Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/928 15.03.2012 (Ausgegeben am 15.03.2012) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Ralf Bergmann (SPD) Wasserkraftnutzung an Saale und Mulde Kleine Anfrage - KA 6/7343 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt 1. Welche konkreten Vorhaben befinden sich hinsichtlich der Wasserkraft- nutzung an Saale und Mulde derzeit in Planung und wann sollen diese voraussichtlich umgesetzt werden? Im Landesverwaltungsamt werden gegenwärtig keine wasserrechtlichen Verfahren zur Wasserkraftnutzung an der Mulde geführt. Für die Saale werden im Landesverwaltungsamt derzeit vier wasserrechtliche Zulassungsverfahren zur Wasserkraftnutzung an den Standorten „Pregenmühle “ in Alsleben, „Trothaer Wehr“ in Halle Kröllwitz sowie an Standorten in Bad Dürrenberg und in Bad Kösen bearbeitet. Ausgehend vom erreichten Verfahrensstand kann derzeit für keines dieser Vorhaben sicher eingeschätzt werden, wann eine wasserrechtliche Zulassung erteilt wird. Durch den Talsperrenbetrieb des Landes und seine Tochtergesellschaft, die Talsperrenwasserkraft GmbH, werden Überlegungen zur Wasserkraftnutzung an zwei Standorten an der Mulde angestellt. Die Talsperrenwasserkraft GmbH hat zu den Standorten am Muldestausee und am Stadtwehr Dessau eine Wirtschaftlichkeitsanalyse in Auftrag gegeben. Im Ergebnis steht eine wirtschaftliche Nutzung der Wasserkraft nur am Muldestausee in Aussicht. Eine abschließende Entscheidung darüber, ob die Planungen weiter verfolgt werden, wurde noch nicht getroffen. 2 2. Welche konkreten Maßnahmen sind vorgesehen, um bei den jeweiligen Vorhaben die Fischbestände zu schützen? Die Erstellung der Antragsunterlagen liegt im Verantwortungsbereich des jeweiligen Trägers des Vorhabens. Die Vorhabenträger sind verpflichtet die gesetzliche Zielstellung nach § 35 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz zu beachten, d. h. dass am konkreten Standort des Vorhabens auch geeignete Maßnahmen zum Schutz der Fischpopulation vorgesehen sind. Dies gilt auch für Fischaufstiegsbzw . Fischabstiegshilfen zur Erhaltung oder Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit oberirdischer Gewässer. So beinhalten auch die Antragsunterlagen für die wasserrechtlichen Zulassungsverfahren an den vier genannten Standorten an der Saale Planungen zum Fischauf- und -abstieg. Gleichwohl erlaubt der erreichte Verfahrensstand keine sichere, standortkonkrete Aussage zu der Ausgestaltung der Fischaufund -abstiegseinrichtungen, da regelmäßig Anpassungen der Planungen erforderlich werden. Ob eine Anpassung der Planungen zum Fischauf- und -abstieg im Rahmen der wasserrechtlichen Zulassung erforderlich wird, um die Maßgaben des § 35 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz zu erfüllen, wird in den einzelnen Verfahren auch in Abhängigkeit von den Ergebnissen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit zu klären sein.