Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1005 13.02.2017 (Ausgegeben am 14.02.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Hagen Kohl (AfD) Aufstiegsausbildung in die Laufbahn des Polizeivollzugsdienstes der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt (vormals gehobener Dienst) Kleine Anfrage - KA 7/545 Vorbemerkung des Fragestellenden: Gemäß § 18 und § 19 der Verordnung über die Laufbahnen des Polizeivollzugsdienstes des Landes Sachsen-Anhalt (Polizeilaufbahnverordnung - PolLVO LSA) vom 25. August 2010 können Beamte eine Aufstiegsausbildung in die Laufbahn des Polizeivollzugsdienstes der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt (vormals gehobener Dienst), absolvieren. Diese Aufstiegsregelungen waren im Wesentlichen bereits in den §§ 19 und 20 der Verordnung über die Laufbahn des Polizeivollzugsdienstes des Landes Sachsen-Anhalt (PolLVO LSA) vom 25. März 2006 enthalten, welche mit Ablauf des 31. August 2010 außer Kraft trat. Es wird gebeten, bei der Beantwortung der Fragen 1 und 2 auch die Anzahl der Aufstiegsausbildungen nach der nicht mehr gültigen Polizeilaufbahnverordnung entsprechend zu berücksichtigen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Polizeivollzugsbeamte des Landes Sachsen-Anhalt haben in den Jahren 2006 bis 2016 eine Aufstiegsausbildung nach der Polizeilaufbahnverordnung erfolgreich abgeschlossen? Bitte nach Aufstieg und Verwendungsaufstieg (Aufstieg von berufserfahrenen Beamten) sowie getrennt nach Jahren angeben. 2 Anzahl der Polizeivollzugsbeamten (PVB), die den erleichterten Aufstieg gemäß § 20 der Verordnung über die Laufbahn des Polizeivollzugsdienstes des Landes Sachsen-Anhalt (PolLVO LSA) vom 20. März 2006 (a. F.) bzw. ab 2012 Verwendungsaufstieg gemäß § 19 der Verordnung über die Laufbahnen des Polizeivollzugsdienstes des Landes Sachsen-Anhalt (Polizeilaufbahnverordnung - PolLVO LSA) vom 25. August 2010 erfolgreich abgeschlossen haben: Anzahl der Polizeivollzugsbeamten (PVB), die den beamtenrechtlichen Aufstieg gemäß § 19 PolLVO LSA (a. F.) bzw. ab 2012 gemäß § 18 PolLVO LSA erfolgreich abgeschlossen haben: * Nachprüfung 2. In welchem statusrechtlichen Amt befinden sich mit Stand 1. Januar 2017 die Polizeivollzugsbeamten, welche den Verwendungsaufstieg bzw. Aufstieg von berufserfahrenen Beamten in den Jahren 2006 bis 2016 erfolgreich abgeschlossen haben? Ich bitte, die mittlerweile im Ruhestand befindlichen Beamten gesondert aufzuführen. Jahr Anzahl der PVB 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 19 24 39 61 59 0 21 Jahr Anzahl der PVB 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 21 31 23 19 18 19 21 1* 20 1* 3 Die Polizeivollzugsbeamten, welche den Verwendungsaufstieg bzw. Aufstieg von berufserfahrenen Beamten gemäß § 20 PolLVO LSA (a. F.) bzw. gemäß § 19 PolLVO LSA erfolgreich abgeschlossen haben, erreichten zum Stichtag 1. Januar 2017 nachfolgende statusrechtliche Ämter: Jahr des erfolgreichen Bestehens der Aufstiegsausbildung PK/KK (BesGr. A 9 BesO) POK/KOK (BesGr. A 10 BesO) PHK/KHK (BesGr. A 11 BesO) Anzahl PVB gesamt davon im Ruhestand befindliche PVB 2006 8 11 0 19 0 2007 8 13 3 24 2 2008 21 16 2 39 0 2009 42 18 1 61 3 2010 43 16 0 59 0 2012 20 1 0 21 0 Die Polizeivollzugsbeamten, welche den beamtenrechtlichen Aufstieg gemäß § 19 PolLVO LSA (a. F.) bzw. ab 2012 gemäß § 18 PolL VO LSA erfolgreich abgeschlossen haben, erreichten zum Stichtag 1. Januar 2017 nachfolgende statusrechtliche Ämter: Jahr des erfolgreichen Bestehens der Aufstiegsaus - bildung PK/KK (BesGr. A 9 BesO) POK/KOK (BesGr. A 10 BesO) PHK/KHK (BesGr. A 11 BesO) PHK/KHK (BesGr. A 12 BesO) Anzahl PVB gesamt 2006 9 10 2 0 21 2007 12 18 0 1 31 2008 9 13 1 0 23 2009 13 6 0 0 19 2010 12 6 0 0 18 2011 17 2 0 0 19 2012 19 2 0 0 21 2013 1 0 0 0 1* 2014 20 0 0 0 20 2015 1 0 0 0 1* * Nachprüfung Von diesen Beamten befindet sich zum Stichtag 1. Januar 2017 keiner im Ruhestand . 3. Ab wann sollen nach Planung oder Vorstellung der Landesregierung die nächsten Aufstiegsausbildungen entsprechend der §§ 18 und 19 PolLVO LSA durchgeführt werden? Wie viele Ausbildungsplätze sollen voraussichtlich angeboten werden, respektive ausgeschrieben werden? Die Zulassungen zum Aufstieg in die Laufbahn des Polizeivollzugsdienstes der Laufbahngruppe 2 gemäß §§ 18 und 19 PolLVO LSA sind insbesondere unter Berücksichtigung der erhöhten Einstellungen von Polizeimeister- bzw. Polizei- 4 kommissaranwärter/-innen sowie der vorhandenen Planstellen der nachfolgenden Haushaltsjahre frühestens zum 1. März 2018 vorgesehen. Aufgrund des noch nicht beschlossenen Haushaltsgesetzes 2017/2018 kann die Anzahl der angebotenen Aufstiegsplätze derzeit nicht beziffert werden.