Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/893 07.03.2012 (Ausgegeben am 08.03.2012) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Dietmar Weihrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Errichtung einer Standortschießanlage im Zeitzer Forst Kleine Anfrage - KA 6/7365 Vorbemerkung des Fragestellenden: Im Januar dieses Jahres erteilte die zuständige Behörde des Burgenlandkreises eine Baugenehmigung zur Errichtung einer Standortschießanlage im Zeitzer Forst. Seit dem Abzug der russischen Armee wird der Forst wieder verstärkt als Naherholungsgebiet genutzt und ist als (Fauna-Flora-Habitat) FFH-Gebiet ausgewiesen. Unter Beteiligung des BUND und des NABU sind einige Renaturierungsprojekte durchgeführt worden. Es gibt ein Wildpferdgehege und mit EU-Fördermitteln ist ein Kinderspielplatz errichtet worden. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Warum ist trotz einer möglichen erheblichen Beeinträchtigung des FFH- Gebiets (Fällung von ca. 7 000 qm Hochwald) nur eine FFH-Vorprüfung im Rahmen der Genehmigung erfolgt, obwohl rechtlich für diesen Fall eine formelle FFH-Verträglichkeitsprüfung vorgeschrieben ist? Bei der zu rodenden Fläche von 7.000 m² handelt es sich nicht um Hochwald, sondern um Sukzessionswald mit vorwiegend Birke und einzelnen Espen sowie schwacher Baumholzstruktur. Eine formelle FFH-Verträglichkeitsprüfung ist nicht erforderlich, weil eine im Jahr 2009 durchgeführte FFH-Vorprüfung zu dem Ergebnis kam, dass erhebliche Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungsziele des FFH- und Vogelschutzgebietes „Zeitzer Forst“ mit Sicherheit ausgeschlossen werden können. 2 Diese Feststellung beruht auf der durchgeführten Umweltverträglichkeitsuntersuchung , einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung sowie festgelegter Maßnahmen zur Vermeidung/Minderung nachteiliger Umweltauswirkungen und zum Ausgleich/Ersatz unvermeidbarer Auswirkungen, die Bestandteil der Genehmigung wurden (Genehmigungsbescheid des Burgenlandkreises vom 11. Januar 2011; Az.: 70.1.4-10.18-24). 2. Welche Anliegergemeinden sind im Rahmen des Genehmigungsverfah- rens informiert und beteiligt worden? Wann ist das geschehen? Am 11. Juni 2010 wurden die Verbandsgemeinde Droyßiger-Zeitzer Forst und die Stadt Gera am Genehmigungsverfahren beteiligt. 3. Von welcher Nutzungsfrequenz der Schießanlage geht die Landesregie- rung derzeitig aus? Auf welcher Datenbasis beruht diese Schätzung? Die maximal zulässige Nutzungsfrequenz ergibt sich aus dem Genehmigungsbescheid . Weitere Informationen liegen nicht vor. Schusszahlen: • 28.800 Schuss am Tag, davon maximal 3.600 Schuss pro Stunde • 9.600 Schuss in der Nacht Nutzungszeiten: • Montag bis Donnerstag 06:00 - 22:00 Uhr (8 h Schießbetrieb am Tag) • Dienstag bis Donnerstag 22:00 - 02:00 Uhr (Nachtschießen Sommerhalbjahr) • Dienstag bis Donnerstag 18:00 - 22:00 Uhr (Nachtschießen Winterhalbjahr) • maximal 6 mal jährlich Sonnabend 08:00 - 15:00 Uhr 4. Welche Bundeswehreinheiten von welchen Standorten werden die Anlage voraussichtlich nutzen? Das zuständige Bundesministerium der Verteidigung beantwortete die Frage wie folgt: Aus dem Bundesland Sachsen-Anhalt werden Truppenteile aus dem Standort Weißenfels die Schießanlage nutzen. Hierbei handelt es sich um Teile des Sanitätsregimentes 1 und um das Kommando Sanitätsdienstliche Einsatzunterstützung . Weiterhin werden aus den Standorten Gera und Saara im Freistaat Thüringen das Panzerpionierbataillon 701 und die Rekrutenkompanie 5 (Grundausbildungseinheit ) sowie ein Abgesetzter Technischer Zug der Luftwaffe auf die Schießanlage angewiesen sein. Hinzu kommen noch diverse kleinere Organisationselemente aus den vorgenannten Standorten. Die Standortschießan- 3 lage soll nach Inbetriebnahme von rd. 1.300 Soldatinnen und Soldaten zur Ausbildung genutzt werden. 5. Sind im Vorfeld der Planungen auch alternative Standorte oder die Nut- zungsmöglichkeiten bereits vorhandener Anlagen geprüft worden? Wenn ja, welche Standorte waren das? Das zuständige Bundesministerium der Verteidigung gab insoweit folgende Auskunft: Im Bundesland Sachsen-Anhalt gibt es in räumlicher Nähe zum Standort Weißenfels keinen weiteren, größeren Bundeswehrstandort. Eine sinnvolle Zusammenfassung in diesem Bereich war nur möglich, indem die weiter südlich gelegenen Standorte im Freistaat Thüringen in die Betrachtung einbezogen wurden. Die Lage des Standortübungsplatzes Gera-Zeitzer Forst zwischen den beiden Standorten Weißenfels und Gera und die verfügbare Fläche auf diesem Platz führte zur Entscheidung, dort eine Standortschießanlage zu errichten.