Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/937 15.03.2012 (Ausgegeben am 16.03.2012) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Dr. Helga Paschke (DIE LINKE) Schulbesuch in anderen Bundesländern Kleine Anfrage - KA 6/7381 Vorbemerkung des Fragestellenden: § 41 Abs. 1 Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA) legt fest, dass – wenn für Grundschulen und Sekundarschulen Schulbezirke bestimmt sind – die Schülerinnen und Schüler diese zur Erfüllung der Schulpflicht zu besuchen haben. Über Ausnahmen entscheidet die Schulbehörde. Antwort der Landesregierung erstellt vom Kultusministerium Frage 1: Wenn die in dem Schulbezirk gelegene Schule, in dem eine Schülerin bzw. ein Schüler wohnt, von ihr bzw. von ihm nicht besucht werden soll und statt dessen eine Beschulung in einem anderen Bundesland angestrebt wird, unterliegt dann dieses Ansinnen auch grundsätzlich dem Genehmigungsvorbehalt der Schulbehörde nach § 41 Abs. 1 Satz 3 SchulG LSA? Wenn nicht, aus welchen Gründen ist keine Genehmigung erforderlich? Es bedarf keiner Genehmigung der Schulbehörde. Das Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt gilt für das Schulwesen innerhalb der Grenzen des Bundeslandes Sachsen-Anhalt. Besucht eine Schülerin oder ein Schüler eine Schule in einem benachbarten Bundesland, unterliegt der Schulbesuch dem Schulgesetz des jeweiligen Bundeslandes. Es greift die Zuständigkeit der entsprechenden Schulträger und Schulbehörden. 2 Frage 2: Wie viele Anträge wurden in den Schuljahren 2008/2009, 2009/2010, 2010/2011 und 2011/2012 jeweils an die Schulbehörde zum Besuch einer Schule außerhalb des Landes Sachsen-Anhalt gestellt, der der Erfüllung der Schulpflicht dienen soll? Wie viele Anträge wurden abgewiesen und aus welchen hauptsächlichen Gründen? Bitte nach Landkreisen in Sachsen-Anhalt, aufnehmenden Bundesländern und Schulformen gliedern. Der Besuch einer Schule in einem anderen Bundesland bedarf keiner Antragstellung. Folglich gibt es auch keine als Anträge erfasste Fallzahlen, Genehmigungen oder Ablehnungen durch das Landesschulamt. Soweit der Schulbehörde Einzelfälle der Beschulung in anderen Bundesländern bekannt werden, werden sie erfasst. Im Grundschulbereich erfolgt das während der Einschulungsuntersuchung und der damit verbundenen Abstimmung mit den Einwohnermeldeämtern. Im Sekundarbereich wird der Besuch einer Schule außerhalb des Landes SachsenAnhalt i. d. R. von den Eltern angezeigt. Die der Schulbehörde bekannten Fallzahlen sind den Anlagen 1 (Grundschule) und 2 (Sekundarschule) zu entnehmen. Frage 3: Wie viele Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz in Sachsen-Anhalt besuchten bzw. besuchen in den genannten Schuljahren zur Erfüllung ihrer Schulpflicht Schulen in anderen Bundesländern? Um wie viele Neufälle handelt es sich in den genannten Schuljahren jeweils? Bitte nach Landkreisen in SachsenAnhalt , aufnehmenden Bundesländern und Schulformen gliedern. Hier verweise ich auf die Anlagen 1 und 2. Die Erfassung des Schulbesuchs in anderen Bundesländern ist in jedem Jahr eine Summierung der Neufälle. Die Schullaufbahn der einzelnen Schülerinnen und Schüler kann, da sie in einem anderen Bundesland stattfindet, nicht verfolgt werden. Folgerichtig kann nur eine Erfassung der durch Selbstauskunft gesammelten Daten erfolgen . Frage 4: Wie viele Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz außerhalb Sachsen-Anhalts besuchten bzw. besuchen in den genannten Schuljahren zur Erfüllung ihrer Schulpflicht Schulen in Sachsen-Anhalt? Um wie viele Neufälle handelt es sich in den genannten Schuljahren jeweils? Bitte nach Landkreisen in Sachsen-Anhalt, entsendenden Bundesländen und Schulformen gliedern. Hier verweise ich auf die Anlagen 1 und 2 sowie die Antwort zu Frage 3. 3 Frage 5: In welchem Umfang haben öffentliche Schulträger außerhalb Sachsen-Anhalts für den Schulbesuch von Schülerinnen und Schülern aus Sachsen-Anhalt in den genannten Schuljahren Gebühren erhoben und wer ist für diese Gebühren aufgekommen? Bitte nach aufnehmenden Bundesländern, Landkreisen/ Gemeinden in den aufnehmenden Bundesländern und Schulformen gliedern. Gastschulbeiträge und interkommunale Schullastenausgleiche werden auf der Grundlage der in den jeweiligen Bundesländern geltenden Schulgesetze erhoben. Demnach hat ein Schulträger aus einem benachbarten Bundesland gegenüber einem Schulträger in Sachsen-Anhalt, in dessen Gebiet die Schülerin/der Schüler wohnt, keinen Anspruch auf einen Schullastenausgleich. Ob Gebietskörperschaften in Sachsen-Anhalt mit Gebietskörperschaften in benachbarten Bundesländern im Rahmen des eigenen Wirkungskreises Vereinbarungen mit dem Ziel des gegenseitigen Schullastenausgleichs getroffen haben, entzieht sich der Kenntnis der Schulbehörde. Frage 6: In welchem Umfang haben öffentliche Schulträger in Sachsen-Anhalt für den Schulbesuch von Schülerinnen und Schülern, die außerhalb von SachsenAnhalt ihren Wohnsitz haben, in den genannten Schuljahren Gebühren erhoben und wer ist für diese Gebühren aufgekommen? Bitte nach entsendenden Bundesländern, Landkreisen/Gemeinden in Sachsen-Anhalt und Schulformen gliedern. Hier verweise ich auf die Antwort zu Frage 5. 4 Anlage 1 Beschulung von Kindern in und aus anderen Bundesländern - Grundschule 2008/09 Kreis Anzahl Anfragen Abwanderung Bundesland Zuwanderung aus Bundesland BLK 0 5 Thüringen 5 Sachsen/Thüringen HAL 0 MSH 0 1 Thüringen 2 Thüringen SK 0 13 Sachsen/Thüringen ABI 0 7 Sachsen DE 0 WB 0 MD 0 JL 0 1 Brandenburg BK 0 5 Niedersachsen/Berlin HZ 0 1 Niedersachsen 1 Niedersachsen SLK 0 SAW 0 6 Niedersachsen SDL 0 5 Anlage 1 2009/10 Kreis Anzahl Anfragen Abwanderung Bundesland Zuwanderung aus Bundesland BLK 0 2 Thüringen 4 Sachsen/Thüringen HAL 0 MSH 0 2 Thüringen SK 0 12 Sachsen/Thüringen ABI 0 10 Sachsen DE 0 WB 0 2 Sachsen 1 Brandenburg MD 0 JL 0 BK 0 6 Niedersachsen/Berlin HZ 0 2 Niedersachsen SLK 0 SAW 0 4 Niedersachsen SDL 0 1 Brandenburg 6 Anlage 1 2010/11 Kreis Anzahl Anfragen Abwanderung nach Bundesland Zuwanderung aus Bundesland BLK 0 4 Thüringen 3 Thüringen/Brandenburg HAL 0 2 Brandenburg/Sachsen MSH 0 2 Sachsen/Thüringen 4 Thüringen/Brandenburg SK 0 11 Sachsen 1 Sachsen ABI 0 8 Sachsen DE 0 WB 0 3 Sachsen MD 0 JL 0 1 Brandenburg BK 0 9 Niedersachsen/Berlin HZ 0 2 Niedersachsen 2 Bremen7Niedersachsen SLK 0 SAW 0 3 Niedersachsen 5 Niedersachsen SDL 0 7 Anlage 1 2011/12 Kreis Anzahl Anfragen Abwanderung nach Bundesland Zuwanderung aus Bundesland BLK 0 5 Thüringen 5 Thüringen HAL 0 MSH 0 1 Sachsen/Thüringen 3 Thüringen SK 0 9 Sachsen/Thüringen ABI 0 7 Sachsen DE 0 WB 0 4 Sachsen 1 Brandenburg MD 0 JL 0 1 Brandenburg BK 0 6 Niedersachsen/Berlin HZ 0 4 Niedersachsen 1 Brandenburg SLK 0 SAW 0 2 Niedersachsen 4 Niedersachsen SDL 0 6 Brandenburg 8 Anlage 2 Beschulung von Kindern in und aus anderen Bundesländern - Sekundarschule 2008/09 Kreis Anzahl Anfragen Abwanderung Bundesland Zuwanderung aus Bundesland BLK 12 12 Thüringen 0 HAL 0 0 0 MSH 11 11 Thüringen 0 SK 4 4 Sachsen 0 ABI 0 0 0 DE 0 0 0 WB 0 0 0 MD 0 0 0 JL 0 0 0 BK 0 0 0 HZ 0 0 0 SLK 0 0 0 SAW 4 4 Niedersachsen 0 SDL 1 1 Brandenburg 0 9 Anlage 2 2009/10 Kreis Anzahl Anfragen Abwanderung Bundesland Zuwanderung aus Bundesland BLK 38 38 Thüringen/Sachsen 1 Sachsen HAL 0 0 0 MSH 22 22 Thüringen/Sachsen 0 SK 3 3 Sachsen 1 Sachsen ABI 0 0 0 DE 2 2 Brandenburg 0 WB 0 0 0 MD 1 1 Brandenburg 0 JL 5 5 Brandenburg 0 BK 1 1 Niedersachsen 0 HZ 6 6 Niedersachsen 0 SLK 0 0 0 SAW 0 0 0 SDL 0 0 1 Brandenburg 10 Anlage 2 2010/11 Kreis Anzahl Anfragen Abwanderung nach Bundesland Zuwanderung aus Bundesland BLK 38 38 Thüringen/Sachsen 2 Sachsen/Thüringen HAL 0 0 0 MSH 12 12 Thüringen 0 SK 2 2 Sachsen 1 Sachsen ABI 1 1 Sachsen 0 DE 0 0 0 WB 1 1 Brandenburg 0 MD 0 0 0 JL 5 5 Brandenburg 0 BK 1 1 Niedersachsen 0 HZ 7 7 Niedersachsen 0 SLK 0 0 0 SAW 1 1 Niedersachsen 0 SDL 0 0 2 Brandenburg 11 Anlage 2 2011/12 Kreis Anzahl Anfragen Abwanderung nach Bundesland Zuwanderung aus Bundesland BLK 22 22 Thüringen/Sachsen 2 Sachsen/Thüringen HAL 0 0 0 MSH 8 8 Thüringen 0 SK 2 2 Sachsen 1 Sachsen ABI 2 2 Sachsen 0 DE 0 0 0 WB 0 0 0 MD 0 0 0 JL 7 7 Brandenburg 0 BK 4 4 Niedersachsen 0 HZ 5 5 Niedersachsen 0 SLK 0 0 0 SAW 3 3 Niedersachsen 0 SDL 2 2 Brandenburg 1 Brandenburg