Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/113 16.06.2016 (Ausgegeben am 17.06.2016) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Dorothea Frederking (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Einsatz von Glyphosat im Rahmen von Agrarumweltmaßnahmen in Sachsen- Anhalt Kleine Anfrage - KA 7/13 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie 1. Fließen bzw. flossen Mittel aus Agrarumweltmaßnahmen in solche Maßnahmen wie etwa die pfluglose Bodenbearbeitung bzw. Direktsaat oder Erosionsschutz, die den Einsatz von Glyphosat oder einen erhöhten Einsatz von Glyphosat zur Folge hatten? Ja. 2. In welcher Höhe flossen diese Mittel in den Jahren 2011 bis 2015 und mit welcher Begründung? 2011 bis 2015 wurden insgesamt 45.497.726 € an Landwirte gezahlt, die an der Maßnahme „Mulch- oder Direktsaat“ oder „Mulchpflanzverfahren“ im Ackerbau teilnahmen. Die Maßnahme wurde in zwei Antragsverfahren mit jeweils fünfjährigem Verpflichtungszeitraum angeboten, die Prämie betrug 55 €/ha. Der Einsatz von Totalherbiziden war auf maximal eine Behandlung im Jahr beschränkt. Die Vermeidung des Pflugeinsatzes durch die geförderten Verfahren dient dem Erosionsschutz, da ein geringerer Eingriff in den Boden erfolgt. Die Maßnahme, die aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raums und der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz finanziert wurde, war Gegenstand des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum des Landes Sachsen-Anhalt (EPLR) Förderzeitraum 2007 - 2013. Dort wurde als Ziel formuliert: „Einer Abnahme der Bodenfruchtbarkeit 2 vieler landwirtschaftlicher Standorte in Sachsen-Anhalt durch Bodenerosion infolge Wasser und Wind muss entgegen gewirkt werden.“ (S. 127, Stand 10.09.2012). Im Entwicklungsprogramm 2014 - 2020 ist die Mulchsaat nicht mehr vorgesehen . Förderfähig sind in diesem Förderzeitraum als „Anbauverfahren auf erosionsgefährdeten Standorten“ nur Direktsaat- und Direktpflanzverfahren mit allenfalls streifenweiser Bearbeitung des Bodens mit 65 €/ha in der Gebietskulisse erosionsgefährdete Flächen. Der Einsatz von Totalherbiziden ist eingeschränkt: Bei Direktsaat oder Direktpflanzung in eine vorangegangene Zwischenfrucht darf diese ausschließlich mechanisch zerstört werden. Mit dieser Maßnahme werden vielfältige positive Auswirkungen auf die Umwelt erreicht: - Schutz der Bodenaggregate vor Wind und Wasser durch die Pflanzenreste, gleichzeitig Vermeidung von Verschlämmungen, Erhalt der Infiltration durch die Bodenporen und Verminderung der Bodenerosion durch Wind und Wasser ; - höherer Humusgehalt durch Reduzierung der Bodenbearbeitung, dadurch positive Auswirkungen auf die biologische Aktivität des Bodens und die Bodenfruchtbarkeit ; - wirksame Verminderung des Austrages von an Bodenpartikeln gebundenen Dünge- und Pflanzenschutzmitteln, z. B. in Gewässern; - Verbesserung der Strukturstabilität des Bodens und des Bodenlebens; - Verbesserung des Bodenwasserhaushaltes durch Verhinderung des schnellen Austrocknens des Bodens. In Folge des Verzichts auf die wendende Bodenbearbeitung wird dem Abbau von Humus entgegengewirkt, so dass dessen Funktion als CO2-Senke erhalten bleibt; insofern leistet die Maßnahme auch einen Beitrag zum Klimaschutz. Bewilligt wurden 135 ha mit Verpflichtungsbeginn 1. Januar 2015, zum 1. Januar 2016 wurden 641 ha beantragt. Mittel flossen 2015 keine. 3. Wie viele Betriebe wurden gefördert? Wie viele Betriebe waren dies, bezogen auf die Gesamtzahl der Betriebe (in Prozent)? Bei den bis zu 1.236 geförderten Betrieben (Jahr 2012) ergibt sich ein prozentualer Anteil von etwa 29 v. H. bei insgesamt etwa 4.200 Betrieben in Sachsen- Anhalt. 4. Welche Größe (in Hektar) hatten die geförderten Flächen? Es wurden bis zu etwa 210.000 ha gefördert (2012).