Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1129 10.03.2017 Hinweis: Die Antwort wurde dem Fragestellenden mit der Maßgabe übermittelt, § 33 GSO LT zu beachten. Eine Einsichtnahme des vertraulichen Teils o. g. Antwort ist für Mitglieder des Landtages in der Landtagsverwaltung - Geheimschutzstelle - nach Terminabsprache möglich. (Ausgegeben am 10.03.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Oliver Kirchner (AfD) Kosten der Anmietung externer Unterkünfte zur Flüchtlingsunterbringung Kleine Anfrage - KA 7/591 Vorbemerkung des Fragestellenden: Im Zuge der Bewältigung der Asylkrise wurden zwischen Landkreisen und Kommunen einerseits und externen Vermietern andererseits Mietverträge zur Unterbringung der betreffenden Ausländer abgeschlossen. Diese Verträge laufen zum Teil über lange Zeiträume. Der Oberbürgermeister von Magdeburg, Lutz Trümper, verlangte in der Magdeburger Volkstimme von der Landesregierung „die Kosten für leerstehende Flüchtlingsunterkünfte zu übernehmen.“. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Der parlamentarische Informationsanspruch ist grundsätzlich auf die Beantwortung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit angelegt. Bei der Beantwortung der Fragen 1, 2 und 3 dieser Kleinen Anfrage stehen allerdings datenschutzrechtliche Belange der Geschäfts- und Vertragspartner der Landkreise und kreisfreien Städte entgegen. Die Antwort der Landesregierung muss insoweit als Verschlusssache eingestuft werden . Hierbei wird der Rechtsprechung des Landesverfassungsgerichts Sachsen- Anhalt gefolgt, nach der bei der Erfüllung der Auskunftsverpflichtung gegenüber dem Parlament unter Geheimhaltungsaspekten wirksame Vorkehrungen gegen das Be- 2 kanntwerden von Dienstgeheimnissen mit einbezogen werden können (vgl. Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 17. September 2013, Az.: LVG 14/12; Urteil vom 25. Januar 2016, Az.: LVG 6/15). Hierzu zählt auch die Geheimschutzordnung des Landtages. Die Einstufung der Antworten auf die Fragen 1, 2 und 3 als Verschlusssache ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf die schutzwürdigen Interessen Dritter geeignet, das Informationsinteresse des Parlaments unter Wahrung berechtigter staatlicher Geheimhaltungsinteressen der Landesregierung zu befriedigen (vgl. Artikel 53 Absatz 3 und 4 Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt). 1. Mit welchen Vertragspartnern wurden die Mietverträge abgeschlossen? Bitte benennen Sie Firmenname, Geschäftsinhaber, Geschäftsführer, die Dauer der abgeschlossenen Verträge sowie die Gesamtsumme der jeweils über die gesamte Vertragsdauer anfallenden Kosten. Beschränken Sie ihre Angaben bitte auf diejenigen Vertragspartner, die mehr als drei Wohneinheiten zum Zwecke der Unterbringung von Flüchtlingen bzw. Asylbewerbern an Landkreise oder Kommunen vermietet haben. 2. Für welche Zeiträume sind die jeweiligen Miet- bzw. Nutzungsverträge geschlossen worden? 3. In welchen Fällen wurde ein Sonderkündigungsrecht im Falle ausbleibenden Bedarfs vertraglich vereinbart? Hinsichtlich der Beantwortung auf die Fragen 1, 2 und 3 wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 4. In welcher Höhe sind in 2016 den Landkreisen und Kommunen in Sachsen -Anhalt Kosten aus externer Anmietung von Unterkünften für Flüchtlinge entstanden? Bitte sowohl nach Landkreisen und Kommunen, als auch nach Gesamtsumme aufschlüsseln. Hinsichtlich der Beantwortung wird auf die als Anlage beigefügte Übersicht, die die von den Aufnahmekommunen übermittelten Angaben enthält, verwiesen. 5. In welcher Höhe sind in 2016 den Landkreisen und Kommunen in Sachsen -Anhalt Kosten aus externer Anmietung zur Bereithaltung von Unterkünften für Flüchtlinge entstanden, die nicht belegt wurden? Bitte sowohl nach Landkreisen und Kommunen, als auch nach Gesamtsumme aufschlüsseln . Hinsichtlich der Beantwortung wird auf die als Anlage beigefügte Übersicht, die die von den Aufnahmekommunen übermittelten Angaben enthält, verwiesen. 6. Mit welchen Kosten für nicht genutzte Unterkünfte externer Vermieter rechnen die Landkreise und Kommunen in 2017 und 2018? Hinsichtlich der Beantwortung wird auf die als Anlage beigefügte Übersicht, die die von den Aufnahmekommunen übermittelten Angaben enthält, verwiesen. 3 KA 7/591 - Kosten der Anmietung externer Unterkünfte zur Flüchtlingsunterbringung Anlage - Seite 3/1 Landkreis/ Höhe der Kosten Leerstandskosten Prognose Kosten nicht belegter Unterkünfte kreisfreie Stadt 2016 2016 2017 2018 Altmarkkreis Salzwedel 292.000,00 € keine keine keine Landkreis Anhalt-Bitterfeld 5.814.295,34 € 597.367,27 € 353.600,00 € 353.600,00 € Landkreis Börde 11.855.834,00 € 771.227,72 € 277.462,00 € 5.708,33 € Burgenlandkreis 4.051.997,81 € 27.750,00 € 317.550,00 € 386.400,00 € Stadt Dessau-Roßlau 2.967.460,00 € nicht erhoben nicht erhoben nicht erhoben Stadt Halle (Saale) 12.394.263,20 € nicht bezifferbar nicht bezifferbar nicht bezifferbar Landkreis Harz Tagessatz: 28,00 € bzw. 39,01 € Landkreis Jerichower Land 1.880.020,54 € 752.008,22 € 233.577,50 € 72.172,16 € Landeshauptstadt Magdeburg 14.405.000,00 € nicht bezifferbar keine Prognose möglich keine Prognose möglich Landkreis Mansfeld-Südharz 541.318,12 € ca. 24.000,00 € 96.000,00 € 96.000,00 € Landkreis Saalekreis 11.378.013,87 € 3.235.378,45 € keine Prognose möglich keine Prognose möglich Salzlandkreis 1.711.854,80 € 720.063,48 € 300.000,00 € 100.000,00 € Landkreis Stendal 1.558.151,60 € 14.520,33 € 29.040,66 € 0,00 € Landkreis Wittenberg 2.341.481,05 € nicht bezifferbar nicht bezifferbar nicht bezifferbar