Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1017 20.02.2017 (Ausgegeben am 20.02.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Ulrich Siegmund (AfD) Finanzierung Herzinfarktregister Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 7/544 Vorbemerkung des Fragestellenden: Wie die Mitteldeutsche Zeitung berichtet, hat die Landesregierung keine Mittel zur Finanzierung des Regionalen Herzinfarktregisters Sachsen-Anhalt in den Doppelhaushalt 2017/2018 eingestellt (mz-web, 9. Dezember 2016). Angesichts des im Bundesvergleich nach wie vor überdurchschnittlichen Sterberisikos bei Herzinfarktfällen in Sachsen-Anhalt besteht gleichwohl Handlungsbedarf. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration Frage 1 Aufgrund welcher Erwägungen wurde im Doppelhaushalt 2017/2018 darauf verzichtet, Mittel zur Finanzierung des Projekts „Regionales Herzinfarktregister Sachsen-Anhalt“ einzustellen? Das Projekt „Regionales Herzinfarktregister Sachsen-Anhalt“ (RHESA) wurde seit 2013 als Anlauffinanzierung durch das Land Sachsen-Anhalt (anfangs das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung, dann das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration), die AOK Sachsen-Anhalt, die ikk gesund plus, den Verband der Ersatzkassen e. V. und die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau finanziell unterstützt. Auch die Deutsche Herzstiftung und das Bundesministerium für Gesundheit beteiligten sich finanziell. Der Herzstiftung, den Kassenverbänden und Krankenkassen ist eine Förderung ab dem Jahr 2017 nicht mehr möglich, da diese Institutionen eine finanzielle Unterstützung nur im Wege der Anschubfinanzierung leisten können. Vom Bundesministerium 2 für Gesundheit werden für 2017 Mittel in Höhe von 35.000 € zur Verfügung gestellt; für 2018 gibt es keine Zusage. Die Erwartung einer Zusage des Innovationsfonds beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zur Finanzierung des RHESA, der hohe Anteil an Pflichtaufgaben im Bereich des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration und die Notwendigkeit der Einhaltung von Eckwerten im Rahmen der Planung der Haushaltsmittel haben dazu geführt, dass im Wege der Priorisierung zunächst auf eine Anmeldung der Haushaltsmittel zur Finanzierung des RHESA verzichtet wurde. Da der Innovationsfonds die Finanzierung des RHESA Ende 2016 ablehnte, erfolgte eine neue Planung. Entsprechend dem Antrag der Koalitionsfraktionen im Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration des Landtages am 18. Januar 2017, welcher auch in der Sitzung des Finanzausschusses am 25. Januar 2017 bestätigt wurde, ist beabsichtigt, aus dem Einzelplan 05 des Landeshaushalts für das Jahr 2017 Mittel in Höhe von 172.000 € (zzgl. 35.000 € Bundesministerium für Gesundheit, s. o., = 207.000 €) und für die Jahre 2018/2019 jeweils Mittel in Höhe von 207.000 € zur Verfügung zu stellen. Eine endgültige Entscheidung des Landtages bleibt abzuwarten. Frage 2 Wie hoch ist der Stand der Ausstattung öffentlicher Gebäude im Land mit Defibrillatoren ? Gesetzliche Grundlagen hinsichtlich einer verpflichtenden Einführung und Anwendung von Automatisierten Externen Defibrillatoren (AED) durch Nichtärzte in Verwaltungsbehörden , Unternehmen und sonstigen Institutionen existieren bisher nicht. Die Einführung beruht ausschließlich auf Freiwilligkeit. Angesichts dieser Freiwilligkeit, der nicht bestehenden Auskunftspflicht (auch nicht der kommunalen Gebietskörperschaften) sowie der Vielzahl öffentlicher Gebäude ist deren Ausstattung im Land Sachsen-Anhalt mit Defibrillatoren nicht bekannt. Angaben zu den obersten Landesbehörden (Ministerien) sind der folgenden Tabelle zu entnehmen: Behörde Anzahl Standort/Dienstort Staatskanzlei und Ministerium für Kultur 4 2 Magdeburg, Hegelstr. 40 - 42 1 Vertretung des Landes beim Bund, Berlin 1 Vertretung des Landes in Brüssel Ministerium für Inneres und Sport 2 1 Magdeburg, Halberstädter Str. 2 1 Magdeburg, Nachtweide Ministerium der Finanzen 2 1 Magdeburg, Editharing 40 1 Magdeburg, Olvenstedter Str. 4 - 5 Ministerium für Justiz und Gleichstellung 2 Magdeburg, Domplatz 2 - 4 Ministerium für Wirtschaft , Wissenschaft und Digitalisierung 1* Magdeburg, Hasselbachstr. 4 3 Behörde Anzahl Standort/Dienstort Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie 2 Magdeburg, Leipziger Str. 58 Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration 2 Magdeburg, Turmschanzenstr. 25 Ministerium für Bildung 2 Magdeburg, Turmschanzenstr. 32 Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr 1 Magdeburg, Turmschanzenstr. 30 * Die Beschaffung eines zweiten Defibrillators für das Dienstgebäude in Magdeburg, Am Alten Theater 2, ist für dieses Jahr geplant. Frage 3 Welche Maßnahmen zur Verringerung der Sterbefälle aufgrund von Herzinfarkten hat die Landesregierung eingeleitet? An der Fortsetzung der Arbeit und der Etablierung eines regionalen bevölkerungsbezogenen Herzinfarktregisters besteht weiterhin ein hohes Landesinteresse, da die Ergebnisse des RHESA die Basis für die Identifizierung von Problemstellen und die Ergreifung von Maßnahmen zur Reduktion der Herzinfarktmortalität im Land sind. Darüber hinaus soll das RHESA die eingeleiteten Maßnahmen begleiten und eine Evaluierung zur Wirksamkeit der Maßnahmen durchführen. Die bereits erfassten und ausgewerteten Daten geben wichtige Anhaltspunkte, um erste Schritte einzuleiten, reichen jedoch noch nicht aus, um gezielte Maßnahmen zur Senkung zu ergreifen. Die Ergebnisse der Arbeit des Herzinfarktregisters sollen zukünftig - ausgehend von der besonderen Risikostruktur für Herzinfarkte in Sachsen-Anhalt - die Entwicklung einer bedarfsgerechten und zielgruppenspezifischen Prävention und Gesundheitsförderung ermöglichen. Daneben soll unter Berücksichtigung der besonderen soziodemografischen Situation in vielen Regionen Sachsen-Anhalts die Gestaltung einer sektorenübergreifenden, bedarfsgerechten Versorgung von Herzinfarktpatienten unterstützt werden. Dazu gehört zudem, Informationen zur Optimierung von Versorgungsstrukturen , -prozessen und -ergebnissen für die zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung verpflichteten Körperschaften in Sachsen-Anhalt und für die Kostenträger der medizinischen Versorgung zu formulieren. So fand zum Beispiel am 25. Januar 2017 eine erste Besprechung unter Federführung des Ministeriums für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt mit dem Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration, den Trägern des Rettungsdienstes in der Modellregion, den Kostenträgern und den Leistungserbringern einschließlich der Kassenärztlichen Vereinigung, der Ärztekammer, der Krankenhausgesellschaft und des Herzinfarktnetzwerks Sachsen-Anhalt Ost statt. Als Ergebnis ist die zeitnahe Bildung der folgenden 3 Arbeitsgruppen (AG), die sich an der Rettungskette orientieren, beschlossen worden: 4 AG Information der Bevölkerung Ziel ist die Aufklärung und Information der Bevölkerung über die Symptome eines Herzinfarktes und die notwendige Handlungsoption, den Notarzt über 112 zu rufen . Hier soll eine entsprechende Kampagne im Land konzipiert und umgesetzt werden. AG Leitstelle Ziel ist es, die Leitstellen künftig besser in die Lage zu versetzen, das für die entsprechende Diagnose „geeignete“ Krankenhaus auszuwählen und diese Information den Einsatzfahrzeugen zur Verfügung zu stellen. Weiterhin soll die Qualität der Rettungsleitstellen verbessert und ein einheitlicher Reanimationsleitfaden erarbeitet werden. AG Rettungsmittel Es ist u. a. in Diskussion, Standardarbeitsanweisungen - sog. Standard Operating Procedures (SOP) - für Notärzte zu erstellen. Es gilt, die telemedizinische Ausstattung der Rettungswagen und der aufnehmenden Krankenhäuser zu verbessern. In nächsten Schritten erfolgen die Bestandsaufnahme und die Festlegung des notwendigen Maßnahmeplans zur Verbesserung der Sterblichkeitsrate in Sachsen-Anhalt . Neben diesen Maßnahmen in Bezug auf die Information der Bevölkerung und die Versorgung von Krankheitsfällen im Bereich der Herz-Kreislauf-Erkrankungen werden im Rahmen der Umsetzung der Gesundheitsziele in Sachsen-Anhalt insbesondere präventive Maßnahmen befördert. Im Rahmen der Gesundheitsberichterstattung wurden bei erhöhten Erkrankungs- und Sterbefällen unter anderem im Bereich der Herz-Kreislauf-Erkrankungen Belege für ungesunde Lebensführung und eine Häufung von Risikofaktoren bei der Bevölkerung von Sachsen-Anhalt aufgezeigt. So waren deutliche Hinweise festzustellen, dass ungesunde Lebensweisen und gesundheitliche Risikofaktoren, wie z. B. Rauchen, Adipositas, Alkoholmissbrauch und Diabetes mellitus Typ 2 in Sachsen-Anhalt insgesamt weiter verbreitet sind als im Bundesdurchschnitt . Aus diesem Grund ist eine Weiterführung des seit 1998 laufenden Gesundheitszieleprozesses erforderlich und vorgesehen. Dies betrifft insbesondere die drei (von insgesamt 5) folgenden Gesundheitsziele: Senkung des Anteils an Rauchern in der Bevölkerung und der alkoholbedingten Gesundheitsschäden/Sterbehäufigkeit auf Bundesdurchschnitt; Förderung eines gesunden Ernährungsverhaltens und gesunder Ernährungsangebote für die Bevölkerung; Entwicklung eines gesunden Bewegungsverhaltens und Verbesserung der Bewegungsangebote für die Bevölkerung.