Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1078 01.03.2017 Hinweis: Die Anlage ist als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick im Netz den Acrobat Reader. (Ausgegeben am 02.03.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Eva von Angern (DIE LINKE) Arbeit und Beschäftigung von Inhaftierten in den Justizvollzugsanstalten in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 7/570 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Justiz und Gleichstellung 1. Welche Arbeitsbetriebe und welche weiteren Beschäftigungsmöglichkeiten stehen wo zurzeit den Inhaftierten in den Justizvollzugsanstalten (einschließlich der Jugendanstalt in Raßnitz) Sachsen-Anhalts zur Verfügung ? Die erbetenen Angaben bitte ich der beigefügten Anlage 1 zu entnehmen. Wie viele Arbeitsplätze werden damit jeweils im Vergleich zur Belegungsfähigkeit und zur realen Belegung in den einzelnen Arbeitsbetrieben bzw. weiteren Beschäftigungsmöglichkeiten bereitgestellt und wie viele Arbeitsplätze waren jeweils unbesetzt? Bitte differenzieren nach den einzelnen Justizvollzugsanstalten sowie Arbeit außerhalb und innerhalb der Anstalt aufführen. Die erbetenen Angaben bitte ich der beigefügten Anlage 1 zu entnehmen. Hierbei sind in den Klammerwerten die vorgehaltenen/die tatsächlich in Anspruch genommenen/und die Differenz aus beiden Werten aufgeführt. Mit Stand 1. Februar 2017 ist die Belegungsfähigkeit der einzelnen Anstalten wie folgt festgesetzt, mit gleichem Datum waren die Anstalten wie folgt belegt: 2 Justizvollzugseinrichtung Belegungsfähigkeit am 01.02.2017 Belegung am 01.02.2017 JVA Burg 663 607 der JVA Burg 18 15 JVA Halle 666 577 JA Raßnitz 382 291 JVA Volkstedt 206 162 2. Welche arbeitstherapeutischen Maßnahmen werden in den Justizvollzugsanstalten Sachsen-Anhalts in welchem Umfang angeboten? Wie werden diese genutzt? Bitte differenziert nach den einzelnen Justizvollzugsanstalten, einschließlich der Jugendanstalt Raßnitz darstellen. Die erbetenen Angaben bitte ich der beigefügten Anlage 1 zu entnehmen. Bezüglich der Darstellungsmethodik verweise ich auf die Beantwortung zur Frage 1. 3. Welche Ausbildungsplätze und Qualifizierungsmöglichkeiten werden damit im Vergleich zur Belegungsfähigkeit und zur realen Belegung in den einzelnen Justizvollzugsanstalten bereitgestellt und wie viele Ausbildungs - und Qualifizierungsmöglichkeiten blieben jeweils unbesetzt? Bitte differenziert nach den einzelnen Justizvollzugsanstalten sowie Ausbildungsmöglichkeiten außerhalb und innerhalb der Anstalt aufführen. Die erbetenen Angaben bitte ich der beigefügten Anlage 1 zu entnehmen. Bezüglich der Darstellungsmethodik verweise ich auf die Beantwortung zur Frage 1. 4. Beabsichtigt die Landesregierung Regelungen zur Arbeit, Ausbildung und Qualifizierung von Strafgefangenen in Sachsen-Anhalt zu verändern? Wenn ja, welche und mit welchem Ziel? Es sind derzeitig keine Änderungen beabsichtigt. 5. Wie schätzt die Landesregierung die Gegenwarts- und Zukunftstauglichkeit der Arbeitsbetriebe und Ausbildungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten in den Justizvollzugsanstalten Sachsen-Anhalts ein in Bezug auf a) die Produktivität, b) die Resozialisierungswirkung und c) die „Konkurrenzfähigkeit“ zu Leistungen der Verwaltung oder des Marktes? Am 1. Januar 2016 ist das Justizvollzugsgesetzbuch Sachsen-Anhalt (JVollzGB LSA) in Kraft getreten. Damit hat sich der Landesgesetzgeber in § 29 JVollzGB LSA bewusst für die Beibehaltung der Arbeitspflicht im Strafvollzug ausgesprochen . Grundgedanke der diesem Gesetz zugrunde liegenden Konzeption ist es, dass Straf- und Jugendstrafgefangene während der Haftzeit die für ihre Strafta- 3 ten (mit) ursächlichen Defizite beheben und die einer künftigen Straffälligkeit entgegenwirkenden Fähigkeiten stärken sollen. Arbeit stellt einen von vielen Resozialisierungsfaktoren dar. Die gesetzlich vorgesehene Zuweisung einer Arbeit ermöglicht es den Gefangenen , Geld für die Erfüllung von Unterhaltsverpflichtungen, den Schuldenabbau , den Ausgleich der Tatfolgen oder den Einkauf zu verdienen, sie dient damit der Resozialisierung. Die Arbeit im Strafvollzug verfolgt keine Gewinnerzielungsabsicht. Das Resozialisierungselement dominiert mögliche Aspekte der Produktivität und „Konkurrenzfähigkeit “ zu Leistungen der Verwaltung oder des Marktes. 6. Nach welchen Verfahren überprüft die Landesregierung regelmäßig, ob die Gefangenenentlohnung den vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Kriterien entspricht und wann ist das letzte Mal eine solche Prüfung vorgenommen worden? Auf Basis der Vorgaben des Gesetzgebers aus dem am 1. Januar 2016 in Kraft getretenen Justizvollzugsgesetzbuch Sachsen-Anhalt (JVollzGB LSA) und der hierzu ergangenen Verordnung über die Vergütungsstufen des Arbeitsentgelts und der Ausbildungsbeihilfe nach dem Justizvollzugsgesetzbuch Sachsen- Anhalt (Justizvollzugsvergütungsverordnung - JVollzVergVO) vom 21. Januar 2016 ist die Entlohnung der Gefangenen aktuell geregelt worden. Zukünftig werden regelmäßig die durch die Rechtsprechung vorgegebenen Kriterien mit der aktuellen Rechtslage überprüft. JVA Burg JVA Volkstedt JVA Halle JA Raßnitz Beschäftigungs- Eigenbetrieb (EB) Schlosserei (30/25/5) Schlosserei (12/8/4) betriebe Schneiderei (80/43/37) Schneiderei (20/18/2) Tischlerei (30/24/6) Polsterei (10/8/2) Buchbinderei (8/5/3) gemischter Eigenbetrieb (4/3/1) gemischter Eigenbetrieb (0/0/0) Arbeitstherapie (18/6/12) Arbeitstherapie (20/14/6) Arbeitstherapie (24/12/12) Arbeitstherapie (6/2/4) Arbeitstherapie SV (6/2/4) Unternehmerbetrieb (UB) Brennenstuhl (70/53/17) Brennenstuhl (20/10/10) Brennenstuhl (35/23/12) Nordpack (20/12/8) Palettenbau (40/23/17) Einkäufer (1/0/1) Porstendorf (20/13/7) Außenbeschäftigung (6/4/2) Außenbeschäftigung (8/3/5) Außenbeschäftigung (3/3/0) Außenbeschäftigung oV (6/4/2) Außenbeschäftigung oV (3/2/1) Hausarbeiter Hausarbeiter (73/73/0) Hausarbeiter (49/49/0) Hausarbeiter (87/87/0) Hausarbeiter (64/60/4) Hausarbeiter (F) (4/1/3) Hausarbeiter oV (6/4/2) Hausarbeiter oV (6/2/4) Gefangenenhilfskräfte (2/2/0) Sonstige freie Beschäftigung (0/0/0) freie Beschäftigung (0/0/0) freie Beschäftigung (0/0/0) freie Beschäftigung (3/1/2) freie Beschäftigung oV (5/5/0) freie Beschäftigung oV (3/2/1) Arbeitstraining oV (10/4/6) Bildungs- schulische Bildung Hauptschule Hauptschule (15/5/10) Hauptschule (10/3/7) betriebe Realschule Realschule (15/6/9) Realschule (10/4/6) Zertifikatskurs "Englisch" (23/13/10) Motivationskurs (10/4/6) Motivationkurs (6/2/4) ABC-Kurs ABC-Kurs (15/6/9) Deutschkurs Deutschkurs (1/1/0) (30/15/15) Resozialisierungskurs (15/0/15) Förderkurs (8/3/5) Vorkurs (20/6/14) PC-Kurs (10/4/6) berufliche Bildung Umschulung "Holzmechaniker" (8/6/2) Umschulung "Fachlagerist/ Fachkraft für Lagerlogistik" (15/9/6) Trainingsmaßnahme "Holz-/ Metalltechnik" (20/16/4) BOM Metall (8/5/3) BOM Metall (10/4/6) BOM Holz (10/3/7) BOM Agrarwirtschaft (10/6/4) BOM Elektrotechnik (10/5/5) BOM Elektrotechnik (10/4/6) BVJ Farbe (6/3/3) BVJ Agrar (10/4/6) LEB Tischler (10/4/6) LEB Maurer (0/0/0) LEB Maler (10/8/2) LEB Gala (6/2/4) BvB Holz (8/7/1) BvB Metall (9/7/2) BvB Bau (8/7/1) ESF-Maßnahmen ESF "Garten- und Landschaftsbau" (12/10/2) ESF "Garten- und Landschaftsbau" (16/7/9) ESF "Garten- und Landschaftsbau" (Freigänger) (12/4/8) ESF- Lagertechnik (10/8/2) ESF-Berufsbildung (8/5/3) ESF "Holztechnik" ESF "Metalltechnik" ESF "Entlassungsvorbereitung" (36/18/18) ESF-Ausbau-Facharbeiter (10/8/2) ESF-Bau-Farbtechnik (15/11/4) ESF-Gebäudetechnik (10/8/2) (Soll-Plätze/Ist-Plätze/Differenz) (F) Frauen oV offener Vollzug SV Sicherungsverwahrung ESF BVJ Berufsvorbereitungsjahr BOM Berufsorientierende Maßnahme BvB LEB Lehreigenbetrieb Maßnahmen des Europäischen Sozialfonds Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (durch BA gefördert) gartz Schreibmaschinentext Anlage 1 gartz Schreibmaschinentext