Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1059 27.02.2017 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick den Acrobat Reader. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 27.02.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Kerstin Eisenreich (DIE LINKE) Erhobene Gebühren für abflusslose Kläranlagen Kleine Anfrage - KA 7/555 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Für die von der Anfragestellerin verwendete Bezeichnung „abflusslose Kläranlagen“ ist festzustellen, dass es diese nicht gibt. Bei der Beantwortung der folgenden Fragen wird auf abflusslose Sammelgruben abgestellt. 1. Wie hoch war in den vergangenen fünf Jahren jeweils die Höhe der erhobenen Abwassergebühren für abflusslose Kläranlagen (absolut und pro Kubikmeter) in den einzelnen Landkreisen und Gemeinden? Es wird um eine nach Zweckverbänden aufgeschlüsselte Beantwortung in tabellarischer Form gebeten. Mit der anliegenden Tabelle „Abwassergebühren für abflusslose Sammelgruben “ wird im Einzelnen die Abwassergrundgebühr, die Abwassergebühr pro Kubikmeter und die absolute Gebühr für die Jahre 2012 bis 2016 aufgeschlüsselt nach dem jeweiligen Zweckverband dargestellt. 2. Wie bewertet die Landesregierung die Gebührenentwicklung in den Zweckverbänden und welche Schlussfolgerungen ergeben sich aus Sicht der Landesregierung? 2 Die Entwicklung einer Gebühr richtet sich grundsätzlich nach den entstehenden Kosten. Gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen -Anhalt soll das Gebührenaufkommen die Kosten der jeweiligen Einrichtung decken. Kostendeckende Gebühren für die Abfuhr von abflusslosen Sammelgruben liegen in der Regel deutlich höher als die Gebühr bei zentralem Anschluss. Abflusslose Sammelgruben eignen sich daher nur dann für die Abwasserbeseitigung , wenn ein zentraler Anschluss oder der Bau einer Kläranlage nicht möglich ist oder nur wenig Abwasser auf dem Grundstück anfällt.