Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1007 13.02.2017 (Ausgegeben am 14.02.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Lydia Funke (AfD) Ausgaben des Ministeriums für Bildung im Entwurf des Haushaltsplanes 2017 und 2018 - Sonstige Zuschüsse an Schulträger zur Ferienbetreuung Kleine Anfrage - KA 7/559 Vorbemerkung des Fragestellenden: Ausweislich des Einzelplanes 07 des Haushaltsplanentwurfes für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 sind unter dem Titel 685 70 (FZ: 129) „Sonstige Zuschüsse an Schulträger zur Ferienbetreuung“ Fördergelder für außerunterrichtliche Ferienangebote und schulergänzende Angebote für geistig Behinderte an Förderschulen veranschlagt . Die Zuschüsse werden jedoch für die Haushaltspläne 2017 und 2018 von 195.000 EUR (Ansatz 2016) auf jeweils 10.000 EUR für die beiden Folgejahre gekürzt . Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Bildung Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Warum werden die Fördergelder für außerunterrichtliche Ferienangebote und schulergänzende Angebote für geistig Behinderte an Förderschulen von 195.000 EUR auf 10.000 EUR, also um 94,87 % gekürzt? Unter Beachtung des jeweiligen Mittelabflusses der Vorjahre erfolgte eine Anpassung im Rahmen der Erstellung des Haushaltsplanentwurfes. 2 Frage 2: Welche Aufgaben und Ziele sollten mit diesen Geldern konkret erfüllt werden? Bitte nennen Sie Beispiele, für welche schulergänzenden Angebote bzw. außerunterrichtlichen Ferienangebote die Fördermittel angedacht sind bzw. waren. Die Aufgaben, Ziele und inhaltlichen Aspekte sind im RdErl. des MK vom 31. August 2012 Außerunterrichtliche Ferienangebote und schulergänzende Förderangebote für Schülerinnen und Schüler an Förderschulen für Geistigbehinderte des Landes Sachsen -Anhalt (SVBl. LSA S. 202) dargestellt. Frage 3: Im Ansatz 2015 wird ersichtlich, dass von den eingestellten Mitteln lediglich 1.912 EUR abgerufen wurden. Wie ist das zu erklären? Ursächlich ist die Anzahl der unterbreiteten Angebote von freien Trägern, Vereinen oder geeigneten natürlichen Personen hinsichtlich eines außerunterrichtlichen Ferienangebotes oder eines ergänzenden Förderangebotes an Schulbesuchstagen. Frage 4: Stehen den Schulträgern für Förderschulen weitere Zuschüsse oder Fördermittel zur Verfügung? Bitte aufschlüsseln nach Mittelherkunft (Land, Bund, EU), Titelnummern (+ Seitenzahl) des Haushaltsplanentwurfs 2017 und 2018 und Mittelverwendung. Der Entwurf des Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 (Haushaltsgesetz 2017/2018 - HG 2017/2018 -) befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren. Es wird auf die Beratungen in dem Ausschuss für Bildung und Kultur und im Ausschuss für Finanzen zum Haushaltsgesetz 2017/2018 verwiesen. Frage 5: Wie erfahren die Schulträger von abrufbereiten Fördergeldern bzw. welche Medien werden hier zur Bekanntmachung genutzt? Den Schulträgern stehen die üblichen Informationswege offen. Frage 6: Welche Antragsmöglichkeiten bietet das Bildungsministerium zur Antragstellung für Fördermittel aus Frage 4, insbesondere für Zuschüsse aus Frage 1 an? Die Antragsmöglichkeiten insbesondere für Zuschüsse aus Frage 1 ergeben sich aus dem RdErl. des MK vom 31. August 2012 Außerunterrichtliche Ferienangebote und schulergänzende Förderangebote für Schülerinnen und Schüler an Förderschulen für Geistigbehinderte des Landes Sachsen-Anhalt (SVBl. LSA S. 202).