Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/897 08.03.2012 (Ausgegeben am 09.03.2012) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Sören Herbst (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Justizstrukturreform - Aktuelle Situation in den Justizvollzugsanstalten des Landes Kleine Anfrage - KA 6/7363 Vorbemerkung des Fragestellenden: Die Landesregierung plant die Neuordnung des Justizvollzuges in Sachsen-Anhalt, in deren Zuge die Aufgaben, Gefangenen und das Personal im Justizvollzug gebündelt werden sollen („Projekt Justizvollzugsreform“). Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Justiz und Gleichstellung Vorbemerkung: Zur Vermeidung von Wiederholungen wird bereits vorab darauf hingewiesen, dass konkrete Angaben zur personellen Besetzung der Dienstgruppen in den Justizvollzugseinrichtungen des Landes Sachsen-Anhalt im Früh-, Spät-, Nacht- und Wochenenddienst aus Gründen der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind und die betreffenden Fragen daher nur allgemein beantwortet werden können. Dies vorangestellt, wird zu den nachfolgenden Fragen wie folgt Stellung genommen: 1. Wie viele Gefängniswerkstätten sind in den Justizvollzugsanstalten des Landes Sachsen-Anhalt eingerichtet und welche Umsätze tätigten sie? Bitte getrennt nach JVA und Jahr für die letzten fünf Jahre aufschlüsseln. Die Vorhaltung von Arbeits-, Beschäftigungs- und Bildungsangeboten gemäß StVollzG obliegt dem Landesbetrieb für Beschäftigung und Bildung der Gefangenen (LBBG). Dieser hat seine Angebote nach dem Niederlassungsprinzip 2 gegliedert. Die Anzahl der jeweils vorgehaltenen Betriebe und die Gesamtsumme der pro Jahr erzielten Umsätze sind der beigefügten Tabelle zu entnehmen . Nahezu sämtliche Gewerke sind, unabhängig vom Umsatz, mittelfristig disponibel und an andere Standorte verlegbar. Anzahl der Betriebe des LBBG und deren erwirtschaftete Umsätze in den Wirtschaftsjahren 2007 bis 2011: Niederlassung 2007 Anzahl der Betriebe Umsatz (in EURO) Dessau 5 533.416,57 Halle I 6 436.884,32 Halle II 1 132,00 Halle III 5 116.784,54 Magdeburg 4 80.530,43 Außenstelle Halberstadt 1 40.059,67 Außenstelle Stendal 1 19.342,93 Naumburg 11 544.851,19 Raßnitz 1 2.603,85 Burg 0 0,00 Volkstedt 5 926.465,45 Niederlassung 2008 Anzahl der Betriebe Umsatz (in EURO) Dessau 5 576.240,86 Halle I 6 285.709,05 Halle II 1 133,50 Halle III 4 192.058,94 Magdeburg 4 75.644,85 Außenstelle Halberstadt 1 40.781,18 Außenstelle Stendal 1 30.291,50 Naumburg 10 586.407,24 Raßnitz 1 2.596,12 Burg 0 0,00 Volkstedt 6 1.126.979,28 3 Niederlassung 2009 Anzahl der Betriebe Umsatz (in EURO) Dessau 4 211.387,58 Halle I 6 360.417,77 Halle II 1 1.026,15 Halle III 5 128.127,08 Magdeburg 3 21.564,14 Außenstelle Halberstadt 1 17.010,05 Außenstelle Stendal 1 22.626,36 Naumburg 10 392.732,69 Raßnitz 1 1.257,81 Burg 7 195.059,12 Volkstedt 6 853.597,86 Niederlassung 2010 Anzahl der Betriebe Umsatz (in EURO) Dessau 3 111.942,19 Halle I 5 141.549,30 Halle II 0 0,00 Halle III 3 67.861,97 Magdeburg 0 0,00 Außenstelle Halberstadt 0 0,00 Außenstelle Stendal 1 2.638,67 Naumburg 7 222.700,24 Raßnitz 1 382,95 Burg 7 955.342,11 Volkstedt 5 514.760,65 Niederlassung 2011 Anzahl der Betriebe Umsatz (in EURO) Dessau 3 67.028,51 Halle I 5 128.121,47 Halle II 0 0,00 Halle III 3 96.448,54 Magdeburg 0 0,00 Außenstelle Halberstadt 0 0,00 Außenstelle Stendal 0 0,00 Naumburg 5 237.553,46 Raßnitz 1 257,00 Burg 7 1.379.768,02 Volkstedt 6 607.269,83 4 2. Welche Vorgaben gelten für die personelle Besetzung der Leitstellen Tourendienstleitung (Sicherheitszentrale) in den Justizvollzugsanstalten des Landes? Wie stellten sich diese Vorgaben im Jahr 2011 im Verhältnis zur realen Besetzung dar? Bitte aufschlüsseln nach JVA und Früh-, Spät- und Nachtschicht. Die Sicherheitszentralen der Justizvollzugsanstalten in Sachsen-Anhalt sind seit jeher durchgehend, d. h. sieben Tage pro Woche / 24 Stunden am Tag, personell zu besetzen. Bei kurzfristigen oder unvorhersehbaren Personalausfällen werden daher auch diensthabende Beamte aus anderen Fachbereichen dort eingesetzt, selbst wenn dies zum Anstieg von Mehrarbeitszeiten bzw. zur Einschränkung von Behandlungs-, Betreuungs- und Freizeitmaßnahmen der Gefangenen führt. 3. Welche Vorgaben gelten für die personelle Besetzung der Hafthäuser der Justizvollzugsanstalten des Landes? Wie stellten sich diese Vorgaben im Jahr 2011 im Verhältnis zur realen Besetzung dar? Bitte aufschlüsseln nach JVA und Früh-, Spät- und Nachtschicht. Die anstaltsspezifisch festgelegte personelle Mindestbesetzung soll die Sicherheit und Ordnung, einen geregelten Tagesablauf sowie die Grundversorgung der Gefangenen in der Vollzugseinrichtung sicherstellen. Sie basiert auf Personalbedarfsberechnungen , die in der Vergangenheit für jede Einrichtung des Justizvollzugs gesondert vorgenommen und den jeweiligen Strukturänderungen entsprechend angepasst wurden, so z. B. im Jahre 2009 durch die Expertenkommission zur Überprüfung der Organisation der Justizvollzugsanstalten des Landes Sachsen-Anhalt und im Jahr 2011 durch die Projektgruppe „Justizvollzugsreform Sachsen-Anhalt“. Die in den einzelnen Justizvollzugsanstalten festgelegte Mindestpersonalstärke konnte bislang durch den Aufbau von Mehrarbeitszeiten bzw. durch die weitgehende Einschränkung von Behandlungs-, Betreuungs- und Freizeitmaßnahmen der Gefangenen sichergestellt werden. Allerdings konnte ein - über das Mindestmaß hinausgehender - Personaleinsatz , wie er für einen behandlungsorientierten Vollzug erforderlich wäre, aufgrund der angespannten Personalsituation im Justizvollzug nicht mehr geleistet werden, so dass es zunehmend bei der gesetzlich normierten Grundversorgung der Gefangenen geblieben ist. 4. Wie oft und wann konnten Hafthäuser in einer Schicht nicht personell ent- sprechend der Vorgaben besetzt werden? Bitte aufschlüsseln nach JVA und Früh-, Spät- und Nachtschicht. Die in den einzelnen Justizvollzugsanstalten festgelegte Mindestpersonalstärke konnte bislang durch den Aufbau von Mehrarbeitszeiten bzw. durch die weitestgehende Einschränkung von Behandlungs-, Betreuungs- und Freizeitmaßnahmen der Gefangenen sichergestellt werden. 5. Wie hoch war der Krankenstand der Justizvollzugsbeamten in den letzten fünf Jahren? Bitte getrennt nach JVA und Jahr aufschlüsseln. 5 Die Entwicklung des Krankenstandes bei den Justizvollzugsbediensteten stellt sich seit 2007 in den einzelnen Justizvollzugseinrichtungen des Landes Sachsen -Anhalt wie folgt dar: JVA Burg (Inbetriebnahme am 1. Mai 2009) Jahr/Ausfalltage 2009 2010 2011 Tarifbeschäftigte 35 371 431 Beamte 4.614 8.626 7.618 JVA Dessau-Roßlau Jahr/Ausfalltage 2007 2008 2009 2010 2011 Tarifbeschäftigte 504 437 541 696 480 Beamte 5.383 5.408 6.183 5.043 4.805 JVA Halle (incl. JAA Halle) Jahr/Ausfalltage 2007 2008 2009 2010 2011 Tarifbeschäftigte 1.020 1.246 785 883 1.382 Beamte 9.329 9.812 10.540 8.281 8.652 JVA Volkstedt Jahr/Ausfalltage 2007 2008 2009 2010 2011 Tarifbeschäftigte 744 687 760 527 889 Beamte 6.655 5.491 5.476 5.227 4.930 JA Raßnitz Jahr/Ausfalltage 2007 2008 2009 2010 2011 Tarifbeschäftigte 322 163 419 163 303 Beamte 2.557 2.244 2.699 2.821 3.082 Landesbetrieb für Beschäftigung und Bildung der Gefangenen Jahr/Ausfalltage 2007 2008 2009 2010 2011 Tarifbeschäftigte 574 794 620 929 1.106 Beamte 2.327 2.314 2.729 2.543 2.873 6. Wie oft und zu welchen Zeiten wurden durch die JVAen des Landes Amtshilfe durch die Polizei angefordert? Bitte aufschlüsseln nach JVA und Früh-, Spät- und Nachtschicht. 6 JA Raßnitz 1 x zur Nachtzeit JVA Burg 70 x am Tag (Transportbegleitung von Gefangenen zu Ge- richten und bei Sonderkontrolle von Hafträumen, Fahrzeugen und Paketen mit Rauschgiftspürhunden) JVA Dessau-Roßlau keine Anforderung AS Magdeburg 1 x am Tag JVA Halle keine Anforderung JVA Volkstedt keine Anforderung AS Naumburg keine Anforderung 7. Wie oft und wann wurden Personen nach In-Gewahrsamnahme durch die Polizei in die nächstgelegene JVA überführt, dort abgewiesen und infolge zu einer oder mehreren weiteren JVAen überführt? JA Raßnitz keine JVA Burg keine JVA Dessau-Roßlau keine AS Magdeburg keine JVA Halle keine JVA Volkstedt keine AS Naumburg keine 8. Wie viele Gefangene werden in den JVAen des Landes in Mehrfachhaft- räumen untergebracht, wie viele davon auf eigenen Wunsch? In den Justizvollzugseinrichtungen des Landes Sachsen-Anhalt sind derzeit rund 570 Gefangene in Gemeinschaftshafträumen untergebracht. Bei der ganz überwiegenden Anzahl der in Gemeinschaftshafträumen untergebrachten Gefangenen erfolgt die gemeinschaftliche Unterbringung auf eigenen Wunsch. Lediglich zu einem sehr geringen Prozentsatz waren eine medizinische Indikation oder bauliche Gegebenheiten ausschlaggebend für die Mehrfachbelegung. 9. Welche Vorgaben gelten für die Betreuung der Gefangenen durch Sozial- arbeiter und Psychologen? Wie stellt sich die derzeitige Besetzung dieser Stellen in den JVAen des Landes dar? Bitte aufschlüsseln nach JVA und Früh-, Spät- und Nachtschicht. Auszugehen ist nach dem Bericht der Expertenkommission vom 4. Februar 2009 grundsätzlich von einem Psychologen auf 200 Gefangene und einen Sozialarbeiter auf 40 Gefangene (bei weiblichen Gefangenen 30, bei U-Gefangenen 50). Davon sind in Gleitzeit tätig: Sozialarbeiter Psychologen JA Raßnitz 5 SozialarbeiterInnen davon zusätzlich eingesetzt: - 3 als Vollzugsabteilungsleite- rInnen - 1 als Leiterin des Aufbaustabs 5 Dipl.- PsychologenInnen davon: - 2 in Teilzeit - 3 in Vollzeit davon: 1 langfristig 7 „Jugend-SothA“ erkrankt 2 zeitw. in psycho- the- rap. Ausbildung JA Burg - 1 (staatliche) leitende Sozialar- beiterin - i. Ü. SozialarbeiterInnen des privaten Dienstleisters - 1 (staatliche) leitende Psychologin - i. Ü. PsychologenInnen des privaten Dienstleisters JVA Dessau-Roßlau 2 SozialarbeiterInnen 3 PsychologenInnen davon: - 1 im Mutterschutz/Elternzeit - 1 ab Nov. 2012 im Ruhe- stand - Leitung Fachaufsicht über den Psycholg. Dienst AS Magdeburg 3 SozialarbeiterInnen davon zusätzlich eingesetzt: - 3 als Vollzugsabteilungsleiter 1 Psychologe JVA Halle - Hauptanstalt 5 SozialarbeiterInnen davon - 1 in Elternzeit - 1 als Aufnahmeleiter tätig 2 PsychologenInnen davon - 1 in Teilzeit JVA Halle - Nebenstelle 4 SozialarbeiterInnen davon - 1 als Aufnahmeleiter tätig 3 PsychologenInnen davon - 1 dauerhaft erkrankt - 1 Abordnung ans MJ JVA Halle - Sozialtherapeutische Abteilung 5 SozialarbeiterInnen davon - 2 in Teilzeit 8 PsychologenInnen - 1 Einsatz als Therapeuti- scher Leiter - 1 Einsatz als Aufnahme- leiter - 1 dauerhaft erkrankt JVA Volkstedt 4 SozialarbeiterInnen 1 Psychologe AS Naumburg 3 Sozialarbeiter, davon - 1 als Vollzugsabteilungsleiter tätig 1 Psychologin 10. Welche Vorgaben gelten für die Betreuung der Gefangenen durch Ärzte? Wie stellt sich die derzeitige Besetzung dieser Stellen in den JVAen des Landes dar? Bitte aufschlüsseln nach JVA und Früh-, Spät- und Nachtschicht . Die Vollzugsbehörden sind gemäß § 56 Abs. 1 Satz 1 StVollzG verpflichtet, die ärztliche Versorgung der Gefangenen grundsätzlich durch hauptamtliche Anstaltsärzte sicherzustellen; nur aus besonderen Gründen kann sie nebenamtlich oder vertraglich verpflichteten Ärzten übertragen werden, § 158 Abs. 1 StVollzG. Nach den Empfehlungen des Europäischen Antifolter-Ausschusses (CPT) zur ambulanten Versorgung der Gefangenen mit Ärzten soll pro 300 Gefangene ein Allgemeinmediziner (im Umfang einer Vollzeitstelle) vorgehalten werden (Bericht des CPT vom 7. Juli 2006 über seinen Deutschlandbesuch 2005, Rdnr. 127). 8 Für die ärztliche Versorgung der aktuell 1.956 Gefangenen im Justizvollzug von Sachsen-Anhalt (ohne Arrestanten/-innen) sind derzeit landesweit sechs hauptamtlich tätige Anstaltsärzte und ein Vertragsarzt wie folgt eingesetzt. JA Raßnitz 1 hauptamtliche Anstaltsärztin JVA Burg 1 Vertragsarzt JVA Dessau-Roßlau 1 hauptamtlicher Anstaltsarzt (3 Tage /Woche) AS Magdeburg (2 Tage /Woche) JVA Halle 1 hauptamtliche Anstaltsärztin JVA Halle - Nebenstelle 1 hauptamtliche Anstaltsärztin JVA Volkstedt 1 hauptamtlicher Anstaltsarzt AS Naumburg 1 hauptamtliche Anstaltsärztin Die hiesigen Anstaltsärzte sind lediglich innerhalb der Woche im Tagesdienst, nicht aber im Wechselschicht- und Wochenenddienst im Einsatz. Außerhalb der Dienstzeiten der hauptamtlichen Anstaltsärzte wird zur Versorgung von Notfällen der kassenärztliche Bereitschaftsdienst herangezogen (§ 75 Abs. 4 SGB V). 11. Wie stellt sich die Ausprägung haftspezifischer Subkulturen in den JVAen des Landes dar? Bitte aufschlüsseln nach JVA und subkulturellen Schwerpunkten. Unter dem Einfluss von Freiheitsentzug, aufgezwungener Gesellschaft, vollständig reglementiertem Alltag, dem Verbot von Geld, Alkohol und heterosexuellen Beziehungen entsteht ein Bedürfnis nach Ersatzbefriedigung. Vor diesem Hintergrund entwickeln sich unter den Gefangenen Rangordnungen, in denen die Rollen nach eigenen (subkulturellen) Wert- und Normvorstellungen verteilt werden. So setzen sich körperlich oder geistig überlegene bzw. kriminell organisierte Gefangene gegenüber körperlich unterlegenen, Erstvollzüglern und jüngeren Inhaftierten durch. Illegale Märkte entstehen mit Ersatzwährungen wie Kaffee, Zigaretten und ähnlichem und Schulden werden notfalls mit Gewalt und Drohungen durchgesetzt. Aufgrund dieser Gegebenheiten kann eine Gemeinschaftsunterbringung, insbesondere in der Nacht, bereits schon für psychisch stabile Gefangene belastend sein. Die hohe Anzahl alkohol- und drogenabhängiger Gefangener und solchen mit sozialen Defiziten, Persönlichkeitsstörungen oder psychopathischen Zügen führt im Einzelfall darüber hinaus zur Eskalation und Gewaltanwendungen unter den Gefangenen. Der Begehung solcher Straftaten wird dadurch entgegengetreten, indem - sofern nicht medizinisch indiziert oder aus baulichen Gründen unvermeidbar - Gefangene einzeln untergebracht und das Vollzugspersonal im Rahmen von Ausund Fortbildungsmaßnahmen immer wieder mit diesem Thema konfrontiert und sensibilisiert werden. Zudem werden regelmäßig Gefangenen- und Haftraumkontrollen durchgeführt. Bekannt gewordene Straftaten gelangen uneingeschränkt zur Anzeige und werden - auch unter präventiven Gesichtspunkten - disziplinar- und strafrechtlich geahndet. 9 Die aktuelle Situation in den Vollzugsanstalten des Landes Sachsen-Anhalt stellt sich wie folgt dar: JA Raßnitz derzeit keine nennenswerten subkulturellen Schwerpunkte zu verzeichnen JVA Burg Subkultur zwar vorhanden; durch weitestgehende Einzelunter- bringung, Sicherheitsmaßnahmen und erhöhte Sensibilisierung der dort tätigen Bediensteten wird versucht, dem Problem umfassend zu begegnen JVA Dessau-Roßlau Subkultur zwar vorhanden, jedoch aufgrund der hohen Fluktuation der Gefangenen mit kurzen Haftzeiten und Ersatzfreiheitsstrafen kontrollierbar AS Magdeburg (analog JVA Dessau-Roßlau) JVA Halle derzeit keine nennenswerten subkulturellen Schwerpunkte zu verzeichnen, da überwiegend Gefangene mit kurzen Haftzeiten untergebracht JVA Halle - Nebenstelle (analog JVA Halle) JVA Volkstedt Subkultur zwar vorhanden, jedoch aufgrund der hohen Fluktuation der Gefangenen mit kurzen Haftzeiten und regelmäßigen Urin-, Haftraum- und Gefangenenkontrollen händelbar AS Naumburg (analog JVA Volkstedt) 12. Wo und in wie vielen Fällen kam es im Jahr 2011 und 2012 (bis zum Zeit- punkt der Einreichung dieser Kleinen Anfrage) zu Körperverletzungen und Misshandlungen von Gefangenen? Wie lange dauerte es bis zu deren Feststellung durch das Justizpersonal und welche Auswirkungen hatte dies auf den Haftbetrieb? Bitte aufschlüsseln nach JVA und subkulturellen Schwerpunkten. JA Raßnitz Im Zeitraum 1. Januar 2011 bis 30. Januar 2012 wurden 111 Strafanzeigen wegen Körperverletzungen und tätlichen Auseinandersetzungen von Gefangenen gestellt. JVA Burg Im Zeitraum 1. Januar 2011 bis 30. Januar 2012 wurden 18 Strafanzeigen wegen Körperverletzungen und tätlichen Auseinandersetzungen von Gefangenen gestellt. JVA Dessau-Roßlau Im Zeitraum 1. Januar 2011 bis 30. Januar 2012 wurden sieben Strafanzeigen wegen Körperverletzungen und tätlichen Auseinandersetzungen von Gefangenen gestellt. AS Magdeburg Im Zeitraum 1. Januar 2011 bis 30. Januar 2012 wurden fünf Strafanzeigen wegen Körperverletzungen, tätlichen Auseinandersetzungen und Misshandlungen von Mitgefangenen gestellt. JVA Halle (einschließlich der Nebenstelle) Im Zeitraum 1. Januar 2011 bis 30. Januar 2012 wurden 20 Strafanzeigen wegen Körperverletzungen und tätlichen Auseinandersetzungen von Gefangenen gestellt. JVA Volkstedt Im Zeitraum 1. Januar 2011 bis 30. Januar 2012 wurden sechs Strafanzeigen wegen Körperverletzungen und tätlichen Auseinandersetzungen von Gefangenen gestellt. AS Naumburg Im Zeitraum 1. Januar 2011 bis 30. Januar 2012 wurden 14 Strafanzeigen wegen Körperverletzungen und tätlichen Auseinandersetzungen von Gefangenen gestellt. 10 Tätliche Auseinandersetzungen (mit oder ohne Körperverletzungen) werden im Rahmen der optischen Kameraüberwachung oder - was die Regel ist - im Beisein von einem oder mehreren Bediensteten ausgetragen. Die vor Ort anwesenden Beamten sind verpflichtet, hierauf unverzüglich zu reagieren, indem sie die betreffenden Gefangenen zunächst trennen, ggf. dem medizinischen Dienst vorstellen und anschließend den Vorfall schriftlich zur Anzeige bringen. Danach wird das Verhalten sowohl in strafrechtlicher wie auch in disziplinarrechtlicher Hinsicht gewürdigt. Lediglich im Zusammenhang mit zwei Fällen von Gefangenenmisshandlungen durch Mithäftlinge erfolgte die Feststellung erst nach einigen Tagen, da die Misshandlungen in der Nacht - unter Ausschluss der Bediensteten und übrigen Mitgefangenen - erfolgten und die betroffenen Gefangenen zunächst jegliche Tätlichkeiten durch Mitgefangene negierten und sogar den Wunsch äußerten, weiterhin gemeinsam mit ihren Peinigern untergebracht zu werden. Nach Bekanntwerden der Vorkommnisse wurde umgehend - wie bereits oben dargestellt - reagiert. 13. Welche Richtlinien gelten für die Veröffentlichung von Vorkommnissen nach Punkt 12.? In dem Erlass des Ministeriums für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen -Anhalt vom 22. Februar 2010 - Az.: 4430-303.2 - und der dazugehörigen Rundverfügung vom 18. Februar 2010 - Az.: 4430-303.2 - ist detailliert geregelt, wann, wie und gegenüber welchem Ansprechpartner außerordentliche Vorkommnisse im Justizvollzug des Landes Sachsen-Anhalt - wie beispielsweise Gefangenenmisshandlungen und gefährliche oder schwere Körperverletzungen - der Aufsichtsbehörde zu melden sind. Eine Veröffentlichung sehen diese Regelungen nicht vor.