Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1127 09.03.2017 (Ausgegeben am 13.03.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Oliver Kirchner (AfD) Finanzielle Anreize zur Ausreise von ausreisepflichtigen Ausländern Kleine Anfrage - KA 7/590 Vorbemerkung des Fragestellenden: Die Landesregierung zeigt sich bei der Durchsetzung der Abschiebung von sich illegal in Sachsen-Anhalt aufhaltenden Ausländern hilflos. Die durch die Sparpolitik personell ausgedünnten Behörden sind anscheinend nicht mehr in der Lage Recht und Gesetz im Land durchzusetzen, die Regierungskoalition hofft vielmehr auf die freiwillige Ausreise der ausreisepflichtigen Ausländer. Nach Aussage von Christiane von Wagner, Leiterin des Referats Zentrales Rückkehrmanagement im Landesverwaltungsamt : „sollen die Betroffenen […] stärker finanziell unterstützt werden. Ein entsprechendes Förderprogramm wird derzeit in Sachsen-Anhalt vorbereitet. Es ist aber bereits heute möglich, Hilfen für den Neustart in den Heimatländern zu bekommen.“ (mz-web, 11. Januar 2017). Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport 1. Welche Möglichkeiten für den „Neustart“ in ihren Heimatländern können freiwillig ausreisende Ausländer derzeit in Sachsen-Anhalt einfordern? Über das Förderprogramm „REAG/GARP“, das von der Internationalen Organisation für Migration (IOM) getragen und vom Bund und allen Bundesländern gemeinsam finanziert wird, können Rückkehrwillige unter bestimmten Voraussetzungen eine Finanzierung der Reisekosten, Reisebeihilfen und unter Umständen auch eine Starthilfe im Herkunftsland erhalten. In Ergänzung des Bund-Länder-Programms „REAG/GARP“ führt die Bundesregierung seit Februar 2017 in Zusammenarbeit mit der IOM das neue Rückkehrförderprogramm „StarthilfePlus“ ein. „StarthilfePlus“ soll insbesondere für diejenigen Per- 2 sonen, deren Erfolgschancen im Asylverfahren sehr gering sind, einen finanziellen Anreiz schaffen, die Entscheidung zur freiwilligen Rückkehr möglichst schon im Asylverfahren , spätestens jedoch innerhalb der Ausreisefrist, zu treffen. Über das gemeinsame Projekt des Bundes mit den Bundesländern Baden- Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Thüringen und Sachsen -Anhalt „URA 2” soll Rückkehrwilligen mit verschiedenen Angeboten im Herkunftsland die wirtschaftliche und soziale Wiedereingliederung in die Republik Kosovo erleichtert werden. 2. In welcher finanziellen Höhe werden freiwillig Ausreisende bis dato gefördert ? Wenn möglich, bitte sowohl die durchschnittlichen Pro-Kopf-Kosten pro Ausreisepflichtigen als auch die Gesamthöhe der dafür in 2016 eingeplanten und abgerufenen Mittel angeben. Planansatz inkl. Nachtrag Sachsen-Anhalt 2016 -in Euro- Vorläufige Gesamtkosten Sachsen-Anhalt 2016 -in Euro- Geförderte Personen 2016 Förderung pro Kopf Sachsen-Anhalt 2016 -in Euro- RE- AG/GARP 560.000,00 422.392,58 1.268 333,12 URA 2 13.500,00 16.000,00 223 71,75 Von der IOM wurde für das Jahr 2016 noch keine Endabrechnung vorgelegt, daher können sich die Gesamtkosten noch ändern. Der Bund beteiligt sich mit 50 % an den Gesamtkosten. Demnach ergibt sich eine Beteiligung des Bundes von vorläufig ebenfalls 422.392,58 Euro. Zusätzlich hat die IOM einen Antrag zur finanziellen Förderung des „REAG/GARP“-Programms 2016 durch den Asyl-, Migrations- und Integrations -Fonds bei der Europäischen Union gestellt. Dadurch können sich die Gesamtkosten noch verringern. Über das Rückkehrprojekt „URA 2“ erfolgen neben der finanziellen Soforthilfe, die binnen kurzer Zeit nach der Rückkehr in die Republik Kosovo eine erste grundlegende Unterstützung bei der Überwindung von Startschwierigkeiten (unter anderem fehlender Wohnraum, oder soziale Wiedereingliederung) geben sollen, auch kostenfreie Beratungsleistungen in sozialen, psychologischen und beruflichen Bereichen vor Ort. Die Zahl der geförderten Personen schließt Fälle, in denen eine kostenfreie Beratung stattgefunden hat, mit ein. Eine abschließende Gesamtstatistik sowie die Endabrechnung für das Jahr 2016 liegen derzeit noch nicht vor. Demnach sind die angegeben Zahlen als vorläufig zu betrachten. 3. Aus welchem Haushaltstitel werden die unter 2. benannten Kosten bereitgestellt ? Die Mittel für die unter der Antwort auf Frage 2 benannten Kosten sind im Einzelplan 03, Kapitel 0363, Titel 671 75 veranschlagt. 3 4. In welcher Höhe sollen mit dem Förderprogramm des Referats Zentrales Rückkehrmanagement im Landesverwaltungsamt freiwillig Ausreisende zukünftig gefördert werden? Es handelt sich nicht um ein Förderprogramm des Landesverwaltungsamts, sondern um ein in Vorbereitung befindliches Förderprogramm des Ministeriums für Inneres und Sport. Nach Erfahrungen anderer Bundesländer werden je geförderter Rückkehr in ein Drittland rund 1.000 Euro benötigt. Im Rahmen des Projekts ist geplant, pro Jahr 500 Rückkehrwillige mittels Reintegrationsmaßnahmen zu unterstützen, was einen finanziellen Bedarf in Höhe von 500.000 Euro ergibt. Die Modalitäten der Förderung sind derzeit noch nicht festgelegt. Daher kann der prognostizierte Wert noch abweichen. 5. In welcher Höhe werden Mittel für das zu schaffende Förderprogramm in den Doppelhaushalt 2017/2018 eingestellt? Aus welchem Haushaltstitel stammen diese Mittel? Im Einzelplan 03, Kapitel 0363, Titel 684 75 sind für die Förderung von Reintegrationsmaßnahmen im Jahr 2017 und 2018 jeweils 500.000 Euro eingeplant.