Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/920 14.03.2012 (Ausgegeben am 15.03.2012) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Dietmar Weihrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Hochwasserschutz im Selketal Kleine Anfrage - KA 6/7349 Vorbemerkung des Fragestellenden: Aus Sicht des Naturschutzes gehört das Selketal zu den wertvollsten Tälern des Harzes. Die Naturschutzgebiete „Oberes Selketal“ und „Selketal“ sind Schutzgebiete entsprechend FFH-Richtlinie. Weiterhin ist das Selketal Teil des Vogelschutzgebietes „Nordöstlicher Unterharz“. Die Selke ist als Mittelgebirgsfluss geprägt durch längere Niedrigwasserperioden und kurzen, teilweise extremen Hochwasserspitzen. Das letzte extreme Hochwasserereignis aus dem Jahr 1994 entsprach laut Experten einem HQ200. Die Selke ist in diesem Bereich fast unverbaut. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt 1. In der Hochwasserschutzkonzeption des Landes bis 2020 wird auf Seite 6 ein Paradigmenwechsel im Hochwasserschutz gefordert, welcher bebewirkte , dass anstelle des bisherigen fast selbstverständlichen Schutzanspruches das Management von Hochwasserrisiken trete, um hochwasserbedingte nachteilige Folgen auf die menschliche Gesundheit, die Umwelt , das Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten in der Gemeinschaft zu verringern. Wie wurde dieser Grundsatz bei der Planung des Hochwasserschutzes im Selketal berücksichtigt? Der Hochwasseraktionsplan Selke aus dem Jahr 2002, bestätigt durch das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt im Jahr 2003, baut auf Untersuchungen und Arbeitsergebnissen im Gebiet der Selke und im Mündungsbereich der Bode aus den 90er-Jahren auf. Kernstück des Aktionsplans sind die überregionalen grünen, ökologisch durchgängigen Hochwasserrückhaltbecken im Selke- 2 tal bei Straßberg und Meisdorf. Diese werden ergänzt durch Ausbauvorhaben in bestehenden Ortslagen. Die Zielstellung der Hochwasserschutzkonzeption des Landes Sachsen-Anhalt bis 2020 wird dadurch untersetzt, dass aus der derzeit stattfindenden zweidimensionalen Hochwassermodellierung auch von extremen Hochwasserlagen Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten abgeleitet werden. Diese finden zukünftig Berücksichtigung bei Bebauungsvorhaben im Selketal, vorbereitenden und aktiven Maßnahmen des Katastrophenschutzes und allgemein zur Schärfung des Risikobewusstseins der Bürger. 2. Wie werden die Kommunen bei der Erfüllung der ihnen zufallenden Auf- gaben des Hochwasserschutzes unterstützt? Für die Umsetzung von kommunalen Hochwasserschutzmaßnahmen konnten im Rahmen des Konjunkturpakets II in Sachsen-Anhalt insgesamt 22 kommunale Maßnahmen gefördert werden. Des Weiteren unterstützt das Land die Kommunen, in dem es kostenlose Schulungen zur Aus- und Fortbildung der Mitglieder der Wasserwehren anbietet. Darüber hinaus wurde für die Gemeinden, die laut Wassergesetz verpflichtet sind, zur Unterstützung der Wasserbehörden eine Wasserwehr zu gründen, zusammen mit dem Ministerium des Innern, dem Städte- und Gemeindebund und dem Landkreistag die Mustersatzung Wasserwehr erarbeitet. Auch bei der technischen Ausrüstung der Wasserwehren gab es Unterstützung. 2007 stattete das Ministerium des Innern Wasserwehren mit Booten aus. 3. Plant die Landesregierung Aktivitäten, um betroffene Bürgerinnen und Bürger in Überschwemmungsgebieten beim Abschluss von Elementarversicherungen zu unterstützen? Wenn ja, welche konkret? Wenn nein, warum nicht? Das Land bereitet eine Sensibilisierungskampagne zur Verbesserung der Versicherungssituation der Bevölkerung gegen Unwetterfolgen vor. Diese wird auch Informationen zu möglichem Versicherungsschutz in hochwassergefährdeten Gebieten beinhalten. 4. Welche Gutachten lagen den geplanten Hochwasserrückhaltebecken bei Meisdorf und Straßberg und weiteren Hochwasserschutzmaßnahmen zugrunde? Ist auch ausreichender Hochwasserschutz oberhalb des Hochwasserrückhaltebeckens Straßberg sowie für Silberhütte und Alexisbad nachgewiesen? Der Aktionsplan Hochwasserschutz Selke bildete die Grundlage weiterer Untersuchungen und Gutachten. Im Rahmen der Untersuchung zur Verbesserung des Hochwasserschutzes für die Ortslagen an der Selke sind insgesamt 14 Varianten untersucht worden. 3 Für die Bemessung des notwendigen Rückhaltevolumens vor allem im oberen Abschnitt des Hochwasserentstehungsgebietes wurde ein Niederschlag-Abfluss -Modell aufgestellt. Für beide Hochwasserrückhaltebecken liegen FFH-Verträglichkeitsuntersuchungen vor. Auf der Grundlage terrestrischer Vermessungen sowie einer Laser-Scan-Befliegung sind sowohl eine eindimensionale- und aktuell eine zweidimensionale hydraulische Modellierung durchgeführt worden, in deren Ergebnis die Überflutungsflächen mit den vom Hochwasserereignis abhängigen Wassertiefen kartographisch dargestellt sind. Gesonderte Untersuchungen wurden vorgenommen zur Bewertung von Einstaumöglichkeiten im Uhlenbachtal, im Zusammenhang mit der oftmals dargestellten Möglichkeit eines alternativen Hochwasserrückhaltes im Vergleich zu den bekannten Standorten. Ebenfalls untersucht wurden die Wirkungsweise und Bewirtschaftung der Harzteiche . Der Hochwasserschutz für die oberhalb des Hochwasserrückhaltebeckens Straßberg liegende Ortschaft Güntersberge ist ebenso Bestandteil des Hochwasseraktionsplanes Selke wie für die anderen Ortslagen, auch Silberhütte und Alexisbad. In Auswertung der Ergebnisse der hydraulischen Modellierung für verschiedene Abflussszenarien werden die Defizite/Schwachstellen aufgezeigt und geeignete Hochwasserschutzmaßnahmen technisch und naturschutzfachlich untersucht. 5. Welche Hochwasserschutzmaßnahmen wurden seit 1994 umgesetzt? Wie hat sich seitdem das Risikopotential verändert? Im Einzugsgebiet der Selke wurden seit 2002 insgesamt 81 Vorhaben in einem Wertumfang von 4,8 Mio. € zur Verbesserung des Hochwasserschutzes umgesetzt . Es handelt sich um Studien, Planungen, Unterhaltungsmaßnahmen und Bauvorhaben. Es überwiegen Instandhaltungs- und Unterhaltungsarbeiten an Ufern, Böschungen und Sohle, sowie in hohem Maße die Beräumung von Schotterbänken aus dem Flussbett im Bereich von Ortslagen unter Brücken usw. Wirksam zur Verringerung des Risikopotentials beigetragen haben die investiven Maßnahmen im Bereich Gatersleben. Hier wurde das Selkewehr oberhalb der Ortslage umgebaut und mit einem wirksamen Fischpass versehen. Der Selkeausbau in der Ortslage Gatersleben steht kurz vor der Fertigstellung. Durch die Ausbaumaßnahme in Gatersleben kann der Hochwasserschutz von einem HQ5 auf ca. ein HQ20 erhöht werden. 6. Wie wurden Bürgerinnen und Bürger in die Planung einbezogen, die sich u. a. für naturverträgliche Varianten des Hochwasserschutzes einsetzen? Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft und der Talsperrenbetrieb haben in ca. 50 Veranstaltungen Bürgerinnen und Bürger über jeweilige Planungsstände informiert. 4 Dies betraf Veranstaltungen mit der regionalen Bürgerinitiative, Einwohnern, Bürgermeistern, Stadträten und Verbänden. Veranstaltungen im Zusammenhang mit dem Planfeststellungsverfahren für die Investitionen in Gatersleben, aber auch solche Aktivitäten wie die Herausgabe von Sonderbeilagen zum Hochwasserschutz im Selketal in den Jahren 2010 und 2011. Des Weiteren ließ der Talsperrenbetrieb 2008 einen Film erstellen, der die Hochwassersituation entlang der Selke im April 1994 dokumentiert, eine Animation über die Betriebsweise der beiden geplanten Grünen Becken zeigt und Befürworter und Gegner zu Wort kommen lässt. 7. Welche von der Bürgerinitiative „Naturnaher Hochwasserschutz Selke“ vorgeschlagenen Einzelmaßnahmen wurden einer näheren Prüfung unterzogen und mit welchem Ergebnis? Schwerpunkt der Vorschläge der Bürgerinitiative waren eine verstärkte Nutzung der Harzteiche, ein alternativer Rückhaltebeckenstandort im Uhlenbachtal, die Errichtung von Flügeldeichen oberhalb der Ortslagen zum Hochwasserrückhalt in den Auen und Flusstälern und die Errichtung einer Umflutmulde um die Ortslage Gatersleben. Diese konkreten Vorschläge wurden in Einzelgutachten und in der Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren der Hochwasserschutzmaßnahme in Gatersleben untersucht und beantwortet. Die von der Bürgerinitiative vorgeschlagenen Maßnahmen stellten weder einzeln noch in Kombination einen Ersatz für die Hochwasserrückhaltebecken und die ergänzenden Maßnahmen in den Ortslagen dar. Sie wurden nicht nur technisch, sondern auch finanziell bewertet und sind auch hinsichtlich der großen Flächeninanspruchnahme bzw. Überplanung naturnaher Flächen (Harzteiche) keine wirkliche Alternative. 8. Welche weiteren Alternativen für die vorgesehenen Hochwasserrückhal- tebecken wurden geprüft? Siehe Antwort zu 4. 9. Welche Gründe haben zur Ablehnung der Planungsalternativen geführt? Siehe Antwort zu 7. Absatz 2. 10. Für welches HQ plant das Land diese Hochwasserrückhaltebecken? Wel- che Volumina können durch die Hochwasserrückhaltebecken gebunden werden? Die Hochwasserrückhaltebecken sind für Hochwässer mit einer 100-jährlichen Wahrscheinlichkeit (HQ100) geplant. Das Rückhaltevolumen des Hochwasserrückhaltebeckens Straßberg beträgt 2,54 Mio. m³ und das Rückhaltevolumen des Hochwasserrückhaltebeckens Meisdorf 1,92 Mio. m³. 5 11. In einer Broschüre des Landestalsperrenbetriebs wird dargestellt, dass bei Reaktivierung der Harzteiche 31 % des Volumens der geplanten Hochwasserrückhaltebecken bereitstehen könnten. Wie und auf welchen Grundlagen wurde dies berechnet? Für die vorhandenen „Harzteiche“ im oberen Einzugsgebiet der Selke wurde die Wassermenge ermittelt, die insgesamt (als Ausgangspunkt der Berechnung sind alle Harzteiche komplett leer) eingestaut werden könnte und mit dem benötigten Volumen am Standort des Hochwasserrückhaltebeckens Meisdorf verglichen . Die Annahme eines Ausgangszustandes mit leeren Harzteichen ist jedoch rein theoretisch. 12. Wann sollen die Planfeststellungsverfahren für die beiden Hochwasser- rückhaltebecken eröffnet werden? Das Planfeststellungsverfahren für das Hochwasserrückhaltebecken Meisdorf soll Mitte 2012 und für das Hochwasserrückhaltebecken Straßberg Ende 2012 eröffnet werden. 13. Wie hoch sind die Bau- und Planungskosten der beiden Hochwasserrück- haltebecken und der weiteren Schutzmaßnahmen? Die Planungs- bzw. Baukosten für die Hochwasserrückhaltebecken stellen sich wie folgt dar: Planungskosten [Mio. €] Baukosten [Mio. €] Hochwasserrückhaltebecken Straßberg 1,1 21,0 Hochwasserrückhaltebecken Meisdorf 0,92 11,5 14. An den Standorten der geplanten Hochwasserrückhaltebecken wurden Baugrunduntersuchungen durchgeführt. Wurden dabei die naturschutzfachlichen Auflagen eingehalten und in welcher Tiefe wurden bei den Probebohrungen tragfähige und ausreichend dichte Gesteinsschichten gefunden ? Die mit Bescheid vom 13. Juni 2002 erteilten Auflagen zur Durchführung von Bohrungen zur geologischen Baugrunderkundung wurden eingehalten. Die Ergebnisse der Probebohrungen für das Hochwasserrückhaltebecken Straßberg haben gezeigt, dass in der Regel ab einer Tiefe von 2 m unter Geländeoberfläche gegründet werden kann. Die Ergebnisse der Probebohrungen für das Hochwasserrückhaltebecken Meisdorf ergaben, dass in der Regel ab einer Tiefe von 1,20 m unter Geländeoberfläche gegründet werden kann. 6 15. Wo soll das Baumaterial zum Bau der Hochwasserrückhaltebecken gewonnen werden, über welche Wege soll es zu deren Standorten transportiert werden und welche Wege und Straßen müssen durch den Transport ausgebaut oder befestigt werden? Es wird angestrebt, das Dammschüttmaterial für das Hochwasserrückhaltebecken Meisdorf im Umkreis von 15 - 40 km zu gewinnen, da Seitenentnahmen im Selketal aufgrund des FFH-Gebietes nicht möglich sind. Die Materialtransporte erfolgen ausschließlich aus Richtung Meisdorf, die dafür notwendigen Ausbaubzw . Befestigungsmaßnahmen richten sich nach Transportweg und -art. Für das Hochwasserrückhaltebecken Straßberg ist die Gewinnung des Baumaterials für den Damm aus einer Seitenentnahme in unmittelbarer Umgebung möglich, da sich hier keine FFH-Betroffenheiten ergeben. Es ist eine Baustraße anzulegen. 16. Ist durch die geplanten Maßnahmen eine Verschlechterung der Selke nach EG- Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) zu erwarten? Wie geht die Landesregierung mit dem von der EG-WRRL geforderten Verschlechterungsverbot um? Die geplanten Maßnahmen und deren Auswirkungen führen zu keiner Verschlechterung der Selke nach EG-WRRL. 17. Welche konkreten Maßnahmen sind zur Sicherung der ökologischen Durchgängigkeit geplant? Wie wird eine begleitende Erfolgskontrolle solcher Maßnahmen gesichert? Bei beiden Hochwasserrückhaltebecken wird die Selke kurz vor und hinter dem Damm in einem ökologisch angelegten, dem der Leitfischart (hier: Epirithral) angepassten Gewässerbett geführt. Die Gerinneausbildung erfolgt durch eine Steinschüttung aus Wasserbausteinen. Dabei wird eine Abstufung der Steingrößen bis an die Kornfraktion des natürlichen Gewässerbetts vorgesehen. Die Gewässersohle wird mit naturraumtypischem Sohlsubstrat gestaltet, um auch den Benthosorganismen die Passage zu ermöglichen. Die Erfolgskontrolle wird über den Gewässerkundlichen Landesdienst bzw. die Obere Fischereibehörde erfolgen, welche die Ergebnisse des projektbegleitenden Gewässermonitorings abfordert und auswertet. 18. Wann, wie lange und in welchem Bereich wurde das Vorkommen prioritä- rer Arten oder Lebensraumtypen nach Anhang I bzw. II der FFH-Richtlinie untersucht? Können diese prioritären Arten und Lebensraumtypen durch die geplanten Hochwasserrückhaltebecken erheblich beeinträchtig werden ? Welche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind für diese prioritären Arten und Lebensraumtypen geplant? Wie soll die Durchführung und Wirksamkeit der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erreicht werden? Sind Kosten für solche Maßnahmen in den Gesamtkosten berücksichtigt worden? Kartierungen von Lebensraumtypen sowie prioritären Arten nach Anhang I bzw. II der FFH-Richtlinie wurden seit 2003 bis heute im Wirkraum der geplanten An- 7 lagen durchgeführt. In den naturschutzfachlichen Planunterlagen sind Beeinträchtigungen der zuvor genannten Arten bzw. Lebensraumtypen erörtert. Über die Erheblichkeit der Beeinträchtigung entscheidet die Planfeststellungsbehörde im Genehmigungsverfahren. Als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind die Schaffung neuer Habitate für o. g. Arten, die Entwicklung eines naturnahen Selkeverlaufs bei Gatersleben und Hoym sowie die Initiierung von o. g. Lebensraumtypen im betroffenen Naturraum nach den Baumaßnahmen vorgesehen. Für den im Eingriffsgebiet verloren gehenden Wald wird eine Erstaufforstung an anderer Stelle vorgesehen. Die Kosten für die o. g. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind sowohl in den Planungs- als auch in den Baukosten enthalten. 19. Sind durch den Bau der Hochwasserrückhaltebecken streng geschützte Arten betroffen? Ja. 20. Sind beim Bau der Hochwasserrückhaltebecken weitere sekundäre Bau- maßnahmen geplant? Es sind keine weiteren sekundären Baumaßnahmen vorgesehen. 21. Welche positiven und negativen Einflüsse haben die Baumaßnahmen und deren Folgen auf die Infrastruktur der Städte Falkenstein und Harzgerode, den Tourismus und die Betriebe des Hotel- und Gaststättengewerbes in unmittelbarer Nähe der Baustelle und darüber hinaus im ganzen Selketal und wie sollen die negativen Einflüsse ausgeglichen werden? Negative Einflüsse des Vorhabens auf Infrastruktur, Tourismus sowie Hotelund Gaststättengewerbe in der Umgebung bzw. den betreffenden Ortschaften sind nicht zu erwarten. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass reges Interesse seitens der Bevölkerung und bei Gästen an Baumaßnahmen an Talsperren (z. B. an der Rappbodetalsperre) besteht. Dies hat auch den Tourismus sowie das Hotel- und Gaststättengewerbe in der Umgebung positiv beeinflusst.