Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/959 22.03.2012 (Ausgegeben am 23.03.2012) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Dietmar Weihrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Naturwaldzellen in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 6/7388 Vorbemerkung des Fragestellenden: In Sachsen-Anhalt gab es bislang 15 Naturwaldzellen. Naturwaldzellen sind eine besondere Schutzkategorie nach § 19 WaldG LSA, es sind diejenigen Waldteile, die in absehbarer Zeit eine Entwicklung zu einer naturnahen Struktur erwarten lassen und sich daher ungelenkt entwickeln sollen. Innerhalb der Naturwaldzellen sind nach § 19 Abs. 3 WaldG LSA keine Bewirtschaftungsmaßnahen erlaubt. Im Amtsblatt Nr. 12 des Landesverwaltungsamtes vom 15. Dezember 2011 wurde die Entscheidung über die Aufhebung und Ausweisung von Naturwaldzellen in Sachsen-Anhalt mitgeteilt. Danach wurden drei bestehende Naturwaldzellen aufgehoben, eine wurde in ihrer Größe verändert und vier wurden neu ausgewiesen. Die neu ausgewiesenen Naturwaldzellen befinden sich innerhalb bereits bestehender Naturschutzgebiete. Die aufgehobenen Naturwaldzellen können ohne Einschränkung bewirtschaftet werden. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt 1. Welche Gründe führten jeweils zur Aufhebung der Naturwaldzellen „Kah- ler Berg“, „Am Eisernen Kreuz“ und „Theerofener Eichen“? Welche zukünftigen Pflege- und Entwicklungsziele wurden für die Gebiete „Kahler Berg“, „Am Eisernen Kreuz“ und „Theerofener Eichen“ jeweils formuliert? Mit dem Naturwaldzellen-Netz verfolgt die Forstwirtschaft das Ziel auf Waldflächen , bei denen eine forstliche Bewirtschaftung unterbleibt, die natürlichen Waldentwicklungen zu beobachten, um daraus waldökologische Handlungsempfehlungen abzuleiten. Die wissenschaftlichen Beobachtungen und Auswertungen werden durch die Nordwestdeutsche Forstliche Versuchsanstalt (NWFVA ) durchgeführt. Die Flächenauswahl erfolgt nach standortkundlichen Ge- 2 sichtspunkten. Dabei wurden Flächen ausgewählt, die typisch für größere Wuchsgebiete sind. Mit der Integration der sachsen-anhaltischen Naturwaldzellen in das System des von der NW-FVA betreuten Monitoringsystems wurde eine Neuordnung des Naturwaldzellen-Netzes in Sachsen-Anhalt durchgeführt. 2. Warum wurde die Naturwaldzelle „Fiedelbogen“ von 40 ha auf 24 ha ver- kleinert? Welche Pflege- und Entwicklungsziele wurden für die 16 ha formuliert , die nicht mehr Teil der Naturwaldzelle sind? Die Flächenverringerung ergibt sich aus der Optimierung des Untersuchungsaufwandes . 3. Welche Gründe haben jeweils zur Neuausweisung der Naturwaldzellen „Mahlpfuhler Fenn“, „Steinklöbe“, „Othaler Wald“ und „Oberes Selketal“ geführt? Siehe zu Frage 1. 4. Welchen Vorteil erhofft sich die Landesregierung von der Ausweisung der in Frage 3 genannten Naturwaldzellen innerhalb bestehender Naturschutzgebiete ? Die Einbeziehung von Kernzonen bestehender Naturschutzgebiete ist für die zu Frage 1 dargelegte Zielsetzung sinnvoll. 5. In anderen Bundesländern existieren weit größere Naturwaldzellen (in Nie- dersachsen sind insgesamt 4469 ha und in Hessen 1228 ha Wald als Naturwaldzellen bzw. Naturwälder ausgewiesen). Gibt es Bestrebungen, Anzahl und Gesamtfläche an Naturwaldzellen in Sachsen-Anhalt in den kommenden Jahren zu erhöhen? Bitte begründen. Der Anteil der Naturwaldzellen an der Gesamtwaldfläche beträgt: in Niedersachsen 0,38 %, in Hessen 0,14 % und in Sachsen-Anhalt 0,15 %. Insgesamt ist bei Berücksichtigung weiterer unbewirtschafteteter Waldflächen der Anteil in Sachsen-Anhalt nicht geringer. 6. Gibt es einen Zielwert für den Anteil von Naturwaldzellen am gesamten Waldbestand? Wenn ja, wie hoch ist dieser? Wenn nein, warum nicht? In der LEITLINIE WALD von 1998 waren 1000 ha geplant. Mit der Optimierung des Naturwaldzellen-Monitorings im nordwestdeutschen Verbund wird Sachsen -Anhalt mit der noch vorgesehenen Ausweisung von drei weiteren Naturwaldzellen bei einer Gesamtfläche von etwa 750 ha liegen. 3 7. Wie schätzt die Landesregierung die Möglichkeiten ein, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen bei Eingriffen in Natur und Landschaft in Naturwaldzellen umzusetzen? Zurzeit gibt es keine diesbezüglichen Regelungen. Die Anerkennung von Ausgleichs - und Ersatzmaßnahmen ist nur möglich, wenn es für diese Maßnahmen nicht bereits andere Rechtsverpflichtungen gibt. Dies ist bei den Naturwaldzellen allerdings der Fall.