Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1126 09.03.2017 (Ausgegeben am 13.03.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Hannes Loth (AfD) Ermittlungsstand Köthen (Anhalt) (3) Kleine Anfrage - KA 7/586 Vorbemerkung des Fragestellenden: In der Stadt Köthen (Anhalt) gab es 2016 mehrere Polizeieinsätze, die die Stadtbewohner noch immer beschäftigen. Am 28. September 2016 kam es in Köthen zu einem Brand „in einer Asylunterkunft“ (MZ vom 29. September 2016). Die örtlichen Medien, die Polizei und der Staatsschutz vermuteten einen Brandanschlag. Im Laufe der Zeit stellte sich heraus, dass keine Brandstiftung vorliegt. Dennoch wurde nicht geklärt, wie der Brand entstehen konnte und wer dafür verantwortlich ist. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Justiz und Gleichstellung 1. Wie ist der derzeitige Sachstand der Ermittlungen? Am 28. September 2016 gegen 04.00 Uhr kam es zu einem Brand an der Eingangstür der als Unterkunft für jugendliche Asylbewerber genutzten „Villa Wagner “ in Köthen, Bärteichpromenade 25. Der Brand ist durch Bewohner des Heimes festgestellt und durch diese gelöscht worden. Die Ermittlungen der Polizei, insbesondere des Brandursachenermittlers, ergaben, dass ein üblicherweise vor dem Eingang liegendes Handtuch in den Türschwellenbereich der Holzeingangstür gedrückt und dann entzündet worden sein muss. Nach Einschätzung des Brandursachenermittlers ist mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen , dass zwischen Brandlegung und Ablöschen des Handtuches weniger als 2 Minuten vergangen sein dürften. Ein fahrlässiges Inbrandsetzen des Handtuches wird aufgrund der Gesamtsituation und der vorgefundenen Spuren an dem Handtuch und der Türschwelle durch den Brandsachverständigen ausge- 2 schlossen. Weiterhin konnte der Einsatz eines Brandbeschleunigers ausgeschlossen werden. Im Verlauf der kriminaltechnischen Tatortarbeit konnten diverse Spurenträger sichergestellt und zur Untersuchung auf mögliche daktyloskopische und/oder DNA-Spuren dem Landeskriminalamt zugeführt werden. Die Untersuchung der übersandten Spurenträger führte jedoch nicht zur Feststellung auswertbarer daktyloskopischer oder DNA-Spuren. Durch die Polizei sind umfangreiche Ermittlungen im Wohnheim als auch im Umfeld zu Tatzeugen geführt worden. Weder durch Bewohner des Heimes noch durch Anwohner konnten jedoch verwertbare Hinweise zu den Tätern gemacht werden. Die polizeilichen Ermittlungen sind abgeschlossen. Ein Täter konnte nicht ermittelt werden. Es ist davon auszugehen, dass der Brand an der Eingangstür des Jugendwohnheimes vorsätzlich gelegt worden ist. Weitere erfolgversprechende Ermittlungsmöglichkeiten bestehen nicht. Das Ermittlungsverfahren ist mit Verfügung der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau vom 20. Februar 2017 eingestellt worden, da ein Täter nicht ermittelt werden konnte. 2. Welche Personen wurden als Verursacher ermittelt? Entfällt aufgrund der Antwort zu Frage 1. 3. Wie wurde mit dem Täter bzw. den Tätern verfahren? Entfällt aufgrund der Antwort zu Frage 1.