Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/888 07.03.2012 (Ausgegeben am 08.03.2012) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Birke Bull (DIE LINKE) Ausnahmegenehmigungen für den Schulbesuch außerhalb des Schulbezirkes - aufgeschlüsselt nach Landkreisen bzw. kreisfreien Städten Kleine Anfrage - KA 6/7353 Vorbemerkung des Fragestellenden: In der Kleinen Anfrage 6/7245 wurde die Landesregierung durch die fragestellende Abgeordnete nach den Ausnahmegenehmigungen für den Schulbesuch außerhalb des Schulbezirkes gefragt. Nach Einsicht in die Antwort der Landesregierung stellt sich der Umfang der Ausnahmegenehmigungen nach Auffassung der Fragestellerin doch größer dar als angenommen. Aus Sicht der Fragestellerin ist deshalb die Aufgliederung nach Landkreisen und kreisfreien Städten von besonderem Interesse. Antwort der Landesregierung erstellt vom Kultusministerium Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: In der Kleinen Anfrage 6/7245 beantwortete die Landesregierung statistische Fragen zu Anträgen auf Ausnahmegenehmigungen mit dem Hinweis auf die Zuständigkeit des Landesverwaltungsamtes. Im Zusammenhang mit der jetzt vorliegenden Anfrage prüfte die obere Schulbehörde erneut die Antragslage der Schuljahre 2008/2009, 2010/2011 und 2011/2012. Dabei stellte sie fest, dass die Erhebungen im Dezember 2011 nicht vollständig waren, so dass im Zuge der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage eine Korrektur der übermittelten Daten (Fragen 1 bis 3) der Kleinen Anfrage 6/7245 vorgenommen werden musste. 2 Die korrigierten Daten sind der Anlage 1 zu entnehmen. Sie bildeten die Grundlage für die Beantwortung der nachfolgenden Fragen. Frage 1: Welches waren in dem dargestellten Gesamtzeitraum die drei am häufigsten vom Landesverwaltungsamt anerkannten Kriterien für einen Schulbesuch außerhalb des heimatlichen Schulbezirks? An dieser Stelle wird auf die Antwort der Landesregierung auf die Frage 11 der Kleinen Anfrage Lt.-Nr. KA 6/7245 verwiesen. Ein Ranking ist problematisch, da die benannten Antragsbegründungen, denen die Schulbehörde i. d. R. stattgibt, aus überwiegend individuellen Situationen entstehen. Diese stellen sich in absoluten Zahlen von Jahr zu Jahr anders dar. Bei Grundschulen berücksichtigte die Schulbehörde häufig: 1. Geschwisterregelung (eines oder mehrere Kinder der Familie besuchen bereits die Schule.), 2. Arbeitszeit/Schichtarbeit der Eltern und 3. Härtefälle. Bei Sekundarschulen wurde i. d. R. berücksichtigt, ob individuelle Beschulungsumstände im Schulbezirk eine unzumutbare Härte darstellen würden. Frage 2: Wie viele Anträge auf eine Ausnahmegenehmigung im Sinne von § 41 Absatz 1 Satz 3 Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA) sind jeweils zu den Schuljahren 2008/2009, 2010/2011 und 2011/2012 in den einzelnen Landkreisen bzw. kreisfreien Städten gestellt worden? Bitte die Zahlen für die Schuljahre jeweils getrennt angeben und nach den Schulformen Grundschule und Sekundarschule gliedern. Siehe Anlagen 2 (Grundschulen) und 3 (Sekundarschulen). Frage 3: In wie vielen Fällen hat die Schulbehörde zu den genannten Schuljahren derartigen Anträgen stattgegeben? Bitte die Zahlen differenziert nach Landkreisen und kreisfreien Städten für die Schuljahre jeweils getrennt angeben und nach den Schulformen Grundschule und Sekundarschule gliedern. Siehe Anlagen 2 (Grundschulen) und 3 (Sekundarschulen). Frage 4: In wie vielen Fällen hat die Schulbehörde derartige Anträge in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten abgelehnt? Bitte die Zahlen für die Schuljahre jeweils getrennt angeben und nach den Schulformen Grundschule und Sekundarschule gliedern. Siehe Anlagen 2 (Grundschulen) und 3 (Sekundarschulen). 3 Anlage 1 KA 6/7353 Korrektur der Daten in der KA 6/7245 vom 9. Dezember 2011 Frage 1: Wie viele Anträge auf eine Ausnahmegenehmigung im Sinne von § 41 Absatz 1 Satz 3 Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA) sind jeweils zu den Schuljahren 2008/2009, 2009/2010, 2010/2011 und 2011/2012 gestellt worden ? Bitte die Zahlen für die Schuljahre jeweils getrennt angeben und nach den Schulformen Grundschule und Sekundarschule gliedern. Zuständige Stelle ist das Landesverwaltungsamt. Es wird auf nachfolgende Übersicht verwiesen. Schuljahr 2008/2009 2009/2010 2010/2011 2011/2012 Schulform GS SEK GS SEK GS SEK GS SEK Fallzahl 980 483 792 947 962 1050 992 691 Anmerkung: Die Summe der Anträge, die für die Schulform Sekundarschule aufgeführt ist, enthält Anträge von Sorgeberechtigten , deren Kinder eine Schule in einem benachbarten Bundesland besuchen. Diese Anzahl ist in der Anlage 3 zur KA 6/7353 ersichtlich. Frage 2: In wie vielen Fällen hat die Schulbehörde zu den genannten Schuljahren derartigen Anträgen stattgegeben? Bitte die Zahlen für die Schuljahre jeweils getrennt angeben und nach den Schulformen Grundschule und Sekundarschule gliedern. Zuständige Stelle ist das Landesverwaltungsamt. Es wird auf nachfolgende Übersicht verwiesen. Schuljahr 2008/2009 2009/2010 2010/2011 2011/2012 Schulform GS SEK GS SEK GS SEK GS SEK Fallzahl 771 353 691 688 811 708 831 405 Frage 3: In wie vielen Fällen hat die Schulbehörde zu den genannten Schuljahren derartige Anträge abgelehnt? Bitte die Zahlen für die Schuljahre jeweils getrennt angeben und nach den Schulformen Grundschule und Sekundarschule gliedern. Zuständige Stelle ist das Landesverwaltungsamt. Es wird auf nachfolgende Übersicht verwiesen. Schuljahr 2008/2009 2009/2010 2010/2011 2011/2012 Schulform GS SEK GS SEK GS SEK GS SEK Fallzahl 209 98 101 181 151 274 161 231 4 Anlage 2 KA 6/7353 (Grundschulen) Anträge auf Ausnahmegenehmigung gemäß § 41 Absatz 1 Satz 3 SchulG für den Schulbesuch außerhalb des Schulbezirks im Grundschulbereich , gegliedert nach Landkreisen und kreisfreien Städten Schuljahr 2008/2009 Schuljahr 2010/2011 Schuljahr 2011/2012 Ldkr./Stadt Anträge gesamt Anzahl Genehmigungen Anzahl Ablehnungen Anträge gesamt Anzahl Genehmigungen Anzahl Ablehnungen Anträge gesamt Anzahl Genehmigungen Anzahl Ablehnungen HAL 205 111 94 183 144 39 145 107 38 SK 49 35 14 45 42 3 55 44 11 BLK 52 35 17 120 94 26 83 41 42 MSH 35 31 4 38 26 12 50 42 8 DE-RSL 27 26 1 55 55 0 57 54 3 ABI 65 55 10 66 58 8 71 60 11 WB 37 37 0 39 34 5 38 33 5 SLK 56 43 13 54 51 3 83 75 8 HZ 144 132 12 112 107 5 125 120 5 MD 152 143 9 107 94 13 114 109 5 BK 46 45 1 51 46 5 68 65 3 JL 23 20 3 21 19 2 45 39 6 SAW 37 26 11 32 21 11 22 15 7 SDL 52 32 20 39 20 19 36 27 9 Gesamt 980 771 209 962 811 151 992 831 161 5 Anlage 3 KA 6/7353 (Sekundarschulen) Anträge auf Ausnahmegenehmigung gemäß § 41 Absatz 1 Satz 3 SchulG für den Schulbesuch außerhalb des Schulbezirkes , Sekundarschule, gegliedert nach Landkreisen und kreisfreien Städten Für das Schuljahr 2008/2009 ist keine vollständige Differenzierung der Summe der Anträge nach Landkreisen möglich. Schuljahr Kreis / Stadt Summe d. Anträge Anzahl Genehmigungen Anzahl der Ablehnungen Anderes Bundesland 2008/2009 483 353 98 32 6 Anlage 3 KA 6/7353 (Sekundarschulen) Anträge auf Ausnahmegenehmigung gemäß § 41 Absatz 1 Satz 3 SchulG für den Schulbesuch außerhalb des Schulbezirkes , Sekundarschule, gegliedert nach Landkreisen und kreisfreien Städten Schuljahr Kreis / Stadt Summe d. Anträge Anzahl Genehmigun- gen Anzahl der Ablehnungen Anderes Bundesland 2010/2011 ABI 84 62 21 1 DE 57 44 13 0 WB 69 51 17 1 BLK 87 29 20 38 HAL 70 65 5 0 MSH 36 14 10 12 SK 51 40 9 2 HZ 138 77 54 7 SLK 122 80 42 0 MD 115 96 19 0 JL 60 32 23 5 BK 82 60 21 1 SAW 15 14 0 1 SDL 64 44 20 0 Summe 1050 708 274 68 7 Anlage 3 KA 6/7353 (Sekundarschulen) Anträge auf Ausnahmegenehmigung gemäß § 41 Absatz 1 Satz 3 SchulG für den Schulbesuch außerhalb des Schulbezirkes , Sekundarschule, gegliedert nach Landkreisen und kreisfreien Städten Schuljahr Kreis Summe d. Anträge Anzahl Genehmigungen Anzahl der Ablehnungen Anderes Bundesland 2011/2012 ABI 56 34 20 2 DE 32 19 13 0 WB 42 24 18 0 BLK 44 12 10 22 HAL 39 28 11 0 MSH 38 21 9 8 SK 73 59 12 2 HZ 60 36 19 5 SLK 53 31 22 0 MD 83 45 38 0 JL 44 19 18 7 BK 55 36 15 4 SAW 22 19 0 3 SDL 50 22 26 2 Summe 691 405 231 55