Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1010 16.02.2017 (Ausgegeben am 16.02.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Eva von Angern (DIE LINKE) Paritätische Gremienbesetzung durch Landesbedienstete Kleine Anfrage - KA 7/430 Vorbemerkung des Fragestellenden: Die Landesregierung hat es sich in ihrem Koalitionsvertrag zum Ziel gesetzt, bei einer Neubesetzung der Gremien durch Landesbedienstete das Prinzip der Parität konsequent umzusetzen: „Wir streben bis zum Ende dieser Legislaturperiode einen Frauenanteil von 50 Prozent in den Leitungsfunktionen der öffentlichen Verwaltung (inklusive Schulen) und an allen Hochschulen an. In allen Gremien und Unternehmen , an denen das Land beteiligt ist, werden wir die Parität bis Ende 2017 umsetzen. Zudem wollen wir schrittweise das anonymisierte Bewerbungsverfahren für den öffentlichen Dienst einführen.“ (Seite 35). Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Justiz und Gleichstellung 1. Durch welche konkreten Maßnahmen gedenkt die Landesregierung, das gesetzte Ziel zu erreichen? Bei der Besetzung der Mandate, die nicht funktionsbezogen sind, werden vorrangig fachlich geeignete Frauen angesprochen, um diese für die Mandatswahrnehmung zu gewinnen. Des Weiteren sind die jeweils zuständigen Ministerien gebeten, bei funktionsgebundenen Mandaten in Aufsichtsgremien zu prüfen, ob durch eine Änderung der den Aufsichtsgremien zugrunde liegenden Gesellschaftsverträge oder Satzungen die Funktionsgebundenheit aufgegeben werden kann. 2 2. Welchen Zeitplan hat sie für diese Aufgabe erstellt? Bis Ende 2017 soll der Anteil weiblicher Mandatsträger deutlich erhöht werden. 3. Welche Gremien sind in der nächsten Zeit neu zu besetzen? Bis Ende 2017 sind Gremien bzw. Mandate bei folgenden Gesellschaften bzw. Körperschaften zu besetzen: a) Moses Mendelssohn Gesellschaft Dessau; b) Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt GmbH; c) SALUS gGmbH Betreibergesellschaft für sozialorientierte Einrichtungen des Landes Sachsen-Anhalt; d) Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH; e) Investitions- und Marketinggesellschaft Sachsen-Anhalt mbH; f) Landesgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH; g) Stiftung „Gedenkstätten Sachsen-Anhalt“. 4. Durch welche konkreten Maßnahmen soll hier die vorgesehene paritätische Besetzung realisiert werden? Siehe Antwort zu Frage 1. 5. Ob und in welcher Form wird das anonymisierte Bewerbungsverfahren in diesem Prozess bereits berücksichtigt? Das anonymisierte Bewerbungsverfahren wird bei der Gremienbesetzung nicht berücksichtigt.