Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/986 27.03.2012 (Ausgegeben am 28.03.2012) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Gerald Grünert (DIE LINKE) Entwicklung der Kreisumlage Kleine Anfrage - KA 6/7392 Vorbemerkung des Fragestellenden: Die Kreisumlage ist eine wichtige Einnahmequelle für die Landkreise in SachsenAnhalt . Mit den zum 1. Januar 2010 und den zum 1. Januar 2012 wirksamen Veränderungen im Finanzausgleichsgesetz (FAG) ergaben sich wesentliche Veränderungen , deren Auswirkung im Folgenden erfragt werden sollen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport 1. Wie hoch waren die Einnahmen der einzelnen Landkreise, die diese durch die Kreisumlage im Jahr 2011 absolut sowie pro Einwohner erzielten und wie hoch waren die einzelnen Kreisumlagehebesätze? 2. Welche Veränderungen (absolut/prozentual) ergeben sich bezüglich der Kreisumlageeinnahmen der einzelnen Landkreise im Vergleich der Jahre 2009, 2010 und 2011 und der Höhe der einzelnen Kreisumlagehebesätze? 3. Welche Kreisumlagehebesätze gelten für das laufende Jahr und welche Ein- nahmen werden in den einzelnen Landkreisen für 2012 erwartet? Die Antworten zu Fragen 1 bis 3 bitte tabellarisch zusammenfassen. Die Antworten zu Fragen 1 bis 3 sind der beigefügten Tabelle zu entnehmen. 2 4. Welche Einschätzung trifft die Landesregierung vor dem Hintergrund des Landtagsbeschlusses in Drs. 5/68/2325 B zur tatsächlichen Entwicklung der Kreisumlage in den einzelnen Landkreisen und wie beurteilt sie die bisherigen Auswirkungen der zum 1. Januar 2012 angehobenen Umlagekraftmesszahl hinsichtlich des neuzugestaltenden kommunalen Finanzausgleiches? Mit dem Finanzausgleichsgesetz 2010 ff. wurden die Steuerkraftzahlen von 90 v. H. im Jahre 2010 auf 100 v. H. im Jahre 2011 und 2012 angehoben. Damit sollte einer weiteren Erhöhung der Kreisumlagesätze entgegengetreten und ein angemessener Ausgleich zwischen den kommunalen Gruppen erreicht werden. Verstärkt wurde dies durch den Landtagsbeschluss in Drs. 5/68/2325 B. Seitens der Landkreise wurde dies auch umgesetzt. Die Höhe der absoluten Kreisumlagebeträge weicht zwischen den Haushaltsjahren nur unwesentlich ab, was auf den Veränderungen der sie bildenden Faktoren beruht. Mit der Erhöhung der Umlagekraftmesszahl wurde eine angemessenere Verteilung zwischen den Landkreisen erreicht. Aussagen zum Gesetzgebungsverfahren werden zu gegebener Zeit erfolgen. 3 Kreisumlage Veränderung 2011 zu 2009 Veränderung 2011 zu 2009 Landkreis in TEuro (gerundet) Kreisumlage- hebesatz in TEuro (gerundet) €/Einw. Kreisumlage- hebesatz in TEuro (gerundet) €/Einw. Kreisumlage- hebesatz in TEuro (gerundet) Kreisumlage- hebesatz in TEuro in % Altmarkkreis Salzwedel 25.782 43,300 v.H. 30.175 339 43,300 v.H. 28.063 305 43,300 v.H. 23.828 44,050 v.H. 6.347 21 Anhalt-Bitterfeld 59.461 48,480 v.H. 66.308 378 42,920 v.H. 63.582 349 46,730 v.H. 56.102 49,100 v.H. 10.206 15 Börde 53.993 36,800 v.H. 53.973 303 33,300 v.H. 54.264 297 36,000 v.H. 55.161 41,3733 v.H.* -1.188 -2 Burgenlandkreis 55.818 37,220 v.H. 55.805 289 34,250 v.H. 55.760 280 37,500 v.H. 55.751 40,000 v.H. 54 0 Harz 69.004 46,300 v.H. 69.105 300 41,000 v.H. 65.812 277 42,000 v.H. 62.581 46,800 v.H. 6.524 9 Jerichower Land 30.042 49,000 v.H. 30.269 316 41,250 v.H. 31.823 324 49,250 v.H. 26.392 49,250 v.H. 3.877 13 Mansfeld-Südharz 45.490 48,410 v.H. 47.422 318 42,850 v.H. 40.739 262 45,400 v.H. 40.413 48,400 v.H. 7.009 15 Saalekreis 66.645 41,880 v.H. 74.406 379 42,0713 v.H.* 74.475 370 43,1636 v.H.* 76.259 43,5841v.H.* -1.853 -2 Salzlandkreis 65.258 46,980 v.H. 61.776 297 40,996 v.H. 64.386 299 45,252 v.H. 59.515 49,000 v.H. 2.261 4 Stendal 35.490 42,370 v.H. 36.882 305 44,430 v.H. 34.374 274 44,050 v.H. 31.944 48,100 v.H. 4.938 13 Wittenberg 46.857 48,720 v.H. 46.737 343 43,910 v.H. 43.371 308 43,770 v.H. 39.922 50,100 v.H. 6.815 15 erwartete Einnahmen aus der KU * gew. Ø der Umlagesätze * gew. Ø der Umlagesätze * gew. Ø der Umlagesätze 2010 20092012 2011