Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1060 27.02.2017 (Ausgegeben am 27.02.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Kerstin Eisenreich (DIE LINKE) Abgeordnete Kristin Heiß (DIE LINKE) Einnahmen und Rechtsauseinandersetzungen in Folge § 18 Abs. 2 KAG-LSA Kleine Anfrage - KA 7/556 Vorbemerkung der Fragestellenden: Die Koalition von CDU und SPD verabschiedete im Dezember 2014 die Reform des Kommunalabgabengesetzes (KAG-LSA). Darin verankert wurde in § 18 Abs. 2 eine Übergangsvorschrift, die die ebenfalls festgelegte Verjährungsregelung bis zum 31. Dezember 2015 außer Kraft setzte. Den daraufhin erlassenen Beitragsbescheiden der kommunalen Zweckverbände begegneten viele Menschen mit Verunsicherung . Dem Gefühl unzulässig bedrängt und ungerecht behandelt zu werden, folgten zahlreiche rechtliche Auseinandersetzungen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport 1. In welcher Höhe erzielte jeweils welcher Zweckverband seit dem 1. Januar 2015 im Zusammenhang mit § 18 Abs. 2 KAG-LSA welche finanziellen Einnahmen aus jeweils wie vielen Bescheiden? Die folgende Tabelle gibt Auskunft über die Anzahl der Beitragsbescheide für leitungsgebundene Einrichtungen, die nach Maßgabe des § 18 Abs. 2 KAG-LSA seit dem 1. Januar 2015 erlassen und bei denen die festgesetzten Forderungen bezahlt worden sind, sowie über die Höhe der daraus erzielten Beitragseinnahmen, aufgeschlüsselt nach dem jeweiligen Zweckverband. 2 Beim Trink- und Abwasserverband Börde und Abwasserzweckverband „Wipper- Schlenze“ stellt sich eine kurzfristige Ermittlung der abgeforderten Daten unter Berücksichtigung ihrer fortlaufenden Aufgabenerledigung als nicht vertretbarer Aufwand dar. Diese Feststellung bezieht sich auch auf die Beantwortung der nachfolgenden Fragen. Aufgabenträger Anzahl der Bescheide nach Maßgabe des § 18 Abs. 2 KAG-LSA Versendet Bezahlt Höhe erzielter Beitragseinnahmen vom 01.01.2015 - 31.12.2016 in Euro Anhalt-Bitterfeld AV Köthen 2.078 2.000 2.177.048,60 Börde WWAZ 7.107 1.950 487.500,00 Burgenlandkreis AZV Unstrut-Finne 238 209 846.612,18 AZV Naumburg 115 85 289.000,00 Abwasserbeseitigung Weißenfels - AöR 11.497 10.615 10.856.625,87 Abwasserbeseitigung Zeitz Eigenbetrieb 6.355 5.060 5.524.140,05 AZV Weiße Elster - Hasselbach/Thierbach 315 288 49.940,83 ZWA Bad Dürrenberg 4.100 395 901.161,00 Mansfeld-Südharz AVZ „Eisleben-Süßer See“ 5.010 4.396 6.032.969,90 Wasserverband „Südharz“ 1.330 1.045 6.210.624,00 Harz WAV Holtemme-Bode 4.861 k. A. 920.872,00 ZV Ostharz 7.500 5.500 3.300.000,00 Saalekreis AZV Merseburg 4.220 4.085 7.146.100,00 WAZV Saalkreis 363 363 246.299,12 ZWAG Braunsbedra 1 1 728,64 Salzlandkreis WAZV Bode-Wipper 829 778 2.774.612,76 AZV Saalemündung 2.015 k. A. 833.408,00 WZV Saale-Fuhne-Ziethe 66 59 77.136,37 Stadt Schönebeck (Elbe) 1.308 1.088 453.219,94 Wittenberg ZWAG Gräfenhainichen 1.122 1.115 432.261,02 3 2. Wie viele Mahnbescheide wurden seit dem 1. Januar 2015 im Zusammenhang mit § 18 Abs. 2 KAG-LSA durch jeweils welchen Zweckverband und zu jeweils welchen Zeitpunkten im Einzelnen versendet? Im Jahr 2015 wurden von den Zweckverbänden insgesamt 1 734 und im Jahr 2016 5 025 Mahnbescheide erlassen. Mit der nachfolgenden Tabelle wird im Einzelnen die Anzahl der Mahnbescheide aufgezeigt, die die Zweckverbände in den Jahren 2015 und 2016 erlassen haben. Aufgabenträger Anzahl der Mahnbescheide 2015 2016 Anhalt-Bitterfeld AZV Westliche Mulde 42 20 AV Köthen 580 0 Burgenlandkreis AZV Unstrut-Finne 17 34 AZV Naumburg 19 19 Abwasserbeseitigung Weißenfels-AöR 500 0 Abwasserbeseitigung Zeitz Eigenbetrieb 0 1.843 Mansfeld-Südharz AZV „Eisleben-Süßer See“ 0 691 Wasserverband Südharz 0 164 Harz ZV Ostharz 0 2.000 Saalekreis AZV Merseburg 328 207 Salzlandkreis AZV Saalemündung 125 0 Wittenberg ZWAG Gräfenhainichen 123 47 In der Beantwortung der Frage 1 wurde der AZV Westliche Mulde nicht aufgeführt , da dessen Bescheiderstellung ausschließlich bis 31. Dezember 2014 erfolgte . Die Frage 1 erfasst jedoch nur den Zeitraum ab 1. Januar 2015. 3. Wie viele Vollstreckungen resultieren seit dem 1. Januar 2015 aus Mahnverfahren , die im Zusammenhang mit § 18 Abs. 2 KAG-LSA stehen? Welchen Zweckverbänden können diese Vollstreckungen zu jeweils welchem Zeitpunkt zugeordnet werden? Von den Aufgabenträgern wurden 472 Bescheide vollstreckt, die im Zusammenhang mit § 18 Abs. 2 KAG-LSA erlassen wurden. Davon wurden 195 Bescheide im Jahr 2015 und 277 Bescheide im Jahr 2016 vollstreckt. Mit der folgenden Tabelle wird die Anzahl der vollstreckten Bescheide im Einzelnen aufgeschlüsselt sowie dem jeweiligen Zweckverband und Zeitpunkt zugeordnet . 4 Aufgabenträger Anzahl der Vollstreckungen 2015 2016 Anhalt-Bitterfeld AZV Westliche Mulde 11 5 AV Köthen 65 0 Burgenlandkreis AZV Naumburg 0 11 Mansfeld-Südharz Wasserverband Südharz 0 69 Saalekreis AZV Merseburg 119 176 Salzlandkreis WAZV Bode-Wipper k. A. k. A. Wittenberg ZWAG Gräfenhainichen 0 16 4. In welchen Fällen kamen die im Juni 2016 gesetzlich geschaffenen Möglichkeiten der Stundung und des Vergleichs mit welchem Erfolg zur Anwendung ? Von der aufschiebenden Wirkung von Rechtsbehelfen gemäß § 13c KAG-LSA haben die Zweckverbände AV Köthen, AZV Naumburg, ZWA Bad Dürrenberg, AZV Merseburg und AZV Saalemündung Gebrauch gemacht. In der folgenden Tabelle wird herausgestellt, in wie vielen Fällen die jeweiligen Zweckverbände die Vollziehung ausgesetzt haben. Aufgabenträger Aussetzung der Vollziehung seit Juni 2016 Anhalt-Bitterfeld AV Köthen 270 Burgenlandkreis AZV Naumburg 42 ZWA Bad Dürrenberg 3.705 Harz WAV Holtemme-Bode 3.442 Saalekreis AZV Merseburg 3 Salzlandkreis AZV Saalemündung k. A. Der WAZV Bode-Wipper hat auf Grundlage von § 13a Abs. 1a KAG-LSA zwei Vergleiche geschlossen. Dabei beliefen sich die Forderungen aus den Heranziehungsbescheiden auf insgesamt 237.489,10 Euro und nach Abschluss des Vergleiches auf 194.276.50 Euro.