Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/931 15.03.2012 (Ausgegeben am 15.03.2012) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Christoph Erdmenger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Offene Fragen I: Finanzen Kleine Anfrage - KA 6/7378 Vorbemerkung des Fragestellenden: Im vergangenen Jahr ist ein nicht unbeträchtlicher Teil meiner Fragen im Zuge Kleiner Anfragen nicht oder nur teilweise beantwortet worden. Dies ist sicherlich nahezu ausschließlich durch die Mehrbelastung der Haushaltsaufstellung bedingt. Daher stellt diese Kleine Anfrage einen thematisch nicht differenzierten Katalog der noch offenen Fragen an das Ministerium der Finanzen zusammen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium der Finanzen Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Zur KA 6/7071 antwortet die Landesregierung auf die 3. Frage, dass eine Aufteilung der Steuereinnahmen nach Betriebsgrößenklassen nicht möglich sei. Welcher unzumutbare Aufwand ist dafür notwendig? Wie erklärt die Landesregierung Sachsen-Anhalt, dass es der baden-württembergischen Landesregierung möglich war auf eine ähnliche kleine Anfrage eine adäquate Antwort zu geben (Verweis, 15. Dezember 2010 - Drucksache 14/7355)? In der KA 6/7071 wurde zu 3. gefragt, wie hoch die Gesamtzahl der Kleinst-, Klein-, Mittel- und Großbetriebe ist und wie sich die gesamten Steuereinnahmen aus der Körperschaftsteuer, der betrieblichen Einkommensteuer und der Umsatzsteuer auf diese Betriebsklassen, jeweils für die Jahre 2005 bis 2010, verteilen. In der Antwort der Landesregierung wurde die Zahl der Betriebe in Größenklassen zu den Stichtagen 1. Januar 2004, 1. Januar 2007 und 1. Januar 2010 dargestellt, weil die Zählung der Betriebe entsprechend der turnusmä- 2 ßigen Einordnung der Betriebe in Größenklassen im 3-Jahresrhytmus erfolgt (LT ST Drs. 6/243 vom 20. Juli 2011). Darüber hinaus wurde ausgeführt, dass eine Aufteilung der Steuereinnahmen nach Betriebsgrößenklassen nicht mit vertretbarem Aufwand möglich ist. Im EDV-Verfahren der Steuerverwaltung Sachsen-Anhalts werden alle Zahlungen im so genannten Erhebungsspeicher getrennt von anderen Informationen (z. B. der Betriebsgrößenklasse) verwaltet. Eine Aufgliederung der Gesamtsteuereinnahmen nach Betriebsgrößenklassen ist nicht möglich, weil eine Verknüpfung der Zahlung mit der Betriebsgrößenklasse im Erhebungsspeicher nicht vorliegt. Zur Beantwortung der Frage müssten die Daten personell ermittelt werden. Die personelle Ermittlung der Steuereinnahmen zu den Betriebsgrößenklassen in durchschnittlich 180 000 Steuerfällen pro Stichtag ist neben der Erledigung der der Steuerverwaltung zugewiesenen Aufgaben nicht leistbar. Die Landesregierung Baden-Württemberg wurde gefragt, wie hoch die Gesamtzahl der Kleinst-, Klein-, Mittel- und Großbetriebe ist und wie sich die gesamten Steuereinnahmen aus der Körperschaftsteuer, der betrieblichen Einkommensteuer und der Umsatzsteuer auf diese Betriebsklassen, jeweils für die Jahre 2005 bis 2009, verteilen (LT BW Drs. 14/7355 vom 15. Dezember 2010). Diese Frage ist somit bis auf den abgefragten Zeitraum mit der Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalt identisch. Die Landesregierung Baden-Württemberg stellt zur Beantwortung dieser Anfrage wie die Landesregierung SachsenAnhalt zunächst die Betriebszahlen zu den Stichtagen im 3-Jahresrhytmus dar. Darüber hinaus führt die Landesregierung Baden-Württemberg aus, dass eine Darstellung der Gesamtsteuereinnahmen nach Betriebsgrößenklassen nicht möglich ist und dass die Mehrsteuern aufgrund von Betriebsprüfungen in Frage 3 dargestellt sind (LT BW Drs. 14/7355 vom 15. Dezember 2010). Die Beantwortung der Frage nach den gesamten Steuereinnahmen verteilt auf die Betriebsklassen ist somit auch der Landesregierung Baden-Württemberg nicht möglich. Insoweit erübrigt sich die Beantwortung der Frage, wie die Landesregierung Sachsen-Anhalt erklärt, dass es der baden-württembergischen Landesregierung möglich war, auf eine ähnliche Kleine Anfrage eine adäquate Antwort zu geben. Frage 3 der Kleinen Anfrage in Baden-Württemberg entspricht wiederum der 3. Frage zur KA 6/7075 an die Landesregierung Sachsen-Anhalt. Eine detaillierte Aufgliederung der Mehrsteuern analog der Antwort von Baden-Württemberg ist in der Antwort der Landesregierung Sachsen-Anhalt (LT ST Drs. 6/246 vom 20. Juli 2011) enthalten. 2. Zur KA 6/7078 wurde auf die Frage 2 nicht geantwortet, sondern der Titel und die Autoren des Koalitionsvertrages benannt. Gibt es dafür Gründe? Kann man aus der Antwort schließen, dass der Landesregierung nur der Titel, nicht aber der Inhalt des Koalitionsvertrages zugänglich ist? Die Koalitionsvereinbarungen werden zwischen den politischen Parteien geschlossen . Die Parteien entscheiden über den Umfang der Veröffentlichungen. Beispielhaft wird auf die Internetseiten der regierungstragenden Parteien verwiesen . 3 3. Gibt es zum aktuellen Koalitionsvertrag keine Anhänge und Zusatzprotokolle oder sind diese der Landesregierung nicht zugänglich? Siehe Antwort zu Frage 2. 4. Auf welcher Basis wurden die zusätzlichen 40 Stellen in den Ministerien geschaffen, die laut Doppelhaushalt 2012/2013 bis zum 1. April 2016, also auf die vorliegende Legislaturperiode befristet sind? Zunächst ist zu bemerken, dass im Haushaltsjahr 2011 in Abweichung von den Stellenübersichten nach § 49 Abs. 7 LHO 44 Stellen in den Ministerien und eine Stelle im Kapitel 0960 befristet bis zum 1. Mai 2016 neu ausgebracht worden sind. Es handelt sich daher um insgesamt 45 neue Stellen. Beim Bund und in anderen Ländern ist den Finanzministerien die Befugnis eingeräumt, Abweichungen von den Stellenübersichten, beschränkt auf Stellen, die keine Planstellen sind, zuzulassen. Grundlage ist § 49 Abs. 7 LHO. 5. In der KA 6/7078 führt die Landesregierung zu Frage 5 aus, dass insge- samt 11 zusätzliche Stellen eingerichtet wurden. Zu welchem Zeitpunkt wurden die in der Frage 4 genannten Stellen eingerichtet? War von diesen 40, zumindest aber von den 29 dieser Stellen zum Zeitpunkt der Beantwortung der KA 6/7078 in der Landesregierung noch nichts bekannt? Wie verhalten sich die elf, in der Antwort auf die Frage 5 genannten Stellen zu dem im Haushaltsplan genannten 40 Stellen? Die Stellen wurden im Zeitraum Mai bis November 2011 eingerichtet. Zum Zeitpunkt der Beantwortung der KA 6/7078 waren für die 11 benannten Stellen, die haushalterischen Vorraussetzungen von der Landesregierung geschaffen worden . Die in der KA 6/7078 benannten 11 Stellen waren ein Teil der nach § 49 Abs. 7 LHO geschaffenen Stellen. 6. Zur KA 6/7078 wurde die 3. Frage insgesamt nur in spärlichen Umfang be- antwortet. Wie begründet die Landesregierung die Schaffung der Stellen selbst in den Ressorts, in deren Ressortleitung es zu keinen personellen Veränderungen gekommen ist? Die Festlegung war Ergebnis des Willensbildungsprozesses der Landesregierung . 7. Zur KA 6/7177 beantwortet die Landesregierung zur 3. Frage nur die Teil- frage nach der rechtlichen Sicherheit. Es fehlt hingegen die Antwort auf die Teilfrage der Höhe der rechtlich gesicherten Zuweisungen pro Haushaltsjahr in den Jahren 2012 bis 2020. Daher frage ich erneut: Welche der Investitionszuweisungen und laufenden Zuweisungen des Bundes und der EU gelten in den Jahren 2012 bis 2020 in welcher Höhe als rechtlich gesichert? Bitte getrennt nach Haushaltstitel und -jahr ausweisen. Zunächst sei vorangestellt, dass die damalige Antwort auf diese Frage ebenso zutreffend wie vollständig war und es im Übrigen nach wie vor ist. Ergänzend sei auf Folgendes hingewiesen: 4 Zuweisungen von Seiten des Bundes und der EU stellen zwar unzweifelhaft eine bedeutende Einnahmeposition im Landeshaushalt dar. Ebenso zutreffend ist, dass zumindest mittelfristig auch belastbare, wenn auch zum Teil prognostische Aussagen zum Umfang der von Seiten des Bundes und der EU bereitgestellten Mittel möglich sind. So steht beispielsweise zu Beginn einer EU-Förderperiode der für das Land vorgesehene Anteil in den Strukturfonds fest. Entscheidend ist aber, dass es weder einen rechtlich gesicherten Anspruch des Landes auf EU- noch investive Bundesmittel gibt. Mangels Rechtsanspruchs ist auch eine jahresmäßige Untergliederung nicht möglich. 8. Zur KA 6/7177 beantwortet die Landesregierung die 4. Frage mit allgemei- nen Ausführungen zu den Erwartungen an die EU-Förderperiode. Gefragt war dagegen nach den jährlichen Zuweisungen in den Jahren 2012 bis 2020 unter bestimmten Annahmen. Daher frage ich erneut: Welche der rechtlich nicht gesicherten Investitionszuweisungen und laufenden Zuweisungen der EU fließen Sachsen-Anhalt in welcher Höhe in den Jahren 2012 bis 2020 zu, wenn sie wie die Landesregierung in Medienberichten aussagt, in der nächsten Förderperiode auf zwei Drittel zurückgehen? Die erwarteten Erstattungseinnahmen von Seiten der EU aus der Umsetzung der laufenden Förderperiode 2007 bis 2013 sind im Doppelhaushalt 2012/2013 veranschlagt und dort im Vorbericht nach Jahresscheiben und Fördergebieten untergliedert ausgewiesen. Insofern erübrigt sich eine Darstellung an dieser Stelle. Über Zahlungen in Bezug auf die aktuelle Förderperiode in den Jahren nach 2013 lassen sich verbindliche Aussagen nicht treffen, da es in Abhängigkeit vom Mittelabfluss und der Dauer der Prüfung der Zahlungsanträge durch die Europäische Kommission zu Verschiebungen zwischen den Jahren kommen kann. In der aktuellen Förderperiode stehen für Sachsen-Anhalt 3,5 Mrd. Euro bereit. Reduzierte sich der Förderumfang in der nächsten Förderperiode auf zwei Drittel und unterstellt man dies auch für den ELER, so beliefe sich das Mittelvolumen auf etwa 2,3 Mrd. Euro oder einen durchschnittlichen jährlichen Förderbetrag von gut 300 Mio. Euro in den sieben Jahren der Laufzeit der Strukturfondsförderperiode . Indessen kann im Sinne der ursprünglichen Antwort nur erneut auf den in vielerlei Hinsicht spekulativen Charakter der Annahmen zur künftigen Förderperiode verwiesen werden, vor deren Hintergrund sich jede weitere Untergliederung des unterstellten Betrags verbietet (so zum Beispiel nach investiven und laufenden Zuweisungen). Die Verhandlungen in den Ratsarbeitsgruppen auf EU-Ebene zum Gesamtumfang des Mittelfristigen Finanzrahmens (MFR) 2014 - 2020 dauern noch mindestens bis zum Ende des Jahres. In diesem Kontext wird auch entschieden, wie viel Mittel insgesamt auf die Kohäsionspolitik (darunter den EFRE und ESF) sowie auf die Agrarpolitik (darunter den ELER) entfallen werden. Erst danach wird eine Einigung über die inhaltliche Ausgestaltung der Verordnungen zur Kohäsions- und Agrarförderung sowie die Aufteilung der Mittel auf die Ziele und auf die Mitgliedstaaten folgen. Innerstaatlich werden Verhandlungen zwischen Bund und Ländern über die genauen Aufteilungsbeträge erfolgen. Vom Ergebnis wird z. B. maßgeblich abhängen, welchen Anteil der ESF an den Strukturfondsmitteln einnehmen wird und ob die im Kommissions- 5 vorschlag zum MFR getroffene Zusage für das Sicherheitsnetz für die ehemaligen Konvergenzregionen (zwei Drittel der bisherigen Mittel) Bestand haben und auch für den ELER gelten wird. Was den jährlichen Zufluss angeht, so hängt dieser auch mit den Modalitäten der Auszahlung zusammen, in denen bisher Vorschuss, laufende Erstattungen und Abschlusszahlung miteinander kombiniert waren. Auch diese Modalitäten sind abschließend noch nicht festgelegt worden. 9. Zur KA 6/7244 möchte ich zur 1. Frage erneut fragen: Wie stellen sich die Aufteilungsverhältnisse der in Sachsen-Anhalt verbleibenden Einnahmen aus Steuern und Zuweisungen zwischen dem Land und den Kommunen dar? Die Beantwortung dieser Frage mag der Landesregierung als Prozentrechenaufgabe besonders schwierig erscheinen. Dies sollte aber lösbar sein. Eine Beantwortung von Fragen nach Aufteilungsverhältnissen ist aber auch wichtig, damit Abgeordnete mit ihrem fachlich begrenzten Horizont nicht Falsches mit Falschem ins Verhältnis setzen. Gesamteinnahmen netto des Landes: in Mio. Euro 2012 2013 Steuereinnahmen 5.375 5.473 Kompensationszahlung Kfz-Steuer 232 232 Länderfinanzausgleich 548 561 allg. Bundesergänzungszuweisungen 227 227 steuerähnliche Abgaben 8 19 SoBEZ teilungsbedingte Lasten 1.142 1.030 Zwischensumme 7.532 7.542 abzgl. Finanzausgleichsmasse nach FAG* 1.560 1.539 Einnahmen des Landes insgesamt 5.972 6.003 Gesamteinnahmen der Kommunen: in Mio. Euro 2012 2013 Steuereinnahmen 1.322 1.371 Zuweisungen aus dem FAG* 1.560 1.539 Einnahmen der Kommunen insgesamt 2.882 2.910 Aufteilungsverhältnisse 2012 2013 Land 67,45 67,35 Kommune 32,55 32,65 * FAG-Zuweisungen für 2013 laut Haushaltsplan. 6 10. Zu KA 6/7244 möchte ich zur 2. Frage erneut fragen: Wie stellt sich die Einnahmeverteilung aus Frage 1 in anderen Bundesländern dar? Dazu bitte ich die Landesregierung die Frage anhand der Kassenstatistiken zu beantworten , da diese Daten aufgrund statistischer Vorgaben in allen Bundesländern erhoben werden. Zur Beantwortung der Frage verweise ich auf meine Antwort auf die Frage 3 der KA 6/7244. Die Mehrzahl der Länder bemisst die kommunalen Zuweisungen anhand einer Quote. Verbundquote und Zusammensetzung der Verbundgrundlagen variieren von Land zu Land. Da auch die Aufgabenverteilung zwischen Land und Kommunen von Land zu Land variiert und neben den quotalen Zuweisungen meist auch sachbezogene Zuweisungen gewährt werden, ist ein Ländervergleich nicht aussagekräftig. Derartige Vergleichsdaten liegen nicht vor und werden aus den genannten Gründen auch nicht erhoben. Eine Beurteilung ist deshalb nicht möglich. 11. Zur KA 6/7244 möchte ich zur 4. Frage erneut fragen: Wie hoch ist der von der Landesregierung ermittelte kommunale Finanzbedarf insgesamt, nach den Kriterien aus Frage 4? Bitte auch, wie bereits gewünscht, für die Jahre 2010, 2011 und 2013 darstellen. In der Antwort der Landesregierung wird darauf verwiesen, dass dies nicht in einer „gewünschten Weise“ zu beantworten sei. Sollte dies tatsächlich der Fall sein, bitte ich die Landesregierung die Antwort der ihr geläufigen Weise zu beantworten, also aus den in der Antwort benannten Durchschnittsbetrachtungen und den ergänzenden Prognosen. Zur Beantwortung der Frage verweise ich auf meine Antwort auf die Frage 4 der KA 6/7244. Die Frage lässt sich nicht in der gewünschten Weise beantworten, denn die Bedarfsberechnung für den Finanzausgleich erfolgt als Durchschnittsbetrachtung eines vorangegangenen Dreijahreszeitraums, ergänzt um Prognosen (mit Ausnahme des Jahres 2012). Für das Finanzausgleichsgesetz 2010/2011 dienten die Jahresrechnungsstatistiken der Jahre 2005 bis 2007 als Basis für die Bedarfsberechung. Um den Finanzbedarf des Jahres 2010 zu bestimmen, wurde auf die sich aus der Basisberechnung ergebenden Einzelbedarfe gemäß Gliederung des FAG eine Prognoseberechnung für das Jahr 2008 aufgesetzt. Mit einer weiteren Prognose für das Jahr 2009 wurde der Finanzbedarf des Jahres 2011 bestimmt. Im Rahmen der Fortschreibung des Finanzausgleichsgesetzes für 2012/2013 wurde versucht, den Bemessungszeitraum dem Finanzausgleichszeitraum zeitlich stärker anzunähern. Deshalb wurden die Jahresrechnungsstatistiken der Jahre 2008 und 2009 ergänzt um die Kassenstatistik 2010 als Basis für die Bedarfsbestimmung 2012 herangezogen. Damit konnte auf eine Prognose für das Jahr 2010 verzichtet werden. Um den Finanzbedarf des Jahres 2013 zu bestimmen , wurde auf die sich aus der Basisberechnung ergebenden Einzelbe- 7 darfe gemäß Gliederung des FAG eine Prognoseberechnung für das Jahr 2011 aufgesetzt. Der Finanzbedarf des Finanzausgleichsjahres 2012 lässt sich in Anlehnung auf die Fragestellung nur für die Basisberechnung 2010 darstellen, beruht aber wie bereits erwähnt auf der Durchschnittsbetrachtung der Jahre 2008 bis 2010. in Mio. Euro FAG 2012 (Durchschnitt der Jahre 2008 - 2010) Landkreise Kreisfreie Städte Gemeinden/ Gemeindever- bände Gesamt Ausgaben Verwaltungshaushalt Einzelpläne 0 bis 8 1.857,6 1.045,7 1.431,6 4.334,9 Ausgaben Verwaltungshaushalt Einzelplan 9 (einschl. ordentlicher Tilgung anstatt Bruttozuführung zum Ver- mögenshaushalt) 90,7 78,9 860,8 1.030,4 Einnahmen Verwaltungshaushalt Einzelpläne 0 bis 8 780,7 338,6 660,7 1.780,0 Einnahmen Verwaltungshaushalt Einzelplan 9 (einschl. SGB II) 679,7 424,1 1.138,4 2.242,2 a) Finanzbedarf auf Basis der Ausgaben EP 0 bis 9 1.948,3 1.124,6 2.292,4 5.365,3 b) Finanzbedarf auf Basis der Ausgaben minus direkt zurechenbarer Ein- nahmen 1.167,6 786,0 1.631,7 3.585,3 c) Finanzbedarf auf Basis der Ausgaben minus direkt zurechenbarer Ein- nahmen und EP 9 487,9 361,9 493,3 1.343,1 12. Zur KA 6/7244 möchte ich erneut bitten, die Fragen 5 und 6 zu beantwor- ten. Die Landesregierung gibt an, keine geeigneten Berechnungsdaten zum Kommunalisierungsgrad vorliegen zu haben. Wenn dies so ist und daher auch keine Begründung möglich sei, wo liegen dafür die Gründe? Sind diese Daten nicht relevant für die Landesregierung? Auf welcher Grundlage spricht dann Finanzminister Bullerjahn in der Landtagssitzung am 6. Oktober 2011 von einem „sehr geringen Kommunalisierungsgrad“? Die Fragen 12 und 13 werden zusammengefasst beantwortet. Zur Beantwortung der Frage verweise ich auf meine Antwort auf die Fragen 5 und 6 der KA 6/7244. Eine Ermittlung des Kommunalisierungsgrades erfordert eine monetäre Bewertung des Aufgabenumfangs, die so nicht vorliegt und schon gar nicht in Form vereinheitlichter Länderdaten existiert. Daher wurden bisher keine eigenen Berechnungen zum Kommunalisierungsgrad angestellt. 8 Das Gutachten „Strategische Ausrichtung des Landeshaushalts von SachsenAnhalt “ von Prof. Dr. Ingolf Deubel vom November 2010 enthält Hinweise zum Kommunalisierungsgrad in Sachsen-Anhalt. Dabei kommt das Gutachten zu dem Ergebnis, das in Sachsen-Anhalt ein unterdurchschnittlicher Kommunalisierungsgrad (42,8 %) im Verhältnis zu den neuen Flächenländern (48,4 %) und den alten Flächenländern (51,5 %) besteht. Exemplarisch verweist das Gutachten auf die Bereiche Sozialhilfe und Kinderbetreuung. Eine datenmäßige Aufbereitung und Bewertung dieser Aussage des Gutachtens erfolgte bisher nicht. 13. Wie beurteilt die Landesregierung den in der Antwort zu KA 6/7244 aufge- führten unterdurchschnittlichen Kommunalisierungsgrad Sachsen-Anhalts , der im Gutachten „Strategische Ausrichtung des Landeshaushaltes von Sachsen-Anhalt“ von Prof. Dr. Ingolf Deubel ermittelt wurde? Siehe Frage 12.