Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1122 09.03.2017 (Ausgegeben am 13.03.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Eva von Angern (DIE LINKE) Straßenkinder und Straßenjugendliche in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 7/580 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration 1. Wie definiert die Landesregierung die Begriffe „Straßenkinder“ und „Straßenjugendliche “? Es existiert weder eine Definition der Landesregierung zu Straßenkindern und Straßenjugendlichen noch ist eine andere einheitliche Definition bekannt. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Diana Golze, Sabine Zimmermann (Zwickau), Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE zur „Situation der Straßenkinder in Deutschland“ vom 07.11.20141 verwiesen, wonach der 13. Kinder- und Jugendbericht „unter dem Begriff ,dauerhaft obdachlose‘ Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene“ versteht. „Straßenjugendliche“ werden über diese Definition ebenfalls erfasst. 2. Wie viele Kinder, Jugendliche und junge Volljährige leben im Sinne der mit Frage 1 erfragten Definition in Sachsen-Anhalt auf der Straße? Bitte nach Kommunen gegliedert und nach Alter und Geschlecht geordnet darstellen. Eine Erfassung von auf der Straße lebendenden jungen Menschen2 in Sachsen- Anhalt sieht die Kinder- und Jugendhilfestatistik nicht vor. Auch wird weder auf Bundes- noch auf Landesebene eine Statistik über die Zahl der Wohnungslosen geführt. Eine auf freiwilliger Basis durchgeführte aktuelle Befragung der Landkreise und kreisfreien Städte ergab folgendes Bild: 1 BT-Drs. 18/3114 2 i. S. des § 4 Abs. 7 Nr. 4 SGB VIII 2 Lediglich im Burgenlandkreis sind zwei Fälle (1 männlich -17 Jahre, 1 weiblich - 15 Jahre) bekannt, wobei von vier Landkreisen (Dessau-Roßlau, Jerichower Land, Saalekreis, Wittenberg) keine Rückmeldung erfolgte. Auch der genaue Aufenthaltsort der beiden Jugendlichen im Burgenlandkreis wurde nicht gemeldet . 3. Hat die Landesregierung Erkenntnisse darüber, welchen sozialen Milieus die auf der Straße lebenden jungen Menschen angehören (Punks, Migrationshintergrund etc.)? Derartige Erkenntnisse liegen der Landesregierung nicht vor. 4. Welche Gründe führen nach Ansicht der Landesregierung dazu, dass Kinder und Jugendliche ein Leben auf der Straße führen? Nach Ansicht der Landesregierung sind die Gründe, warum sich junge Menschen für ein Leben auf der Straße entscheiden, sehr individuell und damit vielfältig. Im Übrigen wird auf die o. a. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage verwiesen. 5. Welche Hilfs-, Beratungs- und Unterstützungsangebote existieren in Sachsen -Anhalt für auf der Straße lebende Kinder, Jugendliche und junge Volljährige ? Die Zuständigkeit für Hilfe, Beratung und Unterstützung für auf der Straße lebende Kinder, Jugendliche und junge Volljährige liegt bei den öffentlichen Trägern der Jugendhilfe (§§ 13, 35 SGB VIII), die bedarfsgerecht über Hilfen zur Erziehung (In-Obhutnahme, betreutes Wohnen, Sozialpädagogische Familienhilfe) tätig werden. Darüber hinaus stehen den jungen Menschen Angebote von Kinderund Jugendnotdiensten, Kinder- und Jugendhäusern, Streetwork, aber auch allgemeine Angebote der Obdachlosenunterkünfte, Bahnhofsmissionen etc. offen. Besonders verwiesen wird auf das seit ca. 25 Jahren bestehende S.C.H.I.R.M. - Projekt in Halle, das ursprünglich für die Zielgruppe obdachlose/drogenabhängige Jugendliche ins Leben gerufen wurde. Seitdem wurde es an die sich verändernde Zielgruppe und die veränderten Bedingungen angepasst. Aktuell ist das Projekt als integrierende Jugendhilfeeinrichtung für sozial benachteiligte, ausgegrenzte Jugendliche und junge Erwachsene in besonders schwierigen Lebenslagen (d. h. sozial ausgegrenzt und schwer erreichbar, Straßenkarrieren, prekäre Wohnverhältnisse bzw. von Wohnungslosigkeit bedroht, Suchtmittelgebrauch, materielle, bildungs- oder/und kulturelle Armut, Migrations- oder Flüchtlingserfahrung) konzipiert . Das Modul Jugendsozialarbeit gliedert sich derzeit in Anlaufstelle, Einzelfallarbeit und Fun-Sportprojekt. Schwerpunkt der Arbeit ist eine Grundversorgung der Klienten (Mahlzeiten, Körperpflege, Kleiderkammer, ggf. Meldeadresse, PC- Nutzung, Sportangebot etc.).