Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1033 22.02.2017 Hinweise: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick den Acrobat Reader. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. Eine Einsichtnahme des vertraulichen Teils o. g. Antwort ist für Mitglieder des Landtages in der Landtagsverwaltung - Geheimschutzstelle - nach Terminabsprache möglich. (Ausgegeben am 22.02.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Dorothea Frederking (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Schweinehaltung im Landkreis Wittenberg Kleine Anfrage - KA 7/449 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie 1. Welche nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigungspflichtigen Anlagen zur Schweinehaltung werden derzeit im Landkreis Wittenberg betrieben? Welche Anlagen sind genehmigt, aber noch nicht in Betrieb gegangen? Welche Anlagen befinden sich derzeit im laufenden Genehmigungsverfahren und sind noch nicht beschieden? Es laufen derzeit keine Genehmigungsverfahren für Schweinehaltungsanlagen mit Standort im Landkreis Wittenberg. Für die in Betrieb befindlichen Schweinehaltungsanlagen sind Angaben zur Frage und den nachfolgenden Anstrichen den einzelnen Antworten und der beigefügten Anlage zu entnehmen. Bitte jeweils angeben und damit gleichzeitig die Angaben in den Antworten der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage mit der Drs. 6/2675 vom 19. Dezember 2013 aktualisieren und ggf. korrigieren: - Antragsteller/Investor/Betreiber der Anlage (ggf. auch erfolgte Betreiberwechsel angeben), - Standort, 2 - Antragsdatum und Genehmigungsdatum (soweit vorhanden) - bitte auch angeben, ob es sich um sogenannte „DDR-Altanlage“ (musste gemäß Einigungsvertrag und § 67a BImSchG bis spätestens sechs Monate nach dem 1. Juli 1990 angezeigt werden; damit wurde eine genehmigungsersetzende Wirkung erzielt und die Anlage konnte ohne weitere Genehmigung nach bundesdeutschem Recht weiterbetrieben werden; der Anzeige waren Unterlagen über Art, Umfang und Betriebsweise beizufügen ) handelt, - Produktionsrichtung und Anzahl der Tierplätze (Mastschweine, Sauen, Jungsauen, Ferkel, Eber), Es wird in der Schweinehaltung zwischen Schweinemastanlagen (SMA), Sauenzuchtanlagen (SZA) und Ferkelaufzuchtanlagen (FAZA) unterschieden. Die jeweilige genehmigungsbedürftige Anlage unterliegt gemäß der 4. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (4. BImSchV) abhängig von den genehmigten Tierplatzzahlen der Verfahrensart G oder V. - Haltungsform (z. B. Kastenstände, Abferkelboxen, Gruppenhaltung), - Stallbeschaffenheit (z. B. Einstreu, Stroh, Teilspaltenboden, Vollspaltenboden ), Die übliche Haltungsform bei Mastschweinen und Aufzuchtferkeln ist die Gruppenhaltung . Sauen werden in Kastenständen, Abferkelboxen und in Gruppen gehalten. Die Aufstallung erfolgt überwiegend auf Gülle. - Besatzdichte, Besatzdichten für die Schweinehaltung, das heißt der Mindestflächenbedarf pro Tierplatz, sind in der Tierschutznutztierhaltungsverordnung geregelt. Abweichungen von der zulässigen Besatzdichte sind in keiner Anlage festgestellt. - Zugang zu Freigelände (wenn ja, möglichst Angabe wie oft), Bei keiner im Landkreis Wittenberg betriebenen Schweinehaltungsanlage ist ein Zugang zum Freigelände bekannt. - ob eine Zertifizierung nach der EG-Öko-Verordnung vorliegt, - falls Erkenntnisse zur Erfüllung des Tierschutzlabels in der Eingangsstufe und in der Premiumstufe vorliegen, Es liegen hierzu keine Informationen vor. - ob eine Teilnahme an der Brancheninitiative Tierwohl erfolgt. Angaben über die Teilnahme an der Brancheninitiative Tierwohl liegen nicht vor. Informationen können direkt bei der Initiative Tierwohl, Gesellschaft zur Förderung des Tierwohls in der Nutztierhaltung mbH, Schedestraße 1-3, 53113 Bonn eingeholt werden. 3 2. In welchen Schweinehaltungsanlagen wurden bei Kontrollen im Landkreis Wittenberg seit dem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Magdeburg (OVG) vom 24. November 2015 zur Frage der Beschaffenheit und Breite von Kastenständen in der Sauenhaltung zu enge bzw. unzureichende Kastenstände festgestellt und beanstandet? Mit welchen Auflagen und mit welchen in anschließenden Nachkontrollen festgestellten Ergebnissen wurden die Vorgaben gemäß OVG-Urteil jeweils erfüllt? Wie setzt der Landkreis Wittenberg im Allgemeinen und ggf. mit welchen Fristen die Vorgaben des OVG-Urteils um? Im Landkreis Wittenberg erfolgten im Jahr 2016 in sechs Sauenzuchtbetrieben amtliche Kontrollen zur Beschaffenheit von Kastenständen. In einem Betrieb waren zum Zeitpunkt der Kontrolle keine Kastenstände belegt. In fünf Betrieben wurde geprüft, ob die Beschaffenheit der Kastenstände den Regelungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) in Verbindung mit dem Urteil des OVG LSA entspricht. In allen fünf Betrieben entsprach die Beschaffenheit der Kastenstände nicht diesen Anforderungen. Zur Durchsetzung dieser Anforderungen wurden durch den Landkreis Wittenberg tierschutzrechtliche Verfügungen erlassen. Vor Erlass der Verfügungen erfolgten Anhörungen nach § 28 (1) des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG). Der Landkreis ordnete an, Jungsauen und Sauen im Zeitraum vom Decken bis maximal vier Wochen danach nur in Kastenständen zu halten, die so beschaffen sind, dass die Schweine sich nicht verletzen können und, dass jedes Schwein ungehindert aufstehen, sich hinlegen sowie den Kopf und in Seitenlage die Gliedmaßen ausstrecken kann. Eine Frist für die Umstellung wird nicht gewährt. Für den Fall der Nichteinhaltung der Anordnung werden Zwangsmittel angedroht. Für den Vollzug dieser Zwangsmittel wird eine den Umständen angemessene Frist gesetzt. Gegen zwei Verfügungen wurde Widerspruch eingelegt . Die Widersprüche wurden vom Landkreis Wittenberg an das Landesverwaltungsamt abgegeben. Nähere Informationen zu den Betrieben und den amtlichen Maßnahmen unterliegen dem Schutz berechtigter privater Geheimhaltungsinteressen. Der Präsidentin des Landtages ist empfohlen worden, die entsprechende Tabelle unter Beachtung von Schutzmaßnahmen nach der Geheimschutzordnung des Landestages zur Verfügung zu stellen. 3. Wie hat sich die Zahl der Beschäftigten in den im Landkreis Wittenberg ansässigen Schweinehaltungsanlagen seit dem Jahr 2010 jährlich entwickelt ? Bitte anlagenbezogen aufschlüsseln und falls möglich, unterteilt in Vollzeit, Teilzeit, geringfügig Beschäftigte angeben. Im Rahmen der behördlichen Überwachung werden jährliche Daten über Beschäftigtenzahlen und -art nicht erfasst. Angaben zu Beschäftigten sind, soweit bekannt und unverbindlich, aus der Anlage ersichtlich. Anlage 1 Antwort zu KA 7/449 - Schweinehaltung im Landkreis Wittenberg Lfd. Nr. Betreiber [vormaliger Betreiber bei Wechsel] Standort Art der Anlage* Tierplätze S – Sauen JS – Jungsauen F – Absatzferkel MS – Mastschwein E – Eber -in Betrieb -genehmigt (n.n. i. B.) -beantragt DDR- Altanlage JA/Nein Anzeige /Datum Genehmigung G §4/§16 Antrag A §4/§16 Datum Haltungsform u. Stallbeschaffenheit soweit zutreffend: z.B. Kastenstände, Abferkelboxen, Gruppenhaltung / Gülle, Einstreu, Teilspaltenboden, Vollspaltenboden, … Zahl der Beschäftigten Frage 1 – 1. Anstrich Frage 1 – 2. Anstrich Frage 1 – 4. Anstrich Frage 1 – 3. Anstrich Frage 1 – 5. und 6. Anstrich Frage 3 *SZA-Sauenzuchtanlage, SMA-Schweinemastanlage, FAZA-Ferkelaufzuchtanlage (G / V – Verfahrensart) 1 1 Agrarproduktion Olgisleben GmbH [ W&P Agro-Handels GmbH] Annaburg OT Axien SMA (G) MS: 3.500 seit Mai 2016 außer Betrieb JA §67(2)/ 17.03.1993 G §15/ 20.06.1997 Gülle 2 Agrargesellschaft Düben mbH & Co. KG [Agro Buko GmbH] Coswig OT Buko - - außer Betrieb JA §67(2)/ 28.08.1991 3 Flämingland Agrar e.G. Boßdorf Lutherstadt WB OT Kerzendorf SMA (G) MS: 2.764 stillgelegt JA §67a/ 15.04.1993 G §15/ 06.05.1996 4 Schweinehaltung Düben GmbH & Co. KG Coswig OT Düben SZA (G) S: 2.492 JS: 1.024 F: 10.560 MS: 2.304 in Betrieb JA § 67a/ 28.08.1991 G §16/ 07.12.2009 Gülle 5 Seydaer Landwirtschafts GmbH Elster Zahna-Elster OS Elster OT Elster SZA (G) S: 910 In Betrieb JA §67a/ 08.02.1991 §67(2)/ 27.11.1993 G §16/ 24.03.1997 Gülle Sauenhaltung in der Gruppe (Wartestall), keine Kastenstände 6 Agrargenossenschaft Kropstädt e.G. Lutherstadt WB OT Abtsdorf- Euper SMA (G) MS: 9.216 In Betrieb JA §67a/ 18.08.1992 G §16/ 09.10.1996 Gülle 7 Schweinemast Gerbisbach GmbH & Co. KG Jessen OT Gerbisbach SMA (G) MS: 20.160 F: 7.962 in Betrieb NEIN G § 4/10.08.2009 Gülle 6 8 Landgut Heideland e.G. Groß Naundorf [Agrargenossenschaft Holdorf e.G] Jessen OT Großkorga SMA (G) MS: 4.376 F: 2.350 In Betrieb JA §67a/ 29.05.1992 G §16/ 05.12.2002 9 Agrargenossenschaft Cobbelsdorf e.G. Coswig OT Köselitz SZA (G) S: 1.020 In Betrieb JA §67a/ 28.06.1991 G §16/ 06.11.2009 Gülle 10 Landgut Heideland e.G. Groß Naundorf Jessen OT Klossa SZA S: 540 E: 4 F: 543 In Betrieb JA §67a/ 20.05.1992 Gülle, z.T Stroh (Gruppenhaltung Sauen) 11 Agrargenossenschaft Kropstädt e.G. Lutherstadt WB OT Kropstädt SZA (G) S: 460 F: 1.430 MS: 1.000 In Betrieb JA §67a/ 29.03.1993 Gülle 12 Agrargenossenschaft Mühlanger e.G. Zahna-Elster OS Dietrichsdorf OT Külso SMA (G) MS: 1.825 In Betrieb JA §67(2)/ 09.08.1991 G §16/ 26.02.1998 Gülle 13 Asmussen Agro GmbH Linda Jessen OT Linda SZA (G) S: 558 F: 1715 MS: 930 In Betrieb JA §67(2)/ 26.09.1991 G §15/ 31.07.1992 Gülle Anlage 1 Antwort zu KA 7/449 - Schweinehaltung im Landkreis Wittenberg Lfd. Nr. Betreiber [vormaliger Betreiber bei Wechsel] Standort Art der Anlage* Tierplätze S – Sauen JS – Jungsauen F – Absatzferkel MS – Mastschwein E – Eber -in Betrieb -genehmigt (n.n. i. B.) -beantragt DDR- Altanlage JA/Nein Anzeige /Datum Genehmigung G §4/§16 Antrag A §4/§16 Datum Haltungsform u. Stallbeschaffenheit soweit zutreffend: z.B. Kastenstände, Abferkelboxen, Gruppenhaltung / Gülle, Einstreu, Teilspaltenboden, Vollspaltenboden, … Zahl der Beschäftigten Frage 1 – 1. Anstrich Frage 1 – 2. Anstrich Frage 1 – 4. Anstrich Frage 1 – 3. Anstrich Frage 1 – 5. und 6. Anstrich Frage 3 *SZA-Sauenzuchtanlage, SMA-Schweinemastanlage, FAZA-Ferkelaufzuchtanlage (G / V – Verfahrensart) 2 14 Seydaer Landwirtschafts GmbH Mellnitz Jessen OT Mellnitz SMA (G) MS: 5.250 In Betrieb JA §67a/ 03.12.1993 G §16/ 07.12.2012 Gülle 3 15 Agrargenossenschaft Pretzsch e.G. B. Schmiedeberg OS Pretzsch OT Merschwitz SMA (G) MS: 2.500 In Betrieb JA §67(2)/ 30.07.1991 G §16/ 23.11.2000 Gülle 16 Glücksburg Agrar e.G. Dixförda, Mügeln [Asmussen Agro GmbH Mügeln] Jessen OT Mügeln SMA (G) MS: 2.740 stillgelegt JA §67(2)/ 26.09.1991 G §15/ 11.10.1995 17 Agrargenossenschaft eG Rackith Kemberg OT Rackith SZA (G) S: 910 F: 3.300 MS: 250 In Betrieb JA §67/ 24.03.1993 G §16/ 19.09.2008 Gülle 6 18 Agrofarm Flämingrand GmbH Zahna Zahna-Elster OS Zahna OT Rahnsdorf SMA (G) MS: 2.550 stillgelegt JA §67a/ 24.01.1991 19 Herr Dr. Markus Bösch Muldestausee [Landwirtschaftsbetrieb e.G. Selbitz] Kemberg OT Rotta SZA (V) S: 546 JS: 82 F: 2.625 In Betrieb JA §67a/ 21.11.2001 G §16/ 20.02.2008 4 20 Seydaer Landwirtschafts GmbH Seyda Jessen OT Seyda SZA (G) S: 500 JS: 640 M: 640 In Betrieb JA §67(2)/ 24.11.1993 G § 15/ 11.12.1995 Gülle 21 Flämingland Agrar e.G. Boßdorf Lutherstadt WB OT Boßdorf SZA (V) S: 510 JS: 180 F: 235 E: 8 Seit 2016 außer Betrieb §67(2)/ Einflächen- und Mehrflächenbuchten Besamungs-u. Wartestall, 1 Abferkelstall, Jungsauen auf Gülle Abferkelbuchten, Zuchtläufer, Eber auf Stroh 3 22 Schweinehof Goltewitz GmbH Muldestausee /OT Schlaitz [Agrargenossenschaft Wörlitz e.G.] Oranienbaum- Wörlitz OT Oranienbaum- Goltewitz SZA (V) S: 336 MS: 960 In Betrieb JA §67(2)/ 11.6.1991 G §15/ 30.06.1994 G §16/ 29.09.1997 Einflächenbuchten einstreulos auf Gülle Abferkelbereich und Flätdeck – perforierte Kunststoffböden 2 23 Seydaer Landwirtschafts GmbH, Jessen/OT Seyda Jessen OT Ruhlsdorf FZA (V) F: 5.000 In Betrieb JA §67(2)/ 05.08.1994 G §16/ 16.05.2001 G §16/ 27.03.2002 Mehrflächenbuchten z.T. perforierte Kunststoffböden, Liegeböden auf Gülle 2 24 Agrar GmbH Mochau-Schmilkendorf, Lutherstadt Wittenberg Lutherstadt WB OT Schmilkendorf SMA (V) MS: 1.616 stillgelegt 1 25 Asmussen Agro GmbH Jessen/OT Linda Jessen OT Steinsdorf SMA (V) MS: 1.950 In Betrieb §67(2)/ 21.01.2003 nein Einflächenbuchten einstreulos auf Gülle 0,5 26 Agrargenossenschaft e.G. Rackith Kemberg B. Schmiedeberg OT Trebitz SMA (V) JS: 1.464 In Betrieb §67(2)/ 12.09.2001 G §16/ 26.03.1996 Einflächenbuchten einstreulos auf Gülle 1