Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1065 27.02.2017 (Ausgegeben am 28.02.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Eva von Angern (DIE LINKE) Straftaten von Inhaftierten im Strafvollzug von Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 7/568 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Justiz und Gleichstellung 1. Wie häufig wurden in den letzten 5 Jahren Strafgefangene von Inhaftierten des Strafvollzuges in Sachsen-Anhalt körperlich angegriffen oder bedroht ? Bitte differenziert nach Jahren sowie Justizvollzugsanstalten aufführen. Eine Übersicht über alle im Strafvollzug Sachsen-Anhalt an Strafgefangenen durch Inhaftierte begangenen körperlichen Angriffe oder Bedrohungen kann von hier nicht erstellt werden. In den geführten Statistiken können nur körperliche Angriffe und Bedrohungen erfasst werden, die durch die geschädigten Gefangenen angezeigt oder durch das Vollzugspersonal aufgrund gemachter Beobachtungen erkannt wurden. 2. Wie häufig sind in den letzten 5 Jahren aufgrund dessen Strafanzeigen gegen die Inhaftierten durch den betroffenen Strafgefangenen gestellt worden? Bitte differenziert nach Jahren sowie Justizvollzugsanstalten - einschließlich der Jugendanstalt Raßnitz - aufführen. Jede in den Vollzugseinrichtungen bekannt gewordene Körperverletzung eines Gefangenen durch einen Inhaftierten wird von Amts wegen zur Anzeige gebracht (siehe nachfolgende Aufstellung). Eine gesonderte Übersicht zum Straftatbestand der Bedrohung wird nicht geführt. 2 JVA/JA 2011 2012 2013 2014 2015 Burg 12 29 18 13 24 Halle 12 28 17 18 20 Raßnitz 103 118 102 105 103 Volkstedt 6 4 8 13 6 Dessau 11 8 8 15 geschlossen Magdeburg 1 4 geschlossen Naumburg 14 geschlossen gesamt 159 191 153 164 153 3. Welche konkreten Straftaten lagen den Strafanzeigen zugrunde? Bei den hier aufgeführten Strafanzeigen handelt es sich ausschließlich um Anzeigen aufgrund von Körperverletzungsdelikten. 4. Wie häufig wurden in den letzten 5 Jahren JVA-Bedienstete von Inhaftierten des Strafvollzuges in Sachsen-Anhalt körperlich angegriffen oder bedroht ? Bitte differenziert nach Jahren sowie Justizvollzugsanstalten aufführen. Angriffe auf Bedienstete JVA/JA 2011 2012 2013 2014 2015 Burg 1 5 0 4 2 Halle 3 0 0 5 4 Raßnitz 0 2 2 2 0 Volkstedt 0 0 0 0 0 Dessau 0 1 2 3 geschlossen Magdeburg 0 0 geschlossen Naumburg 0 geschlossen gesamt 4 8 4 14 6 Bedrohung von Bediensteten JVA/JA 2011 2012 2013 2014 2015 Burg 6 12 4 6 10 Halle 4 7 9 7 6 Raßnitz 2 2 7 4 0 Volkstedt 3 1 3 3 0 Dessau 0 3 2 0 geschlossen Magdeburg 0 0 geschlossen 3 Naumburg 0 geschlossen gesamt 15 25 25 20 16 5. Wie häufig sind in den letzten 5 Jahren aufgrund dessen Strafanzeigen gegen die Inhaftierten durch die Bedienstete/den Bediensteten bzw. durch die Justizvollzugsanstalt gestellt worden? Bitte differenziert nach Jahren sowie Justizvollzugsanstalten aufführen. Jeder bekanntgewordene Angriff auf Bedienstete und jede Bedrohung von Bediensteten durch Gefangene wurden zur Anzeige gebracht (siehe Tabellen zu Frage 4). 6. Welche konkreten Straftaten lagen den Strafanzeigen zugrunde? Bei den unter Punkt vier aufgeführten Sachverhalten wurden Strafanzeigen wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gemäß § 113 StGB, Körperverletzung gemäß § 223 ff. StGB, Nötigung gemäß § 240 StGB bzw. Bedrohung gemäß 241 StGB gestellt. 7. Worin sieht die Landesregierung die Ursachen für den evtl. Aufwuchs von Straftaten von Inhaftierten im Strafvollzug in Sachsen-Anhalt? Ein Aufwuchs von durch Inhaftierte im Strafvollzug in Sachsen-Anhalt begangenen Straftaten ist nicht zu verzeichnen. 8. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass eine Ursache für das Begehen von Straftaten in Justizvollzugsanstalten das mangelnde bzw. unzureichende Beschäftigungsangebot für Strafgefangene ist? Nein. 9. Wie, mit welchen Maßnahmen wirkt die Landesregierung dem Begehen von Straftaten in den Justizvollzugsanstalten des Landes entgegen? Um dem gesetzlich geforderten Behandlungsauftrag im Justizvollzug gerecht zu werden und ein flächendeckendes Angebot an gewaltpräventiven Behandlungsmaßnahmen in allen Justizvollzugsanstalten des Landes Sachsen-Anhalt sicherzustellen, wurden insgesamt 28 Landesbedienstete des Allgemeinen Vollzugsdienstes, Psychologen und Sozialarbeiter der Justizvollzugsanstalten in Sachsen-Anhalt zu Anti-Gewalt-Trainern ausgebildet. Darüber hinaus ist es wichtig, ein breites Angebot an sinnvollen Freizeitmaßnahmen vorzuhalten. Entsprechend der Konzeption der jeweiligen Vollzugsanstalten ist es den Gefangenen möglich, an den Behandlungs- und Freizeitangeboten teilzunehmen. Es bestehen Sporttrainingsgruppen und verschiedene soziale Trainingsgruppen (Anti-Gewalt-Training, Schuldnerberatung, Sucht- und Drogenberatung). Eine seelsorgerische Betreuung in Form von Einzel- und Gruppenmaßnahmen ist gewährleistet. Neben den Vollzeitbildungsmaßnahmen haben Gefangene die Möglichkeit, nach dem Arbeits- oder Schulende an Freizeitkursen teilzunehmen. Diese erstrecken sich vom Fremdsprachenunterricht, Mal- und Zeichenkursen, 4 Chorteilnahmen bis zur Vermittlung von Grundwissen in der Anwendung von Microsoft-Produkten. Mit der Umsetzung des geplanten Neu- und Erweiterungsbaus der JVA Halle am Standort Wilhelm-Busch-Straße und der damit verbundenen Schaffung von 600 modernen Haftplätzen werden weitere Möglichkeiten geschaffen, die Behandlungs - und Resozialisierungsmaßnahmen zu intensivieren.