Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/929 15.03.2012 Hinweis: Die Anlage ist in WORD als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick im Netz den Acrobat Reader. (Ausgegeben am 15.03.2012) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Christoph Erdmenger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Nah- und Fernwärmenetze in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 6/7368 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft Frage 1: Welche Fernwärmenetze werden in Sachsen-Anhalt betrieben? Falls keine kompletten Daten vorliegen, bitte die Antwort auf Netze mit mehr als 1.000 Abnehmern einschränken. Bitte Angaben zum Netzbetreiber, Leitungslänge, Zahl der Abnehmer (Leistung), Energieträger bei der Wärmeerzeugung sowie die einspeisenden Wärmelieferanten aufführen. Amtliche Informationen zu Fernwärmenetzen liegen der Landesregierung nicht vor. Die weitergehenden Informationen des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt unterliegen dem Statistikgeheimnis des § 16 im Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke und können daher hier nicht herangezogen werden, da sonst Rückschlüsse auf einzelne Anlagen möglich wären. Aus öffentlich zugänglichen Quellen sind der Landesregierung die folgenden Informationen zu in Sachsen-Anhalt betriebenen Fernwärmenetzen aus dem Jahr 2010 (nicht abschließend) bekannt: PLZ Bundesland Ort Unternehmen 06406 Sachsen-Anhalt Bernburg Stadtwerke Bernburg GmbH 39240 Sachsen-Anhalt Calbe (Saale) ACR Biokraftwerk Calbe Invest GmbH & Co. KG 06844 Sachsen-Anhalt Dessau Fernwärmeversorgungs GmbH Dessau 06712 Sachsen-Anhalt Döschwitz Thermaflex Isolierprodukte GmbH 38820 Sachsen-Anhalt Halberstadt Halberstadtwerke GmbH 2 06108 Sachsen-Anhalt Halle/Saale EVH GmbH 06679 Sachsen-Anhalt Hohenmölsen Fernwärme GmbH Hohenmölsen-Webau 39104 Sachsen-Anhalt Magdeburg Städtische Werke Magdeburg GmbH 06217 Sachsen-Anhalt Merseburg Stadtwerke Merseburg GmbH 39606 Sachsen-Anhalt Osterburg Stadtwerke Osterburg GmbH 39218 Sachsen-Anhalt Schönebeck Stadtwerke Schönebeck GmbH 06727 Sachsen-Anhalt Theißen MIBRAG Mitteldeutsche Braunkohlengesellschaft mbH 39164 Sachsen-Anhalt Wanzleben Stadtwerke Wanzleben GmbH 38855 Sachsen-Anhalt Wernigerode Stadtwerke Wernigerode GmbH Soweit bekannt, sind die Netzbetreiber auch Wärmelieferanten. Differenzierte Strukturdaten aufgeschlüsselt nach Netzbetreibern liegen der Landesregierung nicht vor. Gemäß dem Bericht der Arbeitsgemeinschaft Fernwärme (AGfW) waren 2009 in Sachsen-Anhalt 67 Warmwassernetze mit 694 km Länge mit 7.418 Hausübergabestationen in Betrieb. Die Leistung Betrug 1,3 GW. Die mittlere Netzlänge betrug 10.7 km (1,9 MW/km). Der Anschlusswert pro Haushalt belief sich auf 178 KW und 1 TJ (Anschlusspunkt Jahr). Die nutzbare abgegebene Wärme betrug 7,5 PJ/Jahr, die Verluste 13 %, die Volllaststunden 1574 h/Jahr. Ferner sind 4 Dampfnetze in Sachsen-Anhalt mit einer Länge von 13 km mit nur 7 Hausübergabestationen bekannt . Die angeschlossene Leistung beträgt 54,7 MW, die Trassenleistung 4,2 MW/km und die Leistung pro Anschlusspunkt 7,8 MW. Die nutzbare Dampfwärme beträgt 752 TJ/Jahr, die Verluste 17 % und die Volllaststunden 3.817 h/Jahr. Pro km Dampfnetz werden 58 TJ transportiert und pro Anschlusspunkt 107 TJ im Jahr abgegeben. Zu der weitergehenden Frage über die Strukturdaten liegen der Landesregierung keine entsprechenden Datenmaterialien vor. Frage 2: Welche der unter 1. genannten Fernwärmenetze fallen unter die kartellrechtliche Aufsicht der Landesregierung? Hat die Landesregierung in der Vergangenheit bei Netzbetreibern Anlass zu einer kartellrechtlichen Prüfung gesehen? Bitte um Angaben zu Anlass und Ergebnis der Prüfung. Grundsätzlich unterfallen alle Fernwärmenetze der kartellrechtlichen Aufsicht. Im Rahmen einer Petition bezüglich der Verwendung einer angeblich wegen Verstoßes gegen § 315 Abs. 3 BGB missbräuchlichen Preiserhöhungsklausel hat die Landeskartellbehörde nach Anwendung der Erhöhungsklausel den neu gebildeten Gesamtpreis für die Fernwärmeversorgung mit den Fernwärmepreisen von Vergleichsunternehmen überprüft. Die Preise des betroffenen Versorgungsunternehmens bewegten sich im mittleren Preissegment, so dass dessen Preise unauffällig und damit kartellrechtlich nicht zu beanstanden waren. 3 Soweit die Petition sich gegen die Verwendung einer unwirksamen Preiserhöhungsklausel wandte, musste der Petent auf den Zivilrechtsweg verwiesen werden, da die Überprüfung dem Zivilrecht unterliegt. Frage 3: Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung für ihre kartellrechtliche Aufsichtstätigkeit aus dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 06. April 2011 gegen die Stadtwerke Zerbst hinsichtlich der Preisanpassungsklauseln für Fernwärmeliegerungen (Az: VIII ZR 273/09)? Der BGH rügte in dem Fall Zerbst die automatische Preisanpassungsklausel der Stadtwerke Zerbst wegen Verstoßes gegen § 24 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme, der eine Regelung zu Preisanpassungsklauseln enthält. Gegen diese Regelung verstießen die Stadtwerke Zerbst. Deshalb hat der BGH die Preisanpassungsklausel nach § 134 BGB für unwirksam erklärt. Die Prüfung der zivilrechtlichen Wirksamkeit von Vertragsbestimmungen ist nach dem GWB keine Aufgabe, die den Kartellbehörden obliegt. Frage 4: Das Bundeskartellamt hat mit Schreiben vom 22. Dezember 2011 an die Verbraucherzentrale Hamburg festgestellt, dass “jedes wärmeerzeugende Unternehmen im Netzbereich (…) Anspruch auf diskriminierungsfreien Zugang zum Fernwärmenetz“ habe. Teilt die Landesregierung diese Einschätzung? Wie kommt sie in der Arbeit als kartellrechtliche Aufsichtsbehörde zum Tragen? Die Landesregierung teilt die Auffassung des Bundeskartellamtes und wird dies in seiner Entscheidungsfindung berücksichtigen. Bisher lagen jedoch keine Beschwerden über diskriminierende Zugangssperren/-verhalten von Netzbetreibern vor. Es ist hierzu jedoch anzumerken, dass ein diskriminierungsfreier Zugang nicht ein Zugangsrecht in jedem Fall gewährt. Die Zahl möglicher sachlicher Rechtfertigungsgründe für Zugangsbeschränkungen aufgrund anderer Marktverhältnisse als in den Bereichen Strom und Gas sind höher als in diesen Märkten. Frage 5: Existieren Nah- oder Fernwärmenetze in Sachsen-Anhalt, zu denen außer dem Netzbetreiber selbst auch andere Wärmelieferanten Zugang haben? Wie ist dieser Zugang ausgestaltet (Durchleitungsverträge, Wärmeabnahmeverträge)? Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Frage 6: Welchen Preis haben bei den unter 1. genannten Fernwärmenetzen Haushaltskunden mit einer Abnahme von 20.000 kWh im Jahr zu zahlen? Falls zu der Ermittlung der Kosten ein Anschlusswert erforderlich ist, bitte diesen bei 10 KW ansetzen. Falls die Ermittlung der Kosten nicht möglich ist, wie kommt die Landesregierung ihrer Aufgabe als kartellrechtliche Aufsicht, insbesondere der Prüfung auf missbräuchliche Preisgestaltung, nach? Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. 4 Es findet keine kontinuierliche statistische Datenerhebung wie im Bereich der Netzregulierung von Strom und Gas statt, sondern Anlass bezogen im Zuge von konkreten Untersuchungen. Der kartellrechtliche Rahmen des GWB bietet keine rechtliche Grundlage für eine Datendauererhebung von Unternehmen. Kartellrechtlich wird im Beschwerdeverfahren im Weg eines Preisvergleiches die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit untersucht und geprüft. Frage 7: Wie haben sich die Preise für leitungsgebundene Wärme in Sachsen-Anhalt seit dem Jahr 2005 entwickelt? Bitte sowohl für die unter 1. abgefragten Wärmeanbieter als auch für Sachsen-Anhalt im Allgemeinen darstellen. Wie stellt sich dies im Vergleich zur Preisentwicklung bei anderen Energieträgern im Wärmemarkt dar? Wie bewertet die Landesregierung dies vor dem Hintergrund des politischen Ziels, den Anteil von Kraft-Wärme- Koppelungsanlagen an der Stromgewinnung auszubauen zu wollen? Die Preisentwicklungen folgen der Preisentwicklung der eingesetzten Primärenergieträger wie z. B. Gas oder Heizöl. Auf die Preisentwicklung von Gas und Erdöl auf den Weltmärkten hat die Landesregierung keinen Einfluss. Es kann in Hinblick auf die unter Ziffer 1 abgefragten Wärmeanbieter lediglich auf die folgenden allgemeinen Daten verwiesen werden: • Durchschnittliche Mischpreise nach Bundesländern in Energiestudie 2007 für das Land Sachsen-Anhalt für die Jahre 2002 bis 2005 S. 76 (Anlage 1), • Preisübersicht 2010 und 2011 der Arbeitsgemeinschaft Fernwärme (AGfW) für LSA und für das Bundesgebiet für die Jahre 1991 bis 2010 und 2011 (Anlage 2) sowie • Fernwärmmeerzeugung Anteil Kraft-Wärme-Koppelung und erneuerbarer Energie in Statistische Landesamt Entwicklung 2003 bis 2010 (Stand 01.02.2012 Anlage 3). Andere Daten liegen der Landesregierung nicht vor. Detaillierte Vergleiche zwischen der Preisentwicklung für Fernwärme im Verhältnis zur Preisentwicklung zu anderen Energieträgern im Wärmemarkt sind nicht verfügbar. Im Allgemeinen kann allerdings darauf verwiesen werden, dass sich nach den Statistiken des Bundesamtes für Wirtschaft und Außenkontrolle (BAFA) die Grenzübergangspreise für Erdgas (ohne Erdgassteuer ) von Anfang 2005 bis Ende 2010 verdoppelt haben. Frage 8: Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um die Konkurrenzfähigkeit der Kraft-Wärme-Koppelung zu verbessern? Welche Rolle spielt dabei die Steigerung des Anteils von Nah- und Fernwärme an der Wärmeversorgung von Haushalten und Kleingewerbe sowie von industriellen Wärmeabnehmern? Die Fernwärme wird vor allem durch das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz gefördert, für das die Bundesregierung Ende 2011 eine Novelle vorgelegt hatte (Bundesratsdrucksache Nr.: 854/11 vom 30.12.2011). Ziel der Novelle ist es, den Anteil der Stromerzeugung in KWK-Anlagen bis zum Jahr 2020 auf 25 % anzuheben. Derzeit beträgt dieser Anteil nur etwa 15 %. Nach Auffassung der Landesregierung gewährleistet das Bundesgesetz eine ausreichende För- 5 derung, so dass keine weiteren eigenen Fördermaßnahmen durch die Landesregierung geplant werden. Frage 9: Wie wird sich die Landesregierung im überarbeiteten und fortgeschriebenen Energiekonzept 2012 bis 2020 zur Entwicklung der Fernwärme positionieren? Sind flankierende Maßnahmen geplant? Wenn ja, welche? Im Rahmen der Verbändeanhörung zur Fortschreibung des Landesenergiekonzepts aus dem Jahr 2007 wird die Landesregierung ermitteln, wie die aktuelle Nutzung der Fernwärme zu bewerten ist und ob bzw. ggf. welche Maßnahmen ergriffen werden. Dem kann nicht vorgegriffen werden. Frage 10: Sind der Landesregierung Forderungen von Wohnungsgesellschaften oder Mietervereinigungen bekannt, die Preissteigerungen bei der Fernwärme durch Sozialtransfers (KdU) zu kompensieren? Wie bewertet die Landesregierung die Umsetzbarkeit dieser Forderung? Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. tJ^kfj£ A Entwicklung der Preise, des Absatzes und des Umsatzes für Energieträger 76- Tabelle 5.2 Entwicklung der Fernwärmepreise in Deutschland nach Bundesländern Quelle: /AGFW 2005/, Berechnungen des IE durchschnittlicher Preis in„€/MWh Bundesländer Baden-Württemberg Bayern Bremen Hamburg Hessen Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Schleswig-Holstein Berlin Brandenburg Meckl-Vorpom. Sachsen Sachsen-Anhalt Thüringen Deutschland (0 ) 2002 48,47 49,90 49,72 52,26 51,28 48,64 48,04 46,50 48,37 46,72 57,28 56,72 58,63 56,30 53,67 54,64 51,70 2003 54,97 54,51 50,78 54,64 53,29 48,90 49,14 48,48 46,62 47,20 57,68 58,02 59,05 59,76 53,32 55,18 53,22 2005 58,79 57,91 58,94 52,99 54,44 56,20 53,56 55,94 53,23 53,96 55,04 65,05 64,78 60,60 63,46 59,44 57,77 2003 zu 2002 13,4 9,2 2,1 4,6 3,9 0,5 2,3 4,3 -3,6 1,0 0,7 2,3 0,7 6,1 -0,7 1,0 2,9 2005 zu 2003 6,9 6,2 16,1 -3,0 2,2 14,9 9,0 15,4 14,2 14,3 -4,6 12,1 9,7 1,4 19,0 7,7 8,6 2005 zu 2002 21,3 16,1 18,5 1,4 6,2 15,5 11,5 20,3 10,0 15,5 -3,9 14,7 10,5 7,6 18,2 8,8 11,7 Preisentwicklung in % S2, 48 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2005 Abbildung 5.11 Absolute Entwicklung des Fernwärmepreises in Deutschland für Wohngebäude mit 200 kW Anschlusswert bei 1.500 Ausnutzungsstunden, ohne Anschlusskosten und Mehrwertsteuer Quellen: /AGFW 2007//Brennstoffspiegel/, Berechnungen IE Durchschnittliche Mischpreise nach Bundesländern (netto) verschiedene Abnahmefälle; Ausnutzungsdauer 1.800 h/a (arithmetischer Mittelwert) Bundesland Schleswig-Holstein Hamburg Niedersachson Bremen Nordrhem-Westfalen Hessen Rheinland-Pfalz Baden-Württemberg Bayern Saarland Berlin Brandenburg Mecklenburg-Vorpommern Sachsen Sachsen-Anhalt Thüringen Mittelwert über alle FVU Abnahmefall 15 kW Mischpreis €/MWh 67,43 65,75 70,43 72,66 67.85 70,15 65,90 75,91 72,17 75,66 63,94 78,81 75.84 82,57 76,23 80,13 72,94 Arbeitspreisanteil in% 83 72 76 92 77 84 82 77 80 90 53 84 78 75 72 78 79 Abnahmefall 160 kW Mischpreis €/MWh 66,97 66,52 67,05 71,03 -} . t ' i .•fi 12. I M " 7 - 1 " V ' 4 .. ' 1 .'.Uli} . ' 1 U> 7 ! ii'i 76,91 70,39 Arbeitspreisanteil in% 83 66 80 94 !.| .1 M t i <-! •"J " I -» i . - / "> 7-, 77 78 Abnahmefall 600 kW Mischpreis €/MWh 64,20 63,52 65,81 70,67 61,75 66,49 57,81 67,32 68.02 66,94 63,94 76.43 78,77 79,50 70,64 76,42 68,83 Arbeitspreisanteil in% 84 69 79 94 80 84 70 79 81 81 53 72 71 75 77 80 78 Durchschnittliche Mischpreise (netto) nach Bundesländern verschiedene Abnahmefälie; Ausnutzungsdauer 1.800 h/a (arithmetischer Mittelwert) 90,00 €/MWh 80,00 L ! 70,00 ! ' f 60,00 ! > t 50,00 ! 40,00 f i 30,00 20,00 i • ; t , ! * 10,00 I : ( i 0,00 N O) O) p> £ CD <0 0) 4 t'l /6 80 31 87 73 90 i " Sf, 71 3b 7&5'-5 80 34 8'. 01 68 76 ."2 79 78 07 «fi Üo 74 11 87,85 78,60 Arheitspipisanteil in ".'.. 83 11 79 l M 79 i'.2 82 n 82 90 H l ir, 79 ,4 71 78 79 Abncihmt' tal l160kW Mischpiei b 76 8 / i\ O 72 93 du 2 \ b9 69 / 7 V 71 2 i 74 n'-. / d 8 7 / 0 64 08 73 J"i S* 84 07 i'i3 5 i 75 21 85,81 76,95 Aibeitspioisanteil in "/,. 8J i l 81 94 81 82 82 78 84 82 ü l fZ n 71 71 79 79 Abnahmefnll 6 (J0 kW Mischprei & 74 21 (>8 (>4 70,71 7^08 68 21 if 00 n7 60 / 2 60 75 02 f*>3( 68.76 79 82 82 7 / 80 29 71,81 84,68 74,66 Arbeits preisaritcMi in ".. 83 /4 80 90 81 81 83 70 83 82 fii i - / 4 71 81 80 80 Durchschnittliche Mischpreise (netto) nach Bundesländern verschiedene Abnahmefälle; Ausnutzungsdauer 1.800 h/Jahr (arithmetischer Mittelwert) 90,00 80,00 70,00 60,00 50,00 40,00 30,00 20,00 10,00 0,00 EuroJeMWh 2> 8 Ä OT X I CM 00 a> 35 I - 45 a. cc t 0, 'S £ 03 fi 00 o 0 co o •S 03 E o Q. co < in B Abnahmefall 15 kW BAbnahmefall 160 kW O Abnahmefall 600 kW ©agfw Preisübersicht 2011 18.11.2011 Lange Zeitreihe - Absolute Preisentwicklung (Mischpreise (netto), gewichtet nach Anschlusswert 15 kW 160 kW 600 kW 1991 €/MWh 37,10 39,22 38,55 1992 €/MWh 38,25 40,45 39,78 1993 €/MWh 38,51 40,79 39,97 1994 €/MWh 39,00 41,15 40,33 1995 €/MWh 39,22 41,08 40,28 1996 €/MWh 40,46 42,18 40,50 1997 €/MWh 41,15 42,69 41,87 1998 €/MWh 39,42 41,71 40,40 1999 €/MWh 38,84 40,65 39,99 2000 €/MWh 43,13 44,58 42,44 2001 €/MWh 49,92 49,81 48,78 2002 €/MWh 48,78 49,13 48,08 2003 €/MWh 49,51 49,71 48,39 2004 €/MWh 50,27 50,56 49,98 2005 €/MWh 55,38 55,91 54,85 2006 €/MWh 60,00 59,74 59,38 2007 €/MWh 61,40 59,50 60,95 2008 €/MWh 71,77 69,39 67,96 2009 €/MWh 67,58 65,46 63,76 2010 €/MWh 73,01 66,70 65,03 2011 €/MWh 74,61 72,99 71,35 Lange Zeitreihe - Relative Preisentwicklung (1991 entspricht 100) (Mischpreise (netto), gewichtet nach Anschlusswert) 15 kW 160 kW 600 kW 1991 100,0 100,0 100,0 1992 103,1 103,1 103,2 1993 103,8 104,0 103,7 1994 105,1 104,9 104,6 1995 105,7 104,7 104,5 1996 109,1 107,5 105,1 1997 110,9 108,8 108,6 1998 106,3 106,3 104,8 1999 104,7 103,6 103,7 2000 116,3 113,7 110,1 2001 134,6 127,0 126,5 2002 131,5 125,3 124,7 2003 133,5 126,7 125,5 2004 135,5 128,9 129,6 2005 149,3 142,6 142,3 2006 161,7 152,3 154,0 2007 165,5 151,7 158,1 2008 193,5 176,9 176,3 2009 182,2 166,9 165,4 2010 196,8 170,1 168,7 2010 201,1 186,1 185,1 200,0 % 180,0 160,0 140,0 120,0 ( 100,0 CD co Oi in CM m co O) CD to co CM o O) <33 OJ o> CB (35 O) a> a> o o> oi ai a> ro O) a> a> O) CM CM CN CM CM CM CM CM CM CM CM CM • 1 5 kW B160 kW H600 kW ©agfw Preisübersicht 2011 18.11.2011 rage i or1 2.0/ DATEN & mm EM Wo befinde ich mich: Daten & Fakten + Wirtschaftebereiche + Produzierendes Gewerbe: Bereich Energie- und Wasserversorgung tEnerglebilarg, C02-Biianz und Sonstiges im Bereich Energie- und Wasserversorgung Fernwärmeerzeugung insgesamt in Sachsen-Anhalt ß 0 Jahr 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 1) insgesamt Fernwärmeerzeugung darunter aus Kraft-WärmeKopplung darunter aus erneuerbaren Energieträgern Terajoule 34 266 32 688 31811 31 146 29 730 30 617 31039 34125 21 736 21335 21 702 22 395 22 594 22 877 22 333 21275 389 335 468 980 1 091 1 326 1001 2 575 Aktualisierung: 01.02.2012 1) vorläufige Angaben Copyright ©2000-2012 Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt http://www.stala.sachsen-anhalt.de/Intemet/Home/Daten_und_Fakten/4/43/439/Fernw... 09.02.2012