Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/956 22.03.2012 (Ausgegeben am 23.03.2012) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Kay Barthel (CDU) Elektronische Lohnsteuerkarte Kleine Anfrage - KA 6/7382 Vorbemerkung des Fragestellenden: Erstmalig ab dem Kalenderjahr 2012 sollte die elektronische Lohnsteuerkarte das Verfahren rund um die papiergebundene Lohnsteuerkarte ersetzen. Bundesweit wurde dieser Start aufgrund technischer Probleme um 12 Monate verschoben. Die alte Lohnsteuerkarte aus Pappe aus dem Jahr 2010 dient somit auch für 2012 als Datengrundlage . Auf die Steuerzahler kommt somit statt einer Erleichterung ein höherer Aufwand u. a. für den Abgleich von Daten oder Meldung von Änderungen hinzu. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium der Finanzen Vorbemerkung: Ziel des neuen Verfahrens zur Ablösung der papiergebundenen Lohnsteuerkarte ist es, sämtliche Prozesse rund um den Lohnsteuerabzug auf eine zeitgemäße elektronische Kommunikation umzustellen und damit alle Beteiligten von Bürokratie zu entlasten . Kern des Verfahrens ist dabei eine zentrale Datenhaltung beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), aus welcher für die Arbeitgeber die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELSTAM) zum Abruf bereitgestellt werden. Das entsprechende entwicklungstechnische Projekt ist bei der Steuerverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen angesiedelt. 2 Das Projekt gliedert sich im Wesentlichen in drei Teilschritte: I. Aufbau einer zentralen Datenhaltung beim BZSt Die deutschlandweite Datenbank ist beim BZSt aufgebaut. Seit dem 1. November 2010 übermitteln die Meldebehörden die für die Bildung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELSTAM) erforderlichen melderechtlichen Daten. II. Zugriff der Finanzämter auf die Datenbank beim BZSt Seit dem 1. Juli 2011 steht den Finanzämtern der direkte Zugriff auf die ELSTAM-Datenbank im Dialog zur Verfügung. III. Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale durch die Arbeitgeber Die Freischaltung des erstmaligen Abrufs durch die Arbeitgeber wurde verschoben . Dies vorausgeschickt, beantwortet die Landesregierung die Einzelfragen wie folgt: 1. Welche „entwicklungstechnischen Gründe“ verschoben die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte erneut um ein Jahr? Die Entwicklung derart komplexer technischer Verfahren gliedert sich in eine Vielzahl von Teilprojekten. Einige dieser Teilprojekte, wie der Kommunikationstest ausgewählter Komponenten bzw. die Verfahrenspilotierung mit der Datenhaltung des BZSt, den Kommunikationssystemen und der Software der Arbeitgeber , sind nicht originär entwicklungstechnischer Natur, sondern dienen dazu, die Qualität des zukünftigen Verfahrens zu sichern. Insbesondere diese qualitätssichernden Maßnahmen in der finalen Phase des Gesamtprojektes dehnten sich letztlich über den angestrebten Stichtag hinaus aus, sodass das Gesamtprojekt auf Vorschlag des federführenden Landes Nordrhein-Westfalen verschoben werden musste. 2. Welche zusätzlichen Belastungen kommen damit auf Arbeitnehmer zu, um eine korrekte Besteuerung sicher zu stellen? Da die Lohnsteuerkarte 2010 sowie die vom Finanzamt ausgestellten Bescheinigungen für den Lohnsteuerabzug 2011 und 2012 (Ersatzbescheinigung 2011 und 2012) bis zum Verfahrensstart weiterhin gültig bleiben, entstehen den Arbeitnehmern grundsätzlich keine zusätzlichen Belastungen. Allerdings bleibt der Arbeitnehmer anders als im zukünftigen Verfahren derzeit noch bei Änderungen der Lohnsteuerabzugsmerkmale in die Informationskette eingebunden. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber von den maßgeblichen Änderungen für den Lohnsteuerabzug nur durch die ihm von seinen Arbeitnehmern vorgelegten Bescheinigungen des Finanzamtes erfährt. 3 3. Wie unterstützen die Finanzbehörden in Sachsen-Anhalt die Steuerzahler zum Beispiel bei den notwendig gewordenen Kontrollen der korrekten Daten , der gesonderten Übermittlungen von Änderungen, der Abforderungen der elektronisch gespeicherten Daten? Wenden sich betroffene Bürger, beispielsweise weil Ihnen unzutreffende Lohnsteuerabzugsmerkmale bekannt geworden sind, an ihr zuständiges Finanzamt, wird jeder Einzelfall einer kompetenten Lösung zugeführt. Ferner erteilen die Finanzämter bei Fragen nach dem Lohnsteuerabzug selbstverständlich und kompetent Auskunft. Allerdings ergeben sich gegenüber dem bisherigen papiergebundenen Verfahren für das Kalenderjahr 2012 keine Besonderheiten. Insofern sind seitens der Finanzverwaltung keine besonderen, über das bekannte Maß hinausgehenden Unterstützungsleistungen erforderlich geworden. 4. Wann ist mit der tatsächlichen Einführung zu rechnen? Die aktualisierte Projektplanung sieht unter Berücksichtigung des Beschlusses der Finanzministerkonferenz eine Verfahrenseinführung auf den 1. November 2012 für das Kalenderjahr 2013 vor. Dabei ist zu beachten, dass auch dieser überarbeiteten Planung Risiken innewohnen, weil wesentliche Meilensteine des Projektes (beispielsweise die Pilotierung durch ausgewählte Arbeitgeber und Softwarehersteller) erst in 2012 erreicht und bewertet werden können.