Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1062 27.02.2017 (Ausgegeben am 28.02.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Marcus Spiegelberg (AfD) Kostenloses WLAN auf Marktplätzen Kleine Anfrage - KA 7/560 Vorbemerkung des Fragestellenden: Die Landeregierung von Sachsen-Anhalt hat Mitte November 2016 den Fahrplan zur Erstellung einer „Digitalen Agenda“ beschlossen. Bis Ende 2018 solle Sachsen- Anhalt flächendeckend mit schnellem Internet versorgt werden. Aber gerade für einen Großteil der Bevölkerung, aber auch für den Tourismus ist ein funktionierendes WLAN nicht nur in den Zentren des Landes, sondern auch auf den ländlichen Gebieten , ein wichtiger Teil zur Steigerung der Attraktivität des Landes. Ein guter Ansatz ist hierbei unter anderem die Bereitstellung von kostenlosen WLAN auf Marktplätzen und anderen öffentlichen Plätzen beziehungsweise bei Sehenswürdigkeiten. Etwas, was in vielen Städten außerhalb Sachsen-Anhalts und Deutschlands (z. B. Polen) längst üblich ist. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung Vorbemerkung: Bei der Erarbeitung der „Digitalen Agenda“ für das Land Sachsen-Anhalt wird der Ausbau der Verfügbarkeit von frei zugänglichen WLANs ein wesentlicher Bestandteil sein. Grundsätzlich aber ist festzuhalten, dass die bis heute zögerlichen Aktivitäten sowohl von öffentlichen als auch von privaten oder gewerblichen Anbietern von öffentlichen und kostenlosen WLAN Hotspots zum großen Teil auf rechtliche Unsicherheiten hinsichtlich der sogenannten Störerhaftung zurückzuführen sind bzw. waren. Mit der 2. Änderung des Telemediengesetzes hat die Bundesregierung in Teilen mehr Rechtssicherheit geschaffen, indem klargestellt wird, dass auch Diensteanbieter , die Nutzern einen Internetzugang über ein drahtloses lokales Netzwerk zur Verfügung stellen, haftungsprivilegiert sind, jedoch nicht auf Unterlassungsansprüche 2 beispielsweise im Zuge von Urheberechtsverletzungen von Nutzern des WLAN- Netzes. Daher begrüßt die Landesregierung die Erarbeitung von Eckpunkten zur erneuten Änderung des Telemediengesetzes durch das Bundeswirtschaftsministerium auch im Zusammenhang mit einem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 15. September 2016. Frage 1: Auf wie vielen Marktplätzen, beziehungsweise in wie vielen Orten steht derzeit kostenlos WLAN für Bürger und Touristen zur Verfügung? Bitte nach Kreisen und Orten aufschlüsseln. Die Landesregierung führt keine Statistiken bezüglich der Verfügbarkeit von kostenlosen WLAN Hotspots. Die nachstehende Übersicht ist Ergebnis einer Abfrage beim TÜV Rheinland über den Breitbandatlas des Bundes, ergänzt um Meldungen einzelner Freifunk-Initiativen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die Daten weder vollständig sein müssen, da die Eintragung in den Breitbandatlas freiwillig ist, noch differenzieren die Daten nach kostenlosen und kostenpflichtigen WLAN-Angeboten. Landkreise/kreisfreie Städte Anzahl WLAN-StandorteDaten TÜV Rheinland Anzahl WLAN-Standorte Daten Freifunk-Initiativen Altmarkkreis Salzwedel 22 5 Anhalt-Bitterfeld 35 12 Börde 39 25 Burgenlandkreis 61 0 Dessau-Roßlau 23 0 Halle (Saale) 56 109 Harz 858 778 Jerichower Land 28 20 Magdeburg 239 145 Mansfeld-Südharz 69 1 Saalekreis 25 0 Salzlandkreis 59 1 Stendal 50 0 Wittenberg 35 0 Gesamt 1599 1096 Gemeinden Anzahl WLAN-StandorteDaten TÜV Rheinland Anzahl WLAN-Standorte Daten Freifunk-Initiativen Ahlsdorf 1 0 Aken (Elbe) 1 0 Allstedt 3 1 Arendsee (Altmark) 1 0 Arnstein 1 0 Aschersleben 22 1 3 Gemeinden Anzahl WLAN-StandorteDaten TÜV Rheinland Anzahl WLAN-Standorte Daten Freifunk-Initiativen Bad Dürrenberg 1 0 Bad Schmiedeberg 7 0 Ballenstedt 87 65 Barby 1 0 Barleben 4 0 Beetzendorf 2 0 Bernburg (Saale) 12 0 Bitterfeld-Wolfen 13 0 Blankenburg (Harz) 27 14 Bördeland 5 0 Braunsbedra 1 0 Burg 17 9 Calbe (Saale) 1 0 Coswig (Anhalt) 5 0 Dessau-Roßlau 23 0 Diesdorf 1 0 Egeln 1 0 Eilsleben 1 0 Eisleben 7 0 Elbe-Parey 1 0 Falkenstein/Harz 9 0 Freyburg (Unstrut) 4 0 Gardelegen 5 0 Genthin 2 1 Gerbstedt 2 0 Goldbeck 25 0 Gommern 2 0 Gräfenhainichen 1 0 Groß Quenstedt 1 0 Halberstadt 72 57 Haldensleben 11 1 Halle (Saale) 56 109 Harzgerode 3 0 Hettstedt 6 0 Hohe Börde 3 0 Huy 1 0 Ilsenburg (Harz) 1 0 Ingersleben 2 0 Jessen (Elster) 2 0 Kalbe (Milde) 4 2 Kelbra (Kyffhäuser) 1 0 Kemberg 1 0 4 Gemeinden Anzahl WLAN-StandorteDaten TÜV Rheinland Anzahl WLAN-Standorte Daten Freifunk-Initiativen Könnern 2 0 Köthen (Anhalt) 13 11 Landsberg 4 0 Leuna 5 0 Loitsche-Heinrichsberg 4 0 Lützen 2 0 Magdeburg 239 145 Merseburg 8 0 Möckern 2 0 Molauer Land 4 0 Möser 4 2 Mücheln (Geiseltal) 2 0 Muldestausee 1 0 Naumburg (Saale) 10 0 Niedere Börde 1 2 Nordharz 3 0 Oberharz am Brocken 4 0 Oebisfelde-Weferlingen 2 0 Oranienbaum-Wörlitz 2 0 Osterburg (Altmark) 3 0 Osterfeld 1 0 Osterwieck 1 0 Quedlinburg 415 450 * Rogätz 3 1 Rohrberg 1 0 Salzwedel 8 0 Sandersdorf-Brehna 1 0 Sangerhausen 44 26 Schkopau 2 0 Schönebeck (Elbe) 9 0 Seegebiet Mansfelder Land 1 0 Seeland 1 0 Staßfurt 5 0 Stendal 18 0 Stößen 2 0 Südharz 3 0 Sülzetal 1 0 Tangermünde 3 0 Teuchern 1 0 Teutschenthal 1 0 Thale 182 135 ** Wanzleben-Börde 2 2 5 Gemeinden Anzahl WLAN-StandorteDaten TÜV Rheinland Anzahl WLAN-Standorte Daten Freifunk-Initiativen Weißenfels 19 0 Werben (Elbe) 1 0 Wernigerode 52 31 Wettin-Löbejün 1 0 Wittenberg 15 0 Wolmirstedt 4 3 Zahna-Elster 2 0 Zeitz 18 0 Zerbst/Anhalt 5 0 Zielitz 1 2 Zörbig 1 1 Gesamt 1599 1071 *** * davon 10 Nähe Marktplatz und 60 in Bad Suderode und Gernrode ** davon 2 Nähe Marktplatz *** Differenz zu WLAN-Standorten in den Landkreisen/Kreisfreien Städten beruht auf nicht möglicher Zuordnung Frage 2: Falls kostenloses WLAN zur Verfügung steht, seit welchem Jahr und für welchen Zeitraum? Bitte nach Kreisen und Orten aufschlüsseln. Dazu sind keine Angaben möglich. Frage 3: In welchem finanziellen Maße unterstützt die Landesregierung die Errichtung von kostenlosem WLAN in Sachsen-Anhalt? Im Jahr 2016 hat die Landesregierung das Projekt: „Erstellung eines öffentlichen WLAN-Netzes für die Innenstadt Sangerhausen“ im Rahmen des Sachsen-Anhalt- Tages 2016 mit 47.032,74 € gefördert. Die Landesregierung hat zudem im Zuge einer Ausschreibung die Errichtung von kostenlosen und öffentlich zugänglichen WLANs anlässlich des Reformationsjubiläums in der Lutherstadt Wittenberg und an ausgewählten Orten im Landkreis Mansfeld -Südharz in Auftrag gegeben. Inhalt des Auftrages ist die Installation und die anschließend vollständig kostenfreie Nutzung des WLANs in den ersten drei Jahren nach Inbetriebnahme. Das WLAN-Netz soll ab 1. Mai 2017 zur Verfügung stehen. Das Auftragsvolumen beträgt für alle Standorte insgesamt 980.000 Euro. Frage 4: Was plant die Landesregierung, um die Errichtung von kostenlosem WLAN, insbesondere für den Tourismus, in den Städten Sachsen-Anhalts zu fördern? Das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung erarbeitet derzeit eine Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von öffentlichen und kostenfrei nutzbaren WLANs in Sachsen-Anhalt. Dabei sollen juristische Personen des öffentlichen Rechts und juristische Personen des privaten Rechts als Anbie- 6 ter öffentlicher Dienstleistungen und touristischer Angebote bei der erstmaligen Errichtung von WLANs in Zentren des öffentlichen Lebens an öffentlich zugänglichen Orten unterstützt werden. Nach derzeitigem Stand wird von einer Veröffentlichung der Richtlinie im Frühjahr 2017 ausgegangen. Frage 5: Wie hoch ist das finanzielle Volumen, mit denen eine Verbesserung erreicht werden soll, welches die Landesregierung einplant? Förderungen bei der erstmaligen Errichtung von WLANs in Zentren des öffentlichen Lebens an öffentlich zugänglichen Orten sollen aus zweckgebundenen Einnahmen vom Bund aus den Versteigerungserlösen der Digitalen Dividende II finanziert werden . Entsprechende Einnahmen sind in den Jahren 2015 und 2016 eingegangen. Die bis Ende des Jahres 2016 nicht verbrauchten Einnahmen sollen durch die Bildung und Übertragung von Ausgaberesten in den Folgejahren zum Teil im Bereich der Förderung der Errichtung von WLANs verwendet werden. Zudem werden dem Landeshaushalt auch im Jahr 2017 Mittel aus der dann dritten Tranche der Digitalen Dividende zu fließen, die ebenfalls zur Förderung der Errichtung von WLANs genutzt werden können. Das genaue finanzielle Volumen kann erst nach Beschluss des Haushalts durch den Haushaltsgesetzgeber festgelegt werden.