Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1000 13.02.2017 (Ausgegeben am 13.02.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Rüdiger Erben (SPD) Illegale Altreifenlager in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 7/433 Vorbemerkung des Fragestellenden: In den 1990er Jahren entstanden an einer Reihe von Standorten in Sachsen-Anhalt ohne die erforderlichen Erlaubnisse Altreifenlager. Große Mengen Altreifen wurden dort unerlaubt abgelagert. Das Handeln der zuständigen Behörden gegen diese illegal betriebenen Anlagen blieb häufig im Ergebnis erfolglos. Zuständig waren je nach Größe der Anlage und Zeitpunkt die Landkreise und kreisfreien Städte, die Staatlichen Umweltämter und Regierungspräsidien, später auch das Landesverwaltungsamt . Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie 1. An welchen Standorten werden in Sachsen-Anhalt Altreifenlager ohne die erforderliche Genehmigung betrieben? Wie hoch sind die dort jeweils eingelagerten Mengen an Altreifen (in Tonnen)? Altreifen sind in der Regel nicht gefährlicher Abfall. Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Lagerung nicht gefährlicher Abfälle mit einer Gesamtlagerkapazität von 100 Tonnen oder mehr bedarf der Genehmigung nach den §§ 4 und 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes i. d. F. vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274) i. V. m. Nr. 8.12.2 des Anhangs 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom 2. Mai 2013 (BGBl. I S. 973). An keinem Standort in Sachsen-Anhalt wird eine Anlage zur Lagerung von Altreifen ohne die dementsprechend erforderliche Genehmigung betrieben. 2 2. Für welche dieser Altreifenlager liegen vollziehbare behördliche Verfügungen zur Beseitigung der Altreifen vor? Entfällt. 3. Wie hoch sind die voraussichtlichen Kosten der Ersatzvornahme für die Durchsetzung der Verfügungen in Bezug auf die einzelnen Altreifenlager? Entfällt.