Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/924 14.03.2012 (Ausgegeben am 16.03.2012) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Christoph Erdmenger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Praxis Fahrradwegebenutzungspflicht Kleine Anfrage - KA 6/7376 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr 1. Welche Einsprüche gegen Anordnungen der Radwegebenutzungspflicht in Sachsen-Anhalt sind bei der Oberen Verkehrsbehörde seit 2005 eingegangen ? Bitte mit Datum des Eingangs, Ortsangabe, Aktenzeichen und Gegenstand des Einspruchs auflisten. Vorbemerkung: Die durch Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen getroffenen Anordnungen sind Dauerverwaltungsakte in Form von Allgemeinverfügungen, die mit dem Rechtsbehelf „Widerspruch“ überprüft werden können. Seit dem Jahre 2005 sind bei der Oberen Straßenverkehrsbehörde folgende Widersprüche bearbeitet worden: Lfd. Nr. Datum des Eingangs Ortsangabe Aktenzeichen Gegenstand des Widerspruches 1. 15.7.2005 Salzwedel 30051-W4-05 Aufhebung der Benutzungspflicht in der Schillerstr ., Bahnhofstr. B 248 OD Püggen 2. 25.6.2007 Magdeburg 30051-W2-07 Aufhebung der Benutzungspflicht Breiter Weg Ostseite (zw. Keplerstr. und Goldschmiedebrücke); Westseite (zw. Ulrichplatz und Behringstr.) 2 3. 7.8.2008 Landkreis Stendal 30051-W7-08 Aufhebung der Benut- zungspflicht in allen OD im Zuge der L 2 zw. Aulosen und Seehausen 4. 20.9.2011 DessauRoßlau 30051-W11- 11 Aufhebung der Benutzungspflicht in der Albrechtstr. 5. 9.11.2011 Stadt Halle 30051-W11- 2011 Aufhebung der Benutzungspflicht in der Bernburger -, Dölauer-, Geist-, Magdeburger-, Dessauer Str. und Robert-FranzRing Daneben hat die Obere Straßenverkehrsbehörde seit dem Jahre 2005 folgende Vorgänge (Bürgerbeschwerden), die nicht als Widerspruch gewertet wurden, bearbeitet : 2. Ist die Obere Verkehrsbehörde auch selbst zu konkreten Fällen initiativ ge- worden? Bitte um Angaben wie unter 1. Die Obere Straßenverkehrsbehörde initiiert thematische Verkehrsschauen und nimmt regelmäßig an den Verkehrsschauen der unteren Straßenverkehrsbehörden teil. Im Rahmen allgemeiner Verkehrsschauen erfolgt auch eine Überprüfung der angeordneten Radwegebenutzungspflicht. Seit dem Jahre 2005 hat die Obere Straßenverkehrsbehörde an folgenden Radverkehrsschauen teilgenommen: Lfd. Nr. Datum des Eingangs Ortsangabe Aktenzeichen Gegenstand der Beschwerde 1. 26.2.2008 Schönebeck 30051-B/P7- 2008 Beseitigung der Radwegebenutzungspflicht im Stadtgebiet Schönebeck 2. 28.3.2008 Schönebeck 30051-B/P8- 2008 Beseitigung der Radwegebenutzungspflicht im Stadtgebiet Schönebeck 3. 8.10.2008 Magdeburg 30051-B15-08 Beseitigung der Benutzungspflicht an mehreren Radwegen im Stadtgebiet 3 3. Nach welchen Maßstäben beurteilt die Obere Verkehrsbehörde die Einzel- fälle (Leitlinien, Empfehlungen, Schwellenwerte) Die Obere Straßenverkehrsbehörde beurteilt die Einzelfälle auf der Grundlage hierfür einschlägiger gesetzlicher Vorgaben, Richtlinien und Empfehlungen. Dies sind: • Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) einschließlich der allgemeinen Verwal- tungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO); • Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA); • Hinweise zur Beschilderung von Radverkehrsanlagen nach den VwV-StVO (FGSV 1998); • Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) • Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt); • Richtlinien für die Anlage von Landstraßen (RAL); • Empfehlungen für Anlagen des ruhenden Verkehrs (EAR); • Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen (EFA); • Hinweise zum Radverkehr außerhalb städtischer Gebiete (HRaS); • Hinweise zur Signalisierung des Radverkehrs (HSRa); • Merkblatt für die Anlage von kleinen Kreisverkehrsplätzen 4. In welchen Fällen ist die Obere Verkehrsbehörde zu welchen Entscheidun- gen gekommen? Wann wurden diese umgesetzt? Die Obere Straßenverkehrsbehörde hat den unter Frage 1 angeführten Widersprüchen (lfd. Nr. 1, 2 und 3) abgeholfen und die Aufhebung der verkehrsbehördlichen Anordnung unverzüglich umgesetzt. Die Obere Straßenverkehrsbehörde hat die unter Frage 1 angeführten Bürgerbeschwerden (lfd. Nr. 1 und 2 betreffend Stadt Schönebeck, lfd. Nr. 3 betreffend die Stadt Magdeburg) geprüft und die Radwegebenutzungspflicht aufgehoben; die Umsetzung erfolgte zeitnah. Lfd. Nr. Datum des Eingangs Ortsangabe Aktenzeichen Gegenstand der Aufgabe 1. 2005 Dessau 307.1.4- 30051-F1-05 Durchführung einer Radverkehrsschau in Dessau 2. 2005 Magdeburg 307.1.3- 30051-F2-05 Durchführung einer Radverkehrsschau in Magdeburg 3. 2005 Halle 307.1.1- 30051-F1- 2005 Durchführung einer Radverkehrsschau in Halle 4. 2006 Magdeburg 307.1.3- 30051-F68-06 Überprüfung mehrerer Radwege 5. 2007 Magdeburg 307.1.3- 30051-F16-07 Durchführung einer Radverkehrsschau 4 5. Liegen Fälle vor, in denen die Untere Verkehrsbehörde den Anweisungen der Oberen Verkehrsbehörde nicht nachkommt? Was unternimmt die Landesregierung zur Durchsetzung dieser Anweisungen? Nein. 6. Falls Fälle aus 1. oder 2. noch nicht zu Entscheidungen der Oberen Ver- kehrsbehörde geführt werden konnten, welche Schritte wurden bisher unternommen ? Wie und in welchem Zeitraum plant die Landesregierung diese Fälle zum Abschluss zu führen? Die Widerspruchsverfahren (lfd. Nr. 4 und 5) werden derzeit geprüft. Mit einem Abschluss der Verfahren wird im Jahre 2012 gerechnet. 7. Hält die Landesregierung den Leitfaden zur Überprüfung der Radwegebe- nutzungspflicht in Mainz vom Juni 2011 für ein praktikables Instrument, das auch auf Sachsen-Anhalt übertragbar wäre? Gibt es vergleichbare Leitfäden von Kommunen in Sachsen-Anhalt oder plant die Landesregierung die Herausgabe eines solchen Leitfadens? Die Landesregierung beurteilt den Leitfaden als ein praktikables Instrument. Vergleichbare Leitfäden von Kommunen in Sachsen-Anhalt sind nicht bekannt. Die Herausgabe eines solchen Leitfadens ist derzeit nicht vorgesehen.