Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1024 21.02.2017 (Ausgegeben am 21.02.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Prof. Dr. Angela Kolb-Janssen (SPD) Kunstbeirat des Landes Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 7/553 Vorbemerkung des Fragestellenden: Im Erlass des Kultusministeriums vom 27. Februar 2013 - 42.2-57108 heißt es „Beim Kultusministerium wird ein Kunstbeirat berufen. Er berät die Landesregierung in Angelegenheiten der bildenden und angewandten Kunst. Mit seinen Empfehlungen unterstützt der Kunstbeirat die Umsetzung der kulturpolitischen Leitlinien der Landesregierung sowie der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Kunst und Kultur vom 22. Dezember 2008 (MBl. LSA S. 878). Im Rahmen seiner Tätigkeit analysiert er aufgrund seiner Fachkompetenz die Entwicklung der bildenden und angewandten Kunst im Land und gibt Empfehlungen zur Ausprägung von Förderschwerpunkten . Er fördert und regt Initiativen zur Vernetzung und Präsentation des Kunstschaffens in Sachsen-Anhalt an.“ Ihm kommt damit eine entscheidende Aufgabe im Rahmen der Vergabe von Landesmitteln zu. Antwort der Landesregierung erstellt von der Staatskanzlei und Ministerium für Kultur 1. Wie setzt sich derzeitig der Kunstbeirat des Landes Sachsen-Anhalt zusammen ? Die personelle Zusammensetzung des Kunstbeirates des Landes Sachsen- Anhalt ist in Ziff. 3.1 des Erlasses des Kultusministeriums vom 27. Februar 2013 – 42.2-57108 geregelt. Der Kunstbeirat besteht damit aus insgesamt sieben Mitgliedern mit folgendem Bezug: einer Kunstwissenschaftlerin, einer Künstlerin mit besonderem Bezug zu Sachsen-Anhalt, einer Publizistin für zeitgenössische Kunst, 2 einem Kurator des Kunstmuseums Kloster Unser Lieben Frauen Magdeburg, einem Leiter eines Kunstvereins (Ascherslebener Kunstverein e. V.), zwei sachkundigen Mitgliedern für zeitgenössische Kunst. 2. Wann erfolgt die turnusmäßige Neubesetzung des Gremiums? Die Mitglieder des Kunstbeirates werden für die Dauer von drei Jahren berufen. Bei sechs Mitgliedern endet die Berufungszeit Ende Februar 2017. Die Neuberufungen sind gegenwärtig in Vorbereitung und sollen zum 01. März 2017 erfolgen. 3. Wann erfolgt die nächste Beiratssitzung, die Empfehlungen über Förderprojekte , Stipendien etc. abgibt? Die nächste Beiratssitzung ist für den 28. Februar 2017 vorgesehen. 4. Gibt es zur Auswahl der Vergabe von Fördermitteln geeigneter Projekte, Träger usw. Vorgaben (z. B. Geschäftsordnung, Statut, Vergaberegeln o. Ä.) Die Auswahl der Vergabe von Fördermitteln für geeignete Projekte erfolgt auf der Grundlage der Kulturförderrichtlinien des Landes Sachsen-Anhalt, Ausschreibung etc. sowie der künstlerisch-fachlichen Beurteilungen, Bewertungen und der Empfehlungen des Kunstbeirates.