verkauften Mengen werden durch die Straßenmeisterei gemäß eines Protokolls zum Holzverkauf dokumentiert. Bei Durchführung des Fällens von beauftragten Firmen ist das Holz Bestandteil der Kalkulation und geht in das Eigentum dieser Firmen über. Im Fall der Bundesstraße 1 wurden die Bäume mit eigenem Personal gefällt und gemäß o. a. Verfügung verfahren.