Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1002 13.02.2017 (Ausgegeben am 13.02.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Kristin Heiß (DIE LINKE) Krankenstand in ausgewählten Landesbehörden Kleine Anfrage - KA 7/500 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration 1. Wie entwickelte sich der Krankenstand seit dem Jahr 2015 im Landesamt für Verbraucherschutz, in der Sozialagentur und im Landesjugendamt? Bitte jeweils pro Jahr die Zahlen auch in Relation zur Anzahl aller Beschäftigten darstellen und Mehrfachkrankschreibungen nennen. Die erbetenen Angaben zum Krankenstand sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen : Krankentage 2015 Krankenstand 2015 (Quote) Krankentage 2016 Krankenstand 2016 (Quote) Landesamt für Verbraucherschutz 11.995 6,73 % 10.391 6,20 % Sozialagentur 1.496 6,51 % 1.829 7,93 % Landesjugendamt 1.080 5,58 % 1.442 6,36 % Angaben dazu, wie viele ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen („Krankschreibungen “) jede/r erkrankte Bedienstete pro Jahr vorgelegt hat, werden in den genannten Behörden statistisch nicht erfasst. Solche Angaben sind für das betriebliche Eingliederungsmanagement nach § 84 Absatz 2 SGB IX nicht relevant, da diese Vorschrift allein auf die Gesamtdauer der Erkrankungen im Lauf eines Jahres abstellt. Zudem liegt es im Ermessen der behandelnden Ärztin bzw. des behandelnden Arztes , für welchen Zeitraum eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt wird. 2 2. Die Erfüllung welcher Aufgabenbereiche hatte unter den jeweiligen Krankenständen besonders zu leiden? 3. Welche Folgen hat der Krankenstand für die Aufgabenerfüllung (z. B. verspätete Bearbeitung, Einstellung von zeitlich befristetem Personal etc.)? Grundsätzlich wird ein erfahrungsgemäß zu erwartender Krankenstand bereits bei der Personalplanung berücksichtigt. Gleichwohl kann es bei überdurchschnittlicher Betroffenheit einzelner Organisationseinheiten vorübergehend zu besonderen Belastungen kommen. Im Bereich des Landesamtes für Verbraucherschutz waren 2015 und 2016 die Dezernate 22 (Umwelt- und Wasserhygiene), 41 und 42 (Tierseuchendiagnostik), 43 (Rückstandskontrollen), 45 (Taskforce Tierseuchenbekämpfung) sowie Teile des Fachbereichs 5 (Arbeitsschutz) vorübergehend besonders betroffen. Dies führte in den genannten Bereichen zeitweise zu Verzögerungen und verlängerten Bearbeitungszeiten . Soweit dies der Fall war, wurden besonders dringliche Aufgaben bevorzugt erledigt, verschiebbare Aufgaben dagegen nachrangig bearbeitet. In der Sozialagentur waren im o. a. Zeitraum die Geschäftsbereiche 1 (Service) und 2 (Vertragswesen und Hilfeplanung) sowie Teilbereiche des Geschäftsbereichs 3 (Zentrale Fachaufgaben/Recht) vorübergehend besonders betroffen. Dies führte zeitweise zu Einschränkungen im Bereich der inneren Dienste der Sozialagentur sowie zu Verzögerungen und verlängerten Bearbeitungszeiten beim Abschluss von Vereinbarungen nach SGB XI und XII, bei Begutachtungen des rehabilitationspädagogischen Fachdienstes und bei der Durchführung von Widerspruchsverfahren. Besondere Auswirkungen des Krankenstandes im Landesjugendamt in den Jahren 2015 und 2016 konnten nicht festgestellt werden. Bei vereinzelten Langzeiterkrankungen erfolgten ggf. arbeitsorganisatorische Maßnahmen zur Abweichung von der regulären Geschäftsverteilung. 4. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um den Krankenstand in den genannten Behörden zu verringern? Im Landesamt für Verbraucherschutz und im Landesverwaltungsamt werden im Rahmen der Prävention Maßnahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements durchgeführt. Diese sollen auch in der Sozialagentur eingeführt werden. Darüber hinaus wird in allen genannten Behörden denjenigen Bediensteten, die im Lauf eines Jahres ununterbrochen oder wiederholt länger als sechs Wochen arbeitsunfähig waren , ein betriebliches Eingliederungsmanagement im Sinne des § 84 Absatz 2 SGB IX angeboten.